Schwarzfahrer oder nicht?

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Anonym16143

Guest
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Nicht so ganz. Zunächstmal gestalten sie aus, wann nach Ansicht des Unternehmens überhaupt die Absicht vorliegt, das Entgelt nicht zu entrichten.
Ist denn die Absicht überhaupt relevant? Wenn ich mit einem Tagesticket für Leipzig aus der entsprechenden Zone versehentlich (!) herausfahre, dann hatte ich ganz sicher nicht die Absicht, das Beförderungsunternehmen um sein Entgelt zu prellen. Trotzdem wird es bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mir haben wollen. Oder irre ich da?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Das ist dein gutes Recht. Trotzdem sind die Beförderungsbedingungen und damit die Frage, wann eine Leistungserschleichung vorliegt, häufig abweichend. Das beginnt schon bei der Frage, ob ich vor Fahrtantritt einen Fahrausweis lösen muss oder nicht. Was passiert, wenn Automaten in Fahrzeugen kaputt sind. Was ist bei Fahrerverkauf, wenn der Fahrer nicht wechseln kann. Wann muss ein E-Ticket gelöst sein. Wann ist die Fahrt beendet, beim Verlassen des Fahrzeugs, des Bahnsteigs, der Haltestelle und was ist, wenn es gar keinen Bahnsteig gibt. usw usw
Ich entscheide über die AGB eines großen Verkehrsunternehmens. Das allein ist zwar kein Kompetenzausweis, aber bisher haben sie immer standgehalten.

Es kommt wirklich hier auf den Einzelfall an. Auf die Umstände oder mit dem Lufthansa Vokabular ausgedrückt: Sachverhalt. Das Fingerspitzengefühl ist wichtig.

So pauschal will ich gar nicht sagen das die Absicht in deinen zitierten Fällen zum Schwarzfahren besteht:
... Was passiert, wenn Automaten in Fahrzeugen kaputt sind. Was ist bei Fahrerverkauf, wenn der Fahrer nicht wechseln kann. Wann muss ein E-Ticket gelöst sein....

Aber moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung wenn der Gast sich über die unentgeltliche Fahrt freut.
Theoretisch sollte er das Unternehmen anbieten das Geld nachträglich zu überweisen.
(ausgenommen der Zugbegleiter oder Buschauffeur hat ihn darauf eingeladen)

Es sind zuviele Einzelfälle und Konstellationen um das jetzt auszudiskutieren, ich denke jeder weiß nun wie weit meine Meinung reicht.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Das ist dein gutes Recht. Trotzdem sind die Beförderungsbedingungen und damit die Frage, wann eine Leistungserschleichung vorliegt, häufig abweichend. Das beginnt schon bei der Frage, ob ich vor Fahrtantritt einen Fahrausweis lösen muss oder nicht. Was passiert, wenn Automaten in Fahrzeugen kaputt sind. Was ist bei Fahrerverkauf, wenn der Fahrer nicht wechseln kann. Wann muss ein E-Ticket gelöst sein. Wann ist die Fahrt beendet, beim Verlassen des Fahrzeugs, des Bahnsteigs, der Haltestelle und was ist, wenn es gar keinen Bahnsteig gibt. usw usw
Ich entscheide über die AGB eines großen Verkehrsunternehmens. Das allein ist zwar kein Kompetenzausweis, aber bisher haben sie immer standgehalten.

Es kommt wirklich hier auf den Einzelfall an. Auf die Umstände oder mit dem Lufthansa Vokabular ausgedrückt: Sachverhalt. Das Fingerspitzengefühl ist wichtig.

So pauschal will ich gar nicht sagen das die Absicht in deinen zitierten Fällen zum Schwarzfahren besteht:
... Was passiert, wenn Automaten in Fahrzeugen kaputt sind. Was ist bei Fahrerverkauf, wenn der Fahrer nicht wechseln kann. Wann muss ein E-Ticket gelöst sein....

Aber moralisch betrachtet ist es nicht in Ordnung wenn der Gast sich über die unentgeltliche Fahrt freut.
Theoretisch sollte er das Unternehmen anbieten das Geld nachträglich zu überweisen.
(ausgenommen der Zugbegleiter oder Buschauffeur hat ihn darauf eingeladen)

Es sind zuviele Einzelfälle und Konstellationen um das jetzt auszudiskutieren, ich denke jeder weiß nun wie weit meine Meinung reicht.

Farscape du gehst ja richtig auf in deiner Rolle als Fahrkartenkontrolleur. Klasse.

Ich denk bei dem Thema immer an die Szene bei Indiana Jones 3 im Zeppelin. "Keinen Fahrschein!"

Ja das taugt mir ungemein :D
Am besten ist der Gesichtsausdruck wenn ich denjenigen jetzt offenbare wo das Beratungsgespräch endet :D
Meine Rezepte (Zahlscheine) verteile ich mit größtem Vergnügen an meine Patienten (Schwarzfahrer)
Manche brauchen mehrere Rezepte bis die Medikation anschlägt und andere Lernen es nie :D

Ganz am Anfang tat ich mir echt schwer mir das Grinsen zu verkneifen als ich jemanden erwischte und seine Ausrede durchschaut hatte.
Schließlich bin ich als ehemaliger Dauerschwarzfahrer (über 5 Jahre vor der ÖBB Zeit) mit allen Wassern gewaschen.
Bei den bettelnden und mitleid Schindenden muss man etwas lauter werden falls sie den Ausweis nicht hergeben wollen.
Zur Hauptpendlerzeit reicht ein dezenter Hinweis als Durchsage: Der Herr auf Sitz 104 ist verantwortlich dafür dass ALLE im Zug jetzt zu spät zur Arbeit kommen. Da entsteht so eine Art Eigendynamik im Wagen :D
Andere wiederum muss man überlisten, sie wollen einen Fahrschein und ich bitte um den Ausweis, ohne Namen gäbe es keine Fahrscheine, dass der Zahlschein auch als Fahrschein gilt stellt sich erst später heraus :D

Landstreicher jeglicher Herren Länder kann man nur rauswerfen, die sind Immun aller Taschenspielertricks.

Ich möchte aber betonen: Es geht hier für die meisten um viel Geld und im Hinterkopf weiß ich dass der Tag bzw die gesamte Woche des Schwarzfahrers damit ruiniert ist.
Das ist natürlich nicht fein den Tag eines anderen kaputt zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Der größte Fehler eines Kontrolleurs ist mangelnder Respekt.

Respektiere das der Passagier vielleicht Schwarzfahren muss.
Respektiere seine Unwissenheit, das Schlimmste was du machen kannst ist demjenigen wortlos eine Strafe in die Hand zu drücken und zu gehen.
Auch ein Nichtbezahler hat das Recht zu erfahren was da jetzt passiert und warum er das bekommt sowie er das vermeiden kann.
Egal wie derjenige aussieht, er verdient das.

Und DAS ist das verdammt schwierige im Job, wie willst du Respekt vermitteln (um nur so auch Respekt zu erhalten) wenn du nur von Nichtzahlern umgeben bist.

Phasenweise wurde ich schon Paranoid und habe jeden der während meiner Kontrolle vom Sitz aufgestanden ist oder auch in der nähe einer Tür gestanden ist unter Generalverdacht gestellt. :rolleyes:
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
Ist denn die Absicht überhaupt relevant? Wenn ich mit einem Tagesticket für Leipzig aus der entsprechenden Zone versehentlich (!) herausfahre, dann hatte ich ganz sicher nicht die Absicht, das Beförderungsunternehmen um sein Entgelt zu prellen. Trotzdem wird es bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mir haben wollen. Oder irre ich da?

Für den 265a StGB (siehe #19) ist die Absicht schon relevant. Das hat mit einem erhöhten Beförderungsentgelt nur bedingt was zu tun.
 
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Anonym16143

Guest
Für den 265a StGB (siehe #19) ist die Absicht schon relevant. Das hat mit einem erhöhten Beförderungsentgelt nur bedingt was zu tun.
Ja, aber Du hast ja von den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen gesprochen. In denen ist ja das erhöhte Beförderungsentgelt auch festgelegt. Und hier – im zivilrechtlichen Bereich – ist die Absicht meines Erachtens irrelevant. Und für den strafrechtlichen Bereich dürfte unbedeutend sein, was nach Ansicht des Verkehrsunternehmens Absicht (oder Vorsatz allgemein) ist.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
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Wien
Ist denn die Absicht überhaupt relevant? Wenn ich mit einem Tagesticket für Leipzig aus der entsprechenden Zone versehentlich (!) herausfahre, dann hatte ich ganz sicher nicht die Absicht, das Beförderungsunternehmen um sein Entgelt zu prellen. Trotzdem wird es bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mir haben wollen. Oder irre ich da?

Das Spazierenfahren muss auch entgeltlich entlohnt werden.

Wenn man sich mit dem Taxi verfährt (Adresse falsch) wird auch das Taxameter weiter laufen.

Strom, Sitz, Klimaanlage und Co wollen bezahlt werden.
(Das wäre meine Argumentation)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Anonym16143

Guest
Das Spazierenfahren soll also nicht entgeltlich entlohnt werden?

Mit dem Taxifahrer fährst du auch um den Block und bezahlst nix?

Strom, Sitz, Klimaanlage und Co wollen bezahlt werden.
Bitte? Ich habe bloß eine Frage gestellt. Versuchst Du gerade, mir eine Aussage oder eine Meinungsäußerung unterzuschieben?
 
P

pmeye

Guest
Für den 265a StGB (siehe #19) ist die Absicht schon relevant. Das hat mit einem erhöhten Beförderungsentgelt nur bedingt was zu tun.

Völlig richtig. Merke: Schwarzfahren = Erschleichung = Vorsatz. Aber das erhöhte Beförderungsentgelt wird auch so fällig. Das sind aber zwei paar Schuhe!
Also im Sinne des OP: Keine Erschleichung = kein Schwarzfahren.
Was in den AGB des Unternehmens steht ist natürlich dennoch Vertragsbestandteil. Aber das regelt nicht die Strafbarkeit. Hierfür ist eine Anzeige erforderlich und die Entscheidung liegt bei der Justiz.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Heute habe ich folgende Fahrkarte von einem Reisenden in der Business Class gezeigt bekommen:
uploadfromtaptalk1378463927429.jpg *
*persönliche Daten durch einen Stift unkenntlich gemacht

Er deckte schon mit dem Daumen auffällig das Datum ab sodass nur das Jahr sichtbar war.

Als ich die Karte zu mir nahm erwartete ich eigentlich sogleich die neue bzw die vorläufige in Papierform überreicht zu bekommen.

Doch er zeigte mir nur eine vorläufige VorteilsCard + 2. Klasse Fahrausweis.

Diesen versuchten Betrug konnte ich so nicht stehen lassen und fühlte ihm etwas auf den Zahn (von wegen sehr auffällig mit dem Daumen abgedeckt) und bot ihm an nun die übliche Differenz aufzuzahlen. (15 €+15 €)
Dies lehnte er ab und wolle in die 2. Klasse wechseln.

Daraufhin verrechnete ich ihm als Fahrgeldnachforderung den Differenzbetrag zur 1. Klasse (15 €) + 15 € Business Zuschlag + 65 €/95 € Kontrollgebühr.

Er bezahlte Bar. Und offerierte mir noch ohne schlechtes Gewissen er wollte es einfach probieren. Die Karte war ja so teuer. (1800 €)
Seine alte Österreich Card wurde einkassiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Vom Saulus zum Paulus? :D

Hab nichts gegen Schwarzfahrer, sichern meinen Arbeitsplatz.

Wenn sie das Spiel des "wer fängt den Nichtzahler" fair spielen hab ich kein Problem damit.

Verstehe auch die aus Prinzip Schwarzfahrer weil sie sagen wenn die ÖBB zuwenig Kontrolleure schickt und es billiger ist nicht zu bezahlen.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.884
27
Er deckte schon mit dem Daumen auffällig das Datum ab sodass nur das Jahr sichtbar war.

Alter Anfängertrick, da gibts noch viel gewieftere, ich will jetzt keinen zu Irgendwas anstiften da die Tricks teilweis ziemlich gut sind, aber Kreativ sind sie.(Egal ob 14 oder 65 Jahre) Trotzdem wenn man richtig guckt findet man sie alle.

Was nur nervt wenn sie erwischt wurden, dass dann nicht vorbei ist, sondern noch weitergelogen wird, aber oft genug gehts locker durch, durch Unkenntnis der Zugbegleiter oder durch den zu schnellen blick aufs Ticket.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Da lobe ich mir die neuen Jahreskarten des VVNB Verbundes. Diese haben durchsichtige Elemente inmitten der Plastikkarte verarbeitet.

Meine Kollegin fischt zu hauf manipulierte oder gefälschte Fahrausweise heraus.
Die muss einen sechsten Sinn dafür haben.

Als ich in der Schweiz war habe ich ein Infoheft der SBB in die Finger bekommen. Darin sind die aktuellen Hinweise zu gefälschten Fahrausweise welche sich gerade im Umlauf befinden festgehalten und anhand von Beispielen aufgezählt.
Jetzt geh ich auf Fälscher jagt.
Anscheinend verticken einige www Reisebüros Pauschalreisen mit gefälschten EuRail InterRail.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Dokumentenfälschung ist dann aber nochmal was anderes als das Datum einer abgelaufenen Karte abzudecken.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.884
27
Dokumentenfälschung ist dann aber nochmal was anderes als das Datum einer abgelaufenen Karte abzudecken.

Klar gibts da ne ordentliche Anzeige, aber teilweise wissen die Leute gar nicht das sie mit gefälschten Tickets durch die gegend fahren.

" Das Ticket haben wir von dem Mann der neben dem Fahrkartenautomaten stand und es war viel günstiger als das normale Ticket"
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Dokumentenfälschung ist dann aber nochmal was anderes als das Datum einer abgelaufenen Karte abzudecken.

Klar.
Aber wie gesagt einige werden dass sicher im Zuge einer Pauschalreise zugesandt bekommen haben und da nur den günstigen Komplettpreis sehen.

Dann gibts wiederum Schaltermitarbeiter die dem Reiz verfallen mal eben mit einem Papier >400€ in die eigene Tasche zu verdienen.

Das Papier ist halt einige Wochen vorher "gestohlen" worden.

Solche EuRail und InterRail sind ziemlich teuer!
Das geht flott in die Hunderter rein.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Klar gibts da ne ordentliche Anzeige, aber teilweise wissen die Leute gar nicht das sie mit gefälschten Tickets durch die gegend fahren.

" Das Ticket haben wir von dem Mann der neben dem Fahrkartenautomaten stand und es war viel günstiger als das normale Ticket"

Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Die Vollhonks, welche irgendwelchen Kriminellen ihre Konten zwecks Geldwäsche zur Verfügung gestellt haben sollen auch nicht ohne Strafe ausgehen, bloss weil deren IQ irgendwo zwischen 0 und 0.1 liegt..
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.929
19.056
Bei der DB ist uebrigens ganz klar geregelt, dass, wenn am Abfahrtsbahnhof kein Verkaufsschalter und kein betriebsbereiter Automat sind, eine Fahrkarte ohne Bordzuschlag im Zug verkauft wird. Und dass man sich auch in dem Fall nicht von sich aus beim Kontrolleur melden muss sondern warten kann, bis er kommt.


Daher ist es z.B. in Berlin (in DB-Zuegen, also inkl. S-Bahn) sehr dumm, sich beim Schwarzfahren erwischen zu lassen. Die Automaten an den kleinen Bahnhoefen und Haltepunkten verkaufen naemlich keine DB-Fahrscheine, so dass man sich bei der Kontrolle nur darauf berufen muss, einen solchen kaufen zu wollen, was vor Fahrtantritt unmoeglich war.
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.542
61
zwischen HAJ & PAD
Vor 2 Wochen im ICE MUC-HAM konnten sich einige Leute auch nicht erklären warum sie in der 1. Klasse sassen und auf Nachfrage nicht nachzahlen wollten.

"Ach das ist die 1. Klasse? Das hab ich gar nicht gesehen, darf ich noch meinen Kaffee hier austrinken?"

Oder das typische im RE in Deutschland: einfach rein in die 1. setzen und wenn der Kontrolleur kommt schnell weg. Wird ja auch nicht weiter verfolgt. Am Handy dann noch dreist "ich hab mich jetzt in die 1. Klasse gesetzt in der anderen ist es zu voll :censored:
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.991
44
Wien
Bei der DB ist uebrigens ganz klar geregelt, dass, wenn am Abfahrtsbahnhof kein Verkaufsschalter und kein betriebsbereiter Automat sind, eine Fahrkarte ohne Bordzuschlag im Zug verkauft wird. Und dass man sich auch in dem Fall nicht von sich aus beim Kontrolleur melden muss sondern warten kann, bis er kommt.


Daher ist es z.B. in Berlin (in DB-Zuegen, also inkl. S-Bahn) sehr dumm, sich beim Schwarzfahren erwischen zu lassen. Die Automaten an den kleinen Bahnhoefen und Haltepunkten verkaufen naemlich keine DB-Fahrscheine, so dass man sich bei der Kontrolle nur darauf berufen muss, einen solchen kaufen zu wollen, was vor Fahrtantritt unmoeglich war.

Was ist mit klar geregelt gemeint?
Den Hausbrauch, wie im Fernverkehr, dessen es reicht sich nieder zu setzen und darauf zu spekulieren keinen Schaffner zu sehen?

Oder steht im Tarif deutlich der Fahrgast ist von der Pflicht sich unaufgefordert beim Zugbegleitpersonal zu melden entbunden?

Kannst du mir den Punkt im Tarif bitte zeigen, damit ich weiß worauf ich mich berufen kann?
Eventuell wird in mit Zugbegleiter besetzte und Zub lose Züge unterschieden?

Hausbrauch:
Sitzen in AT: Fahrkarte (bei Verdacht auf Schwarzfahren 65 € möglich)
Sich melden in AT: Fahrkarte (ausg. Nahverkehr wenn Kollege nicht Kulant dann wird angeboten nächste auszusteigen)

Sitzen in CH: Strafe, immer
Sich melden in CH: Fahrkarte (mit/ohne Bordpreis)

Und in DE?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.929
19.056
Was ist mit klar geregelt gemeint?
Den Hausbrauch, wie im Fernverkehr, dessen es reicht sich nieder zu setzen und darauf zu spekulieren keinen Schaffner zu sehen?

Oder steht im Tarif deutlich der Fahrgast ist von der Pflicht sich unaufgefordert beim Zugbegleitpersonal zu melden entbunden?

Kannst du mir den Punkt im Tarif bitte zeigen, damit ich weiß worauf ich mich berufen kann?

Klaro, aber nur fuer die DB:

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_123355_befoerderungsbedingungen_03_09.pdf

Dort 3.9.2 (kein Bordpreis) sowie § 9 Abs. 3 lit. d) der (dort mit abgedruckten) EVO.

Sitzen in CH: Strafe, immer
Sich melden in CH: Fahrkarte (mit/ohne Bordpreis)

Haben die Schweizer nicht gerade den Bordpreis (auch im FV!) so erhoeht, dass es de facto eine Schwarzfahrerstrafe ist? 100 CHF oder so?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
OT: Wo wir gerade bei der schweizer Bahn sind. Darf man Fahrten dort um eine Nacht unterbrechen? Komme spät Abends in Zurich am Flughafen an und will dann in der Stadt erstmal ins Hotel bevor es am nächsten Tag mit der Bahn im Fernverkehr weitergeht. Der Preis für das Fernverkehrsticket ist der gleiche vom Flughafen oder vom Hauptbahnhof. Muss ich dann für den Vorabend ein separates Ticket für die Fahrt in die Stadt lösen oder kann ich mit nur einem Ticket fahren?