Heisst (= Argument): LH hat eine einvernehmliche Loesung abgelehnt, so dass das Gegenargument der Verletzung der Schadensminderungspflicht nicht greift.
Die Schadenminderungspflicht ist für die Frage irrelevant, ob eine Anspruchsgrundlage besteht.
Heisst (= Argument): Ein Umstieg von Z69 auf A1 mit diversen "Huerden" (Kleinkind, Spezialbehandlung an der SiKo, Koerperbehinderung) ist in 1:20 h, das durch Verschulden der Crew auf 1:10 schrumpfte nicht moeglich. Fuer den mobilitaetseingeschraenkten Kundenkreis ist die MCT von 1:00 h unrealistisch, LH muss diese anpassen oder Passagieren mit "Special needs" individuell helfen. Was hier unterblieb.
Hier ist der spannende Punkt, ob die LH tatsächlich die MCT anpassen oder den Passagieren individuell helfen muss. Ich sehe das anders als Du. Ein Kleinkind dabei haben und/ oder Nicht-EU-Bürger zu sein, gelten nicht als Mobilitätseinschränkung. Körperbehinderung ohne "G" im Schwerbehindertenausweis auch nicht. Das liegt nicht in der Verantwortung der LH.
Heisst (= Argument): Selbst wenn man sagt, dass die Landung des Zubringers puenktlich genug war, war die OP trotz aller Widrigkeiten noch rechtzeitig am Gate, so dass, FRA-STR fuer sich betrachtet, ein klassisches Denied Boarding stattfand.
Ein klassisches ganz sicher nicht. Beim klassischen wird einem das Boarding verweigert, obwohl man pünktlich ist.
Wir sind uns sicher einig, dass es sinnvollerweise einen Zeitpunkt vor der Abflugzeit gibt, ab dem das Boarding verweigert werden kann. Hier könnte man diskutieren, ob dies 15 Minuten vor Abflugzeit angemessen sind. Für Y-Paxe halte ich das mit Sicherheit angemessen. Wenn allen Y-Paxen das Boarding auch noch 15 vor der Abflugzeit erlaubt werden müsste, dann würde kein Flieger mehr pünktlich abheben.
Wie schon gesagt: Von der LH hätte ich in diesem Fall unbürokratische Kulanz erwartet. An der Rechtslage ändert das jedoch nichts.
Tipps an die TE fürs nächste Mal:
- Bei vermeintlich knapper Zeit aufteilen. Mit EU-Pass alleine durch die Passkontrolle, alleine ohne Handgepäck und Kinderwagen durch die Siko, ab zum Gate, dort Situation klären und Boarding absichern.
- Für die Kinder deutsche Pässe besorgen, wenn's die eigenen sind. Kann nie schaden, aber manchmal nutzen. Dann hätte man als Vorhut noch die Kinder mitnehmen können, schön Pullern gehen lassen und der Mann wäre mit Kinderwagen und sonstigen Kram nachgekommen.