21 Stunden Verspätung mit MH

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Hoernchenmeister

Neues Mitglied
26.12.2012
3
0
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Hallo Zusammen!

Mein Name ist Lukas, komme aus der Nähe von Fulda und bin derzeit in Malaysia / Kuala Lumpur unterwegs.

Auf dem Hinflug von FRA aus hatte mein Flug 21 Stunden Verspätung, der Grund war ein technischer Defekt. Das Flugzeug hatte irgendwo einen Kurzschluss. Ich habe die Airline angeschrieben, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die Fluggesellschaft hat mir darauf hin Freitickets angeboten und will nicht zahlen. Ich bestehe jedoch auf meine finanzielle Entschädigung.

Könnt ihr mir sagen, ob deren Auslegung der Verordnung 261/2004 korrekt ist und welchen Fehler ich in meinem Schreiben habe? Was soll ich am besten antworten?

Mein Schreiben:

Beanstandung laut Verordnung 261/2004/EG über die Annullierung und Verspätung von Flügen
Fluggast: Lukas ----, Flugnummer: MH5, geplanter Abflug: 23.11.2012, 12:00 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 23.11.2012 habe ich einen Flug von Frankfurt (FRA) nach Kuala Lumpur / Malaysia (KUL) gebucht. Der Flug hatte eine Verspätung von 21 Stunden. Der Abflug erfolgte am folgenden Tag (24.11.2012) um 09:00 Uhr. Die Maschine hatte einen technischen Defekt, der nach BGH-Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07 - OLG München, AG Erding, keine außergewöhnlichen Umstände darstellt.

Gemäß der oben genannten Verordnung steht mir folgende Entschädigung zu:

  • finanzielle Entschädigung gemäß §§ 5,7 VO 261/2004/EG: 600 Euro

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 26.12.2012 auf folgendes Konto:

---------------------

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort von MH:

mh.jpg



Über einen Tip über das weitere Vorgehen würde ich mich sehr freuen!

Danke schonmal und viele Grüße!


Lukas
 

cagayan

Reguläres Mitglied
31.08.2012
91
0
Hamburg
Moin,

ich denke dass Du kaum eine Chance hast. Die EU-Regeln beziehen sich wohl auf Carrier, die in der EG registriert sind. Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem mit CX auf dem Rückflug MNL-FRA. Es gab eine Verspätung von 9 Stunden weil in MNL das Chaos ausgebrochen war - und Organisation und Philippinos sind nun mal zwei verschiedene Welten, die niemals zueinender finden werden. Jedenfalls war der Anschlussflieger in HK nach FRA weg und ich wurde nach Rom geflogen mit Anschlussflug nach Frankfurt.
Hab dann mal versucht über eine Rechtsberatung Infos über Entschädigung zu bekommen. Ergebnis war, dass es nichts gibt. CX war dann aber bereit, mit das Ticket nach HAM zu erstatten und es gab ein paar tausend Meilen aufs Meilenkonto.

Cagayan
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Es geht hier aber um Abflug in der EU. Da steht ihm die Zahlung zu.
Weise darauf hin, das Verspätungen von 21 laut Urteil... Auch als Stornierungen gelten. Das Urteil weiß ich gerade nicht, muss mal ein anderer raussuchen.
 

Eiser

Aktives Mitglied
02.04.2010
192
6
Hallo, nach meinen Wissen stehen Dir €600,- zu, da der Flug von Fra startete. Bei den Rückflug gebe es nur bei Fluggesellschaften aus der EU Entschädigung. Geh doch mal auf www.flightright.de, da kannst du auch prüfen, ob du Ansprüche hast.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
ich denke dass Du kaum eine Chance hast. Die EU-Regeln beziehen sich wohl auf Carrier, die in der EG registriert sind.

Das ist doppelt FALSCH!!

Zum einen betrifft das nicht nur Carrier aus der EU (was ist die EG?) sondern auch Carrier aus einer ganzen Reihe von Staaten (zum Beispiel der Schweiz, die nicht aus der EU sind, die EU-Verordnung jedoch in nationales Recht umgesetzt haben.

Zum anderen gilt diese Verordnung auch für Nicht-EU-Carrier aus dem "echten" Ausland wie zB Hong Kong oder Malaysia - nämlich dann, wenn das betroffene Ticket in der EU beginnt.

FRA-HKG-FRA => Verordnung gilt
HKG-FRA-HKG => Verordnung gilt nicht

Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem mit CX auf dem Rückflug MNL-FRA...
Hab dann mal versucht über eine Rechtsberatung Infos über Entschädigung zu bekommen. Ergebnis war, dass es nichts gibt.

Du solltest die Rechtsberatung wechseln, wenn es wirklich ein in der EU startendes Ticket war und der Vorfall passiert ist, als die VO schon galt...
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Moin,

ich denke dass Du kaum eine Chance hast. Die EU-Regeln beziehen sich wohl auf Carrier, die in der EG registriert sind. Ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem mit CX auf dem Rückflug MNL-FRA. Es gab eine Verspätung von 9 Stunden weil in MNL das Chaos ausgebrochen war - und Organisation und Philippinos sind nun mal zwei verschiedene Welten, die niemals zueinender finden werden. Jedenfalls war der Anschlussflieger in HK nach FRA weg und ich wurde nach Rom geflogen mit Anschlussflug nach Frankfurt.
Hab dann mal versucht über eine Rechtsberatung Infos über Entschädigung zu bekommen. Ergebnis war, dass es nichts gibt. CX war dann aber bereit, mit das Ticket nach HAM zu erstatten und es gab ein paar tausend Meilen aufs Meilenkonto.

Cagayan
Ich würde es begrüssen, wenn Du Deinen Beitrag löscht, denn es ist Blödsinn. Bei Abflug in der EU gilt auch die VO 261.
An den TO: poche auf Dein Recht. Du hast Anspruch auf die EUR 600,00.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Allein der Grund das die dir Freitickets anbieten zeigt ja schon das du eigentlich die 600 Euro verlangen kannst... ich hab mich damals bei Delta leider auch mit einem Voucher abspeisen lassen. War damals ebenso ein technischer Defekt der zu einer 24-stündigen Verspätung geführt hat. Allerdings hatte euclaim den Fall auch vorher schon abgelehnt, wahrscheinlich weil damals noch unsicher war ob technische Defekte ein außergewöhnlicher Umstand sind oder nicht.
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Zum anderen gilt diese Verordnung auch für Nicht-EU-Carrier aus dem "echten" Ausland wie zB Hong Kong oder Malaysia - nämlich dann, wenn das betroffene Ticket in der EU beginnt.

FRA-HKG-FRA => Verordnung gilt
HKG-FRA-HKG => Verordnung gilt nicht



Du solltest die Rechtsberatung wechseln, wenn es wirklich ein in der EU startendes Ticket war und der Vorfall passiert ist, als die VO schon galt...

Bist du dir da ganz sicher?

Ich dachte immer, bei Nicht-EU-Airlines wäre der Abflugort des betreffenden Fluges maßgeblich, nicht der Ort an dem das Ticket ursprünglich beginnt / begonnen hat?

Nach deiner Theorie würde es auf HKG - FRA gelten, wenn das Ticket FRA - HKG - FRA lautet oder?
 

Hoernchenmeister

Neues Mitglied
26.12.2012
3
0
Okay, vielen Dank schonmal für die vielen Antworten!

Dass ich Anspruch auf die 600 Euro habe, sehe ich auch so. Nur meine Frage lautet eher, wie ich das äußern soll... MH hat mir jedoch folgendes geantwortet (siehe Bild oben): "Wir weißen darauf hin, dass die Verortnung gemäß Wortlaut Ausgleichsansprüche für Flugverspätungen ausdrücklich nicht vorsieht"

Ich kann ja nicht antworten, dass ich die 600 Euro will, weil ich glaube, dass ich ein Recht darauf habe... Ich muss die gesetzliche Grundlage dafür heranziehen. Was ist denn jetzt der "Schlüsselsatz", mit welchem ich die Aussage von MH wiederlegen kann? Kennt sich da jemand aus?

Viele Grüße

Lukas
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Dass ich Anspruch auf die 600 Euro habe, sehe ich auch so. Nur meine Frage lautet eher, wie ich das äußern soll... MH hat mir jedoch folgendes geantwortet (siehe Bild oben): "Wir weißen darauf hin, dass die Verortnung gemäß Wortlaut Ausgleichsansprüche für Flugverspätungen ausdrücklich nicht vorsieht"

Ich kann ja nicht antworten, dass ich die 600 Euro will, weil ich glaube, dass ich ein Recht darauf habe... Ich muss die gesetzliche Grundlage dafür heranziehen. Was ist denn jetzt der "Schlüsselsatz", mit welchem ich die Aussage von MH wiederlegen kann? Kennt sich da jemand aus?

Würde darauf verweisen, dass unter dem oben bereits zitierten Urteil festgestellt wurde, dass Verspätungen von über 6 Stunden bei dieser Flugstrecke wie eine Annullierung zu sehen sind und du daher deinen Anspruch auf die 600€ durchaus gegeben siehst. Ob's was bringt, ist natürlich eine andere Frage ;)
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
hier mal per "Copy&Paste" von folgender Seite:Die Fluggastrechte-Verordnung (VO EG Nr. 261/2004)

"2. Bei großen Verspätungen (gemeint sind die Abflug- und (!) die Ankunftsverspätung) haben die Fluggäste nach dem Wortlaut der Verordnung nur Anspruch auf Betreuungsleistung (Art. 9) und bei Verspätungen von mindestens 5 Stunden Anspruch auf Untersützungsleistungen (Art. 8), nicht aber auf Ausgleichsleistungen.
Der Europäische Gerichtshof hat aber im sog. Sturgeon-Urteil vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07, RRa 2009, 282) festgestellt, dass damit der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt ist und entschieden, dass Passagiere auch bei großen Verspätungen (solche von mehr als 3 Stunden) auch Ansprüche auf Ausgleichsleistungen haben. Nachdem einige Gerichte (AG Köln, British High Court, Rechtsbank Breda) dem EuGH diese rechtsfrage ein weiteres Mal zur erneuten prüfung vorgelegt haben, hat er seine Rechtsaufassung im Urteil vom 23.10.2012, verb. Rs. C 581/12 – Nelson g. LLufthansa und C-629/12 - CAA g. TUI Travel u.a. bestätigt."

Das sollte auch MH zum Einlenken bewegen.
 
S

Sun

Guest
Bist du dir da ganz sicher?

Ich dachte immer, bei Nicht-EU-Airlines wäre der Abflugort des betreffenden Fluges maßgeblich, nicht der Ort an dem das Ticket ursprünglich beginnt / begonnen hat?

Nach deiner Theorie würde es auf HKG - FRA gelten, wenn das Ticket FRA - HKG - FRA lautet oder?

Das hatte ich bisher auch so verstanden, EU Verordnung greift bei Nicht-EU Airlines wenn der Flug in der EU beginnt, nicht das Ticket.


Ich kann ja nicht antworten, dass ich die 600 Euro will, weil ich glaube, dass ich ein Recht darauf habe... Ich muss die gesetzliche Grundlage dafür heranziehen. Was ist denn jetzt der "Schlüsselsatz", mit welchem ich die Aussage von MH wiederlegen kann? Kennt sich da jemand aus?

Das ist doch vollkommen egal, MH weiss offensichtlich ganz genau das du Anspruch auf 600 Euro hast. Der "Schlüsselsatz" lautet Rechtsanwalt, mehr als fadenscheinige Ausreden wirst du ansonsten nicht bekommen. Warum auch, für 600 Euro können eine Menge Textbausteine versandt werden.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Schau dir mal EU Claim oder ähnliches an. Gib das ganze an die oder einen/ deinen Anwalt ab und genieß lieber deiner Zeit in Asien (wenn du nicht nur zum Arbeiten dort bist).
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ist es nicht sinnvoller auf die Freitickets einzugehen? Die sind doch im Zweifelsfall mehr Wert als die 600€.

Und warum sollte MH bei einem weiteren Brief vom OP anders reagieren? Also muss er zum Anwalt, und das ganze dauert. Das Airlines die EU Regelungen als "nicht zu treffend" bezeichnen ist doch wirklich nix neues. Ich würde immer eine rasche Regelung mit der Airline bevorzugen bevor ich wegen 600€ einen Rechtsstreit durchziehen würde.
 

cagayan

Reguläres Mitglied
31.08.2012
91
0
Hamburg
@ Chaosmax - ne so schnell wird hier kein Beitrag zurück gezogen. Denn dann müsste man so viele Beiträge hier in diesem Forum -und in den allermeisten anderen Foren auch- zurück ziehen. Denn hier wird -wie auch in den allermeisten anderen Foren- ab und an ziemlicher Schwachsinn vebreitet. Und der Umgang ist hier -wie in den allermeisten Foren auch- manches Mal ziemlich "daneben". In sofern kann man sich hier ganz gut zu Hause fühlen.

Also: Ich habe mir meine Antwort nicht aus den Fingern gesaugt nach dem Motto "Ich muss mal wieder die Zahl meiner Postings erhöhen". Bei dem von mir geschilderten Fall handelte es sich um einen verspäteten Flug von CX von MNL über HK nach FRA im März 2009. Ich war dann ziemlich angefressen wegen der Verspätung aber hatte die Hoffnung in mir eben diese ominösen 600 Euros zu kassieren. Ehe ich jetzt "ein Fass aufmachen" wollte, bin ich hier in Hamburg zur Verbraucherzentrale gegangen, habe mir eine (gebührenpflichtige) Beratung durch einen "Reise"-Rechtsanwalt "gegönnt". So und das hiess es, dass CX kein EU-Carrier ist und ich deswegen meine erträumten 600 Euros in den sprichwörtlichen Wind schreiben kann.

Ich bin Mitglied in einem anderen Forum (was sich auf die Philippinen bezieht) und da war im letzten Jahr auch die Diskussion im Gange, ob Entschädigung ja oder nein weil irgend ein Scheichtum-Carrier sich ebenfalls stundenlange Verspätung eingehandelt hatte. Letztendlich war auch hier das Ergebnis, dass es nix gibt.

Wikipedia schreibt auch nur von EU-Fluggesellschaften.

Sicherlich bin auch ich nicht davor gefeit, falsche Infos zu verbreiten. Aber wissentlich tue ich dieses nicht - und hier war die Ausgangslage meines Postings eine ziemliche Sicherheit des Wissens.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Egal wieviel Du schreibst, es bleibt falsch. Es ist ganz klar in der Verodnung 261 Artikel 3 Absatz 1 geklärt.
Das Du nicht bekommen hast, ist ja auch richtig. Kein EU Carrier und Abflug nicht in der EU.
Wenn der Abflug in der EU ist (und dort die Verspätung) entsteht, glt die VO 261 egal von wo der Carrier kommt. Ist der Abflug nicht in der EU gilt die VO 261 NUR bei EU Carriern.
Da der TO von FRA geflogen ist, gilt die VO 261.
 
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Reaktionen: dipoli

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Naja es macht ja nur Sinn, wenn man innerhalb der zwei Jahre nach Kuala Lumpur möchte.
Ich würde die 600 verlangen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Naja es macht ja nur Sinn, wenn man innerhalb der zwei Jahre nach Kuala Lumpur möchte.
Ich würde die 600 verlangen.

Zwischen verlangen und bekommen kann aber ein sehr langer Weg liegen. Ich würde mir den Flügen noch was drauf packen lassen und schon wäre es Win/Win.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Ach dieses Jahr habe ich schon EUR 2000 für Verspätung erhalten. Ein Fall ist noch offen, da stellt sich KLM quer. Bin aber zuverichtlich, dass die auch noch zur Einsicht gelangen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ach dieses Jahr habe ich schon EUR 2000 für Verspätung erhalten. Ein Fall ist noch offen, da stellt sich KLM quer. Bin aber zuverichtlich, dass die auch noch zur Einsicht gelangen.

Das mag ja sein, aber für einen Vielflieger ist der Gutschein -mit entsprechenden Konditionen- eben deutlich mehr Wert als 600€.