Diebstahl während Nachtfluges

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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
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Wie gesagt, nach Aussage der Thai würde das aber auch nichts ändern! Die Thai hat sich darauf berufen, dass sie nicht für die Sicherheit des Handgepäcks zuständig sind!
Dazu fallen mir jetzt zwei Dinge zu ein:

LH sieht sich für Kompensationszahlungen bei Verspätungen auch nicht zuständig.

Der Konsumentenschutz stellte fest dass das Anbringen eines Täfelchens "Für Garderobe wird nicht gehaftet" nichts daran ändert dass der Gastgeber bei Diebstahl zur Mitverantwortung gezogen wird.

Und weils so schön angesprochen wurde:

Der Kneipenwirt der die entsprechende Haftung ablehnt ist allerdings im Recht, wenn es sich um eine Gaderobe handelt an die der Gast seine Sachen selber hängt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.429
2.533
FRA
- Dem Pax wurde die Möglichkeit genommen, seine Sachen so aufzubewahren, dass er sie einsehen kann!

wurde ihm die Möglichkeit genommen ?

Es geht um eine Ledermappe mit einem wertvollen Kugelschreiber. Ich kenne das UD des 747 nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass dort so dermassen wenig Platz am Platz ist, um nicht wenigstens die wirklich wertvollen Dinge in Sichtweite zu haben.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Da gehörst du aber wohl zu dem absoluten Ausnahmen (was auch gut so ist)...

Stell dir mal das Aussteigen bei einem Y-Flug vor, wenn jeder erst einmal sein Handgepäck kontrollieren würde! =;

Das kann wohl niemals im Sinne der Airline sein!
Ich kontrolliere meinen Kram nicht im Gang.
Im Gegensatz zu anderen schaffe ich es sogar mein Handgepäck aus dem Bin zu nehmen während ich vorm Sitz C bzw D stehe und somit nicht den Gang behindere.

Dazu sind aber 99% der Gäste zu Dumm oder zu Faul.

----



Klar... Volle Zustimmung! Jedoch hat wohl keiner von uns damit gerechnet, dass es ein Flugzeug gibt, bei dem man die Overhead bins quasi nicht benutzen kann!

(Ich habe sowas auch wirklich das erste mal gesehen und würde behaupten ich fliege nicht wirklich wenig!)

Das selbe ist mir in der B767 der AA passiert.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Ein weiteres sehr gutes Argument!

Solltest du nicht diskussionsfähig sein, solltest du lieber nicht in einem Forum schreiben!

Ich bin ja sogar lernfähig daher - ab zum Anwalt und TG verklagen - schliesslich liegt die Haftung bei denen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Klar... Volle Zustimmung! Jedoch hat wohl keiner von uns damit gerechnet, dass es ein Flugzeug gibt, bei dem man die Overhead bins quasi nicht benutzen kann! (Ich habe sowas auch wirklich das erste mal gesehen und würde behaupten ich fliege nicht wirklich wenig!)

Kommt doch regelmäßig, gefühlt bei jedem meiner Langstreckenflüge vor, dass jemand dein Handgepäck nicht über seinem Platz verstrauen kann, da dort bereits alles voll ist. Bei Kurzstreckenflügen teilweise das gleiche Spiel, oder das Flugzeug ist so klein, dass man seine Sachen draußen am Flieger abgibt und nach dem Flug wiederbekommt. Für solche Zwecke habe ich immer einen kleinen Rucksack dabei in dem sich sämtliche Dinge die wichtig sind befinden der dann am Mann bleibt. Man kann und sollte daher schon damit rechnen.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Ich bin ja sogar lernfähig daher - ab zum Anwalt und TG verklagen - schliesslich liegt die Haftung bei denen.
Meistens gibt es einen Weg der gütlichen Einigung, wenn man da mal anruft und seinen Fall schildert.
TG hat doch bestimmt schöne wertvolle Werbegeschenke. Da sind bestimmt auch hochwertige Kugelschreiber und Füller darunter.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Acuh das ist nicht richtig! Der Gastwirt haftet nach dem deutschen Gesetz, sobald der Kunde keine Möglichkeit hat, die Gaderobe so aufzubewahren, dass sie für ihn einsehbar und selbst kontrolliert werden kann. Hierzu gibt es im Übrigen zahlreiche Urteile!

-> Dein Argument (und welches ich gar nicht gedacht habe) würde sogar nach deutschem Recht dazu führen, dass Thai haften muss!

Da:

- Dem Pax wurde die Möglichkeit genommen, seine Sachen so aufzubewahren, dass er sie einsehen kann!

Das sieht der BGH anders als du und die "zahlreichen Urteile"

VIII ZR 33/79 | BGH - Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes < kostenlose-urteile.de

Tenor des Urteils:

Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
468
0
Kommt doch regelmäßig, gefühlt bei jedem meiner Langstreckenflüge vor, dass jemand dein Handgepäck nicht über seinem Platz verstrauen kann, da dort bereits alles voll ist. Bei Kurzstreckenflügen teilweise das gleiche Spiel, oder das Flugzeug ist so klein, dass man seine Sachen draußen am Flieger abgibt und nach dem Flug wiederbekommt. Für solche Zwecke habe ich immer einen kleinen Rucksack dabei in dem sich sämtliche Dinge die wichtig sind befinden der dann am Mann bleibt. Man kann und sollte daher schon damit rechnen.
Seltsam.
Den Run auf die Overhead Bins kenne ich eigentlich nur und ausschließlich von den Kurzstreckenflügen, als ich sie noch gemacht habe, damals.

Auf Langstrecke, und ich fliege lang im Monat im Schnitt zweimal, habe ich das praktisch noch nie erlebt.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Das sieht der BGH anders als du und die "zahlreichen Urteile"

VIII ZR 33/79 | BGH - Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes < kostenlose-urteile.de

Tenor des Urteils:

Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint
Das ist doch ein kostenloses Urteil.
www.kostenlose-urteile.de

Hast du denn kein richtiges?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Wer würde z.B. bei einer Bahnfahrt seine wertvollen Sachen am Platz lassen wenn er ins Bistro geht?
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Das sieht der BGH anders als du und die "zahlreichen Urteile"

VIII ZR 33/79 | BGH - Mantel im Restaurant geklaut - BGH zur Haftung des Gastwirtes < kostenlose-urteile.de

Tenor des Urteils:

Ein Gast kann selbst entscheiden, ob er dieses Risiko eingeht. Notfalls muss man das Restaurant verlassen, wenn einem die Garderobe für den teuren Mantel zu unsicher erscheint


Hast du dieses Urteil gelesen, bevor du es verlinkst? Solltest du dringend tun -> Da steht genau das, wass ich geschrieben habe. Zitat:

"Die Richter führten aus, dass der Kellner der Klägerin zwar den Pelzmantel aus ihrer unmittelbaren Reichweite entnommen habe, ihn aber nicht ihrer Aufsicht entzogen habe. Er habe nämlich in ihrem direkten Blickfeld, ca. 3,80 Meter entfernt am Garderobenhaken gehangen"
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Wer würde z.B. bei einer Bahnfahrt seine wertvollen Sachen am Platz lassen wenn er ins Bistro geht?

Hat der OP nicht deutlich und oft genug geschrieben, dass er die Sachen nicht am Platz lassen konnte? Lass dich doch auf die Sachlage ein und konstruiere nicht neue Gegebenheiten!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Seltsam. Den Run auf die Overhead Bins kenne ich eigentlich nur und ausschließlich von den Kurzstreckenflügen, als ich sie noch gemacht habe, damals. Auf Langstrecke, und ich fliege lang im Monat im Schnitt zweimal, habe ich das praktisch noch nie erlebt.

Ich fliege bei weitem nicht soviel wie du und es kommt dennoch bei 100% meiner Flüge vor, dass etwas von anderen nicht mehr reinpasst und alternative Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Hat der OP nicht deutlich und oft genug geschrieben, dass er die Sachen nicht am Platz lassen konnte? Lass dich doch auf die Sachlage ein und konstruiere nicht neue Gegebenheiten!

Natürlich hätte er die Ledermappe mit Kuli am Platz behalten können - wie auch alle anderen Wertsachen.

Wenn einem jedoch der ganze Koffer sooo wichtig ist das man auf diesen aufpassen möchte hätte man sich doch einfach nach unten setzen können.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Wenn einem jedoch der ganze Koffer sooo wichtig ist das man auf diesen aufpassen möchte hätte man sich doch einfach nach unten setzen können.

Wie den das? Hätte wir durch die Kabine laufen sollen und fragen wer mit uns Plätze tauschen will?

Begründung: Wir haben Angst dass wir bestohlen werden?

Meinst du nicht dass dies etwas fern des praktikablen ist?
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
Wer hätte Schuld wenn man sein Auto unverschlossen vor dem Supermarkt abstellt und während des Einkaufs im selbigen der Laptop aus dem Auto gestohlen wird?

Schuld hat als erstes immer der Dieb ;).

Ich denke im geschilderten Fall kann man eine Mithaftung von Thai nicht ganz ausschließen, aber solange die sich nicht kooperationsbereit zeigen, bleibt dem Geschädigten wohl nur der Klageweg und ob dies die Mühen und Aufwand rechnet muss jeder selbst entscheiden.

Leider scheint es hier noch keine Urteil in einem vergleichbaren Fall zu geben, das oben genannte Urteil halte ich nicht für vergleichbar da im vorliegenden Fall der Gegenstand auf Aufforderung außerhalb des Blickfeldes des Eigentümers deponiert werden musste und in wie weit man "mit zur Not hätte das Restaurant/der Flieger verlassen werden müssen" argumentieren will halte ich auch für gewagt.

Schade ist wie sich in so einem Fall die Fluggesellschaften verhalten, ich denke hier wäre es ganz schön zu sehen wenn sich die Airline wenigstens bemühen würde dem Kunden zu helfen und nicht mit einem kurzen Wortfetzen abzuspeißen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Wie den das? Hätte wir durch die Kabine laufen sollen und fragen wer mit uns Plätze tauschen will?

Begründung: Wir haben Angst dass wir bestohlen werden?

Meinst du nicht dass dies etwas fern des praktikablen ist?

Das hätten die freundlichen Flugbegleiter für dich erledigt - und die Begründung das ich in der Nähe meines Gepäcks sitzen möchte ist sicher nachvollziehbar.

Ich hatte ähnliche Gespräche bei BA - dort blieb dann mein Gepäck im Upperdeck (in der Küche).
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Das hätten die freundlichen Flugbegleiter für dich erledigt - und die Begründung das ich in der Nähe meines Gepäcks sitzen möchte ist sicher nachvollziehbar.

Ich hatte ähnliche Gespräche bei BA - dort blieb dann mein Gepäck im Upperdeck (in der Küche).

Ein ganz klares Nein hierzu! Ich hatte aktiv nachgefragt, ob es nicht irgend eine andere Möglichkeit gäbe unser Gepäck zu verstauen und bekam als Antwort: "Nein, ich kann nur schnell runter laufen und fragen ob wir es noch aufgeben können". Es wurden uns also keinerlei Alternativen angeboten.

Aber warum willst du eigentlich über "Hätte, Wäre, wenn" diskutieren? Es ist leider so gelaufen wie es gelaufen ist...

Wenn ich sogar den Beitrag von A381 lese, könnte man ja sogar nach deutschem Recht (zählt das? wohl eher nicht oder?) hier absolut im Recht sein!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Ein ganz klares Nein hierzu! Ich hatte aktiv nachgefragt, ob es nicht irgend eine andere Möglichkeit gäbe unser Gepäck zu verstauen und bekam als Antwort: "Nein, ich kann nur schnell runter laufen und fragen ob wir es noch aufgeben können". Es wurden uns also keinerlei Alternativen angeboten.

Aber warum willst du eigentlich über "Hätte, Wäre, wenn" diskutieren? Es ist leider so gelaufen wie es gelaufen ist...

Wenn ich sogar den Beitrag von A381 lese, könnte man ja sogar nach deutschem Recht (zählt das? wohl eher nicht oder?) hier absolut im Recht sein!

Warum suchst du die Schuld bei der Airline - wenn du nicht auf deine Wertsachen aufpasst. Eine weit verbreitete Einstellung unserer Gesellschaft, für die eigenen Fehler andere verantwortlich zu machen.
 
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Reaktionen: Anne

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Das hätten die freundlichen Flugbegleiter für dich erledigt - und die Begründung das ich in der Nähe meines Gepäcks sitzen möchte ist sicher nachvollziehbar.

Und was hätte das genau an der Situation verändert?

Bei einer vollen Maschine, hätte jemand anders womöglich das gleiche Problem gehabt und anstatt "NonstopLH" würde halt der User "xyz" posten!

Wie du siehst, verändert also ein "Platzwechsel" nur bedingt was*


* Bei einer halbleeren Maschine sieht es eve. anders aus!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
Und was hätte das genau an der Situation verändert?

Bei einer vollen Maschine, hätte jemand anders womöglich das gleiche Problem gehabt und anstatt "NonstopLH" würde halt der User "xyz" posten!

Wie du siehst, verändert also ein "Platzwechsel" nur bedingt was*


* Bei einer halbleeren Maschine sieht es eve. anders aus!

Nach vielfachen Berichten hier in diesem Forum sind die TG Maschinen nach BKK doch alle so gut wie leer.

Wenn jedoch jeder die Verantwortung für sein Eigentum übernimmt, und es eben nicht aus den Augen lässt dann passiert mindestens weniger.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Warum suchst du die Schuld bei der Airline - wenn du nicht auf deine Wertsachen aufpasst. Eine weit verbreitete Einstellung unserer Gesellschaft, für die eigenen Fehler andere verantwortlich zu machen.

1.) Es sind nicht meine Sachen gewesen (was jedoch nichts an der Tatsäche ändert -> Dennoch habe ich den Eindruck, dass du den Sachverhalt nicht richtig gelesen oder begriffen hast)

2.) Ich sehe die Airline hier zumiendest in der Teilschuld

3.) Ich erwarte keine solche Antwort von einer etablierten Airline

4.) Mein Kollege hatte keine Möglichkeit auf seine Wertsachen aufzupassen, da die Sachlage nun mal so war (bitte nimm diese Fakten jetzt so hin und erzähl nicht wieder er hätte den Platz tauschen können oder er hätte seine komplette Tasche ausräumen können und einzeln in den Overhead bin legen können!! Das ist unpraktikabel und macht kein Mensch!)

5.) Zum Thema "eine weit verbreitete Einstellung unserer Gesellschaft" -> Ich möchte nicht wirklich über die Menschheit und die Gesellschaft philosophieren, zumal ich als nicht deutscher / nicht mal Europäer hier eigentlich auch gar nicht mitmachen kann!
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
könnte man ja sogar nach deutschem Recht (zählt das? wohl eher nicht oder?) hier absolut im Recht sein!

TG hat imo eine Mit/Teilschuld, denn die FA haben trotz Nachfrage die Anweisung zum Verstauen im Maindeck gegeben. Allerdings sehe ich auch nur geringe Moeglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung. Ein Klagen waere wahrscheinlich unverhaeltnismaessig.
Eine Variante ist das Ansprechen von TG ueber ihr Social Media Team.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.429
2.533
FRA
4.) Mein Kollege hatte keine Möglichkeit auf seine Wertsachen aufzupassen, da die Sachlage nun mal so war (bitte nimm diese Fakten jetzt so hin und erzähl nicht wieder er hätte den Platz tauschen können oder er hätte seine komplette Tasche ausräumen können und einzeln in den Overhead bin legen können!! Das ist unpraktikabel und macht kein Mensch!)

Soweit ich das gelesen habe ging es nicht um die komplette Tasche, sondern um eine Ledermappe mit einem wertvollen Kugelschreiber, jedoch wurden auch einige Wertgegenstände sehr wohl aus der Tasche genommen.

Wir nahmen natürlich gewisse Wertgegenstände raus, jedoch natürlich nicht alles, da dies ja quasi nicht möglich ist.

Das heisst doch, Dein Bekannter/ Freund/ Kollege hat den wertvollen Kugelschreiber vergessen aus seinem Handgepäck rauszunehmen, also geht es im Grunde sogar nur um den Kugelschreiber, vielleicht sogar noch die Ledermappe.

Du willst doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, in den Overhead Bins auf dem Upperdeck einer 747 sei keine Möglichkeit einen wertvollen Kugelschreiber aufzubewahren oder eine Ledermappe mit Kugelschreiber.

Wenn Dein Freund Recht bekommt und THAI Ersatz leisten muss ... dann "vergess" ich das nächste Mal echt meine Bargeld-Urlaubskasse im Handgepäck. :censored:
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Du willst doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, in den Overhead Bins auf dem Upperdeck einer 747 sei keine Möglichkeit einen wertvollen Kugelschreiber aufzubewahren oder eine Ledermappe mit Kugelschreiber.

Leider wusste er ja vorher nicht, was der Dieb klauen will!

Er hat diverse Dinge rausgenommen wie:
- Laptop (Wert: nicht abschätzbar da wohl viele Firmendaten drauf sind)
- Ipad (Wert: ca. 500 Euro)
- Iphone (Wert: ca. 700 Euro)
- Passport
- Geldbeutel
- seine Bose Kopfhörer
Mmmhhh... Ich glaube das wars!


In der Tasche waren dann noch
- diverse Klamotten (ich schätze ihn so ein, dass die auch nicht so billig waren -> ca. 1000 Euro)
- Ladegeräte (Wert: nahezu keinen)
- Dokumente (wert: sehr viel, jedoch nur in den richtigen Händen)
- Kleinzeug
- Eine Schreibmappe mit einem MontBlanc (Wert ca 400 Euro)


So, was hätte er machen sollen? Alles ausräumen und einzeln in die Overhead Bins verstauen sollen?

Ist ja ziemlicher quatsch oder?

Zumal die Tasche selbst von LV ist. Die alleine wird wohl schon um die 1500 Euro gekostet haben!