Mehrwertsteuer-Senkung in deutschen Hotels

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krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
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2
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Aus dem Newsletter vom 24. Okt 09

Koalitionsvertrag
DEHOGA und Hotelverband freuen sich über Kompromiss zur Mehrwertsteuerreduzierung auf 7%

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßen den Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und FDP in der Nacht vom Freitag zum Samstag verständigt haben. Insbesondere die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsdienstleistungen zum 1. Januar 2010 sorgt für Zuversicht in einer von der Krise stark betroffenen Branche. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist ein wichtiger Impuls für den Tourismusstandort Deutschland und beseitigt die bestehende Benachteiligung unserer Betriebe innerhalb Europas.

Bereits seit vielen Jahren gelten in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotelübernachtungen. Mit Ausnahme Dänemarks wenden alle Anrainerstaaten Deutschlands ermäßigte Sätze zwischen drei und zehn Prozent an.

Anmerkung:
Bleibt nur zu hoffen, dass die Reduzierung auch an die Gäste weiter gegeben wird.
 
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MUCSEN

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12.06.2009
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GVA/BRN

epericolososporgersi

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09.03.2009
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Die einzigen, die sich darüber freuen werden, sind die Hotels. Die werden die Mehrwertsteuerermäßigung nämlich nicht weitergeben.

Für Privatkunden ändert sich also nichts.
Für Unternehmenskunden wird es teurer, da sie weniger Vorsteuerabzug geltend machen können.:rolleyes:
 
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Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
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HAM
Die einzigen, die sich darüber freuen werden, sind die Hotels. Die werden die Mehrwertsteuerermäßigung nämlich nicht weitergeben.

Für Privatkunden ändert sich also nichts.
Für Unternehmenskunden wird es teurer, da sie weniger Vorsteuerabzug geltend machen können.:rolleyes:

So wird es wohl aussehen. Aber wenn es denn so kommt und Preise sowie Anzahl der Uebernachtungen auf dem selben Level bleiben, entspricht das einer Erhoehung der Hoteleinnahmen von etwas mehr als 11%. Das wuerde ich an Stelle von DEHOGA und IHA auch "begruessen".

Vielleicht ist dann aber die ein oder andere Aufwertung des Frequent Guest Programs drin....
 

tomfr

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25.10.2009
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Hotels behalten die 10 %

Sicherklch werden die Hotels einen Teil der Umsatzsteuersenkung einbehalten. Wir haben aber in Deutschland einen Bruttopreismarkt. Den Privaten interessiert der Nettopreis nicht, die Firmenkunden jedoch müssen verhandeln. Wenn die Hotels nicht nachgeben haben sie wirklich gewonnen....
Abr es gibt immer einen Kollegen der über den Preis anbietet. Ich hoffe, daß denen kein Geld mehr für Investitionen bleibt.
 

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
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Umsatzvolumen deutscher Beherbergungsbetriebe beträgt 16,59 Mrd. Euro

Die rund 38.890 Beherbergungsbetriebe (Hotels, Hotels Garni, Gasthöfe, Pensionen etc.) stehen für rund 16,59 Milliarden Euro Gesamtumsatz im Jahr 2008 (+0,5% zum Vorjahr). Die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent für Übernachtungsleistungen bedeutet laut einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums einen Steuerausfall von rund einer Milliarde Euro.

F&B-Leistungen sind davon ausgeschlossen; der Umsatz mit Essen und Trinken in deutschen Hotels beträgt rund 6,11 Milliarden Euro (2007, -0,05%), Von der Steuersenkung ebenfalls ausgenommen sind Gastronomiebetriebe; deren F&B-Umsatz betrug zuletzt 47,28 Milliarden Euro. Würde die Mehrwertsteuer für das gesamte Gastgewerbe (Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung) um zwölf Prozentpunkte gesenkt, würden die Steuerausfälle 4,8 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt/CHD Expert Deutschland - FACET, Bundesfinanzministerium).
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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München
Ganz so groß werden die Steuerausfälle nich ausfallen, da die Bemessungsgrundlage für die MwSt. ja erhöht wird (da die Bruttopreise ja nicht gesenkt werden) wird ein Teil wieder aufgefangen...
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Die einzigen, die sich darüber freuen werden, sind die Hotels. Die werden die Mehrwertsteuerermäßigung nämlich nicht weitergeben.

Für Privatkunden ändert sich also nichts.
Für Unternehmenskunden wird es teurer, da sie weniger Vorsteuerabzug geltend machen können.:rolleyes:
Eben, kommt einer gut 10%ign Preiserhöhung gleich. (n)

Und die Abrechungssoftware muss auch schon wieder kostenpflichtig ausgetauscht werden. :doh:
 

namosi

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22.08.2009
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Nordeifel
Ganz so groß werden die Steuerausfälle nich ausfallen, da die Bemessungsgrundlage für die MwSt. ja erhöht wird (da die Bruttopreise ja nicht gesenkt werden) wird ein Teil wieder aufgefangen...

Aus Sicht des Finanzamtes fehlen dann lediglich die MwSt-Einnahmen von Privaten und nicht USt-Veranlagten. Die MwSt wird bei Betrieben sowieso als Vorsteuer geltend gemacht...
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Aus Sicht des Finanzamtes fehlen dann lediglich die MwSt-Einnahmen von Privaten und nicht USt-Veranlagten. Die MwSt wird bei Betrieben sowieso als Vorsteuer geltend gemacht...

Es gibt einige Branchen, die keine Vorsteuer geltend machen können, z.B. Versicherung oder der öD.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.006
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FRA/QKL
Die steuerliche Bewertung der Frühstücksleistung bei Hotelübernachtungen ist auch bisher schon komplex gewesen, egal ob im Inland oder im Ausland. Sobald eine Hotelrechnung Frühstück entweder ausweist oder inkludiert ist dies ein dem Reisenden gewährter steuerfreier Mehrwert und unterliegt prinzipiell der Einkommensteuer und auch den Sozialabgaben. Das ganze kann aber mit den Pauschbeträgen für Spesen verrechnet werden. Wenn gleichzeitig Spesen bezahlt werden, dann muss für das Frühstück entweder der tatsächliche Betrag oder 20% des Tagessatzes des jeweiligen Landes (je nachdem, was niedriger bzw. überhaupt feststellbar ist) bei der Spesenzahlung abgezogen werden.

Grundsätzlich gilt bei uns deshalb schon lange die Vorgabe bei den Hotels darauf zu bestehen, dass die Frühstücksleistung, auch wenn inkludiert möglichst nicht auf der Rechnung auftaucht. Insbesondere, da ein Frühstück - wie von dir beschrieben - oft aus einer Tasse Kaffee und einem Croissant besteht, wenn überhaupt. Sowas kann sich natürlich ein Finanzpups nicht vorstellen. :rolleyes:

Die unterschiedlichen Steuersätze ab 01.01.2010 verkomplizieren das Ganze natürlich in der Tat noch einmal ganz wesentlich. Zum Einen für die Hotels, da diese in der Rechnung die unterschiedlichen Steuersätze aufführen müssen, zum anderen für alle Unternehmen und Reisenden, die solche Abrechnungen machen müssen. Ohne aktuelle und gute Software ein Ding der Unmöglichkeit. Ich hoffe, das Update für unsere Software lässt nicht allzu lange auf sich warten.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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303
Point Place, Wisconsin
Ich bin kein Steuerexperte, aber gilt hier nicht auch das Prinzip der Haupt- und Nebenleistung ?

Wenn ein Restaurant die Zutaten einkauft (mit 7% Mwst) und dann zu einem Gericht zubereitet wird das Gericht auch mit 19% berechnet?

Ich würde jetzt (vermutlich naiverweise) argumentieren, dass die Übernachtung im Hotel die Hauptleistung ist und ein eventuelles Frühstück die Nebenleistung und somit der MwSt Satz der Hauptleistung gilt?

Im übrigen glaube ich nicht, dass diese Hotelregelung der FDP anzukreiden ist. Da muss man schon etwas weiter südlicher gucken und den Herrn Seehofer und seine CSU befragen. Meines Wissens ist dies auf Druck der Bayerischen Hotel- und Gäststättenlobby entstanden?
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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War es dies:

"”Nicht von der Steuermäßigung umfasst, da sie nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung (”pay per view“), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind“, heißt es in der Begründung.
Letztlich müssen Hotels zwingend bei der Rechnungsstellung alle einzelnen Leistungen und den jeweiligen Steuersatz getrennt aufführen. Allerdings sind Trivialleistungen, z.B. Schuhputzautomaten von der Einzellistung explizit befreit.
"
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ja, wobei es eigentlich fast der ganze Post war, meinetwegen ohne meinen letzten Satz.

Wenn hier aber zwei oder gar dreimal die falsche Partei verantwortlich gemacht wird für das zentrale Thema dieses Threads, dann erlaube ich mir schon mal eine Korrektur und denke, dass es immer noch zu diesem Thread passt.

Manchmal habt ihr Moderatoren wirklich einen ziemlichen Putzteufel... :D
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.618
6.236
Paralleluniversum
Im Spiegel Online steht heute:

Hoteliers behalten Steuernachlass für sich
Umfrage: Hoteliers behalten Steuernachlass für sich - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft

Gut, das war ja zu erwarten.

Was mich allerdings etwas verwirrt ist folgende Aussage:
Gerd Billen, Chef der vzbv, kritisierte die Hotelbranche für ihre Preispolitik. "Das Hauptargument für die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer waren preisbedingte Wettbewerbsnachteile im internationalen Wettbewerb", erklärte er. "Dann müssten als logische Konsequenz jetzt auch die Preise sinken."

Ok, ich verstehe, dass es bei Airlines einen Wettberwerb gibt wenn man von A nach B fliegen will. Oder Mietwagenfirmen bei einer Anmietung MUC-MUC. Aber was bitte hat die dt. Hotelmehrwertsteuer mit internationalem Wettbewerb zu tun? Nur weil in D Hotels zum Beispiel billiger sind als in UK gibt es in D doch nicht mehr Übernachtungen? Wenn jemand Urlaub in D machen will, wird er den doch nicht fallen lassen, nur weil in D die MwSt höher ist als wie in UK? Und geschäftsreisende haben eh keine Wahl.

Oder hab ich da mal wieder was nicht verstanden?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Im Spiegel Online steht heute:

Hoteliers behalten Steuernachlass für sich
Umfrage: Hoteliers behalten Steuernachlass für sich - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft

Gut, das war ja zu erwarten.

Was mich allerdings etwas verwirrt ist folgende Aussage:
Gerd Billen, Chef der vzbv, kritisierte die Hotelbranche für ihre Preispolitik. "Das Hauptargument für die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer waren preisbedingte Wettbewerbsnachteile im internationalen Wettbewerb", erklärte er. "Dann müssten als logische Konsequenz jetzt auch die Preise sinken."



Ok, ich verstehe, dass es bei Airlines einen Wettberwerb gibt wenn man von A nach B fliegen will. Oder Mietwagenfirmen bei einer Anmietung MUC-MUC. Aber was bitte hat die dt. Hotelmehrwertsteuer mit internationalem Wettbewerb zu tun? Nur weil in D Hotels zum Beispiel billiger sind als in UK gibt es in D doch nicht mehr Übernachtungen? Wenn jemand Urlaub in D machen will, wird er den doch nicht fallen lassen, nur weil in D die MwSt höher ist als wie in UK? Und geschäftsreisende haben eh keine Wahl.

Oder hab ich da mal wieder was nicht verstanden?


Hast Du, deshalb war Seehofer ja die treibende Kraft, weil es in Grenzregionen schon Unterschiede macht.

Und Vorsteuer können viele (auch einige mit recht vielen MA Branchen) nicht abziehen.
 
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