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Dazu fallen mir jetzt zwei Dinge zu ein:Wie gesagt, nach Aussage der Thai würde das aber auch nichts ändern! Die Thai hat sich darauf berufen, dass sie nicht für die Sicherheit des Handgepäcks zuständig sind!
LH sieht sich für Kompensationszahlungen bei Verspätungen auch nicht zuständig.
Der Konsumentenschutz stellte fest dass das Anbringen eines Täfelchens "Für Garderobe wird nicht gehaftet" nichts daran ändert dass der Gastgeber bei Diebstahl zur Mitverantwortung gezogen wird.
Und weils so schön angesprochen wurde:
Der Kneipenwirt der die entsprechende Haftung ablehnt ist allerdings im Recht, wenn es sich um eine Gaderobe handelt an die der Gast seine Sachen selber hängt.
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