Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

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GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
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Yup, aber das ist ja eine andere Geschichte.

Subunternehmer beschäftigt man ja um Kosten zu senken, und wenn man die nicht bezahlt sind die Kosten halt maximal gesenkt :)

Das die Subuntnehmer pleite gehen liegt auf jeden Fall nicht an dem verschobenen Eröffnungstermin.

Subunternehmer beschäftigt man zum großen Teil um Auftragsspitzen abzufedern und/oder um in seinem Fachgebiet auf Firmen zurück zu greifen die Zuarbeit leisten. Beispiel, Elektriker zieht Kabel und brauch Kernbohrungen durch die Wände oder Decken, dann wird er auf eine Fachfirma zurückgreifen.
Zum zweiten Teil des Satzes: ist schon Geschäftsmodell. Ausgelagerte GmbH gründen, nur für ein Bauvorhaben und wenn alles den Bach runtergeht – Pech, für den Subunternehmer.
 

GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
Wer unter solchen Bedingungen baut, ist an seiner Pleite zumindest teilschuld. Wenn ich ohne vernünftige Pläne bauen sollte, würde ich mir die Zahlung nach Fertigstellung (nicht nach Abmahne) zu sichern lassen. Wie soll den etwas abgenommen werden für das noch nicht einmal ein richtiger Plan vorliegt?

Von Baurecht hast Du aber nicht so viel Ahnung.
 
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GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
Du kannst z.B. nach VOB/B §6 Behinderung anmelden, weil Dir keine Pläne vorliegen und Du deswegen nicht weiter arbeiten kannst. Nun bist Du aber verpflichtet den Schaden durch die Verzögerung des“ nicht weiter Bauens“ gegenüber den Auftraggeber so gering wie möglich zuhalten und arbeitest unter Anweisung des Bauherrn weiter. Selbst wenn Du alles Rechtliche genau einhältst, drehen sie dir am Ende ein Strick beim einreichen Deiner Schluss oder Teilrechnung und erkennen Deine Leistungen nicht an oder führen Mängel auf die keine sind. Sicherlich wirst Du irgendwann Recht bekommen, womöglich aber zu spät.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Die paar mal bei denen mir die VOB über den Weg gelaufen ist, war sie mir ein Graus.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Die übliche Reihenfolge ist grob wie folgt : Bauphase > Fertigstellung > Abnahme > Schlussrechnungsstellung > Schlusszahlung.

Bereits bei Fertigstellung die Schlusszahlung zu leisten ist ein Eigentor.


Wenn ich aber nicht vernünftig leisten kann, weil mir keine ordentlichen Pläne vorliegen, dann wäre ich doch blöde die Zahlung der Leistung von einer Abnahme abhängig zu machen.
 
F

feb

Guest
Wenn ich aber nicht vernünftig leisten kann, weil mir keine ordentlichen Pläne vorliegen, dann wäre ich doch blöde die Zahlung der Leistung von einer Abnahme abhängig zu machen.

Hups, ich erkenne erste jetzt, dass du die Brille des Werkunternehmers (und nicht die des Werkbestellers) aufhast und daher ja gerade die Schwierigkeit siehst, überhaupt zur Abnahme zu kommen. Nun, da bleibt - wie von GART aufgezeigt - zunächst nur der Weg über Behinderungsanzeige (§ 6 Nr. 1 VOB/B). Wenn der eventuell vom Besteller gleichwohl gewünschte Weiterbau ohne zureichende Pläne Risiken birgt (wie meist), dann wohl auch eine Bedenkenanmeldung (§ 4 Nr. 3 VOB/B) und im äußersten Fall Kündigung, Antrag auf Teilabnahme und Stellung Teilschlussrechnung.

Genug der Rede; wer mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert ist, braucht dringend ein Date bei einem Baurechtler.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
3
ZRH
...
Genug der Rede; wer mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert ist, braucht dringend ein Date bei einem Baurechtler.
ROFL. Willkommen in der Realität (v.a. in D). ;)
Das von Dir geschilderte Vorgehen ist heute Alltag und sollte von jedem Unternehmer beherrscht werden, auch ohne den ganzen Tag mit einem Anwalt im Schlepptau rumlaufen zu müssen.
Wer heute ohne juristische Grundkenntnisse (v.a. der VOB und des BGB) ein Baugewerbe betreibt, kann eigentlich gleich wieder zusperren.
Als ich noch im Baugewerbe tätig war, mussten die blauen Bücher aus dem Beuth-Verlag jeweils noch vor Jahresfrist ersetzt werden - Grund: Abnutzung...
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Wie gerne hätten wir hier eine VOB. :cry: Aber kann man nicht ändern, also muss man damit leben. :yes:
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.587
790
Genug der Rede; wer mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert ist, braucht dringend ein Date bei einem Baurechtler.

Bitte nicht. Eher einen baubetrieblichen Spezialisten, der in der Lage ist unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens baubegleitend die technischen und wirtschaftlichen Vorgänge zu beurteilen und dann Handlungsempfehlungen zu geben.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL
[Ironie an] Im Namen der der umliegenden Gemeinden, Bürgerverbänden, usw. möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien (Aufsichtsrat usw.) zur Eröffnung des Berliner Flughafens bedanken. In beispielloser jahrelanger mühseliger Arbeit ist es ihnen gelungen, die Eröffnung des Flughafen wiederholt erfolgreich zu verhindern bzw. auf lange Zeit unbestimmt hinauszuschieben. Wir freuen uns auf eine weitere langjährige Zusammenarbeit ... (solange es der Steuerzahler zahlt..)
[Ironie aus]
Weltenbummler
 
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F

feb

Guest
Bitte nicht. Eher einen baubetrieblichen Spezialisten, der in der Lage ist unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens baubegleitend die technischen und wirtschaftlichen Vorgänge zu beurteilen und dann Handlungsempfehlungen zu geben.

Ich habe hohen Respekt vor den wenigen in der Branche zu findenden qualifizierten Baubetriebswirtschaftlern, die technisches, betriebswirtschaftliches und auch - sorry - ein wenig rechtliches Know-How aus einer Hand bieten. Bei dem von LHFan geschilderten Fall haben wir freilich eine veritable Vertragskrise, die mit Bordmitteln, selbst wenn dazu die Bücher des Hauses Beuth zählen (Beuth nennt sich ausdrücklich "Der Technikverlag") nicht zu lösen ist. Da ist dann doch auch juristische Fachliteratur in der Hand des berufenen Fachmannes gefragt.
 
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F

feb

Guest
Wie gerne hätten wir hier eine VOB. :cry: Aber kann man nicht ändern, also muss man damit leben. :yes:

Wie meinen? Eine VOB hier im Forum? Oder eine VOB für BER?

Die Bauleistungen betreffend BER wurden unter Geltung der VOB/A ausgeschrieben und vergeben und werden sicher unter Geltung der VOB/B abgewickelt. Vernünfige rechtliche Rahmenbedingungen nutzen freilich nix, wenn der Rest nicht passt.
 

GART

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
594
1
TXL
Bei den heutigen Großbauten wird das Geld nicht mehr „am Bau“, sondern durch juristische „Kniffe“ verdient.
Einige Unternehmen werden aus diesem Bauvorhaben eine Gelddruckmaschine machen, sofern erstklassiger juristischer Unterstützung und finanziellen Atem.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Bei den heutigen Großbauten wird das Geld nicht mehr „am Bau“, sondern durch juristische „Kniffe“ verdient.
Einige Unternehmen werden aus diesem Bauvorhaben eine Gelddruckmaschine machen, sofern erstklassiger juristischer Unterstützung und finanziellen Atem.

Ich konnte mal beobachten wie ein großer Bauträger versucht hat die Subunternehmer auszutricksen - das war ekelig. Da wurde die Höhe des Estrichs angezweifelt nachdem die ca. 5000qm Fläche mit Bodenbelag versehen waren.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.118
22
Wie meinen? Eine VOB hier im Forum? Oder eine VOB für BER?

Die Bauleistungen betreffend BER wurden unter Geltung der VOB/A ausgeschrieben und vergeben und werden sicher unter Geltung der VOB/B abgewickelt. Vernünfige rechtliche Rahmenbedingungen nutzen freilich nix, wenn der Rest nicht passt.

Nein, dort wo ich gerade arbeite. ;)
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Nö, denke ich nicht, denn ein verschobener Eröffnungstermin ist ein schwacher Grund für eine Pleite eines Bauunternehmers. Du bekommst ja deine Leistungen bezahlt - ob eröffnet oder nicht. Wenn du nicht bezahlt wirst weil du eine mangelhafte Leistung erbracht hast liegt die Schuld für deine Pleite auf deiner Seite.

Ich habe zwar keine Ahnung von Baurecht, aber davon komplett unabhängig kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei dem Chaos rund um die geplatzte Eröffnung (und auch danach), die eingehenden Rechnungen von der Flughafengesellschaft auch nur annähernd sauber geprüft und im Rahmen der vereinbarten Zahlungszeiträume beglichen wurden.

Warum sollte ausgerechnet die Buchhaltung in dem Saftladen funktionieren?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Ich habe zwar keine Ahnung von Baurecht, aber davon komplett unabhängig kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei dem Chaos rund um die geplatzte Eröffnung (und auch danach), die eingehenden Rechnungen von der Flughafengesellschaft auch nur annähernd sauber geprüft und im Rahmen der vereinbarten Zahlungszeiträume beglichen wurden.

Warum sollte ausgerechnet die Buchhaltung in dem Saftladen funktionieren?

Das ist ja auch interessiert ja auch nicht, wenn du einen Zahlungsanspruch hast kannst du diesen ja auch gerichtlich durchsetzen, problematisch wird es wenn du nicht nachweisen kannst das du einen Anspruch hast.
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Das ist ja auch interessiert ja auch nicht, wenn du einen Zahlungsanspruch hast kannst du diesen ja auch gerichtlich durchsetzen, problematisch wird es wenn du nicht nachweisen kannst das du einen Anspruch hast.

Das was du schreibst mag zwar grundsätzlich stimmen, ist aber eine Mischung aus sehr theoretisch bis naiv.
Auch eindeutig nachweisbare Forderungen lassen sich in Deutschland nicht von heute auf morgen durchsetzen und vorallem nicht ohne entsprechende Kosten, die der Gläubiger erst mal vorstrecken muss.

Außerdem ist die gerichtliche Eintreibung von Forderungen in Geschäftsbeziehungen ja nicht unbedingt die erste Stufe der Eskalation - sprich davor wartet der Unternehmer i.d.R. auch schon eine Weile auf sein Geld.
 
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