Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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DSkywalker

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06.11.2011
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MUC
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Bevor Du diese 5% Regel so schlecht hinstellst, solltest Du Dir mal die historischen Gründe dafür verinnerlichen...

Sinn einer Sperrklausel dieser Art ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern. Eingeführt wurde sie nach dem Zweiten Weltkrieg, um der möglichen Unregierbarkeit durch sogenannte Parteienzersplitterung, vergleiche Weimarer Republik, entgegenzuwirken.
 
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DSkywalker

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06.11.2011
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MUC
Ist doch nur ´ne Floskel. Wir haben Adolf ganz sicher nicht dem Umstand zu verdanken, dass es eine derartige Hürde seinerzeit nicht gab.

Jein, es war aber mit ein Element der Machtergreifung, denn nur so kam seine Partei überhaupt in den Reichstag... Als klassische APO hätte das wohl nicht so einfach funktioniert...
 

umsteiger

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22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Jein, es war aber mit ein Element der Machtergreifung, denn nur so kam seine Partei überhaupt in den Reichstag... Als klassische APO hätte das wohl nicht so einfach funktioniert...

Aber das ist ja kein Argument. Stell´ dir vor, eine Partei, die die Lösung für alle Probleme der Welt in ihrem Wahlprogramm hat, kommt wegen der Hürde nicht ins Parlament und wir alle gehen deswegen jämmerlich zugrunde!

Die berühmten Lehren aus der Vergangenheit werden ganz gerne dann gezogen, wenn es einem zufällig gut passt. Hat ja auch funktioniert: Mit Ausnahme der Betriebsunfälle Grüne und Linke hat sich doch seit Jahrzehnten nichts verändert. Parteien sind zum Großteil eben Selbstzweck.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Das war ein FIKTIVES Beispiel. Ging mir nur darum, dass sicher nicht das EINZIEHEN der NSDAP in den Reichstag das entscheidende Moment war. Wäre das das Problem, müsste man konsequenterweise gänzlich verbieten, dass neue Parteien in die Parlamente einziehen. Denn bekanntlich haben sich die Zeiten geändert. Inzwischen können neue Organisationen relativ schnell große Maßen bewegen, indem sie mit einem einzigen Thema punkten.
 

hansiflyer

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10.12.2012
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Das war ein FIKTIVES Beispiel. Ging mir nur darum, dass sicher nicht das EINZIEHEN der NSDAP in den Reichstag das entscheidende Moment war. Wäre das das Problem, müsste man konsequenterweise gänzlich verbieten, dass neue Parteien in die Parlamente einziehen. Denn bekanntlich haben sich die Zeiten geändert. Inzwischen können neue Organisationen relativ schnell große Maßen bewegen, indem sie mit einem einzigen Thema punkten.

Die Hürde ist aber eher dazu da, eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele rivalisierende Kleinstfraktionen zu verhindern. Würde das nämlich passieren, wäre eine Koalitionsbildung schwer bis unmöglich und das Land nahezu unregierbar. Und das würde dann den Extremisten Aufschub geben. Wo Parlamentsmehrheiten zur Regierungsbildung notwendig sind, ist die Hürde also wichtig. Im Europaparlament zB sieht das natürlich anders aus...
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Die Hürde ist aber eher dazu da, eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele rivalisierende Kleinstfraktionen zu verhindern. Würde das nämlich passieren, wäre eine Koalitionsbildung schwer bis unmöglich und das Land nahezu unregierbar. Und das würde dann den Extremisten Aufschub geben. Wo Parlamentsmehrheiten zur Regierungsbildung notwendig sind, ist die Hürde also wichtig. Im Europaparlament zB sieht das natürlich anders aus...

Ich bestreite gar nicht, dass wenige Gruppen im Parlament die Regierungsbildung erleichtern. Nur eine einzige Fraktion wäre da noch komfortabler.
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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Es gibt also Parteien, die Lösungen für all die Probleme bieten welche durch die bestehenden Parteien nicht gelöst werden. Einzig die 5% Klausel hindert diese daran endlich zum Wohle des Volkes aktiv zu werden... :eek:

Nein, eine Abschaffung der 5% Klausel würde nicht alle Probleme lösen. Aber durch die 5% Klausel bekommen Alt-Parteien eine Monopolstellung, weil alle Wählerstimmen für "kleinere" Parteien verlorengehen und diese Wähler so entmachtet werden. Das verhindert die politische Erneuerung - bei weitem nicht alle, die mit bestehenden Parteien unzufrieden sind, sind Extremisten.

Die historischen Gründe für die 5% Regelung sind mir bewußt. Allerdings gibt's z.B viele Stadtparlamente in Deutschland ohne eine 5% Klausel, und sie bleiben handlungsfähig. Aus dieser Sicht ist für mich fraglich, ob die 80 Jahre alten historischen Erfahrungen ohne die 5% Regelung für unsere Zeit überhaupt noch zutreffend sind.

Zudem kann man das Problem der Handlungsfähigkeit des Parlaments auch anders lösen, z.B. indem man für kleinere Gruppen einen Fraktionszwang einführt. Ich hätte kein Problem damit, wenn es im Bundestag dann z.B. nur eine liberale Fraktion gibt, die geschlossen abstimmen muss. Aber warum muss diese nur aus einer Partei bestehen?
 
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cockpitvisit

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Die Hürde ist aber eher dazu da, eine Zersplitterung des Parlaments in zu viele rivalisierende Kleinstfraktionen zu verhindern.

Aber warum müssen die Fraktionen bereits vor der Wahl feststehen? Man kann genauso gut festlegen, dass sich jeder Abgeordnete nach der Wahl einer Fraktion von mindestens 5% des Parlaments anschließen muss, oder er verliert seine Stimme.
 

DSkywalker

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06.11.2011
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Aber warum müssen die Fraktionen bereits vor der Wahl feststehen? Man kann genauso gut festlegen, dass sich jeder Abgeordnete nach der Wahl einer Fraktion von mindestens 5% des Parlaments anschließen muss, oder er verliert seine Stimme.

Weil dann ja
- nicht mehr der Wählerwille sichtbar ist...
- wenn man sich einer Fraktion anschließt die eigene Linie nicht mehr sichtbar ist -> Fraktionszwang (siehe nur die Abstimmung bei der Frauenquote)
- weil dann alle zu wählenden Politiker zu Opportunisten erzogen werden...
 
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peter42

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09.03.2009
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Nein, eine Abschaffung der 5% Klausel würde nicht alle Probleme lösen. Aber durch die 5% Klausel bekommen Alt-Parteien eine Monopolstellung, weil alle Wählerstimmen für "kleinere" Parteien verlorengehen und diese Wähler so entmachtet werden. Das verhindert die politische Erneuerung - bei weitem nicht alle, die mit bestehenden Parteien unzufrieden sind, sind Extremisten.

Die historischen Gründe für die 5% Regelung sind mir bewußt. Allerdings gibt's z.B viele Stadtparlamente in Deutschland ohne eine 5% Klausel, und sie bleiben handlungsfähig. Aus dieser Sicht ist für mich fraglich, ob die 80 Jahre alten historischen Erfahrungen ohne die 5% Regelung für unsere Zeit überhaupt noch zutreffend sind.

Zudem kann man das Problem der Handlungsfähigkeit des Parlaments auch anders lösen, z.B. indem man für kleinere Gruppen einen Fraktionszwang einführt. Ich hätte kein Problem damit, wenn es im Bundestag dann z.B. nur eine liberale Fraktion gibt, die geschlossen abstimmen muss. Aber warum muss diese nur aus einer Partei bestehen?
Der Fraktionszwang ist eigentlich verfassungswidrig.
 

DSkywalker

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06.11.2011
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Es hat nichts - aber auch gar nichts - mit Adolf zu tun.
Der sass zu der Zeit in München und war ziemlich unglücklich....

Ja, das nur weil er schneller in den Reichstag wollte, die NSDAP war ja 1919 nur eine Splitterpartei von ca. 3%. Deshalb hat er ja einen Putsch anzetteln wollen...
In der Gerichtsverhandlung hat er dann ja ganz kleinlaut zugestimmt, daß er seine Stimmen nun mehr nur auf legalem Wege (aka via Reichstagswahl) erlangen wolle...
 

unn4m3d

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03.12.2011
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Schöne Diskussion, aber der falsche Thread. Wenn ihr das deutsche Wahlsystem weiter hinsichtlich Sinn oder Unsinn untersuchen möchtet bitte ich euch ein neues Thema zu eröffnen.

Die 5% Klausel hat nun wirklich gar nichts mit Uli Hoeneß zu tun.

Wobei, jetzt beim schreiben fällt mir erst auf wie pervers das Ganze ist. Hier wird sich einerseits über Uli aufgeregt, dann über die böse Presse die die Allgemeinheit informiert anstatt den Uli am Starnberger See alleine zu lassen und nun wird daraus ein Politikum angetrieben von einer der Volksparteien. Ich hol schon mal das Popcorn. Stammtischparolen und persönliche Anfeindungen werden ab sofort für ordentlich Stimmung sorgen, olé!!

Um nochmal zum Thema zu kommen. Der Uli hat halt dem Kind den Lolli geklaut. Das macht man einfach nicht, erst recht nicht als Papa und jetzt ist das Kind halt sauer und viele können es verstehen...
 

cockpitvisit

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04.12.2009
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Weil dann ja
- nicht mehr der Wählerwille sichtbar ist...
- wenn man sich einer Fraktion anschließt die eigene Linie nicht mehr sichtbar ist -> Fraktionszwang (siehe nur die Abstimmung bei der Frauenquote)
- weil dann alle zu wählenden Politiker zu Opportunisten erzogen werden...

Das jetzige System hat diese Nachteile auch, ich sehe da keine Verschlimmerung. Bei der personellen Wahl sehe ich dagegen klare Verbesserungen, denn so wären einzelne Ideologien nicht mehr durch kleine Gruppen monopolisiert.

Es ist doch lächerlich, dass z.B. 0,5% der deutschen Bevölkerung (CDU-Mitglieder) alleine darüber entscheiden, welche Politiker auf der konservativen Plattform gewählt werden dürfen.

Primaries wären natürlich auch eine Alternative.
 

hansiflyer

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10.12.2012
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Was aber nicht erklärt warum es in Deutschland nicht funktionieren soll, im EU Parlament aber schon.
Weil das EU-Parlament keine Regierung im eigentlichen Sinn wählen oder stützen muss, wie es beim Bundestag der Fall ist. Die EU funktioniert nicht nach dem Prinzip wie die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik.
 

economyflieger

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22.02.2010
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Ostsee
Weil das EU-Parlament keine Regierung im eigentlichen Sinn wählen oder stützen muss, wie es beim Bundestag der Fall ist. Die EU funktioniert nicht nach dem Prinzip wie die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik.

Aber das EU Parlament schafft es auch Mehrheiten zu finden und Entscheidungen zu treffen. Brauchen wir ein Modell hier in Deutschland das man eingeführt hat um ein Problem das es vor 80 Jahren gab zu vermeiden? Andere Länder schaffen es auch ohne.
 
F

feb

Guest
Der Fraktionszwang ist (...) verfassungswidrig.

Der Blick auf das Grundgesetz bestätigt dies:

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.


Das ist auch der Grund dafür, dass es den Fraktionszwang nur rein faktisch gibt, er aber nirgendwo verpflichtend festgeschrieben ist.
 

economyflieger

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22.02.2010
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Ostsee
Der Blick auf das Grundgesetz bestätigt dies:

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.


Das ist auch der Grund dafür, dass es den Fraktionszwang nur rein faktisch gibt, er aber nirgendwo verpflichtend festgeschrieben ist.

Schlimm finde ich das es das Bundesverfassungsgericht aber auch nicht als Problem sieht iirc.