Wer hat schon höchstpersönlich einen "medical" erlebt?

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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
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ja, man wird nicht belangt bei falscher Hilfe.(bin Erst-Helfer in der Firma) Man wird eher belangt, wenn man nichts tut.

Hier in unserem schönen Deutschland stimme ich dir auch voll zu, aber Flüge sind International, wie sieht es dann aus?
Welches Recht greift wann?
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
„Ein Arzt, der an Bord einer Maschine von Air Berlin Hilfe leistet, ist grundsätzlich über die Airline versichert, sofern er nicht grob fahrlässig handelt“, erläutert Zirkel die als „Good Samaritan Law“ bekannt gewordene Gesetzgebung der USA, die auch von vielen anderen Fluggesellschaften so praktiziert wird.
Ausführlicher im Artikel:
https://www.thieme.de/de/anaesthesiologie/notfall-ueber-den-wolken-51632.htm

Als Laie/Ersthelfer dürftest du ebenfalls so lange auf der sicheren Seite sein, wie du nichts tust, was deine Kompetenzen überschreitet (also bestimmte Medikamente verabreichen oder exotische Dinge tun, die man "mal im Fernsehen gesehen" hat, wie z.B. Luftröhrenschnitt mit Kugelschreiber, etc. pp. ;) ). Ähnliche Situation wie am Boden.

(Der verlinkte Artikel beantwortet im Übrigen auch meine Frage von oben: Antikonvulsiva/Krampf lösende Mittel sind - theoretisch - an Bord vorhanden. :) )
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Also mein Wissensstand ist dass die Ersthelferregel auch für Personen zutrifft, die eine Ersthelferausbildung haben - zumindest war dass die Ansage in den diversen Erste Hilfe Kursen die ich als Jugendlicher besucht habt. Und letztlich hat ja jeder Führerscheininhaber (also wohl die Mehrheit der Erwachsenen) mindestens eine irgendwann mal bekommen.

Interessanter finde ich die Frage, ob und wie die Regel auf die Mitarbeiter der Fluglinien anzuwenden ist.

Der Kurs für Flugbegleiter ist wesentlich umfangreicher. Auch für den Ersthelfer gilt das er das Wissen aus dem Erste Hilfe Kurs beherrschen muss.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Der Kurs für Flugbegleiter ist wesentlich umfangreicher.

Schon klar, aber das hat ja nicht zwingend etwas mit der Haftungsfrage für Mitarbeiter des Flugzeugbetreibers zu tun.

Auch für den Ersthelfer gilt das er das Wissen aus dem Erste Hilfe Kurs beherrschen muss.

Nein. In Deutschland ist man prinzipiell zur Ersthilfe verpflichtet - und da die wenigsten Erwachsenen regelmäßig eine Schulung oder Ähnliches bekommen wird hierfür wohl kaum verlangt werden, dass das Wissen noch beherrscht werden muss.

Außerdem hat sich ja z.B. der empfohlene Rhythmus für eine Wiederbelebung in den letzten Jahr(zehnt)en mehrfach geändert. Welcher Laie verfolgt sowas?
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Auch wenn ich dafür im WWW gerade keinen eindeutigen Beleg finden konnte, so sieht es doch so aus, als wenn die meisten anderen Länder dieser Erde eine ähnliche Rechtsprechung wie Deutschland in Bezug auf Erste Hilfe haben. D.h. als Ersthelfer kann man in der Regel nicht belangt werden, sofern man nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Somit gilt dies in den meisten Fällen auch an Bord eines Flugzeugs.


Darüber hinaus habe ich folgende Broschüre gefunden, die gut die meisten Fragen beantwortet:
http://www.zt.uni-bayreuth.de/Sicherheitsingenieur/de/Dokumente/Brosch__re_Rechtsfragen_bei_EHL.pdf

Interessant ist v.a. das hier:
Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.
D.h. als Ersthelfer/Laie - und das sind auch die Flugbegleiter - musst du helfen, aber es kann dir niemand einen Strick daraus drehen, wenn du es zwar versuchst, aber die Ausführung falsch ist, weil du nicht mehr weißt, wie man z.B. eine CPR (= cardiopulmonary resuscitation = Reanimation) korrekt durchführt (30:2) oder den AED bedient (die eigentlich selbsterklärend sind).

Von der Gesetzeslage her darfst du aber meines Wissens nach als Laie/Ersthelfer auch im Notfall keine Medikamente verabreichen! Denn wenn dann etwas schief geht, kommst du in Teufels Küche. Nur Ärzte dürfen Medikamente verabreichen sowie eingeschränkt übriges medizinisches Personal (bspw. Rettungssanitäter).
Hintergrund ist der, dass einem als Laie das Fachwissen fehlt, um zu beurteilen: Was hat der Patient, was gebe ich da, warum gebe ich das, wie gebe ich das, etc.

Ob man im Notfall aber nicht doch lieber das vermeintliche Nitrospray verwendet oder dem Diabetiker sein Insulin spritzt, muss jeder für sich selber entscheiden...
Das ist wie mit der Angst vor brechenden Rippen bei der CPR - schlimmer als ein Herz-Kreislauf-Stillstand kann es für den Patienten gar nicht mehr werden. ;)
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Die Frage ist aber, was ist "grob fahrlässig"? Könnte durchaus sein, daß "im Ernstfall" ein Richter bei einem FB strengere Maßstäbe anlegt als bei einem absoluten Laien. Und vielleicht gar nicht dem FB gegenüber, sondern seinem AG gegenüber, der den FB besser hätte ausbilden müssen.

Zumindest fände ich eine solche Sichtweise innerhalb angemessener Grenzen nicht völlig abwegig.
 
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Sophia153

Reguläres Mitglied
11.06.2013
39
0
Ich erlitt zwar selbst noch in keinen medical, habe allerdings einmal einen außergewöhnlichen medical-Zwischenfall miterlebt.
Zum Zwischenfall kam es auf einem Flug von VLC nach BGY mit FR vor einigen Jahren ca 40 Minuten nach dem Start.
Ein Jugendlicher, welcher auf dem gegenüberliegenden Sitzplatz von mir saß fing wie wild an zu zucken und Speichel kam aus seinem Mund, -> epileptischer Anfall.
Sofort alarmierte ich die Crew über den Vorfall, welche dann auch sofort herbeieilte. Allerdings waren diese komplett überfordert, die Purserin, ein ca 40 jährige Spanierin knickte beim Anblick des Patienten selbst ein und musste auf den Boden gelegt und versorgt werden. Die anderen beiden, wahrscheinlich knapp Volljährigen FA, versuchten dann den Patienten irgendwie festzuhalten und mittels Sauerstoffflasche mit Sauerstoff zu versorgen, welche sie jedoch nicht bedienen konnten, auch der herbeielende dritte Steward konnte die Sauerstoffflasche nicht bedienen. Weitere 5 Minuten liefen die Besatzungsmitglieder hysterisch durch das Flugzeug und versuchten die Purserin wieder auf die Füße zu stellen, damit diese mithelfen könnte, bis schließlich einer der Piloten aus dem Cockpit kam und die Taschen des Passagiers durchsuchte und ihm dann die in seiner Jackentasche befindlichen Tabletten verabreichte und der Passagier wieder zu sich kam. Später musste er dann noch die Purserin aufbauen, ehe er den Flug nach BGY wieder im Cockpit fortsetzen konnte. ;)

Spannende Story. Ich selbst habe so etwas noch nicht erlebt.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Ich habe mal auf einem Flug ATH-FRA einen Medical erlebt. Eine jüngere Frau war direkt vorne an der Toilette zusammengebrochen. Die Rufe nach dem "Arzt an Bord" war schnell erfolgreich und der Doktor hat die Dame dann eine gute Stunde vorne liegend betreut. Ich konnte die nichts sehen (war noch ein A300 mit Wand vor dem Vordergang), aber die Unterhaltungen klangen relativ Ernst.

Der Kapitän hatte angeboten direkt den nächsten Flughafen anzusteuern, aber das Problem war dass die Patientin am Boden liegend wohl zunächst nicht bewegt werden sollte und so durfte nicht gelandet werden. Kurz vor Frankfurt war sie dann aber wohl stabil genug sie in 1A zu setzen und eine FB hat sich nebendran gesetzt zur Betreuung. Sie hatte irgendwas vor sich geschnallt (Sauerstoff?) um im Bedarfsfall sofort eingreifen zu können.

In Frankfurt dann direkt nach der Landung erste Außenstation angefahren. Rettungswagen stand bereit und die Dame ist rausgebracht worden

Selbst bin ich auch mal sehr unfit an Bord gegangen auf FRA-SFO. Mir war sehr übel und ich hatte Magenkrämpfe. Aber der Termin war sehr wichtig und das Projekt in einer kritischen Phase. Ich hatte Tropfen dabei und gehofft, dass es schon irgendwie geht. Bis der Flieger endlich in der Luft war wurde mir immer schlechter. Danach habe ich den Sitz sofort in die Horizontale gebracht und im Prinzip 10h geschlafen (von 2x Tee und 2x ein Toast trocken zwischendurch abgesehen). Danach ging es mir wieder gut, aber verantwortungsvoll war mein Handeln damals sicher nicht. Die eine FB meinte am Ende auch etwas vorwurfsvoll "Hätte auch anders ausgehen können". :eek:
 
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Salex75

Aktives Mitglied
26.03.2012
229
15
Blick auf TXL
Selber ging es mir zum Glück noch nie schlecht aber einen Zwischenfall hatte ich auch schon.

Flug MIA - TXL mit AB , ca. 1 Stunde nach dem Start die Frage nach dem Arzt, keiner meldet sich, kurz danach in etwas dringlicherem Ton die erneute Frage nach medizinischem Personal an Bord. Da ich Krankenschwester bin und sich offensichtlich kein " Studierter " gemeldet hatte gab ich Handzeichen und wurde sofort in den vorderen Bereich des Fliegers gebracht. Dort lag auf einer Viererreihe eine Frau. Halb bewusstlos, nicht wirklich ansprechbar, zitternd , blaß und kaltschweißig. Die Paxe aus der Reihe standen drum herum, eine FB hielt ihren Kopf und in der linken Reihe daneben saß ihr Mann mit der schreienden Tochter die den Anblick der Mutter so wohl nicht ertragen konnte :cry: Was für ein Bild ....
Habe dann auch ertsmal alle Vitalfunktionen getestet, alles OK soweit und in den wachen Phasen der Frau dann diverse Fragen gestellt, es stellte sich heraus das sie ne längere Anreise nach MIA hinter sich hatten, wenig gegessen und noch weniger getrunken hatte und nach meiner " Diagnose " unterzuckert war. Also alle Maßnahmen eingeleitet und dann konnte man zusehen wie es ihr besser ging und sie wieder voll wach und klar wurde. Kaum wieder voll da bekam sie natürlich auch wieder die Schreie ihrer Tochter mit und wurde unruhig sie müsse aufstehen usw.....sie merkte dann aber selber recht schnell das sie noch ziemlich wacklig war und blieb liegen.
Als sie komplett stabil war wurde ich bis kurz vor das Cockpit gebeten und der Chef im Ring kam raus um sich von mir Bericht erstatten zu lassen und dann kam die Frage die ich so schnell nicht vergessen werde : Junge Frau, jetzt habe ich noch die Chance umzudrehen und zu landen, sind wir erstmal weiter über dem Atlantik mache ich das nicht mehr, entscheiden Sie jetzt bitte ob wir die Frau so nach Berlin kriegen oder ob wir umdrehen sollten......Aha, ich als " klein Sandra " soll jetzt also diese Entscheidung treffen, na toll, ich brauche Schnaps ;-) und das wo ich " nur Krankenschwester " bin.
Ich bin dann zurück zu der Frau, die Situation hatte sich beruhigt, das Kind war etwas ruhiger und saß wieder neben Mama, jetzt war nur der Papa überfordert aber das war Nebensache. Ich habe ihr dann weitere Anamnesefragen gestellt und beschlossen wir fliegen weiter !
An Schlaf war für mich in den nächsten 8 Stunden natürlich nicht zu denken da ich immer geguckt habe ob bei der Familie alles in Ordnung ist aber sie scheint wirklich nur unterzuckert gewesen zu sein und somit war meine Entscheidung also vertretbar.

Ne gute Stunde vor der Landung kam dann der Chef nochmal zu mir, bedankte sich und als kleines Danke Schön solle ich mich doch im Bordshop austoben :)
Alle FB´s bedankten sich auch, sie wirkten mit der Situation irgendwie nicht richtig überfordert aber halt auch nicht professionell auf mich und waren glaube ich heilfroh das jemand da war der das Zepter in die Hand nahm.

Grüße

Sandra
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.779
7.306
irdisch
Das bleibt eben immer mehr an den Passagieren hängen. Meiner Meinung nach sollte es irgendeine gesetzlich festgeschriebene Vergütung für so eine medizinisch-fachliche Hilfeleistung geben. Mindestens einen C-Freiflug auf der gleichen Strecke z.B. Die Airline hat durch die Hilfe vermutlich fünf- oder sechsstellige Kosten gespart.
 
F

feb

Guest
Wiederholt ist hier im Thread die Sorge deutlich geworden, man könne als FA oder auch als Pax zivil- oder strafrechtliche Nachteile auf sich ziehen, wenn man im Rahmnen einer Ersthilfe Fehler macht. Nun, nach der Gesetzeslage ist dies tatsächlich denkbar, näheres hierzu unter Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung – Wikipedia.

Als Ersthelfer werden im übrigen alle Personen angesehen, die zufällig mit einem Unfall-/ Erkrankungsgeschehen konfrontiert werden, also auch die FB, die über eine erweiterte Notfallausbildung verfügen mag oder der als Pax mitfliegende Rettungsassistent oder Arzt. "Nichtersthelfer" ist somit nur der berufsmäßig zum Unfall-/Erkrankungsort gerufene Rettungsassi/ Arzt.

Aber wie sieht die Rechtspraxis für die Ersthelfer aus? Ich habe hierüber in den letzten Tagen mit zahlreichen Leuten aus der Praxis gesprochen, so im Rahmen einer Fortbildung mit einer großen Anzahl Staatsanwälten und Rechtsanwälten sowie mit mehreren Ausbildern von Rettungsorganisationen. Einhellige Antwort: Fälle, in denen ein Ersthelfer strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen wegen einer Fehlbehandlung erlitt, sind nicht bekannt.

Eine Internetrecherche bestätigt dies. Mir sind dort nur eine kleine Handvoll Fälle begegnet, in denen ein Arzt als zufälliger Helfer grobe Behandlungsfehler begangen hat (so etwa OLG München 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05, veröffentlicht unter Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial), aber gleichwohl nicht haftete. Eine Verurteilung eines nichtärztlichen Helfers habe ich bei meiner Recherche nicht gefunden.

Zusammenfassend bleibt es für mich schleierhaft, woher die Angst/ Sorge stammt, man könne durch Helfen realiter in eine Haftung kommen. Einzig die Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) führt in Praxis tatsächlich zu Verurteilungen.
 

gruessmirdiesonne

Erfahrenes Mitglied
13.02.2010
748
0
HAM
Der Kurs für Flugbegleiter ist wesentlich umfangreicher. Auch für den Ersthelfer gilt das er das Wissen aus dem Erste Hilfe Kurs beherrschen muss.
Nein. In Deutschland ist man prinzipiell zur Ersthilfe verpflichtet - und da die wenigsten Erwachsenen regelmäßig eine Schulung oder Ähnliches bekommen wird hierfür wohl kaum verlangt werden, dass das Wissen noch beherrscht werden muss.
Ich denke, Weltreisender meinte mit seiner Aussage explizit als Ersthelfer ausgewiesene Personen, wie es sie z. B. in Firmen gibt. Diese müssen das Wissen aus dem Erste-Hilfe-Kurs auch regelmäßig auffrischen. Und auch diese Personen, die regelmäßig ihr Ersthelfer-Wissen auffrischen, werden, wie Du richtig sagtest, nicht in Haftung genommen.
 
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Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
Richtig. Ich würde da v.a. auch Haftungsprobleme sehen. Angenommen, es geht doch etwas schief. Dann sind Arzt oder Krankenpfleger "schuld". Welche Motivation hat also medizinisches Fachpersonal Risiko zu übernehmen, um der Fluglinie Kosten zu ersparen und dafür kostenlos mehrere Stunden zu arbeiten? Klar, Erste Hilfe muss man leisten. Aber Erste Hilfe ist nicht mehrere Stunden lang schauen, ob's wem gut geht. Erste Hilfe ist helfen bis zur nächstmöglichen Landung. Helfen, einen 8h Flug zu überstehen ist medizinische Betreuung.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Junge Frau, jetzt habe ich noch die Chance umzudrehen und zu landen, sind wir erstmal weiter über dem Atlantik mache ich das nicht mehr

Erste Hilfe ist helfen bis zur nächstmöglichen Landung. Helfen, einen 8h Flug zu überstehen ist medizinische Betreuung.

Wenn man die Qual der Wahl hat...
Ein Flugzeug ist nun mal kein Linienbus wo nach 5 Minuten der Notarzt In der Tür steht. Und eben besser 8 Stunden betütteln als außerplanmäßig über dem großen Teich eine Landung einleiten. 300 andere Paxe danken es dir und ob die medizinische Versorgung im "Urwald" so viel besser ist?
 
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F

feb

Guest
Richtig. Ich würde da v.a. auch Haftungsprobleme sehen. Angenommen, es geht doch etwas schief. Dann sind Arzt oder Krankenpfleger "schuld". Welche Motivation hat also medizinisches Fachpersonal Risiko zu übernehmen, um der Fluglinie Kosten zu ersparen und dafür kostenlos mehrere Stunden zu arbeiten? Klar, Erste Hilfe muss man leisten. Aber Erste Hilfe ist nicht mehrere Stunden lang schauen, ob's wem gut geht. Erste Hilfe ist helfen bis zur nächstmöglichen Landung. Helfen, einen 8h Flug zu überstehen ist medizinische Betreuung.

Aber weshalb ist dies ein "Haftungsproblem" - vor dem Hintergrund meines Posts #64? Wenn der Ersthelfer dem PIC die Landung auf dem nächstmöglichen Airport empfiehlt oder gegenteilig sagt, es würde schon bis zur planmäßigen Landung alles OK sein, dann hat dies in Praxis eben KEINE Haftungsfolgen, auch wenn die Empfehlung sich als falsch herausstellt.

Der von mir iinitierte Thread sprach die persönlich- medizinischen Themen an. Diese sind für mich im Falle des Falles auch absolut prioritär. Wenn es mir oder einem anderen Pax über den Wolken richtig dreckig gehen sollte, wünsche ich mir sehr einen Ersthelfer (im Idealfall einen in Notfallmedizin kundigen Doc, gerne aber auch einen Rettungsassi oder einen Krankenpfleger) der dem PIC erforderlichenfalls auch ausrichten lässt: Dieser Pax hier gehört asap in ein geeignetes Krankenhaus....

Lasst uns bitte daher die Haftungsfragen aus dieser Debatte ausklammern. Sie sind IMHO in Praxis ohne jede Bedeutung.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Zurück zur Ausgangsfrage: Vor einigen Jahren auf SIN-FRA, ca. 1 Stunde vor FRA starke Übelkeit und mehrfaches "übles" Erbrechen, keine (normale) Reiseübelkeit, muß 'was anderes gewesen sein, denn der Flug war absolut ruhig und ich neige auch nicht zur Übelkeit, hatte auch seit kurz nach dem Start nichts mehr gegessen. FB völlig desinteressiert, nach Landung wurde widerwillig ein Elektromobil herbeigeordert, der mich unter Einbeziehung aller denkbaren Umwege durch T1 gefahren und dann irgendwo ausgeladen hat mit dem Hinweis, ich müße ja nur noch die Treppe runterlaufen, dann wäre ich auch schon in der Notfall-Station :rolleyes:. Dort angekommen hat man mich erst einmal in einen Notfall-Raum gesetzt mit dem Hinweis "der Arzt kommt gleich". Ich saß dann dort ca. 20 Minuten und hätte in der Zeit tot umfallen können und keiner hätte es gemerkt. Zum Glück ging es mir da schon wieder etwas besser, hätte aber auch anders ausgehen können... (n)
 

Salex75

Aktives Mitglied
26.03.2012
229
15
Blick auf TXL
Der von mir iinitierte Thread sprach die persönlich- medizinischen Themen an. Diese sind für mich im Falle des Falles auch absolut prioritär. Wenn es mir oder einem anderen Pax über den Wolken richtig dreckig gehen sollte, wünsche ich mir sehr einen Ersthelfer (im Idealfall einen in Notfallmedizin kundigen Doc, gerne aber auch einen Rettungsassi oder einen Krankenpfleger) der dem PIC erforderlichenfalls auch ausrichten lässt: Dieser Pax hier gehört asap in ein geeignetes Krankenhaus....

Lasst uns bitte daher die Haftungsfragen aus dieser Debatte ausklammern. Sie sind IMHO in Praxis ohne jede Bedeutung.

Das stimmt , man kann heilfroh sein wenn jemand da ist und die Situation richtig einschätzt. Die Konsequenz aus der Entscheidung bleibt aber immer fraglich da man nie weiß wie sich das Ganze in ein paar Stunden entwickeln oder verändern kann und wirkliche erste Hilfe kann man m.M. in einem Flugzeug mit den vorhanden Mitteln nicht leisten wenn es sich um ein ernstes Problem ( Atemstillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall ) handelt.

Ich persönlich habe keine Sekunde über Haftung, Kosten usw. nachgedacht , ich wollte das es der Frau besser geht und ich wollte das der Pilot ein gutes Gefühl beim Weiterfliegen hat. Wäre ich der Meinung gewesen man kann das Risoko nicht eingehen und mit der Frau noch 8 Stunden weiterfliegen hätte ich das auch so gesagt und dann hätten wir halt umdrehen müssen damit sie richtige Hilfe bekommt. Kosten, Ärger, längerer Aufenthalt für Alle usw. wären mir egal gewesen und ich hoffe jeder würde so entscheiden.

Grüße

Sandra
 
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Salex75

Aktives Mitglied
26.03.2012
229
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Blick auf TXL
Das bleibt eben immer mehr an den Passagieren hängen. Meiner Meinung nach sollte es irgendeine gesetzlich festgeschriebene Vergütung für so eine medizinisch-fachliche Hilfeleistung geben. Mindestens einen C-Freiflug auf der gleichen Strecke z.B. Die Airline hat durch die Hilfe vermutlich fünf- oder sechsstellige Kosten gespart.

Sie hätten uns gerne in die C gesetzt aber die war voll und tauschen wollte komischerweise keiner ;-) außerdem war es noch die " Alte " , aber im Ernst daran habe ich auch nicht gedacht. Ich habe das gemacht was ich jeden Tag mache halt nur diesmal in 10 km Höhe und für mich war es echt kein Problem sondern ich habe mich gefreut das alles gut ging und ich keine Fehlentscheidung zu Ungunsten der Frau getroffen habe.
Wir wurden den ganzen restlichen Flug betuttelt und haben interessante Gespräche geführt und im Bordshop hab ich auch was gefunden . Ende Gut Alles Gut :)

Grüße

Sandra
 

tom81

Aktives Mitglied
24.05.2012
161
0
Hamburg
flightdiary.net
Ich habe mal eine Geburt auf dem Flug von JNB nach JFK erlebt...wie man eine schwangere Frau auf einen 16 Stunden Flug lässt kann ich mir kaum vorstellen.

Die Crew hat sehr gut reagiert, man hat davon nichts mitbekommen. Nur das wir eben mit einem Passagier mehr an Bord gelandet sind.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Ich habe mal eine Geburt auf dem Flug von JNB nach JFK erlebt...wie man eine schwangere Frau auf einen 16 Stunden Flug lässt kann ich mir kaum vorstellen.

Die Crew hat sehr gut reagiert, man hat davon nichts mitbekommen. Nur das wir eben mit einem Passagier mehr an Bord gelandet sind.

Name nicht auf Passagierliste :eek:

Beweisfoto machen, onBord Vielfliegerkarte ausfüllen und Nachkreditierung einreichen.
 

rz231

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
1.039
35
HAJ, BWE
Im Februar allein in der F auf YVR-FRA: Mir ist wohl irgendein Essen nicht bekommen - nach 2,5 Tüten und anderen Absonderungen habe ich erstmal aufgehört. Die FB sagte dann "Sie sehen aber ganz schön blaß aus!". Man hat mir noch angeboten jemanden am Gate zur Abholung bereitzustellen was ich aber erstmal abgelehnt habe. Nachdem ich dann im FCT in der Dusche fast noch zusammengeklappt bin habe ich mir den Weg zur Flughafenklinik zeigen lassen. Man war allerdings so nett mich dorthin zu fahren. Letztendlich lag ich dann dort über zwei Stunden mit Infusion.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.518
Ich habe noch nie gehört, dass einem erkrankten Pax die Kosten der Zwischenlandung o.ä. in Rechnung gestellt wurden. Eine rechtliche Anspruchsgrundlage ist auch überhaupt nicht ersichtlich. Daher muss auch gar keine Versicherung einstehen.

Es ist etwas komplizierter. Grundsätzlich soll es einen Anspruch der Fluggesellschaft gegen den Fluggast aus Geschäftsführung ohne Auftrag geben (vgl. OLG Nürnberg, TranspR 1992, 36). Der Passagier kann das aber nicht an seine GKV/PKV durchreichen, weil die Zwischenlandung kein Rettungsflug im Sinne des Versicherungsrechts ist (da der Flug nicht mit dem Zweck begonnen wurde, den Passagier aus medizinischen Gründen von A nach B zu fliegen). Das Problem ist aber dadurch gegenstandslos geworden, dass Fluggesellschaften sich bereits seit geraumer Zeit gegen das Kostenrisiko außerplanmäßiger Zwischenlandungen versichern können.