Flug muss stoniert werden, Flug nicht umbuchbar

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Knogle

Neues Mitglied
04.04.2018
3
0
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Ich gruesse euch liebe Community.
Letztes Jahr im Dezember habe ich f. August einen Flug gebucht, welcher mich ca. 1800 Euro gekostet hat, jedoch waren damals die 400 Euro mehr f. ein umbuchbares Ticket nicht drin.
Nun hat sich die Situation etwas gewandelt, und ich kann mir nicht wie geplant im August Urlaub nehmen, und muss den Hinflug ausfallen lassen, und wie ich gelesen habe faellt der Rueckflug dabei auch weg.

Gibt es denn bei dieser Art von Tickets einen Weg irgendeinen Euro noch wiederzusehen, oder muss ich mir das wirklich abschminken, und mir neues Hin- und Rueckflugticket kaufen?
Zumindest die Entscheidungen von Gerichten lassen ja wenigstens da ein wenig Hoffnung aufkommen, aber wie oft gibt es auch da bestimmt wieder einen Haken.

Rueckflug wuerde, wenn moeglich wie geplant angetreten werden, nur Hinflug muesste einige Tage spaeter sein.

Gebucht wurde das Ticket bei TAP, hoffe jemand weiss da weiter, weil bisher habe ich diverse Informationen bekommen, welche sich immer widersprachen.
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
983
1.177
HAM
www.hdz.hamburg
Ich gruesse euch liebe Community.
Letztes Jahr im Dezember habe ich f. August einen Flug gebucht, welcher mich ca. 1800 Euro gekostet hat, jedoch waren damals die 400 Euro mehr f. ein umbuchbares Ticket nicht drin.
Nun hat sich die Situation etwas gewandelt, und ich kann mir nicht wie geplant im August Urlaub nehmen, und muss den Hinflug ausfallen lassen, und wie ich gelesen habe faellt der Rueckflug dabei auch weg.

Gibt es denn bei dieser Art von Tickets einen Weg irgendeinen Euro noch wiederzusehen, oder muss ich mir das wirklich abschminken, und mir neues Hin- und Rueckflugticket kaufen?
Zumindest die Entscheidungen von Gerichten lassen ja wenigstens da ein wenig Hoffnung aufkommen, aber wie oft gibt es auch da bestimmt wieder einen Haken.

Rueckflug wuerde, wenn moeglich wie geplant angetreten werden, nur Hinflug muesste einige Tage spaeter sein.

Gebucht wurde das Ticket bei TAP, hoffe jemand weiss da weiter, weil bisher habe ich diverse Informationen bekommen, welche sich immer widersprachen.

Vielleicht solltest du noch dazu schreiben wohin dein Flugticket gehen sollte und warum du jetzt nicht fliegen kannst? Ob aus Urlaubsgründen oder Krankheitsgründen oder sonstiges
Manchmal sind Fluglinien auch kulant wenn man anruft und du schilderst den Fall und die buchen ein gegen eine geringe um Buchungsgebühr um, deshalb sind mehr Information interessant zu wissen

Ich habe gerade gelesen, du kannst kein Urlaub nehmen, sorry. Das habe ich im ersten Lesen nicht wirklich wahrgenommen.
Manchmal hilft es auch das schriftlich vom Arbeitgeber zu verlangen und an die Fluggesellschaft hin zu schicken ab und an trifft man dort auf eine nette Person die einen dann kostenlos umgebucht oder zumindest mit geringeren Gebühren
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.012
220
Ich würde auch anrufen und versuchen, den Flug umzubuchen. Es kann natürlich gut sein, dass du dafür einen recht hohen Betrag bezahlen musst. Ob das für dich Sinn macht, kannst du dann ja abwägen. Ich habe aber keinerlei Erfahrungen diesbezüglich bei TP.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Manchmal hilft es auch das schriftlich vom Arbeitgeber zu verlangen und an die Fluggesellschaft hin zu schicken ab und an trifft man dort auf eine nette Person die einen dann kostenlos umgebucht oder zumindest mit geringeren Gebühren

Also da halte ich mal die Erfolgswahrscheinlichkeit extrem gering - ein solches Vorgehen habe ich noch nie gehört!
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.250
401
Also da halte ich mal die Erfolgswahrscheinlichkeit extrem gering - ein solches Vorgehen habe ich noch nie gehört!

Das hängt vom Gebahren der Fluggesellschaft und vom Status ab. Bei UA habe ich sowas schon hinbekommen, aber... UA ist UA, und Status war vorhanden, und TAP ist TAP. Wenn man da "Dirt-Level" hat, und die billigste Buchungsklasse hast Du natürlich vollkommen recht. Zumal ich nicht weiß, wie TAP so tickt.

Aber zum ersten Beitrag: Im Normalfall würde ich sagen - Geld ist weg, bis auf einen kleinen Restwert. So ist das eben mit den billigen Tickets. Für genaueres in die Buchung gucken, da stehen die Bedingungen drin.
 

Somewheretohide

Aktives Mitglied
02.04.2018
204
2
STR
somewheretohide1992.com
Auch offiziell nicht umbuch- oder stornierbare Flüge können häufig auf (persönliche/telefonische) Nachfrage doch umgebucht werden. Kostet zwar i.d.R. sehr viel Geld, aber in deinem Fall vielleicht immer noch weniger als ein ganz neues Ticket. Würde mal anfragen an deiner Stelle, kannst nicht wirklich was verlieren. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
du kannst nicht wie geplant urlaub nehmen? Arbeitgeber Entscheidung?
bei der Buchung war Urlaubsantrag genehmigt?

Wenn ja, Stornokosten, Umbuchungsgebühr dem Arbeitgeber zeigen mit der Bitte um Übernahme.

Wenn nein, Dumm gelaufen

ansonsten ersetzt jeder ordentliche Arbeitgeber dies wenn vorher abgestimmt war. wenn ja und AG zahlt nicht, überlegen ob es der richtige ist.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.422
Neuss
www.drboese.de
Ich gruesse euch liebe Community.
Letztes Jahr im Dezember habe ich f. August einen Flug gebucht, welcher mich ca. 1800 Euro gekostet hat, jedoch waren damals die 400 Euro mehr f. ein umbuchbares Ticket nicht drin.
Nun hat sich die Situation etwas gewandelt, und ich kann mir nicht wie geplant im August Urlaub nehmen, und muss den Hinflug ausfallen lassen, und wie ich gelesen habe faellt der Rueckflug dabei auch weg.

Gibt es denn bei dieser Art von Tickets einen Weg irgendeinen Euro noch wiederzusehen, oder muss ich mir das wirklich abschminken, und mir neues Hin- und Rueckflugticket kaufen?
Zumindest die Entscheidungen von Gerichten lassen ja wenigstens da ein wenig Hoffnung aufkommen, aber wie oft gibt es auch da bestimmt wieder einen Haken.

Rueckflug wuerde, wenn moeglich wie geplant angetreten werden, nur Hinflug muesste einige Tage spaeter sein.

Gebucht wurde das Ticket bei TAP, hoffe jemand weiss da weiter, weil bisher habe ich diverse Informationen bekommen, welche sich immer widersprachen.

Wichtige Infos (auch nach der jüngsten BGH-Entscheidung möglicherweise):
- Welche Airline
- Welcher Abflugsort
- Welcher Buchungsweg (Airline direkt oder OTA und wenn OTA: Welcher?)
 

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
0
Ich wurde den Fall eventuell an Geld-für-Flug weitergeben, die können bekanntlich bei Flügen in ferner Zukunft noch viel mehr Geld rausholen als du es schaffen würdest.
 

CarstenWL

Aktives Mitglied
13.05.2015
222
73
FRA
quote_icon.png
Zitat von Euklid93 Ich wurde den Fall eventuell an Geld-für-Flug weitergeben, die können bekanntlich bei Flügen in ferner Zukunft noch viel mehr Geld rausholen als du es schaffen würdest.



Bekanntlich?
Wer hat das bekannt gegeben? Welche Erfahrungen untermauern das?

... ich habe am 13.2.18 auf LH.COM folgenden Flug gebucht (Langstrecken in PE):

Hin Anfang Juni HAM-MUC-YVR-YXJ, zurück 13 Tage später YXJ-YVR-FRA-HAM

Kann den Flug wegen eines neuen Arbeitgebers nicht antreten. Preis für 2 PAX EUR 2.305,16
Bei Storno hätte ich EUR 272,16 von LH zurückbekommen, Geld-für-Flug hat am 13.3. EUR 922,- angeboten.

Ich hab das dann erstmal ausgesessen, vorgestern kam ne Flugplanänderung auf dem Hinweg (YVR-YXJ 10min verlegt) und LH hat kulanterweise einem Storno mit kompletter Gutschrift zugestimmt :)

Gruß

Carsten
 
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NightOwl

Reguläres Mitglied
09.10.2017
82
6
Ich würde auch noch warten. Meine bisher einzige Erfahrung mit TAP war die, dass eine Buchung (4 legs) insgesamt 5mal umgebucht wurde. Kann ja in dem Fall auch noch kommen. Ich hatte den Eindruck, die verkaufen erstmal und machen den Flugplan später ;). Ich nehme an (keine eigene Erfahrung), dass dann ein Storno einfacher ist.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.476
195
Ganz Dumme Frage und als Tipp für die nächste Buchung: Warum keine Reiserücktrittsversicherung bei Nichtumbuchbar/Nichtstornierbar? Geld an der falschen Stelle sparen? Keine entsprechende CC zum Zahlen genutzt? Soll keine Anstiftung zum Versicherungsbetrug sein hier....
Bei nem 100EUR Ticket sicherlich egaler, aber bei fast 2000EUR?
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.807
885
45
Ruhrgebiet
Ganz Dumme Frage und als Tipp für die nächste Buchung: Warum keine Reiserücktrittsversicherung bei Nichtumbuchbar/Nichtstornierbar? Geld an der falschen Stelle sparen? Keine entsprechende CC zum Zahlen genutzt? Soll keine Anstiftung zum Versicherungsbetrug sein hier....
Bei nem 100EUR Ticket sicherlich egaler, aber bei fast 2000EUR?

Bei einer RRV benötigt man trotzdem ein versichertes Ereignis... Da kann man nicht winfach so stornieren ;)
 
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Knogle

Neues Mitglied
04.04.2018
3
0
Wichtige Infos (auch nach der jüngsten BGH-Entscheidung möglicherweise):
- Welche Airline
- Welcher Abflugsort
- Welcher Buchungsweg (Airline direkt oder OTA und wenn OTA: Welcher?)


Moin!

Einige Infos habe ich ja noch vergessen.

Airline ist TAP, Abflugsort ist FRA -> GIG, ueber flugladen.de

Reiseruecktrittsversicherung, etc. habe ich so einen Jahresvertrag bei Allianz fuer 150 pro Jahr (bezweifle aber dass in so einem Fall uebernommen wird)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Bislang scheibt der OP nur was von nicht umbuchbar, nicht von nicht stornierbar. Das kann durchaus einen Unterschied machen
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.476
195
...

Reiseruecktrittsversicherung, etc. habe ich so einen Jahresvertrag bei Allianz fuer 150 pro Jahr (bezweifle aber dass in so einem Fall uebernommen wird)

Vielleicht bist Du ja wirklich krank am Abreisetag oder kurz vorher - ohne dass ich es Dir wünsche - (oder Schwanger (sry bitte nicht böse nehmen)).
Du hast ja auch nicht geschrieben, warum Du keinen Urlaub nehmen kannst.

Allerdings schreib er auch flugladen.de :D
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Steuern + Gebühren abzüglich Bearbeitungsgebühr sind deins.

Rechtlich stehen einem auf jeden Fall mindestens Steuern und Gebühren OHNE Abzug einer Bearbeitungsgebühr zu. Mittlerweile rücken die meisten Airlines das auch von sich aus anstandslos raus.

Weiterhin hat man bei Kündigung solch eines Werkvertrages auch Anspruch auf anteiligen Ersatz für alle Flüge, wo die Plätze anderweitig vergeben wurden, abzüglich einer Aufwandsentschädigung, die nach gängiger Rechtssprechung bei 5% liegt. Die Airlines sind hier in der Pflicht, die Nichtbelegung nachzuweisen. Mir ist von keiner einzigen Airline bekannt, die das ganz von alleine herausrückt, viele reagieren allerdings auf Forderungsschreiben mit Hinweis auf Rechtslage und Gerichtsurteile mit einer entsprechenden Auszahlung. Gibt allerdings auch Airlines, die es auf einen Prozess ankommen lassen.

Abgesehen von der Rechtslage, bei den meisten Airlines sind auch die unflexibelsten Tickets trotz anders lautenden Namen noch umbuchbar, allerdings wird dafür neben der Fare-Difference praktisch immer eine Zusatzgebühr fällig.

Ich hatte das gerade neulich mit AA durchgemacht, hatte ein Ticket in Y+ nach SFO in der billigsten Buchungsklasse. Habe Hinflug nach LAS und auf ein anderes Datum umgebucht. Billigste verfügbare Buchungsklasse war eine im Mittelfeld von Y, kostete 330 Fare-Difference sowie 180€ Änderungsgebühr.
Effektiv habe ich so 510€ für ein Downgrade des Hinflugs von Y+ nach Y bezahlt, ist also alles andere als ein Schnäppchen, war aber in meiner Situation trotzdem die sinnvollste Lösung.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Rechtlich stehen einem auf jeden Fall mindestens Steuern und Gebühren OHNE Abzug einer Bearbeitungsgebühr zu. Mittlerweile rücken die meisten Airlines das auch von sich aus anstandslos raus.

Weiterhin hat man bei Kündigung solch eines Werkvertrages auch Anspruch auf anteiligen Ersatz für alle Flüge, wo die Plätze anderweitig vergeben wurden, abzüglich einer Aufwandsentschädigung, die nach gängiger Rechtssprechung bei 5% liegt. Die Airlines sind hier in der Pflicht, die Nichtbelegung nachzuweisen. Mir ist von keiner einzigen Airline bekannt, die das ganz von alleine herausrückt, viele reagieren allerdings auf Forderungsschreiben mit Hinweis auf Rechtslage und Gerichtsurteile mit einer entsprechenden Auszahlung. Gibt allerdings auch Airlines, die es auf einen Prozess ankommen lassen.

Abgesehen von der Rechtslage, bei den meisten Airlines sind auch die unflexibelsten Tickets trotz anders lautenden Namen noch umbuchbar, allerdings wird dafür neben der Fare-Difference praktisch immer eine Zusatzgebühr fällig.

Ich hatte das gerade neulich mit AA durchgemacht, hatte ein Ticket in Y+ nach SFO in der billigsten Buchungsklasse. Habe Hinflug nach LAS und auf ein anderes Datum umgebucht. Billigste verfügbare Buchungsklasse war eine im Mittelfeld von Y, kostete 330 Fare-Difference sowie 180€ Änderungsgebühr.
Effektiv habe ich so 510€ für ein Downgrade des Hinflugs von Y+ nach Y bezahlt, ist also alles andere als ein Schnäppchen, war aber in meiner Situation trotzdem die sinnvollste Lösung.

Ich glaube Du hast die aktuelle BGH Entscheidung nicht mitbekommen. Und natürlich darf ein Reisebüro für die Dienstleistung der Stornierung auch ein Entgelt berechnen.