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Achja? Auf welchen Inlandflug gab es denn die Currywurst?
Ich sehe auch kein Problem damit das Essen kostenlos zu genießen wenn es das dann gibt. Aber wegen eines Irrtums einen Anspruch darauf abzuleiten finde ich ... dreist.
Der Inlandsflug war der Flug nach dem RT mit zweimal doppelter Currywurst. Der Currywurstflug ging nach/von PMI.
Wo sich hier jemand einen Anspruch daraus abgeleitet hat, vermag ich nicht zu erkennen.
Nein, nachträglich bezahlt hätte ich sie nicht und gegen eine entsprechende Abbuchung wäre ich vorgegangen.
Auf dem Inlandsflug gab es übrigens kein Gourmetessen, obwohl ich per Email zu dessen Bestellen eingeladen wurde. Und nein, da habe ich mich nicht beschwert. Über das fehlende Essen sowieso nicht, aber auch nicht über die unpassenden Emails.