Scherz über Bombe auf Flug

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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"Ich habe eine Waffe" ist also auch keine Androhung diese auch benutzen zu wollen?

Man kann es sich auch schön reden


Hat mit Schönreden nichts zu tun. Eine "fahrlässige Drohung" ist zumindest mir bei der Lektüre des Strafgesetzbuchs noch nicht begegnet. Sprich: Du muss mindestens billigend in kauf nehmen, dass das Gesagte als Drohung wahrgenommen wird.

Wer eine flapsige Bemerkung macht, hat Scherz-Vorsatz, aber nicht die Absicht, jemanden zu bedrohen.
 

InsideMUC

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06.11.2009
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Fluchhafen
Wer eine flapsige Bemerkung macht, hat Scherz-Vorsatz, aber nicht die Absicht, jemanden zu bedrohen.

Dann mach das doch bei der nächsten SIKO. Oder später während des Fluges (falls du dann noch fliegen darfst).:rolleyes:

Reiz es aus. Mach solche "Witze" und berichte dann. Manchen gehört's einfach nicht anders!
 

umsteiger

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Dann mach das doch bei der nächsten SIKO. Oder später während des Fluges (falls du dann noch fliegen darfst).:rolleyes:

Reiz es aus. Mach solche "Witze" und berichte dann. Manchen gehört's einfach nicht anders!


Warum? Nur weil ich mich mit einem Bomben-Witz womöglich nicht strafbar mache...? Ich will aber doch befördert werden. Und Bomben-Witze in der SiKo sind nun wirklich unglaublich dämlich.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
Dann mach das doch bei der nächsten SIKO. Oder später während des Fluges (falls du dann noch fliegen darfst).:rolleyes:

Reiz es aus. Mach solche "Witze" und berichte dann. Manchen gehört's einfach nicht anders!

Ja aber poste vorher welche Maschiene du nimmst, ich möcht nämlich wegen dir nicht in Island zwischenlanden.
 

InsideMUC

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Fluchhafen
Ja aber poste vorher welche Maschiene du nimmst, ich möcht nämlich wegen dir nicht in Island zwischenlanden.

Kann es sein, dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast?!

Manchen, die solche "Witze" machen, gehört's einfach nicht anders (extra Kontrolle, Ausschluss vom Flug, Strafanzeige etc.).

Jetzt klarer?
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
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Kann es sein, dass du deinen eigenen Zynismus nicht verstehst oder "vergessen" hast ?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
Nö. Du musst die in § 308 StGB beschriebenen Tatbestände entweder "androhen" oder jedenfalls "vortäuschen".

Wer eine scherzhafte Bemerkung macht, will weder androhen noch vortäuschen. Es mangelt schlicht am Vorsatz.

DASS es sich bloß um einen Scherz im weiteren Sinne handelt, ist laut Artikel ja unstreitig.

Jetzt wird es ja richtig interessant ... objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, indizierte Rechtswidrigkeit, Schuld. Hamma ois?
Bezüglich Vorsatz: Ich werfe mal unkommentiert den Dolus Eventualis in den Raum.
Ganz eng gefasst, hätte man hier 2 Optionen: 1. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (was wir hier wohl Mangels sprengfähigem Material verneinen können) oder wenn die nicht zieht immer noch 145d oder wenn der nicht zieht 240 oder wenn ... ach, egal.
Beim Vorsatz haben wir aber die geringsten Probleme. Der Bub soll froh sein, dass nicht mehr draus geworden ist. Und dass man an der SIKo keine dummen Witze reißt, ist mittlerweile auch hinlänglich bekannt.
 

torte

Aktives Mitglied
19.09.2014
141
0
Ungeplanter Zwischenstopp: Ryanair-Passagier droht mit Bombe: Flieger muss in Berlin runter | Panorama

Ryanair-Passagier droht mit Bombe: Flieger muss in Berlin runter

BERLIN –
Wegen einer Bombendrohung hat eine Boeing 737 mit fast 200 Passagieren eine Zwischenlandung auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld eingelegt.


Ein 33 Jahre alter Flugreisender habe am Montagabend mehrfach mit einer Bombe gedroht, teilte die Bundespolizei am Dienstag in Berlin mit. Die Ryanair-Maschine war auf dem Weg vom polnischen Krakau nach Shannon in Irland.


Nach der Landung durchsuchten Spezialkräfte der Bundespolizei den Flieger nach Sprengstoffen und gefährlichen Gegenständen. Sie fanden jedoch nichts. Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Er hatte laut Polizei 2,8 Promille Alkohol im Blut. Die Passagiere konnten nach fast vier Stunden ihren Flug fortsetzen.

Jemand von euch? :D
 

umsteiger

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Jetzt wird es ja richtig interessant ... objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, indizierte Rechtswidrigkeit, Schuld. Hamma ois?
Bezüglich Vorsatz: Ich werfe mal unkommentiert den Dolus Eventualis in den Raum.
Ganz eng gefasst, hätte man hier 2 Optionen: 1. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (was wir hier wohl Mangels sprengfähigem Material verneinen können) oder wenn die nicht zieht immer noch 145d oder wenn der nicht zieht 240 oder wenn ... ach, egal.
Beim Vorsatz haben wir aber die geringsten Probleme. Der Bub soll froh sein, dass nicht mehr draus geworden ist. Und dass man an der SIKo keine dummen Witze reißt, ist mittlerweile auch hinlänglich bekannt.


Es stand ja die Behauptung im Raum, der Mann habe sich in strafbarer Weise verhalten. Insofern kommt man kaum umhin, sich insbesondere mit dem objektiven und subjektiven Tatbestand zu befassen.

Dolus eventualis: Zum Eventualvorsatz hatte ich doch schon Stellung genommen. Wer einen Scherz, eine flapsige Bemerkung oder was auch immer macht, hat verlässt sich denklogisch darauf, dass das auch so verstanden wird. Spätestens daran scheitert dann eine Strafbarkeit, wobei der Artikel dafür spricht, dass es schon am OT hapert. Schließlich wird dem Typen nicht vorgeworfen, mit einer Bombe gedroht zu haben, sondern lediglich für Bomben-Stimmung gesorgt zu haben.

145d ist Quark.

240 ebenfalls. Wenn wollte er denn nötigen? Warum? Und wozu?

Kann man nicht einfach damit leben, dass der einfach eine Dummheit gemacht hat? Jetzt kann man zwar der Meinung sein, dass so viel Dummheit betraft gehört. Aber deswegen braucht man noch lange nicht irgendwelche Normen zu zitieren, die bereits auf den ersten Blick nichts mit dem Geschehen zu tun haben.

Mag ja sein, dass es in den USA etc. tatsächlich strafbar ist, auf dem Flughafen, im Flieger etc. das Wort "Bombe" zu verwenden. Aber bei uns sind wir soweit hoffentlich noch nicht.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Es stand ja die Behauptung im Raum, der Mann habe sich in strafbarer Weise verhalten. Insofern kommt man kaum umhin, sich insbesondere mit dem objektiven und subjektiven Tatbestand zu befassen.

Dolus eventualis: Zum Eventualvorsatz hatte ich doch schon Stellung genommen. Wer einen Scherz, eine flapsige Bemerkung oder was auch immer macht, hat verlässt sich denklogisch darauf, dass das auch so verstanden wird. Spätestens daran scheitert dann eine Strafbarkeit, wobei der Artikel dafür spricht, dass es schon am OT hapert. Schließlich wird dem Typen nicht vorgeworfen, mit einer Bombe gedroht zu haben, sondern lediglich für Bomben-Stimmung gesorgt zu haben.

145d ist Quark.

240 ebenfalls. Wenn wollte er denn nötigen? Warum? Und wozu?

Kann man nicht einfach damit leben, dass der einfach eine Dummheit gemacht hat? Jetzt kann man zwar der Meinung sein, dass so viel Dummheit betraft gehört. Aber deswegen braucht man noch lange nicht irgendwelche Normen zu zitieren, die bereits auf den ersten Blick nichts mit dem Geschehen zu tun haben.

Mag ja sein, dass es in den USA etc. tatsächlich strafbar ist, auf dem Flughafen, im Flieger etc. das Wort "Bombe" zu verwenden. Aber bei uns sind wir soweit hoffentlich noch nicht.

Deswegen stand da auch immer "wenn das nicht zieht, dann ..." hinsichtlich 145d bitte aber die Strafrechtsnebengesetze beachten ;-)
Und beim Vorsatz sind wir uns nicht einig. Dem durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer sollten die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Deswegen stand da auch immer "wenn das nicht zieht, dann ..." hinsichtlich 145d bitte aber die Strafrechtsnebengesetze beachten ;-)
Und beim Vorsatz sind wir uns nicht einig. Dem durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer sollten die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein.

Wenn du dir den eben eingestellten Ryanair-Fall ansiehst, wirst du den Unterschied zwischen einer Drohung und einer flapsigen Bemerkung womöglich erkennen. Das eine ist eine Straftat, das andere eine straflose Dummheit. Suche dir aus, welche Kategorie du welchem Fall zuordnen möchtest! :p
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Deswegen stand da auch immer "wenn das nicht zieht, dann ..." hinsichtlich 145d bitte aber die Strafrechtsnebengesetze beachten ;-)
Und beim Vorsatz sind wir uns nicht einig. Dem durchschnittlich gebildeten Mitteleuropäer sollten die Konsequenzen seines Handelns bewusst sein.

Umsteiger ist ja grundsätzlich unserer Meinung. Im Beitrag 91 schrieb er: "Eine völlig andere Frage ist, ob ein Bomben-Witz, mag er auch dämlich sein, zwingend und in jedem Einzelfall straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben muss." Wenn auf eine Aussage des Gegenübers geaatwortet wird, dass da "eine Frage" sei, ob es "zwingend" und "in jedem Einzelfall" gilt, dann ist das anwältisch für "Stimmt, Du hast recht."

Er mag nur die Leute an den Sikos nicht.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
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Münchener Outback
Wenn du dir den eben eingestellten Ryanair-Fall ansiehst, wirst du den Unterschied zwischen einer Drohung und einer flapsigen Bemerkung womöglich erkennen. Das eine ist eine Straftat, das andere eine straflose Dummheit. Suche dir aus, welche Kategorie du welchem Fall zuordnen möchtest! [emoji14]
Dummheit schützt vor Strafe nicht! [emoji14]
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
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Main-Taunus-Kreis
Ich verstehe nicht, wieso hier dieser "Witzbold" mit der Bombe im Handgepäck in Schutz genommen wird. 9/11 ist wahrscheinlich schon zu lange her. Mit Terrorismus macht man einfach keine Scherze und falls man es doch macht, gehört es im Zweifelsfall bestraft.
 

BangkokDangerous

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
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Irgendwie erinnert mich das an meine Berlin-Klassenfahrt Ende der 80er Jahre (aber vor der Wende), der Aufforderung der Lehrer, am Grenzübergang keine dummen Sprüche zu reissen und einem Mitschüler, der halt doch "Kleines-Arschloch-like" einen Stasi-Spruch bringen musste - Konsequenz: 8 Stunden Busdurchsuchung...