Betrüger unterwegs am Frankfurter Flughafen...

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Kleiner, nerviger Einwurf des Juristen: Das Notwehrrecht des § 32 StGB unterliegt keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung, sondern kennt nur eine Missbrauchsgrenze (Baseballschläger auf den Kopf wegen eines geklauten Apfels etwa). Das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO erlaubt auch Gewaltanwendungen, aber nur in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck. Niederreißen kann also ok sein, am Boden die Rippen eintreten dann nicht mehr. Widersetzt sich der Flüchtende dem Festnahmeversuch mit Gewalt, kann wiederum nach § 32 StGB auch schwere Gegengewalt erlaubt sein. Hier zur Info. Und nun bitte weiter mit dem "gesunden Menschenverstand".
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Kleiner, nerviger Einwurf des Juristen: Das Notwehrrecht des § 32 StGB unterliegt keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung, sondern kennt nur eine Missbrauchsgrenze (Baseballschläger auf den Kopf wegen eines geklauten Apfels etwa). Das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO erlaubt auch Gewaltanwendungen, aber nur in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck. Niederreißen kann also ok sein, am Boden die Rippen eintreten dann nicht mehr. Widersetzt sich der Flüchtende dem Festnahmeversuch mit Gewalt, kann wiederum nach § 32 StGB auch schwere Gegengewalt erlaubt sein. Hier zur Info. Und nun bitte weiter mit dem "gesunden Menschenverstand".
Oh ja, geiles Thema: Notwehrexzess. :D
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Oh ja, geiles Thema: Notwehrexzess. :D

Zur Klarstellung: Niederschlagen (!) beim Versuch, einen Rucksack zu klauen, ist von § 32 StGB voll gedeckt. Droht der Angreifer trotzdem mit dem Rucksack zu türmen, dürfen ihm nach § 32 StGB auch die Rippen eingetreten werden. Das deutsche Notwehrrecht ist eben, wie es so schön heißt, sehr "schneidig".
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Erinnert mich an einen Ami Krimi: Ja, es war Notwehr, der Richter hatte nur Probleme mit den 19 Schußwunden...
 
S

stoerti

Guest
Wenn es 19 Warnschüsse waren, ist das legitim, vor allem in den USA
 

bender3002

Aktives Mitglied
23.05.2014
183
0
Zur Klarstellung: Niederschlagen (!) beim Versuch, einen Rucksack zu klauen, ist von § 32 StGB voll gedeckt. Droht der Angreifer trotzdem mit dem Rucksack zu türmen, dürfen ihm nach § 32 StGB auch die Rippen eingetreten werden. Das deutsche Notwehrrecht ist eben, wie es so schön heißt, sehr "schneidig".

Tatsächlich? Dann es sogar das Beste (aus Sicht der Diebstahlsvereitelung), wenn man den Dieb direkt niederschlägt, ohne Vorwarnung. Stichwort: Überraschungsmoment. Aber aus anderen Gesichtspunkten, ist das schon heftig... denke die meisten werden auch erstmal perplex sein und zögerlich handeln, was ganz normal ist.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ja, tatsächlich. Wenn das Opfer einen Moment braucht, um wahrzunehmen, was ihm und seinem Rucksack gerade geschieht, schadet das hinsichtlich des Notwehrrechts nicht, da der Angriff fortdauert, bis der Täter sich mit der Beute in Sicherheit gebracht hat. Deshalb darfst Du ihn auch auf der Flucht noch mit einem beherzten Sprung ins Kreuz unschädlich machen.

Lässt der Dieb aber infolge Deines Schlages den Rucksack fallen und flieht, gilt nur noch das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO. Dann darfst Du immer noch hinterherlaufen und ihm ein Bein stellen, aber mit dem Sprung in den Rücken ist es vorbei.

Nun aber wirklich bitte weiter mit dem "gesunden Menschenverstand". ;)
 

Fliegernase

Erfahrenes Mitglied
07.12.2011
551
7
MUC/IAD
Danke für die Infos.

Ich glaube, ich bastle mir, bevor ich das nächste Mal nach FRA fliege, eine kleine Übersicht mit mehreren "IF/THEN/ELSE" Gattern um meine legalen Handlungsmöglichkeiten für jeden Fall immer griffbereit zu haben. :D

Ein Glück, dass ich meistens nur vom Provinzflughafen MUC starte, dort wartet wenn meistens nur eine Frau, die mich um meine Verbundsnetz-Tageskarte erleichtern möchte...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Am Münchner Hauptbahnhof hätte ich öfter eine Tageskarte zu verschenken, aber da stehen immer so finstere Sicherheitsleute herum, die aussehen, als würden sie nur auf eine unzulässige Festnahme warten. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Vor mehreren Jahren wurde ich (alleine) in Südfrankreich von einer Gruppe (5 oder 6) Marokkanern überfallen und sie versuchten, mich auszurauben.
Alleine aufgrund meiner überaus agressiven Gegenwehr lebe ich vermutlich heute noch und das einzige, was ich eingebüsst habe, war eine teure Jacke mit einer Schachtel Zigaretten drin.

Also jetzt mal so ganz naiv von jemandem der noch nie in so einer Situation war: Ist es alleine gegen 5 oder 6 nicht wesentlich wahrscheinlicher zu überleben, wenn man sich nicht wehrt und einfach seine Sachen rausrückt (oder falls möglich wegrennt). Kann mir kaum vorstellen, dass "überaus aggressive Gegenwehr" in einem aussichtslosen Kampf gegen eine Mehrheit der Grund ist, dass sie dich leben lassen...
 
S

stoerti

Guest
Also jetzt mal so ganz naiv von jemandem der noch nie in so einer Situation war
Der Kampf war nicht aussichtslos. Es macht aber keinen Sinn, da näher drauf einzugehen, weil die näheren Umstände erstens nicht in die Öffentlichkeit gehören und zweitens gibts mir hier zu viele oberschlaue, gegen die zu diskutieren mir meine Zeit zu schade ist.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Ja, tatsächlich. Wenn das Opfer einen Moment braucht, um wahrzunehmen, was ihm und seinem Rucksack gerade geschieht, schadet das hinsichtlich des Notwehrrechts nicht, da der Angriff fortdauert, bis der Täter sich mit der Beute in Sicherheit gebracht hat. Deshalb darfst Du ihn auch auf der Flucht noch mit einem beherzten Sprung ins Kreuz unschädlich machen.

Lässt der Dieb aber infolge Deines Schlages den Rucksack fallen und flieht, gilt nur noch das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO. Dann darfst Du immer noch hinterherlaufen und ihm ein Bein stellen, aber mit dem Sprung in den Rücken ist es vorbei.

Nun aber wirklich bitte weiter mit dem "gesunden Menschenverstand". ;)

Einen muss ich noch erwähnen, wo Du von München gesprochen hast: Dort wärest du bei Herrn Götzl zu seiner Zeit als Schwurgerichtsvorsitzender nicht weit gekommen mit Deiner Rechtsauffassung; ich erinnere an den Studenten mit dem Messer, finde aber gerade keinen vernünftigen link.
 
S

stoerti

Guest
ich erinnere an den Studenten mit dem Messer
Das war eine andere Situation.
Wenn ich den gleichen Vorfall meine wie Du, dann war dieser Student schon einschlägig vorbestraft, hatte eine versteckte Waffe geführt und überzogen reagiert.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Einen muss ich noch erwähnen, wo Du von München gesprochen hast: Dort wärest du bei Herrn Götzl zu seiner Zeit als Schwurgerichtsvorsitzender nicht weit gekommen mit Deiner Rechtsauffassung; ich erinnere an den Studenten mit dem Messer, finde aber gerade keinen vernünftigen link.

Ich nehme an, Du meinst diesen Fall. Ich hoffe doch sehr, dass man nicht erst zum Juristen geworden sein muss, um die Abwehr eines Diebstahls unterscheiden zu können von einem unangekündigten Messerstich in den Hals als Reaktion auf die Pöbelei eines erheblich alkoholisierten Minderjährigen.

Das Notwehrrecht des § 32 StGB unterliegt keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung, sondern kennt nur eine Missbrauchsgrenze (Baseballschläger auf den Kopf wegen eines geklauten Apfels etwa).

'nuff said.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.183
7
Vor mehreren Jahren wurde ich (alleine) in Südfrankreich von einer Gruppe (5 oder 6) Marokkanern überfallen und sie versuchten, mich auszurauben.
Alleine aufgrund meiner überaus agressiven Gegenwehr lebe ich vermutlich heute noch und das einzige, was ich eingebüsst habe, war eine teure Jacke mit einer Schachtel Zigaretten drin.

Ich weiss, dass meine Art vielen Menschen nicht passt - und das sind die Menschen, die schön behütet ihr Leben gelebt haben und noch nicht in lebensgefährlichen Situationen waren. Zu Euch kann ich nur sagen: Macht mal Euer Ding, versucht nicht anderen vorzuschreiben, welche Verhaltensweise sie haben sollen und passt auf Euch auf.

Jeder, der sich auch nur halbwegs mit Gewaltsituationen oder Krisenregionen befasst bzw. auf solche Gefahren ausgebildet wird, muss sich bei solchen 'Lebensweisheiten' an den Kopf greifen. Das Allerletzte was jemand bei einem gewaltsamen Überfall einer fünfköpfigen Gruppe geraten sei, ist "überaus agressive Gegenwehr (sic!)". Du weisst nichts über die psychische Verfassung, die potentiellen Reaktionen oder die Bewaffnung der einzelnen Personen.

Du kannst dich verhalten wie du willst, aber bitte stelle keine Behauptungen auf, aggressive Gegenwehr würde die Gefahr für Leib und Leben minimieren. Das kann zwar in speziellen Konstellationen zutreffen, aber kaum bei einem 5vs1 Raubüberfall.

In Flughäfen haben wir es üblicherweise eher mit Diebstahl und Betrügereien zu tun als mit Raubüberfällen, das ist eh eine ganz andere Kategorie.
 
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Reaktionen: feb

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.782
7.310
irdisch
Das Leben ist auch kein Action-Film. Es ist viel zu schade, als dass man es für ein paar Schwachmaten opfern sollte, so wertvoll die HON-Karte einem auch ist.
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Der Kampf war nicht aussichtslos. Es macht aber keinen Sinn, da näher drauf einzugehen, weil die näheren Umstände erstens nicht in die Öffentlichkeit gehören und zweitens gibts mir hier zu viele oberschlaue, gegen die zu diskutieren mir meine Zeit zu schade ist.

Tja, hm, und ich dachte ich könnte was lernen. Kenne einfach niemanden, der eine Situation 1:5 für nicht aussichtslos hält... (und dabei findet, dass massive Gegenwehr das beste für sein Leben ist)
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
<----Verteidigung durch Biogas, wenn ich anfange zu furzen nehme ich es auch mit 10 Halunken auf
 
S

stoerti

Guest
Lasst mal gut sein. Mir ist meine Zeit zu schade um mich Leuten auf ihr Verlangen zu beweisen, die ich nicht kenne und niemals kennen lerne und als Kasper muss ich auch nicht herhalten.
Melde mich ab und komme auch bestimmt nicht wieder.

Kommentare wie "Yeah!" oder "Machste ja doch nicht" oder was Euer Kindergarten sonst noch so hergibt, dürft Ihr Euch auch sparen.