Fortuna ist weiter !

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EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
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Auch an Silvester ist es genauso verboten, inmitten einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zu zünden.

Dieser Eogismus geht mir auch auf den Keks, "ich will hier Sprengstoff in ner Menschenmenge zünden, als müssen halt alle anderen, die das nicht möchten, die Gefahr hinnehmen" :rolleyes:

Die Frage naach Rechtschutzmöglichkeiten vor ordentlichen Gerichten gegen Schiedsgerichtsentscheidungen würde mich aber auch immer noch interessieren.

Ich hab vor Jahren mal 3 Meter neben so einem Bengalo gesessen. Neben uns war eine Treppe, danach Zaun. Irgendwann flog dass Ding über den Zaun in unsere Richtung, mehr oder weniger achtlos weggeworfen. Der Typ wollte das wohl "nur" auf die freie Treppe werfen. Dummerweise rollte das Ding weiter bis fast an unsere Plätze. So schnell bin ich noch nicht mal nach einem Tor aufgesprungen. Das war und ist alles andere als lustig sowas. Die Dinger gehören verboten ohne Wenn und Aber.

Wenn ich dass in den Stadien sehe, wie die Dinger mitten aus einem vollen Block auf's Feld geworfen werden, d.h. über die Köpfe von anderen Zuschauern die nichtsahnend davor stehen. Stellt Euch vor dem rutscht das Ding aus der Hand beim werfen oder er schätzt die Weite falsch ein und so ein Bengalo landet direkt in den Zuschauern, oder so ein Idiot lässt dass Ding vor Schreck fallen oder was weiss ich.

Es wundert mich fast, dass es noch keine (soweit mir bekannt) Schwerverletzten oder sogar Tote durch solche Dinger gegeben hat.

Bezüglich dem Thema Gerichtsbarkeit. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine es gab mal irgendeinen Fall, wo ein "ordentliches" Gericht angerufen wurde, welches aber den Fall als "nicht zuständig" zurückgegeben hat.
 
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europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Auch an Silvester ist es genauso verboten, inmitten einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zu zünden.

Dieser Eogismus geht mir auch auf den Keks, "ich will hier Sprengstoff in ner Menschenmenge zünden, als müssen halt alle anderen, die das nicht möchten, die Gefahr hinnehmen" :rolleyes:

Die Frage naach Rechtschutzmöglichkeiten vor ordentlichen Gerichten gegen Schiedsgerichtsentscheidungen würde mich aber auch immer noch interessieren.

fsl_selbstmordatten_562286g.jpg

Wortwahl bleibt immernoch daneben...ist aber weit vebreitet. Wird ja auch bei Signalraketen gerne von "Leuchtspurgeschossen" geredet.


€dit: Dass die von Eco Pax angesprochene und gestern wieder gesehene Unsitte die Bengalen aufs Spielfeld oder gar in andere Bereiche des Stadions zu werfen absolut verachtungswürdig ist steht für mich ausser Frage!!! Das stützt aber für mich die These, dass es durch die zunehmenden Verbote und die abgesprochenen Gespräche mit der Faninitiative nicht sicherer sondern gefährlicher geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Gut, dass "die anderen Kinder dürfen das auch" mit Art. 3 GG eine Verankerung gefunden hat. Demnach also ein wenig konstruktiver Beitrag...

Keine Gleicheit im Unrecht. Man sollte Aufhören immer irgendwelche GG Art. zu zitieren, wenn man sie nicht kennt. Art. 3 I findet hier überhaupt keine Anwendung.

Plastisch gesagt: Nur weil dein Nachbar jemanden ermordert, und vielleicht nicht gefasst und nie bestraft wird, kannst du auch nicht sagen, jetzt darf ich auch nicht bestraft werden :rolleyes:
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Daher gibt es verschiedene Meinungen... ;)

Ich bin mir sicher daß richtig harte Strafen eine effektiver wären. Gegen Randalos sollte die Polizei auch richtig mit Knüppeln durchgreifen dürfen, hohe Geldstrafen etc. Du darfst auch weiterhin deine Meinung haben.

Zum Thema "Heuchlerische Presse": Es kommt auch immer darauf an "welches Gesicht die Fackel hält". Oder willst du mir glaubhaft machen daß es egal ist ob ein "normaler friedlicher" Fan oder ein offensichtlich gewaltbereiter "Fan" die Fackel hält/abbrennt? Da man es aber nicht 100% erkennen kann ist die logische Konsequenz solche Dinger komplett zu verbieten. Ungefährlich ist das Abbrennen ganz bestimmt nicht, vor allem nicht in derartigen Menschenmassen, bei denen durch Angst ziemlich schnell eine Panik ausgelöst werden kann.

Scheinbar ist es mittlerweile egal, da ja gestern wohl offensichtlich normale Fans aufs Spielfeld gerannt sind, die einfach den Aufstieg feiern wollten (natürlich viel zu früh:doh:). Trotzdem wird in dem Zusammenhang von "Randale" geredet und damit meine ich noch nicht einmal das, was der Hertha Anwalt von sich gelassen hat (das war an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und soll wohl den kommenden Einspruch einleiten).

Und zum ersten Punkt dachte ich eigentlich, dass seit Stuttgart 21 jeder ein wenig mehr sensibilisiert sein sollte, was Polizeieinsätze angeht, das würde hier jetzt aber zu weit führen und vom eigentlichen Thema ablenken.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Wortwahl bleibt immernoch daneben...ist aber weit vebreitet. Wird ja auch bei Signalraketen gerne von "Leuchtspurgeschossen" geredet.

Was das Bild mit der Diskussion zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Richtig ist aber, dass das Zünden einer "Bengalo" in einem Stadion ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie ein Verstoß gegen die jeweilige Versammlungsstädtenverordnung der Länder darstellt.

Über die Frage zu diskutieren, ob das Zünden einer "Bengalo" in einem deutschen Stadion rechtswidrig ist oder nicht finde ich vor diesem Hintergrund ehrlich gesagt etwas lächerlich. Es ist klar rechtswidrig.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Nur mal so aus persönlichem Interesse: Kann man Entscheidungen der Sportgerichte eigentlich in Deutschland vor den ordentlichen Gerichten anfechten, ähnlich wie in der Schweiz mit dem CAS?

du kannst immer den ordentlichen Gerichtsweg einschlagen

und das kann ich nach welcher Verfahrensart?

Prinzipiell sind alle Verfahren, Regeln und Rechte erst mal in der Satzung und Ordnung des DFB bzw. der Liga und der entsprechenden Verträge geregelt. Jeder Verein ist Mitglied im zuständigen der 21 Landesverbände (BFV, SWFV, WFV, HFV, ....). Die Landesverbände sind Mitglieder des DFB. Alle Vereine unterwerfen sich mit der Mitgliedschaft der Sportgerichtsbarkeit und verzichten (eigentlich) auf den ordentlichen Rechtsweg. Da aber Vereine und Verbände bei Satzungen und Ordnungen nicht ausserhalb der allgemeinen Rechtsordnung stehen, können Verbände, Vereine oder auch einzelne Mitglieder vor einem ordentlichen Gericht klagen, wenn Sie der Meinung sind, dass einzelne Satzungen oder Ordnungen nicht mit deutschem Recht in Einklang zu bringen sind. Ebenso kann man klagen, wenn man der denkt, dass Dinge passieren, die nicht Satzungs- bzw. Ordnungskonform sind.

Beispiel: Ausschreitungen mit Verletzten bei einem Spiel der Kreisklasse A. Dem "schuldigen" Verein werden 20 Punkte abgezogen und er steigt ab in die B-Klasse. Der Verein klagt vor dem Amtsgericht, weil die 20 Punkte Abzug "unverhältnismäßig" sind. Das Gericht gibt der Klage statt und verdonnert den Verband, den Verein in der nächsten Saison in der A-Klasse antreten zu lassen.
 
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europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
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DUS
Keine Gleicheit im Unrecht. Man sollte Aufhören immer irgendwelche GG Art. zu zitieren, wenn man sie nicht kennt. Art. 3 I findet hier überhaupt keine Anwendung.

Plastisch gesagt: Nur weil dein Nachbar jemanden ermordert, und vielleicht nicht gefasst und nie bestraft wird, kannst du auch nicht sagen, jetzt darf ich auch nicht bestraft werden :rolleyes:

Ich verstehe sehr wohl, was Art. 3 I GG bedeutet, zudem ist er hier nicht anwendbar, weil ich den Vergleich zu anderen Ländern getroffen habe und nicht weil es um Gleichbehandlung im Unrecht geht (wenn es irgendwo explizit erlaubt ist wäre es ja wohl kein Unrecht). Belehrungen zu Gesetzen kannst du dir genauso sparen wie soclh unqualifizierte Kommentare wie den "Mami andere Kinder dürfen das auch"...:rolleyes:
 

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.556
22
Ist doch völlig egal, welcher "Grund" es war: Offensichtlich gehören deutsche "Fans" wieder hinter hohe Zäune in die Affenkäfige, so wie es früher und dann bis in die 90er noch üblich war. Die Zäune zum Innenraum abzubauen kam doch aus England, wo die Fans (und die sind wirklich so besoffen und tätowiert wie man sich landläufig den englischen Hooligan vorstellt - selber so in Liverpool erlebt) ganz nah am Spielfeldrand sind. Aber da funktioniert es und selbst die dümmsten haben die für diese "Freiheit" notwendige Disziplin.

Stimmt so nicht. Letztes Wochenende in England:

Fat Wolves fan getting beat up by Wigan fans - YouTube

übrigens "fetten" Respekt an die one-man-army :).

Es wundert mich fast, dass es noch keine (soweit mir bekannt) Schwerverletzten oder sogar Tote durch solche Dinger gegeben hat.

Leider nur nicht bekannt... Pyrotechnik im Auswärtsblock: Feuerwerk verletzt Nürnberg-Fans schwer - SPIEGEL ONLINE
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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2.312
CGN
Ich verstehe sehr wohl, was Art. 3 I GG bedeutet, zudem ist er hier nicht anwendbar, weil ich den Vergleich zu anderen Ländern getroffen habe und nicht weil es um Gleichbehandlung im Unrecht geht (wenn es irgendwo explizit erlaubt ist wäre es ja wohl kein Unrecht). Belehrungen zu Gesetzen kannst du dir genauso sparen wie soclh unqualifizierte Kommentare wie den "Mami andere Kinder dürfen das auch"...:rolleyes:

"Mami andere Kinder dürfen das auch" kam nicht von mir, bitte genauer lesen!

Hinweise zum Anwendunbgsbereich von Grundrechten schienen dagegen wegen deiner Aussagen notwendig.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Was das Bild mit der Diskussion zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Richtig ist aber, dass das Zünden einer "Bengalo" in einem Stadion ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie ein Verstoß gegen die jeweilige Versammlungsstädtenverordnung der Länder darstellt.

Über die Frage zu diskutieren, ob das Zünden einer "Bengalo" in einem deutschen Stadion rechtswidrig ist oder nicht finde ich vor diesem Hintergrund ehrlich gesagt etwas lächerlich. Es ist klar rechtswidrig.

Richtig ist auch, dass jede Form von Feuerwerk vom Sprengstoffgesetz umfasst wird...dann rede also bitte auch bei der Silvesterrakete von Sprengstoff...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Richtig ist auch, dass jede Form von Feuerwerk vom Sprengstoffgesetz umfasst wird...dann rede also bitte auch bei der Silvesterrakete von Sprengstoff...

Woher willst du wissen, dass ich das nicht täte? Hier geht es aber gar nicht um Silvesterraketen. Es geht darum, dass es zunehmende Fälle gibt, in denen sogenannte "Fußballfans" meinen in Menschenmengen ebensolchen Sprengstoff zünden zu müssen.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Woher willst du wissen, dass ich das nicht täte? Hier geht es aber gar nicht um Silvesterraketen. Es geht darum, dass es zunehmende Fälle gibt, in denen sogenannte "Fußballfans" meinen in Menschenmengen ebensolchen Sprengstoff zünden zu müssen.

Weil du es nicht tust:

Auch an Silvester ist es genauso verboten, inmitten einer Menschenmenge Feuerwerkskörper zu zünden.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Auf der Onlineseite der Bild ist seit eben ein Foto zu sehen vom Düsseldorfer Spieler Andreas Lambertz mit brennendem Bengalo in der Hand umringt von Fans.
Kann ich auch nur den Kopf schütteln bei der ganzen Vorgeschichte.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
"Mami andere Kinder dürfen das auch" kam nicht von mir, bitte genauer lesen!

Hinweise zum Anwendunbgsbereich von Grundrechten schienen dagegen wegen deiner Aussagen notwendig.

Mea Culpa, kann bei so einer "hitzigen" Diskussion schonmal passieren.

Wenn Belehrungen, dann aber bitte nächste mal auch korrekte ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Wenn Belehrungen, dann aber bitte nächste mal auch korrekte ;)

Wobei meine "Belehrung" doch völlig war. Art. 3 I GG garantiert, verkürzt gesagt eben keine "Gleichheit im Unrecht".

Das an Silvester also rechtswidrigerweise Bengalos in Menschenmengen gezündet werden kann keinerlei Rechtfertigung für das Zünden ebensolcher in Stadien sein. Genau deswegen geht es hier ja um die Situation in Stadien und nicht um Silvester.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Wobei meine "Belehrung" doch völlig war. Art. 3 I GG garantiert, verkürzt gesagt eben keine "Gleichheit im Unrecht".

Das an Silvester also rechtswidrigerweise Bengalos in Menschenmengen gezündet werden kann keinerlei Rechtfertigung für das Zünden ebensolcher in Stadien sein. Genau deswegen geht es hier ja um die Situation in Stadien und nicht um Silvester.

Dann hast du aber nicht gelesen, worum es in dem Abschnitt ging. 1. Ging es darum, dass eine Handlung zunehmend kriminalisiert wird und 2. war der Vergleich hier nicht die Silvesterrakete sondern das Vorgehen in anderen Ländern (wo es teilweise erlaubt ist/war).
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Auf der Onlineseite der Bild ist seit eben ein Foto zu sehen vom Düsseldorfer Spieler Andreas Lambertz mit brennendem Bengalo in der Hand umringt von Fans.
Kann ich auch nur den Kopf schütteln bei der ganzen Vorgeschichte.

Ja, das Bild hat es auch in die Schweizer Presse geschafft: Düsseldorfs Aufstieg darf nicht zählen In der Schweiz hat es schon länger ein Hooligan/Bengalo Problem. Insbesondere die FCZ/GC Spiele gegen Basel führen regelmässig zu Ausschreitungen. Ich denke, dass das Spiel entweder wiederholt werden sollte oder Fortuna in der Hinrunde ohne Zuschauer spielen sollte. Die Verantwortung liegt beim Ausrichter, letzte Woche in Berlin gab es solche Probleme nicht. Bei Risikospielen in der Schweiz wird mittlerweile ziemlich durchgegriffen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Dann hast du aber nicht gelesen, worum es in dem Abschnitt ging. 1. Ging es darum, dass eine Handlung zunehmend kriminalisiert wird und 2. war der Vergleich hier nicht die Silvesterrakete sondern das Vorgehen in anderen Ländern (wo es teilweise erlaubt ist/war).

Ok, wenn das so war bezog es sich also nicht konkret auf deinen Post, sondern allgemein auf das Argument "Silvester", my bad ;)

Hier wird aber nicht zunehmend eine Handlung "kriminalisiert", hier wird eine rechtswidrige Handlung als solche bezeichnet. Sollten dabei Menschen verletzt werden, ist das eine fahrlässige Körperverletzung, in diesem Falle wird also schlichtweg eine Straftat als kriminell bezeichnet. Sehe das Problem an dieser Tatsachenfeststellung nicht ;)
 
Y

YuropFlyer

Guest
Hatte LH nicht den "Fanflug" im Angebot?

Relegations: Hertha-Rowdys randalieren im Sonderzug - SPIEGEL ONLINE

Stelle mir das gerade im Flieger vor..

Sorry, aber da geht nur eins, Sonderzug anhalten, alle raus, solange bis die Täter von der eigenen Sippschaft aussortiert wurden, dann den Rest ab nach Hause, und die Täter erstmal ein paar Wochen sinnvolle Arbeit verrichten lassen, dann gegen Bussgeld entlassen. So merken es die Arbeitgeber (wenn sie den eine Arbeit haben) und es dürfte Konsequenzen haben.. hat in der Schweiz einigermassen funktioniert, als die Hooligans am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheinen konnten, gab es echte Konsequenzen für sie..
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Sorry, aber da geht nur eins, Sonderzug anhalten, alle raus, solange bis die Täter von der eigenen Sippschaft aussortiert wurden, dann den Rest ab nach Hause, und die Täter erstmal ein paar Wochen sinnvolle Arbeit verrichten lassen, dann gegen Bussgeld entlassen. So merken es die Arbeitgeber (wenn sie den eine Arbeit haben) und es dürfte Konsequenzen haben.. hat in der Schweiz einigermassen funktioniert, als die Hooligans am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheinen konnten, gab es echte Konsequenzen für sie..

Die "Fans" sind nicht doof! Die haben gewusst, dass das Empfangskommitee sie am Berliner Hauptbahnhof erwartet Ticker nach Chaos-Spiel zwischen Hertha und Fortuna: Am Hauptbahnhof erwarten Polizisten die Hertha-Fans - Hertha BSC - Sport - Tagesspiegel
10:16 Am Hauptbahnhof hatte sich bereits ein großes Polizeiaufgebot formiert, um die Personalien aller Passagiere des Hertha-Zugs aufzunehmen. Von der Auflösung des Zugs in Spandau haben die beamten offenbar erst spät mitbekommen, inzwischen verlassen sie den Hauptbahnhof wieder. Der übrige Zugverkehr war wegen des Einsatzes stark behindert, auf der Ost-West-Trasse kam es zu Verspätungen. Laut Zeugenberichten sind von dem Sonderzug aus Düsseldorf insgesamt drei Waggons weitgehend zerstört und nur durch Notreparaturen wieder fahrtüchtig gemacht worden.

9:50 Rund 600 Hertha-Fans mussten am Bahnhof Spandau den Sonderzug verlassen, weil die Notbremse unerlaubt gezogen wurde, sagte ein Polizeisprecher. Die Kräfte der Bundespolizei hätten die Herthaner in die S-Bahnzüge begleitet. Nun übernimmt die Berliner Polizei alles Weitere. "Unsere Beamten sind an den relevanten Bahnhöfen der Stadt verteilt. Wir sind auf die Ankunft der Herthaner vorbereitet", sagt ein Sprecher.
Notbremse in Berlin-Spandau gezogen und dann stiften gegangen. Dumm war nur die Berliner Polizei, die dachte, die "Fans" warten treudoof ihre Verhaftung im Hauptbahnhof ab. Ich denke, dass die mangelnde Sorgfalt im Stadium das Problem war. Bei Risikospielen in der Schweizer Superleague gibt es ja auch Bier mit wenig oder keinem Alkohol etc.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
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DUS
Ok, wenn das so war bezog es sich also nicht konkret auf deinen Post, sondern allgemein auf das Argument "Silvester", my bad ;)

Hier wird aber nicht zunehmend eine Handlung "kriminalisiert", hier wird eine rechtswidrige Handlung als solche bezeichnet. Sollten dabei Menschen verletzt werden, ist das eine fahrlässige Körperverletzung, in diesem Falle wird also schlichtweg eine Straftat als kriminell bezeichnet. Sehe das Problem an dieser Tatsachenfeststellung nicht ;)

Das mit dem Einzelfall der Verletzung musst du jetzt aber für die Bewertung der Handlung rauslassen und nur ggf. die abstrakte Gefahr beurteilen.

Um es nochmal zu wiederholen, es geht mir nicht darum es zu verteidigen, wenn Leute Bengalos aufs Spielfeld oder gar in den Nachbarblock werfen. Es geht mir auch nicht darum, es zu verteigen, wenn Leute wie NBG+S04 in Bochum kiloweise Material auffahren um das dann unter einer Fahne anzuzünden. Das ist schweingefährlich und geht so nicht. ABER früher gehörte es zur guten Stimmung, wenn irgendwo im Stadion bengalische Feuer leuchteten (wie die genaue Rechtslage in den 80er/90er Jahren war weiß ich jedoch nicht genau, es war aber zumindest geduldet). Es war somit ein Teil der Fankultur. Spätestens im Vorfeld der WM ist es jedoch zu einer Dämonisierung von Pyrotechnik gekommen, es wurden Stadionverbote fürs Abbrennen eingeführt etc. Viele Fans wollten sich das aber nicht nehmen lassen und zündeten weiter. Jedoch wurden dann nicht mehr die Bengalos in die Hand genommen und nach dem sauberen Abbrennen ordentlich neben sich gelegt sondern einfach weggeworfen (am schlimmsten wie im vom Eco Pax beschriebenen Beispiel), man will ja nicht neben einer abgebrannten Fackel stehen.

Das ist der Grund, warum ich in meinem Ausgangspost gesagt habe, dass härtere Strafen offensichtlich nicht das Allheilmittel sind (ob sie das überhaupt sind wird ja von genügend Kriminologen bestritten). Die Möglichkeit die Situation zu entspannen hätte es diese Saison geben können, aber DFB und DFL haben die Gespräche mit der Faninitiative, die sich für ein sicheres und kontrolliertes Abbrennen nach vorheriger Genehmigung eingesetzt hat, abgebrochen. Ich hätte es schön gefunden, wenn das geklappt hätte, dann hätte man etwas erhalten können ohne die Sicherheit der anderen zu beeinträchtigen. Zugegeben muss man aber auch einfach hinnehmen, dass sich die Zeiten geändert haben und man nicht mehr in weitläufigen offenen Stadien sondern in engeren vollüberdachten Arenen spielt und es vielleicht auch einfach nicht mehr mit vor 15-20 Jahren vergelichbar ist.

Und als zweiten Punkt habe ich genannt, dass ich es ziemlich heuchlerisch finde, wenn bei Spielen in Italien oder der Türkei von "toller südländischer Stimmung" geredet wird und in Deutschland ist das gleiche Verhalten "Randale" und "Krawalle".
 
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Unwissender

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
477
3
Wieso wusste ich nur bereits heute morgen, wie sich die Diskussion entwickeln wird? :D

Ich denke, man sollte doch ein paar Dinge auseinanderhalten.

1. Bengalos
Im Vergleich zum Platzsturm empfinde ich es beispielsweise wesentlich "schlimmer", was die Hertha-Anhänger um die 60. Minute veranstaltet haben. Bengalos sind ja ganz nett, ich schau es mir auch gerne an. Leider sind dicht besetzte Bereiche eines Fußballstadions nicht unbedingt geeignet, um diese kontrolliert abzubrennen (vom Wegwerfen der Benaglos nicht zu sprechen). Die von der Fan-Initiative angeregte Lösung mag ja verschiedene richtige Punkte haben, ist aber nicht völlig durchsetzbar. Zunächst einmal bräuchte man geschulte Personen, die diese abrennen. Das mag noch lösbar sein, da es ja auch vernünftige Pyro-Anhänger gibt. Dann müsste man eine freie Fläche im Stadion finden, von der keine Gefahr für die Zuschauer ausgeht. Das mag in manchen Stadien auch noch lösbar sein. Spätestens aber in Stadien wie Mönchengladbach, Dortmund oder auch in München hat man aber ein Problem mit den Partikeln, die Bengalos im Umkreis versprühen. Die können dort nicht abziehen und sind definitiv gesundheitsschädlich. Und wenn man es dann in Berlin erlaubt, weil das Stadion wesentlich offener gebaut ist, werden sich die Dortmunder, Gladbacher und Münchner beschweren (da kommt dann das "Mami, der darf das auch" ins Spiel ;) ).

2. Pyrotechnik anderer Art
Spätestens nach dieser Aktion, die ich vor Ort mitbekommen habe, hat sowas für alle klar denkenden Leute nichts mehr im Stadion zu suchen:

Derby-Böller beim VfL gegen Preußen Münster: Es geht um ein Verbrechen - Nachrichten, Liveticker, Bilder vom VfL Osnabrück | noz.de

3. Platzsturm:
Joa, das war doch bis vor zehn Jahren noch normal, dass die Fans mit der Mannschaft auf dem Platz feiern wollen. Daher war es ja nicht weiter verwunderlich, dass sich ab der 90. Minute die Leute im Innenraum gesammelt haben. Früher (ja, da war alles besser :D ) hat man aber zumindest noch gewartet, bis der Schiedsrichter abgepfiffen hat. Mir sind zwar auch Fälle bekannt, in denen "verfrüht gestürmt" wurde, das waren aber Spiele, in denen es für den Gegner um nichts mehr ging (weil der in der Tabelle im Niemandsland stand). Da muss man aber auch anmerken, dass sich die DFL und der DFB mit den Relegationsspielen selbst das Ei ins Nest gelegt haben. Man wollte Spannung und Emotionen und das hatte man gestern auch. Dass dabei auch übers Ziel hinausgeschossen werden kann, war den Herren in Frankfurt wohl nicht bewusst. Nun wird der ein oder andere einwenden, dass es auch früher Relegationsspiele gab. Damals waren aber häufig Mannschaften wie Saarbrücken, Darmstadt, Fortuna Köln und Stuttgarter Kickers vertreten, die auch zu der Zeit nicht die Zuschauermagneten waren. Dazu kamen die damals weitläufigen Stadien mit Laufbahn, auf der alleine fast die komplette Fanschar eines Teams passte.

Klar ist aber spätestens nach Düsseldorf und Karlsruhe am Tag zuvor, dass solche Spiele neue Sicherheitskonzepte brauchen.

Wer mir jetzt Leid tut, ist die DFB-Sportgerichtsbarkeit: Die können entscheiden, was sie wollen, es wird keine 100%-Lösung sein:
Entscheiden sie für ein Wiederholungsspiel bedeutet dies, dass Zuschauer ab sofort über Spielabbrüche entscheiden können (ich dachte gestern schon daran, was passiert, wenn sich ein Hertha-Fan einen Düsseldorf-Schal schnappt und in der letzten Minute auf den Platz rennt).
Entscheiden sie gegen ein Wiederholungsspiel, bedeutet dies, dass Zuschauer sich nahezu alles erlauben können.

Ein Dilemma.
 
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