Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Hättest Du **** durch Leute ersetzt, hätte ich diesen Satz auch unterschrieben.
So frage ich mich aber: Was ist denn das für ein asozialer Tonfall?
Das liegt wohl im Ermessen der nationalen Behoerden, bzw. der Fluglinien, solche Entscheidungen zu treffen. Ich weiss ja nicht, warum man sowas hinterfragen muss. Mach' einfach, was die sagen....
Die Antwort lautet: ich mache das, was man von mir erwartet, bzw. vorschreibt. Ist das so schwierig?
Ich wundere mich immer wenn die Crew ganz genau darauf achtet das alles ausgeschaltet wird (finde ich eigentlich gut), es aber dann total ignoriert wenn beim Start die ganze Digi Cams rausgeholt werden (Hallo Flysurfer), die funktionieren wohl nicht "elektronisch". (...)
Es geht bei dieser Anweisung schon lange nicht mehr um technische Gegebenheiten (Strahlung etc.), sondern es handelt sich hier um eine veraltete Regelung, welche noch nicht angepasst wurde (was zwar in der Mache ist, aber eine Weile dauert).Es geht bei dieser Sicherheitsanweisung ja hauptsächlich um Geräte, die aktiv abstrahlen (können), also Handys, Tablets/Notebooks mit W-LAN Funktion etc.; die Abstrahlung einer DigiCam beim Fotografieren dürfte dagegen wohl vernachlässigbar sein...
Genau, deswegen sind die pösen Terroristen auch immer mit mindestens 10 dieser wahnsinnig strahlenden Handies, Tablets und Notebooks ausgestattet und funken ohne Ende während Start und Landung. Dabei nutzen sie vor allem dieses mega gefährliche WLAN mit seinen Tausenden Meter Reichweite.Es geht bei dieser Sicherheitsanweisung ja hauptsächlich um Geräte, die aktiv abstrahlen (können), also Handys, Tablets/Notebooks mit W-LAN Funktion etc.; die Abstrahlung einer DigiCam beim Fotografieren dürfte dagegen wohl vernachlässigbar sein...
Es geht bei dieser Sicherheitsanweisung ja hauptsächlich um Geräte, die aktiv abstrahlen (können), also Handys, Tablets/Notebooks mit W-LAN Funktion etc.; die Abstrahlung einer DigiCam beim Fotografieren dürfte dagegen wohl vernachlässigbar sein...
Wenn es danach ginge: Ein beschädigter LiIon-Akku kann auch an ausgeschalteten Geräten in Brand geraten.
die Frage lautet: schaltet IHR eure ipads, iphones, Samsungs, Lumia immer komplett aus (Runterfahren)
Also nach meinen Erfahrungen sind diese Leute nicht in der Mehrheit. Mir geht es vor allem darum, dass ich die Zeit von der Landebahn bis zum Gate (je nach Flughafen durchaus 10-15 Minuten) sinnvoll nutzen kann, und zwar mit dem Empfang/Senden/Lesen/Sortieren der in der Zwischenzeit angesammelten Emails. Finde ich sehr angenehm und produktiv.[...] Leute, die bis kurz vorm Start telefonieren müssen bzw. sofort nach der Landung schon wieder am Telefon hängen sind mir da echt so was von zuwider![]()
...die Zeit von der Landebahn bis zum Gate sinnvoll nutzen kann, und zwar mit dem Empfang/Senden/Lesen/Sortieren der in der Zwischenzeit angesammelten Emails.
Dann sind wir uns ja einig, dass ich dich nicht störeDas Empfangen/Senden/Lesen/Sortieren von E-Mails ist i.d.R. auch äußerst geräuschlos (insofern stört es mich nicht), das Telefonieren ("Herr XY, ich bin jetzt gerade gelandet und hab' mir auf dem Flug nochmal Ihre Präsentation angesehen. Also, der Chart auf Seite 5 muss...") leider nicht. Und mich interessiert nunmal nicht, was andere so machen, muss aber notgedrungen mithören.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html(3) Der Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind und Störungen der Bordelektronik verursachen können, ist in Luftfahrzeugen nicht zulässig. Ausnahmen können durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7a zugelassen werden, wenn und soweit für den Betrieb von elektronischen Geräten ein besonderes Bedürfnis besteht und dies mit dem Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs vereinbar ist; in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftebv_2008/BJNR026600008.html§ 1 Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes
(1) Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind
1. elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist,
2. elektronische Geräte, die ausschließlich durch geräteeigene Solarzellen oder Knopfzellen mit Energie versorgt werden und nicht über eine Sendefunktion verfügen,
3. tragbare satellitengestützte Navigations- und Aufzeichnungsgeräte,
4. sonstige elektronische Geräte ohne Sendefunktion wie tragbare Computer, elektronische Informations- und Unterhaltungsgeräte, Geräte zur Foto- und Videoaufzeichnung, soweit sie nicht während des Rollens, des Starts, des Endanflugs und der Landung betrieben werden, und
5. elektronische Geräte mit Sendefunktion, solange das Luftfahrzeug an einer Parkposition steht und die Triebwerke nicht in Betrieb sind.
(2) Elektronisches Gerät im Sinne dieser Verordnung ist ein transportables Gerät, das elektronische Schaltkreise enthält und mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt wird. Betrieb eines elektronischen Geräts bedeutet die Versorgung der Schaltkreise eines derartigen Geräts mit elektrischer Energie; hierzu gehören auch jene Betriebsarten, die ein internes Weiterarbeiten des Geräts zulassen (z. B. Stumm- oder Bereitschaftsschaltungen), nicht jedoch solche Betriebsarten, die lediglich Einschaltvorgänge vorbereiten, steuern oder der Erhaltung gespeicherter Daten dienen. Sendefunktion bedeutet die beabsichtigte Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz; die Ausstrahlung von Licht oder Wärme wie etwa bei einer Infrarotschnittstelle ist darin nicht eingeschlossen.
Luftverkehrsgesetz, Link siehe oben§ 60
(1) Wer
1. ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet,
2. ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet,
3. praktische Flugausbildung ohne eine Lehrberechtigung nach § 5 Abs. 3 erteilt,
4. als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,
5. ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 als gefährliche Güter bestimmt sind, mit Luftfahrzeugen befördert,
6. ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, ohne Erlaubnis in Luftfahrzeugen im Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt,
7. entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 elektronische Geräte betreibt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Also nach meinen Erfahrungen sind diese Leute nicht in der Mehrheit. Mir geht es vor allem darum, dass ich die Zeit von der Landebahn bis zum Gate (je nach Flughafen durchaus 10-15 Minuten) sinnvoll nutzen kann, und zwar mit dem Empfang/Senden/Lesen/Sortieren der in der Zwischenzeit angesammelten Emails. Finde ich sehr angenehm und produktiv.
Dass diese Regelung vom technischen Aspekt her reichlich unsinnig ist, ist ...geht es wohl eher darum, zu vermeiden, dass dann z.B. hundert Paxe gleichzeitig am Handy hängen, und damit etwas zur allgemeinen Bordakustik beitragen...![]()
Ich bekam am iPhone letztens ca 10 min nach Einschalten des Flugmodus mitten im T/O eine SMS und war leicht perplex. Habe nach der Landung dann die Zeiten verglichen bzw vergleichen lassen und sie wurde tatsächlich erst zu diesem Zeitpunkt an mich geschickt.