EY: Probleme mit Flydubai, weil ich mit der Kreditkarte meiner Freundin gebucht hab.

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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
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Hi

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe gerade einen Flug Dubai-Kathmandu gebucht.
Ich hatte meine Kreditkarte noch nicht auf das neue verified by visa umgestellt und konnte daher nicht mit meiner Karte bezahlen.

So habe ich kurzerhand die Karte meiner Freundin benutzt.

Soweit so gut, dann hab ich die Reservierungsbestätigung erhalten und da stand dann rot mit Ausrufezeichen, ich müsste die Kreditkarte beim Checkin vorzeigen. Okay, super, warum stand das nicht bei der Buchung irgendwo.

Okay, dann habe ich mal kurz recherchiert und hab jemand gefunden, der das Problem auch hatte.
Er wurde auf das FAQ von flydubai verwiesen, wo steht, dass in dem Falle das Passagier und Kartenbesitzer nicht identisch sind, Kopie von Reisepass und Kreditkarte des Kartenbesitzer mitzubringen sei.
Und dann darunter, das ginge aber nicht, wenn der Flug nach oder von Bangladesh, Nepal,.... geht.

Schock, Nepal, aber da will ich ja hin.

Also habe ich meinen Fall per Mail geschildert und da es dort hieß, dass es bis zu 21 Tagen dauern kann, bis sie die Mail beantworten, aber dass man via Facebook auch eine Nachricht schicken kann, und dann die Antwort innerhalb 24 Stunden kommt.

Na gut gemacht, und nun erhielt ich auch noch am selben Tag ne Antwort:
----------
Hello





With reference to your case ID xxxxxx, please note that you can't use your credit/debit card to pay for someone else to travel to or from Bangladesh, Ethiopia, Nepal, Pakistan, Sri Lanka or Sudan. This is clearly mentioned at the time of booking the ticket through flydubai.com.





In such cases that you have completed the payment using 3rd party card, you have the option to:




-the payer can verify the credit card used for the payment by visiting one of the travel shop in UAE, Kuwait and Bahrain.

-we can cancel the booking 24 hours prior to the departure date with AED 200 penalty per passenger per sector and the remaining amount will be refunded to the credit card used for the payment


-the passenger can pay the same amount in cash at the airport and we will refund the amount in a form of voucher on the card holder name





Thank you,


---------------

Okay, erstmal habe ich überprüft, ob das wirklich irgendwie beim Buchunsprozess ersichtlich wird.

Und habe das ganze daher nochmal durchgespielt und tatsächlich.
Oberhalb der Visamaske erscheint, wenn man das Häkchen entfernt, dass man nicht Passagier und Kreditkartenbesitzer identisch sind der Hinweis mit Nepal.

Ist allerdings wirklich leicht zu übersehen, weil man sich ja auf das Ausfüllen der Kreditkartendetaills konzentriert und ich sowas auch dort einfach nicht vermutet habe. Ich fliege ja nicht das erste Mal.

Zudem habe ich ja andere Passagierdaten angegeben und nicht den Kreditkartenbesitzer, wie ich ja auch schwarz auf weiß auf der Comfirmation Mail hab.

So, wie soll ich das nun verstehen, ich kann nicht meine Kreditkarte benutzen um für jemand anders einen Flug nach Nepal zu buchen?

Aber das Geld nehmen sie trotzdem ?

Entspricht irgendwie nicht meinem Rechtsverständnis

Und zu den 3 Angeboten:

1.kommt nicht in Frage, da ja die Kreditenkartenbesitzerin wie auch ich in D. leben
2.pro Sektor 200 AED, was meinen die mit Sektor? Riecht ja wohl danach, dass ich gar nix zurückbekomme
3.hört sich erstmal ok an, aber was soll dieser Voucher sein? Also nach Geldzurückerstattung klingt das für mich nicht.
Hört sich nach nem Fluggutschein an.


So, was soll ich denn nun machen?
Ich habe keine Lust, das Geld in den Wind zu pusten.
Habe mir extra eine billige aber halt unbequeme Verbindung gesucht und habe jetzt keinen Bock am Ende soviel zu zahlen wie bei einem bequemen Flug.

Ich sehe das ganze auch irgendwie nicht ein, dass wir für einen Flug zahlen sollen, den eigentlich keiner wahrnehmen darf wegen irgendwelchen komischen Regeln, die außerdem noch irgendwo versteckt stehen, bin ja nicht der erste, der das übersehen hat.

Soll ich da nun weiter nachhaken, die Hotline anrufen oder was?

1.Ich habe überlegt, wenn das mit dem Gutschein so ein Schmuh ist, dass ich
das eben nochmal bar zahle und dann dafür einfach die Kreditkartenzahlung rückgängig mache, wegen Doppelzahlung.

2.Oder meine Kreditkarte flott bekommen, den Flug nochmal buchen und gleichzeitig die Kreditkartenzahlung meiner Freundin stornieren.

3. Sollte ich von dem Vertrag zurücktreten wegen Unerfüllbarkeit.
Schließlich hat meine Freundin für eine Beförderung (von mir) bezahlt, die die Fluglinie offenbar nicht machen kann/will.
Welches Recht gilt hier eigentlich?


Ich bin leider nun auf diesen Flug auch angewiesen, weil ich den Zubringer bereits gebucht hab.


Ich bin gerade ziemlich genervt von der Sache und fühle mich irgendwie auch verarscht.
Und es ist auch nicht gerade spaßig, den Urlaub so zu beginnen und dann noch mit der Aussicht auf irgendwelche Auseinandersetzungen in Dubai am Checkin

Vielen Dank für eure Hilfe

ps: der Flug ist am 1.11. also ein bißchen Zeit habe ich noch
 
Zuletzt bearbeitet:

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Ich dachte, dass habe ich oben ausführlich erläutert.
Man will mich anscheinend nicht befördern, obwohl der Flug bezahlt ist. Die Confirmation habe ich.

Nur wenn ich das Geld cash hinlege und dann soll meine Freundin dafür einen Voucher erhalten, s.o.
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Flieg die Kiste einfach, in der Regel wird das ganze eh nicht kontrolliert.

Falls doch, sei vorbereitet und habe das Cash dabei. Den Voucher dann bei ebay verticken mit kleinem Verlust.

Fertig ;)
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Nach dem ich ein bißchen rumgegoogelt habe, scheint das mit dem Verteilen der Gutscheine eine beliebte Masche zu sein.
Der ist nur auf einen Namen ausgestellt und zwar dann der meiner Freundin und kann bestimmt nicht verhökert werden, also vollkommen nutzlos

Da würde ich mich wundern, wenn die am Checkin mich da einfach so durchlassen, so können sie meine Zwangslage schön ausnutzen und kassieren doppelt. Scheinen ziemlich skrupellos zu sein.

Also vermutlich muss ich gucken, wie ich mein Geld anderweitig wiederbekomme.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Verstehe das Problem nicht, im Buchungsvorgang und vor Abschicken der Buchung wird doch glasklar darauf hingewiesen, dass man nicht im Namen eines Dritten mit KK bezahlen kann wenn man u.a. von/nach Nepal reisen möchte.

Bildschirmfoto 2017-09-24 um 02.45.02.jpg


Insofern liegt der Fehler klar bei Dir.
Du kannst es nun entweder darauf ankommen lassen oder als Lehrgeld verbuchen.

P.S.: Vielleicht gibt es ja bei Flydubai die Möglichkeit innerhalb von 24h kostenlos zu stornieren, manche Airlines bieten das an.
Also am besten einfach direkt mal dort anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Ich hab doch schon gesagt, ich hab dieses Häkchen nicht weggemacht, weil ich das ganze übersehen hab.
Und dann erscheint der Hinweis auch nicht. Natürlich war es ein Fehler.

Aber wenn ich so nicht bezahlen kann , warum bekomme ich dann eine Ticketconfirmation und es wird vermutlich abgebucht?
Also müßte es doch eigentlich rückerstattet werden.

Gut, ich werde also wohl cash mitnehmen und danach werde ich das Geld zurückbuchen lassen, dafür habe ich ja 8 Wochen Zeit
Die Rückerstattung per Gutschein muss ich ja wohl nicht hinnehmen
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ich hab doch schon gesagt, ich hab dieses Häkchen nicht weggemacht, weil ich das ganze übersehen hab.
Und dann erscheint der Hinweis auch nicht.

Wenn ich so nicht bezahlen kann , dann sollte es ja nicht abgebucht werden bzw. zurückerstattet werden oder nicht?

Auch dann liegt der Fehler bei Dir, dann der Bezahler reist ja offensichtlich nicht mit. Du kannst also allenfalls auf Kulanz hoffen.
Was sagt die Hotline denn nun?
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Das Ticket ist doch auf meinen Namen ausgestellt und wurde bezahlt (von wem auch immer), ich bezahle doch dann vor Ort nochmal für ein Ticket, was schon bezahlt wurde. Also warum hat meine Freundin da kein Recht auf Rückerstattung?

Und da steht, dass man so nicht bezahlen kann, also wenn man so nicht bezahlen kann, dann ist hier doch laut ihren eigenen Regeln kein Vertrag zustandegekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

WFormosa

Aktives Mitglied
23.11.2016
173
1
Regst du dich eigentlich über die Airline oder deinen eigenen Fehler auf? Versuch es oder buche neu. Wenn man eben nicht aufpasst - kann man der Airline doch keine Schuld geben! Und das Problem mit buchen mit fremder Kreditkarte haben viele Airlines in Asien. Die wollen sich eben absichern ...
 
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Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
Der Hinweis mit der Kreditkarte einer fremden Person war bei meiner letzten Flydubai Buchung relativ eindeutig erkennbar. Leicht zu übersehen - a la Opodo früher - ist wirklich anders. Das der Fehler bei dir liegt hat du ja auch eingesehen.

Jetzt hast du die verständliche Frage, warum die Buchung trotzdem durch ging. Einerseits gibt es ja die angebotenen Optionen, damit du trotzdem fliegen kannst. Andererseits gibt es seitens einer Low Cost Airline keinen Grund solche Buchungen pauschal abzulehnen. Ähnlich wie bei Ryanair verdienen die Airlines mit Gebühren und nicht angetretenen Flügen ihr Geld.

Wie erfolgsversprechend ein Chargeback sein wird kann dir keiner sagen. Du wirst aber wohl relativ sicher bei der Airline unerwünscht werden.

Ich würde es in deiner Situation drauf ankommen lassen und ggf den Voucher nehmen. Kann mir nicht vorstellen, dass dieser passagiergebunden sein wird.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.178
4.696
HAM
Selbst ein Versuch, ein Chargeback durchzuführen, ist in dieser Konstellation eine Straftat. Ist es dir das Risiko wert?
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Die Bank wird kein Chargeback durchführen. Der TE hat die Karte von +1 angegeben, um Verified by Visa zu nutzen. Somit ist ein Missbrauch der Kartendaten kaum nachvollziehbar. Mangelnde Leistungserbringung liegt auch nicht vor.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.088
630
Selbst ein Versuch, ein Chargeback durchzuführen, ist in dieser Konstellation eine Straftat. Ist es dir das Risiko wert?

Es erscheint mir abwegig, das als strafrechtliches Problem zusehen. Wie kommt man auf solche Ideen?

Die Angabe "Doppelzahlung" ist erst mal formell korrekt. Solange er keine Dokumenten fälscht oder objektive Falschangaben dabei macht, hat das keinerlei strafrechtliche Relevanz. Ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und darauf beschränkt sich dann auch das Risiko.

Versuchen kann man den Chargeback. Ob er durch geht, wird man sehen müssen. Ist nicht ausgeschlossen. Kann man aber auch nicht sicher sein in so einer ungewöhnlichen Konstellation.

Sinnvoll wäre also in der Tat hier, nachdem das Kind nun mal in den Brunnen gefallen ist, Geld CASH mitnehmen und hoffen, daß man es nicht braucht. Muß ja nicht immer auffallen. Ist sicher, daß nur der ursprüngliche Preis nach zu zahlen ist und nicht der Tagespreis am Abreisetag?

Falls nachgezahlt werden muß, eindeutig quittieren lassen, daß damit dieser Flug noch mal bezahlt wurde, weil die erste Bezahlung nicht akzeptiert wurde.

Dann in der Tat keinen Voucher akzeptieren und Refund über die ursprüngliche CC verlangen. Passiert das nicht Chargeback wg. Doppelzahlung mit der Quittung als Beleg für die Doppelzahlung. Geht das nicht über Anwalt Forderung wegen Ungerechtfertigter Bereicherung prüfen lassen. Mir scheint die Rückerstattung in dieser Konstellation keine reine Kulanzleistung zu sein, somit wäre sie auch nicht auf einen Voucher abwälzbar.

Besser wäre natürlich vorher aufpassen gewesen, aber das ist hier ja zu spät.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
....
Falls nachgezahlt werden muß, eindeutig quittieren lassen, daß damit dieser Flug noch mal bezahlt wurde, weil die erste Bezahlung nicht akzeptiert wurde.

Dann in der Tat keinen Voucher akzeptieren und Refund über die ursprüngliche CC verlangen. Passiert das nicht Chargeback wg. Doppelzahlung mit der Quittung als Beleg für die Doppelzahlung. Geht das nicht über Anwalt Forderung wegen Ungerechtfertigter Bereicherung prüfen lassen. Mir scheint die Rückerstattung in dieser Konstellation keine reine Kulanzleistung zu sein, somit wäre sie auch nicht auf einen Voucher abwälzbar.

....

von welchem Rechtssystem geht man denn hier aus? Das ist wohl kaum Deutschland und ein Anwalt ist schnell an der Grenze. Kann er gegen die eigene CC vielleicht helfen, dann doch wohl nur schwer bei der Buchung mit flydubai selbst?
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
If you want the amount refunded back to the account of the card used, a penalty of AED 200 will apply.

If you pay the booking cost at the airport, then we'll refund the paid amount using the card against a flydubai voucher, valid for 6 months under the payer's name.

Also nochmal wegen des Vouchers nachgefragt.
Der Voucher wird auf den Namen des Kreditkartenbesitzers ausgestellt (also namensgebunden) und ist 6 Monate gültig.
Also ist keinen Cent wert

Allerdings hat mir der Mitarbeiter erzählt, dass es "nur" 200 AED penalty sind, wenn sie das Geld auf das Bankkonto zurückerstatten, das sind 45 Euro.
Das scheint mir dann das geringste Übel, dann müßte ich allerdings den Flug noch mal buchen oder einen anderen vergleichbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:

phil8900

Erfahrenes Mitglied
17.06.2013
681
90
MUC
Du hast ja drei Möglichkeiten, von denen nur zwei für dich Sinn machen und bist aus bestimmten Gründen auf den Flug angewiesen. Deswegen ist doch das einzig logische den Flug wahrzunehmen, wie du das dann machst ist dir überlassen und kommt ein bisschen drauf an, ob du zocken willst oder eben nicht.
Wenn nein, zahl die 200AED und gut ist, das ist ja echt nicht die Welt - das kannst du dann als Lehrgeld verbuchen, Buchungsseiten sind einfach tückisch teilweise. Wenn du die Option wählst hast du keinen Stress am Flughafen und musst dich um nichts mehr kümmern.

Die andere Alternative, die diverse Foristi vorgeschlagen haben, ist wohl nur dann im Bereich des Möglichen, wenn du nur mit Handgepäck fliegst und online einchecken kannst. Im schlimmsten Fall zahlst du den Flugpreis doppelt, im besten Fall sparst du 45€ - meine Wahl wäre da wohl klar.

Aber da ist jeder anders - aber hier irgendwie Diskussionen über Chargeback, Nichterfüllung oder sonstwas vom Zaun zu brechen ist einfach nicht zielführend ;)
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
Ich werde das wohl mit dem refund machen, und dann nochmal neu buchen.
Das erscheint mir der geringste Stress.

Ich bin leider ein ziemlich nervöser Mensch und das ganze würde vermutlich am Flughafen in Dubai ausarten und mich vorher schon kirre machen
Und ich glaube nicht, dass die einen dann so durchlassen vor Ort, der Gutschein ist wie gesagt wertlos, dann bliebe nur noch de Rückbuchung.

Ich halte das ganze für eine Masche, um Geld zu machen.
Ich bin nicht der erste, der darauf reinfällt.
Das geht vor allem zu Lasten der Kunden, die a) einen großen Stress haben und die b) am Ende eventuell einen groén finanziellen Schaden haben.

Etwas wegzuklicken auf der Bezahlseite um an eine entscheidene Info zu kommen....

In der Bestätigung war gleich alarmierend in rot und ! angegeben, dass man die Kreditkarte vorzeigen muss, warum sowas nicht gleich während der Buchung?

Und ich verstehe auch nicht, warum eine Airline keine Möglichkeit findet, die Zahlung zu verifizieren.
Verified by Visa sollte doch eben Sicherheit bringen, da reicht es ja nicht einfach, die Kreditkarte zu stehlen....
 
Zuletzt bearbeitet:

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Herzlich Willkommen in der Welt der LCC.
Das Ticket wurde in den UAE gebucht mit Start in DXB. Da kannst Du weder vom Konsumentenschutz der EU noch vom EU-Rechtssystem ausgehen. Airlines wissen das und nutzen ihren Spielraum weidlich aus.
Hoffe, Du wirst eine brauchbare Loesung finden und so wie gebucht fliegen. Online CI und nur Handgepaeck ist bestimmt hilfreich.
 
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worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Der Voucher wird auf den Namen des Kreditkartenbesitzers ausgestellt (also namensgebunden) und ist 6 Monate gültig.
Also ist keinen Cent wert.

Höh? Klar ist er was wert, deine Freundin darf sich über ein tolles Wochenende in Dubai freuen!

Wobei ich beim hier vorgebrachten Auftreten eher das Gefühl habe, dass "Freundin" hier eher für "Mami" steht.
 
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Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
Ich halte das ganze für eine Masche, um Geld zu machen.
Ich bin nicht der erste, der darauf reinfällt.
Das geht vor allem zu Lasten der Kunden, die a) einen großen Stress haben und die b) am Ende eventuell einen groén finanziellen Schaden haben.

Sorry, aber kein Mitleid an dieser Stelle. Das gleiche kann bei Ryanair und anderen LCCs passieren. Man benutzt halt nicht einfach mal eine fremde (ungleicher Nachname) Kreditkarte und informiert sich nicht, ob das an anderen Ecken der Welt auch klar geht. Die Regelung ist wohl nicht einfach so aus dem Himmel gefallen, sondern weil Leute vorher Schindluder betrieben haben oder es gesetzliche Vorschriften gibt.

In der Bestätigung war gleich alarmierend in rot und ! angegeben, dass man die Kreditkarte vorzeigen muss, warum sowas nicht gleich während der Buchung?

Vielleicht weil es nicht so oft vorkommt, dass jemand nicht seine eigene Kreditkarte benutzt um Flüge zu buchen, auf denen er nicht mitreist. Die Warnung ist aber trotzdem kaum zu übersehen. Folgendes sieht man auf der letzten Seite, bevor man seine Kreditkarten-Daten eingibt:

kTTMeum.png




Der auffällige gelbe Kasten in groß:


ZQq2ANU.png



Hier ist angekreuzt, dass der Bezahler (Kreditkarteninhaber) mitreist. Selbst hier wird bereits gesagt, dass die Kreditkarte vorgezeigt werden muss.

Wenn man das Kreuz entfernt:


dzSuimn.png



Das alles sieht man BEVOR man überhaupt eine Nummer der Kreditkarte eingegeben hat. Man kann hier höchstens der Airline vorwerfen, dass man das vielleicht hätte anfangs erwähnen sollen. Aber hier würde ich ausnahmsweise mal auf Seiten der Airline stehen.

Ich selbst brauche vor jeder Flugbuchung nochmal 2-3 Minuten mir alles durchzulesen, weil ich auch ständig Panik habe etwas falsch eingegeben zu haben. Gerade du als "ziemlich nervöser Mensch" hättest doch die Hinweise vor dem Klicken hundertprozentig sehen sollen. Ich bin auch schon mal in einer ähnlichen Situation gewesen. Aber ich finde es nicht in Ordnung, sich über eine Airline zu beschweren, die einerseits sowieso auf Kostenminimierung aus ist und andererseits die Konditionen VOR der Zahlung ausdrücklich ausweist.

Und ich verstehe auch nicht, warum eine Airline keine Möglichkeit findet, die Zahlung zu verifizieren.
Verified by Visa sollte doch eben Sicherheit bringen, da reicht es ja nicht einfach, die Kreditkarte zu stehlen....

Das interessiert die Airlines aus dem nahen Osten überhaupt nicht. Ich musste bei QR mal meine eigene, auf meinen Namen ausgestellte Kreditkarte vorzeigen. Bei einer getrennten Buchung meines Freundes mit der gleichen Karte auf den gleichen Flug hat das keinen interessiert.

Ich wünsche dir trotzdem eine schöne Reise in Asien.
 

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suraso

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
1.099
333
Hast du eigentlich das Häkchen gesetzt bei “The payer is traveling on this itinetary“?

Falls nicht, dann ist doch alles in Ordnung und du musst nur eine Kopie der Kreditkarte und eine Kopie vom Pass deiner Freundin dabei haben. Und die natürlich nur heraus holen, wenn du danach gefragt wirst...

Ich halte diese Regelung übrigens nicht für einen Nepp oder Geldmacherei, da sie nur für bestimmte Länder gilt. Da ist die Airline wahrscheinlich an behördliche Auflagen in den VAE oder in Nepal gebunden.