Flug verspaetet, Anschlussflug verpasst - keine Umbuchung!!

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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
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hatte ich schon geschrieben…amerikanische/kanadische und deutsche Pässe. Da wird nach dem Grund der Reise, der Dauer gefragt, ob die Kinder dt. Pässe haben. Ausländer haben ja eine begrenzte Aufenthaltsdauer in D, wenn die Kinder noch dt. Pässe haben, besteht das nicht, aber dann wollen sie die dt. Pässe noch sehen...
"adoptierte Tiere" sind herrenlose Tiere von dort, welche unsere Kinder als Haustiere "adoptiert" haben. Diese kommen aus Drittländer also nicht EU-Laender und deren Einreise wird strenger kontrolliert.
Warum diese die Bundespolizei holen wollte? Tja da fragst Du/Sie mal besser die netten Damen…die dachten dann wohl dass wir gehen und ihnen Arbeit u. Diskussionen erspart bleiben : ))
Und diese "adoptierten Tiere" hattet ihr jetzt beim Umsteigen in FRA dabei??
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Du verstehst nicht, dass hier keine Rechtsgrundlage besteht. Das ist ja auch OK so.

Überraschung! Auch hier liegst Du wieder falsch.

Natürlich gibt es hier Rechtsgrundlage(n)

Wikipedia meinte:
Man unterscheidet:
a) das geschriebene Recht (Gesetze,Verordnungen,Satzungen),

Spontan fallen mir im vorliegenden Falle neben der viel zitierten EU-Verordnungen, das BGB ein, wo das Vertrgsrecht geregelt ist, das Grundgesetz, welches den Zugang zur ordentlichen Gerichtsbarkeit regelt oder meinetwegen auch das Gerichtsverfassungsgesetz, welches die Zuständigkeiten klärt.

Wikipedia meinte:
b) das Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere das Recht der obersten Bundesgerichte)

Das Gewohnheitsrecht spielt im vorliegenden Falle wohl eine untergeordnete Rolle. Allenfalls könnte sich LH vielleicht darauf berufen, dass sie gewohnheitsmässig keinen guten Service bieten, aber lassen wir das mal jetzt. Das Richterrecht meint hier die ständige Rechtsprechung, denn wie unschwer am vorliegenden Fall zu erkennen ist, sind nicht alle Eventualitäten durch Gesetzte und Verordnungen geregelt. Und wenn es wie ebenfalls im vorliegenden speziellen Fall noch keine Rechtsprechung gibt, dann verdient jemand, der die Gerichte hierzu anruft und damit Pionierarbeit leistet, eher :resp: als :doh:.

Wikipedia meinte:
c) vereinbartes Recht, z. B. Kaufverträge, Arbeitsverträge.

Hier wären der Beförderungsvertrag inklusive FareRules zu nennen, gegebenenfalls auch die AGB als Nebenabreden.
 
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BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.577
41
Hardball spielt man besser nur, wenn man gute Karten hat.. wenn die Karten maximal eine Herz 7 und eine Karo Bube sind, würde ich darauf verzichten..

...

Nicht schön, aber wohl rein vom Gesetz her hat LH für mich die besseren Karten. Auch nicht gerade 2 Asse, aber vielleicht einen Herz König und Buben..

Vielleicht ändern sich durch den Flugausfall der LH128 (10:15 ab FRA) aber die Karten zugunsten des Spielers?

Man muss also davon ausgehen das der folgende Flieger überbucht gewesen sein könnte. Ob man die Auslastung im nachhinein einsehen kann weiß ich nicht, aber hier kann das sicherlich jmd. verneinen oder behilflich sein.

Ich wünsche dir, tauchen35, jedenfalls viel Glück und Geduld beim Einfordern sämtlicher Auslagen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Heisst (= Argument): LH hat eine einvernehmliche Loesung abgelehnt, so dass das Gegenargument der Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht greift.

Die Schadenminderungspflicht ist für die Frage irrelevant, ob eine Anspruchsgrundlage besteht.

Heisst (= Argument): Ein Umstieg von Z69 auf A1 mit diversen "Huerden" (Kleinkind, Spezialbehandlung an der SiKo, Koerperbehinderung) ist in 1:20 h, das durch Verschulden der Crew auf 1:10 schrumpfte nicht moeglich. Fuer den mobilitaetseingeschraenkten Kundenkreis ist die MCT von 1:00 h unrealistisch, LH muss diese anpassen oder Passagieren mit "Special needs" individuell helfen. Was hier unterblieb.

Hier ist der spannende Punkt, ob die LH tatsächlich die MCT anpassen oder den Passagieren individuell helfen muss. Ich sehe das anders als Du. Ein Kleinkind dabei haben und/ oder Nicht-EU-Bürger zu sein, gelten nicht als Mobilitätseinschränkung. Körperbehinderung ohne "G" im Schwerbehindertenausweis auch nicht. Das liegt nicht in der Verantwortung der LH.

Heisst (= Argument): Selbst wenn man sagt, dass die Landung des Zubringers puenktlich genug war, war die OP trotz aller Widrigkeiten noch rechtzeitig am Gate, so dass, FRA-STR fuer sich betrachtet, ein klassisches Denied Boarding stattfand.

Ein klassisches ganz sicher nicht. Beim klassischen wird einem das Boarding verweigert, obwohl man pünktlich ist.

Wir sind uns sicher einig, dass es sinnvollerweise einen Zeitpunkt vor der Abflugzeit gibt, ab dem das Boarding verweigert werden kann. Hier könnte man diskutieren, ob dies 15 Minuten vor Abflugzeit angemessen sind. Für Y-Paxe halte ich das mit Sicherheit angemessen. Wenn allen Y-Paxen das Boarding auch noch 15 vor der Abflugzeit erlaubt werden müsste, dann würde kein Flieger mehr pünktlich abheben.

Wie schon gesagt: Von der LH hätte ich in diesem Fall unbürokratische Kulanz erwartet. An der Rechtslage ändert das jedoch nichts.

Tipps an die TE fürs nächste Mal:
- Bei vermeintlich knapper Zeit aufteilen. Mit EU-Pass alleine durch die Passkontrolle, alleine ohne Handgepäck und Kinderwagen durch die Siko, ab zum Gate, dort Situation klären und Boarding absichern.
- Für die Kinder deutsche Pässe besorgen, wenn's die eigenen sind. Kann nie schaden, aber manchmal nutzen. Dann hätte man als Vorhut noch die Kinder mitnehmen können, schön Pullern gehen lassen und der Mann wäre mit Kinderwagen und sonstigen Kram nachgekommen.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.271
944
LAS/DEN
- Für die Kinder deutsche Pässe besorgen, wenn's die eigenen sind. Kann nie schaden, aber manchmal nutzen. Dann hätte man als Vorhut noch die Kinder mitnehmen können, schön Pullern gehen lassen und der Mann wäre mit Kinderwagen und sonstigen Kram nachgekommen.

Nur damit ich es richtig verstehe, du schlägst vor, dass Sie getrennt "einreisen" (EU citizen / Non EU Citizen)?

Na dann viel Spaß mit den Grenzbeamten.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Überraschung! Auch hier liegst Du wieder falsch.

Natürlich gibt es hier Rechtsgrundlage(n)

Schau' mal, es ist sehr offensichtlich, dass Du fachfremd bist. Das ist ja nichts falsches. Du kannst Deine Prozesse auch gerne auf Wikipedia-Basis anstrengen, aber Du solltest keiner offensichtlich bereits mit einfacheren Dinge als juristischen Auseinandersetzungen überforderten Dame durch irrelevante Thesen zu ebensolchen juristischen Auseinandersetzungen ermuntern. Man schickt die Starken vor und nicht die Schwachen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.107
992
CGN
Sorry, aber von einem Ex-SEN (und offenbar beide Erwachsene FTL) erwarte ich solche Basisgrundlagen.

da erwartest Du für meinen Geschmack zuviel. Nicht jeder SEN muss Frankfurt wie seine Westentasche kennen (wahrscheinlich ist hier so mancher Nicht-SEN unterwegs, der dieses Jahr bereit öfter in FRA war als ich in meinem ganzen Leben). Und nicht jeder SEN interessiert sich so für den Teil hinter den Kulissen, dass er schon vor der Buchung genau weiß, von und bis zu welchem Gate er voraussichtlich laufen muss, welche Abkürzungen es gibt, durch wie viele Türen er muss und welche Lounges auf dem Weg liegen.

Ich würde mir nicht zutrauen, bei einer mir unbekannten Reiseroute über einen mir nicht so vertrauten Flughafen (wobei das in diesem Fall beides Spekulation ist) vorherzusagen, ob und wie viele Sicherheitskontrollen da airside auf mich warten.
 
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tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
Die Schadenminderungspflicht ist für die Frage irrelevant, ob eine Anspruchsgrundlage besteht.



Ein Kleinkind dabei haben und/ oder Nicht-EU-Bürger zu sein, gelten nicht als Mobilitätseinschränkung. Körperbehinderung ohne "G" im Schwerbehindertenausweis auch nicht. Das liegt nicht in der Verantwortung der LH.



…..ich habe ein "G" im Ausweis...:confused:
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
….ja das wird super, da die Kinder nämlich nicht die Nachnamen meines Mannes haben =;

dann kommt dann noch die Frage, ob es seine bzw. unsere Kinder sind oder er fremde durch die Kontrolle nehmen will.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
FRA sollte ihr ja nicht unbekannt sein. Schliesslich fliegt sie ja aus Loyalität zu LH auch immer von "Arabien" via FRA nach Bali (inkl. Kleinkindern, Kinderwagen, Maxicosi, Handgepäck, adoptierten Tieren, Asthma und Bandscheibenvorfällen) während der Mann den Direktflug nimmt... Nicht böse sein, liebe Mitforisten, aber das hier ist doch einfach nur noch lächerlich.
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
741
25
KJFK/EDNG
Um welchen finanziellen Schaden kann man sich hier mit der Lufthansa überhaupt streiten. Unmittelbar sind ja wohl Kosten angefallen für den Mietwagen ( + Versicherung + Sprit ) und für das umbuchen der Tickets ( + Tarifdifferenz ), damit sie trotz nicht angetretenem Leg FRA-STR nicht verfallen. Wo sind wir da? Bei 1.000 Euro?
Die Kosten oder Aufwände, die aus dem nicht wahrgenommen Termin in Stuttgart resultieren, wird man ja wohl schwerlich geltend machen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.859
2.732
PIX, BER, ZRH
Schau' mal, es ist sehr offensichtlich, dass Du fachfremd bist.

Nicht so fachfremd wie Du, wo noch nicht mal ein paar simple Begriffe auseinander halten kann.

Das ist ja nichts falsches. Du kannst Deine Prozesse auch gerne auf Wikipedia-Basis anstrengen, ...

Ich wollte es nur für Dich etwas simpler halten, da Du mit umfangreicheren Konstrukten überfordert scheinst.

aber Du solltest keiner offensichtlich bereits mit einfacheren Dinge als juristischen Auseinandersetzungen überforderten Dame durch irrelevante Thesen zu ebensolchen juristischen Auseinandersetzungen ermuntern.

Rasende Mütter und Katzenmütter sollte man nicht unterschätzen, wie meine Freunde von Public Image Ltd schon vor über dreissig Jahren sangen: Anger is an Energy!

Man schickt die Starken vor und nicht die Schwachen.

So "Starke" wie Du würden sich ja noch nicht mal trauen.
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
@thbe

………..aber Du solltest keiner offensichtlich bereits mit einfacheren Dinge als juristischen Auseinandersetzungen überforderten Dame durch irrelevante Thesen zu ebensolchen juristischen Auseinandersetzungen ermuntern…....

sehr freundlich danke, aber ich kann noch folgen. Bin zwar weiblich und blond, aber ansonsten gab es auch eine Zeit vor Maxicosi schleppen und Windeln wechseln, da habe ich ein Doppelstudium absolviert….. Teil eines BWL Studiums ist im Grundstudium Recht.So ganz so überfordert bin ich noch nicht, ich würde mich dann bei Dir/Ihnen melden, wenn es soweit ist :D

Die Grundzuege verstehe ich gerade noch (y)
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.635
14.890
IAH & HAM
Ganz ehrlich man muss auch ein bisschen Verantwortung fuer sein eigenes Leben übernehmen. Wenn man behindert ist, mit dem gesamten internationalen Hausstand und einer Herde Tiere fliegt, dann muss man halt eine längere Ueberganszeit einplanen. Sich nur darauf zu verlassen dass es schon klappt finde ich etwas leichtsinnig. Es ist ja nicht so selten, dass ein Flug ein bisschen Verspätung hat.
S
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.932
4.424
Ganz ehrlich man muss auch ein bisschen Verantwortung fuer sein eigenes Leben übernehmen. Wenn man behindert ist, mit dem gesamten internationalen Hausstand und einer Herde Tiere fliegt, dann muss man halt eine längere Ueberganszeit einplanen. Sich nur darauf zu verlassen dass es schon klappt finde ich etwas leichtsinnig. Es ist ja nicht so selten, dass ein Flug ein bisschen Verspätung hat.
S

Zumal,wenn man im Anschluss wichtigste Termine hat!
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.268
1.660
LEJ
Tipps an die TE fürs nächste Mal:
- Bei vermeintlich knapper Zeit aufteilen. Mit EU-Pass alleine durch die Passkontrolle, alleine ohne Handgepäck und Kinderwagen durch die Siko, ab zum Gate, dort Situation klären und Boarding absichern.

Moin, bevor man manch "alten Vorumshasen" Unerfahrenheit vorwirft, würde ich erst mal noch etwas Lebenserfahrung sammeln :idea:. Wie bitte schön soll Dein Vorschlag gehen :confused:?
Wie soll die arme Frau denn das Boarding absichern? Sich zwischen die Glastür werfen bzw. dort anketten? Selbst wenn ihr Mann Kiefer Sutherland in Bestform ist, kommt er nämlich alleine (selbst ohne Passprobleme oder Haustierchen) mit 2 Kindern, davon 1 Baby im Kindersitz und offensichtlich viel weiteren Handgepäck wenn überhaupt erst 2 Stunden später mit einem Nervenzusammenbruch an.
Ich würde jetzt mal hinter Deinem Nick einen männlichen Single (im 3. Semster Jura) vermuten ;).


Eine Frage hätte ich aber noch an die TEin. Warum war auf der ersten Maschine Euer Handgepäck so verteilt? Üblicherweise darf man doch mit Kleinkindern zuerst rein und da sind dann halt (zum Leidwesen der Mitflieger) mal schnell 2 Overheads komplett belegt... Kann es sein, dass es da beim Boarding auch schon etwas "unkonventionell" zu ging und deswegen die FB etwas angenervt waren?
 
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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.674
723
MUC
Bei all den siebengescheiten Beiträgen hier, deren Inhalt überwiegend Belehrung und sehr wenig Hilfe ist:
Gibt es denn einen wirklichen Vielflieger-Experten, der die Möglichkeit hat, mal nach zuschauen, ob der verpasste Flug ausgebucht war?
Das würde doch zumindest etwas das Verhalten der LH erklären.
Zwischen den Zeilen könnte man annehmen, dass das Gepäck schon in diesem Flieger war und wieder ausgeladen wurde!
Ein Tip an tauchen35:
Einen Hinweis zu diesem Vorfall in Lufthansa-Thread zu schreiben.
 
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