Bezüglich der Versteuerung wird das wohl bei allen Hotelprogrammen gleich sein!
Weiss es nicht genau, meine aber, dass ich einmal gelesen hätte, dass Lufthansa für ihr Programm Miles and More schon einen Betrag je Punkt an das Finanzamt zahlt, so , dass dieses schon versteuert ist, weiss da einer, ob das stimmt?
Es ist gar keine Frage, die Freinächte sind dann ein geldwerter Vorteil, wenn man diese aufgrund von beruflich gemachten, also erstatteten oder gezahlten Nächten bekommt. Nehme mal an, dass die meisten diese Nächte dann nutzen um auch berufliche Nächte zu verbringen und das könnte man im Fall einer Nachfrage vom Finanzamt ja so sagen! Dann wäre das völlig korrekt.
Im Übrigen halte ich die Wahrscheinlichkeit für sehr klein, dass sich nun da jemand von den Finanzbehörden ransetzt und will da etwas kontrollieren. Dafür spielt sicher auch eine Rolle, dass alle Hotelprogrammen, die wesentlich sind für die Punktvergabe ausserhalb von Deutschland ihren Sitz haben. Weiss nicht, ob das in Bezug zum Vorteil etwas bedeutet, aber auf jeden Fall ist es für die Finanzbehörden nicht so leicht an alle Daten zu kommen, wie es bei einem Unternehmen in Deutschland der Fall wäre.
Und selbst wenn, was ja ehr unwahrscheinlich ist, die Finanzbehörden dann feststellen, dass Herr Meier in 2013 4 Freinächte nutzte, was passiert dann? Zum einen ist auch fraglich, ob die Finanzbehörden diese genauen Aufstellungen von den Hotelprogrammen bekommen, evtl haben die Hotelprogramme da selber keine genauen Aufzeichnungen in welchen Hotels wieviele Rewardsnächte wann verbracht wurden, nach über einem Jahr.
Aber selbst wenn alle diese Unwahrscheinlichkeiten doch mal eintreffen, dann hat man vielleicht ein paar Freinächte, bekommen und privat genutzt, die man nur deshalb bekam, weil man berufliche Nächte zur Grundlage hatte.
Dann wird man diese Nächte als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
Trifft einen, denn dann überhaupt ein Versäumnis? In der Regel wird ja der "geldwerte Vorteil" direkt mit der monatlichen Lohnabrechnung steuerlich erfasst.
Aber selbst wenn auch das noch zu Lasten das Hotelnutzers wäre, ich glaub nicht, dass man da ein hohen Verschulden des Steuerpflichtigen erkennen kann, denn woher sollte er so direkt wisssen, dass er für die Freinächte Steuern zahlen muss wo auch dieser Cem Özdemir MdB seine Eltern auf Meilen hat fliegen lassen, die er während Flügen gesammelt hat, die auf Kosten der Bundesrepublik geflogen wurden. Auch Rita Süssmut ist fleissig auf Staatskosten zu ihren Kindern geflogen.
Auch wenn das schon länger her ist und das Unrecht der Handlungen nun jedem klar sein müsste, so würde wohl kaum ein Gericht da so ein hohes Verschulden des Steuerpflichtigen drin sehen.
Gehe stark davon aus, dass er eben die Steuern nachzahlen müsste , und fertig.
Aber das ist doch alles so unwahrscheinlich und ich meine, dafür sollte der Staat nicht seine teuren Beamten verschwenden. Denn im Vergleich zu dem Aufwand, man wird vielleicht maximal ein paar hundert bei einigen Steuerpflichtigen da erzielen können, im Schnitt wohl ehr je Jahr weniger als 100 Euro, lohnt es nicht.