Es stand ja die Behauptung im Raum, der Mann habe sich in strafbarer Weise verhalten. Insofern kommt man kaum umhin, sich insbesondere mit dem objektiven und subjektiven Tatbestand zu befassen.
Dolus eventualis: Zum Eventualvorsatz hatte ich doch schon Stellung genommen. Wer einen Scherz, eine flapsige Bemerkung oder was auch immer macht, hat verlässt sich denklogisch darauf, dass das auch so verstanden wird. Spätestens daran scheitert dann eine Strafbarkeit, wobei der Artikel dafür spricht, dass es schon am OT hapert. Schließlich wird dem Typen nicht vorgeworfen, mit einer Bombe gedroht zu haben, sondern lediglich für Bomben-Stimmung gesorgt zu haben.
145d ist Quark.
240 ebenfalls. Wenn wollte er denn nötigen? Warum? Und wozu?
Kann man nicht einfach damit leben, dass der einfach eine Dummheit gemacht hat? Jetzt kann man zwar der Meinung sein, dass so viel Dummheit betraft gehört. Aber deswegen braucht man noch lange nicht irgendwelche Normen zu zitieren, die bereits auf den ersten Blick nichts mit dem Geschehen zu tun haben.
Mag ja sein, dass es in den USA etc. tatsächlich strafbar ist, auf dem Flughafen, im Flieger etc. das Wort "Bombe" zu verwenden. Aber bei uns sind wir soweit hoffentlich noch nicht.