Strafzettel Italien - wie verhalten

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
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Wenn du jetzt nicht zahlst, geht der Weg bei der Summe über die deutschen Behörden. Und denen stehen dann andere Mittel zur Verfügung. Insofern: Du bist letztlich verantwortlich, insofern zahle die Strafe, ansonsten wird du später dazu gezwungen.

Das genau ist die Frage. Wann z.B. greift dann die Verjährung? Greift die Halterhaftung wenn man den Täter benennt usw. usw.

Mich interessiert die rechtliche Situation hier, den wie gesagt bei der vorliegenden Tat, würde es in Deutschland lediglich ein Schreiben an das Ordnungsamt bedeuten und die Sache wäre erledigt.

Hier geht jetzt aber eine "dubiose" private Firma gegen mich vor, man macht mir die Vorwürfe in einer nicht beglaubigten Übersetzung, kann ich jetzt einfach mit Google Translate antworten?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Wenn nicht zufällig jemand mitliest, der die bei Dir vorhandene Besonderheit einer GmbH (coole Firma übrigens, XGXZ ;)) schon mal hatte oder Spezialist für italienisches Straßenverkehrsrecht ist, wirst Du für eine sichere Antwort nicht um eine anwaltliche Beratung herumkommen. Da erlaube ich mir mal folgende Empfehlung:

Bu
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Wenn nicht zufällig jemand mitliest, der die bei Dir vorhandene Besonderheit einer GmbH (coole Firma übrigens, XGXZ ;)) schon mal hatte oder Spezialist für italienisches Straßenverkehrsrecht ist, wirst Du für eine sichere Antwort nicht um eine anwaltliche Beratung herumkommen. Da erlaube ich mir mal folgende Empfehlung:

Bu

Ach der Anwalt wird teuerer als die Strafe, das macht dann keinen Sinn. Also sehe ich es richtig das in Italien immer die Halterhaftung greift, das ist natürlich für Täter ideal.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
http://www.vielfliegertreff.de/smar...gen-passiert-bei-insolvenz-2.html#post1171582
XT600 meinte:
... 6 Wochen später kam ein Brief vom Rechtsanwalt mit der Forderung über 200€ (Frühstück abgezogen, natürlich nur 2,5€/Person) - nach weiteren 3 Monaten, eine Vorladung des Amtsgerichts Meran zugestellt über deutsches Amtsgericht - nach 3 Tagen kam ein Schreiben, daß die Zustellung unzulässig war, weil der Rechtsanwalt nicht berechtigt war mit die Vorladung des Amtsgerichts zu überstellen. Mittlerweile hatte ich bezahlt....weil die RA-kosten in Italien immens sind und mein RA in DE mir hierzu riet!
Sollte XT600 hier ein paar Tage zu früh - und überhaupt: ZUVIEL gezahlt haben :confused::p
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Ach der Anwalt wird teuerer als die Strafe, das macht dann keinen Sinn. Also sehe ich es richtig das in Italien immer die Halterhaftung greift, das ist natürlich für Täter ideal.

Keine Firmen-Rechtschutzversicherung? Sollte man meiner Meinung nach haben.

Unabhängig davon würde es dann Sinn machen, wenn zukünftig häufiger vergleichbare Situationen passieren könnten, das kann ich aber natürlich nicht beurteilen.

Ideal ist das insbesondere für Italien... Wobei das in Deinem Fall in Deutschland ja auch so wäre.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.927
4.420
Warum nennt man nicht den ehemaligen Mitarbeiter, der für das Vergehen offensichtlich verantwortlich ist?
 
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mandango53

Reguläres Mitglied
24.11.2010
72
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Land ohne Flughafen
Warum nennt man nicht den ehemaligen Mitarbeiter, der für das Vergehen offensichtlich verantwortlich ist?

Das ist zweifellos der korrekte Weg. Oder selber zahlen, und sich dann an den ehemaligen MA halten.

Bzgl. des "anderes Auto der Firma auf Italien-Urlaub bekommt Probleme". Unter "normalen" Umständen, also an Mautstelle, bei Falschparken etc. können ja die ital. Polizisten mangels Einblick in das deutsche KFZ-Register kaum feststellen, wer der Halter ist.
Anders sieht es jedoch aus, wenn der Fahrer wegen einer Übertretung oder bei einer Routinekontrolle die Papiere vorzeigen muss. Dann kann ganz klar das Auto festgesetzt werden, bis das offene Bußgeld beglichen ist.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.374
4.766
GRQ + LID
Warum nennt man nicht den ehemaligen Mitarbeiter, der für das Vergehen offensichtlich verantwortlich ist?

Weil das Bussgeld erteilt wird an den Halter des Kennzeichens/Fahrzeuges, nicht an den Fahrer, sprich der Halter ist verantwortlich was mit seinem Fahrzeug passiert. Der Halter haftet also, und darf natürlich das Geld nachher bei dem Fahrer zurück holen, zumindest nehme ich an dass jeden (vernüftigen) Arbeitsgeber einen solchen Klausel in seinem Kontrakte hat.

So geht das bei uns in den Niederlanden auch, das Bussgeldbescheid kommt (bei mir, und es ist schon über einem Jahr her) bei der Leasinggesellschaft, die zahlt und belastet dann meinen Arbeitsgeber und der zieht es wieder von meinem Gehalt ab. Sollte die Leasinggesellschaft nicht zahlen, dann haftet die, nicht den Fahrer. In Italien ist das ähnlich, wenn ich es richtig verstanden habe. Andere Länder, andere Sitten.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Warum nennt man nicht den ehemaligen Mitarbeiter, der für das Vergehen offensichtlich verantwortlich ist?

Wenn das die Lösung wäre, ich würde das ja sofort tun. Aber den Italienern scheint der Halter zu reichen.

Jetzt können wir zahlen und sehen wie wir das Geld von dem ex MA zurückbekommen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.809
4.641
Ich habe keinen Strafzettel bekommen, sondern die XGZX GmbH, keiner ist gefahren (es gibt auch Strafen im ruhenden Verkehr).

Suche dir einem anwalt der dich im italienischen Recht berät, ob es dort nicht die Haftung des Halters gibt oder zahle ganz einfach. Oder riskier es, was immer auch passieren mag....
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.196
19
Jetzt können wir zahlen und sehen wie wir das Geld von dem ex MA zurückbekommen.

It's a hard knock life. Aber dessen Verantwortung ist man sich ja als Firma bewusst, wenn man jemanden einstellt und mit dem firmeneigenen Auto irgendwo hinschickt.
Wenn der Mitarbeiter sich abends im Hotel noch ein paar Drinks aus der Minibar genehmigt hat, dies aber beim Check-out nicht angibt und dieses dann irgendwann eine Rechnung an die buchende Firma schickt, dann sieht es ja genauso aus.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Wenn das die Lösung wäre, ich würde das ja sofort tun. Aber den Italienern scheint der Halter zu reichen.

Jetzt können wir zahlen und sehen wie wir das Geld von dem ex MA zurückbekommen.

So etwas überlegt man sich gewöhnlich bereits vorher - nämlich bei der Niederschrift der Dienstwagen-Richtlinie. Selbst bei kleineren oder mittelgroßen Unternehmen ist es doch heutzutage Usus, sich diese vom Dienstwagen-berechtigten MA als Anlage zum Arbeitsvertrag unterschreiben zu lassen.

In allen Unternehmen, in denen ich bisher einen Dienstwagen hatte (und dies waren aufgrund meines fortgeschrittenen Lebensalters schon ein paar), stand dort drin, dass man für alle Strafzettel, die man (egal, ob beruflich oder privat gefahren) während der Anstellung erhält, gerade zu stehen hat.
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Oder riskier es, was immer auch passieren mag....

So pauschal würdest Du auch als Prozessanwalt nicht empfehlen, wenn Du im Mandat wärst...

Dass Italien die Halterhaftung hat, ist doch wohl geklärt. Es geht doch allein um Fragen der Vollstreckung und etwaiger Konsequenzen für die GmbH im Fall der Nichtzahlung!
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
So etwas überlegt man sich gewöhnlich bereits vorher - nämlich bei der Niederschrift der Dienstwagen-Richtlinie. Selbst bei kleineren oder mittelgroßen Unternehmen ist es doch heutzutage Usus, sich diese vom Dienstwagen-berechtigten MA als Anlage zum Arbeitsvertrag unterschreiben zu lassen.

In allen Unternehmen, in denen ich bisher einen Dienstwagen hatte (und dies waren aufgrund meines fortgeschrittenen Lebensalters schon ein paar), stand dort drin, dass man für alle Strafzettel, die man (egal, ob beruflich oder privat gefahren) während der Anstellung erhält, gerade zu stehen hat.

Tolle Hilfe, ihm zu sagen, dass in der Vergangenheit vielleicht was falsch gelaufen ist!
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Das mein Mikrowellen Pop-Corn alle ist ( und ich es eh nicht mag) habe ich mir mal eine Kaffee zu diesem Thema gemacht, und gleich mal in den entsprechenden Satz geschaut. Was hier ansonsten bisher betrieben wurde war übrigens genau das selbe. Kaffeesatz lesen :eek:und freundliches Raten mit allenfalls Halbwissen.

Mein Kaffee brachte aber erhellendes. Die 4 Buchstaben ADAC. (Ok so stellen die auch gewinner fest, aber lassen wir das).

Wenn es nur ein paar Kröten sind. Zahlen. Eventuelle inkl. Rechnung an den Ex.
Ersatzweise könnte man da in Italien auch anrufen, in Spanien habe ich mal mit einem leidlich englisch sprechenden Mitarbeiter gute Erfahrungen gemacht, lies sich alles klären.

Wenn es ernstliche Geld ist, dann frag doch wen der sich damit aus kennt. Denn hier im Forum mögen wir durchaus gute Jouristen haben, allerdings bezweifle ich, dass diese für ummme dich hier umfassend beraten.
Der ADAC Anwalt kennt aber genau dieses Problem aus der täglichen Praxis im Schlaf.

Die Grundfrage ist doch. Ist das Vergehen xyz ( das wir nicht kennen) für 12345 € von Italien aus gegenüber dem Halter vollstreckbar. Und wie verhält es sich bei der Wiedereinreise für den Halter.

Einfache Frage die ein (ADAC) Anwalt raus bekommen sollte. Wenn man nicht Mitgleid ist, oder keine Rechtsschutz Versicherung hat, dann würde ich eher zahlen. Und es als Ansatz nehmen mich um so was zu kümmern.

Völlig unabhängig kann man die Kosten dem Ex immer noch ans Bein binden.

Ob man all die Arbeit machen möchte oder es einfach unter Betriebsausgaben abbucht, das ist eine Frage für sich. Denn die ganzen Stunden die man an Ärger und Recherchen rein steckt bezahlt dir keiner. Da hat man die Kohle auch schnell wieder rein verdient.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.809
4.641
So pauschal würdest Du auch als Prozessanwalt nicht empfehlen, wenn Du im Mandat wärst...

Dass Italien die Halterhaftung hat, ist doch wohl geklärt. Es geht doch allein um Fragen der Vollstreckung und etwaiger Konsequenzen für die GmbH im Fall der Nichtzahlung!

Du Schlauberger, ich habe einen dreifachen Rat gegeben. Die Entscheidung liegt bei meinem Mandanten. Wenn der genauso schlau ist wie du es sein willst und nur eine Alternative hört, kann ich ihm auch nicht helfen
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
D
Wenn es nur ein paar Kröten sind. Zahlen. Eventuelle inkl. Rechnung an den Ex.

Die Grundfrage ist doch. Ist das Vergehen xyz ( das wir nicht kennen) für 12345 € von Italien aus gegenüber dem Halter vollstreckbar. Und wie verhält es sich bei der Wiedereinreise für den Halter.

Einfache Frage die ein (ADAC) Anwalt raus bekommen sollte. Wenn man nicht Mitgleid ist, oder keine Rechtsschutz Versicherung hat, dann würde ich eher zahlen. Und es als Ansatz nehmen mich um so was zu kümmern.

Völlig unabhängig kann man die Kosten dem Ex immer noch ans Bein binden.

Ob man all die Arbeit machen möchte oder es einfach unter Betriebsausgaben abbucht, das ist eine Frage für sich. Denn die ganzen Stunden die man an Ärger und Recherchen rein steckt bezahlt dir keiner. Da hat man die Kohle auch schnell wieder rein verdient.

mglast ich will dir ja nicht dumm kommen - aber:

-das Vergehen habe ich geschildert, wenn du hier gelesen hättest würdest auch du es kennen.

-der Halter wird niemals nach Italien einreisen können.

-Strafzettel lassen sich nicht unter Betriebsausgaben abbuchen.


Eine umfassende Rechtsberatung ist zudem überhaupt nicht nötig, da es um viel zu wenig geht, aber ein Austausch in einem Forum bringt einen manchmal weiter - so weiss ich jetzt das es in Italien prinzipiell die Halterhaftung gibt.
 

TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
M.W. muss die Polizei in Schweden ebenfalls den Fahrer ermitteln und belangt diesen.

Ich meine das ist, bzw. war überall in Skandinavien so, inklusive Finnland.

Dennoch bin ich der Meinung das LHFan als TE genug Meinungen hier bekommen hat, oder wurde was entscheidenes übersehen ?

Ne Firma die jemanden mit dem Firmenwagen auf Dienstreise nach IT hat, wird doch auch genug Geld haben einen PARKVERSTOSS in Italien zu begleichen...:confused:

Danach das Geld vom Mitarbeiter einfordern kann doch nicht das Problem sein...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
-der Halter wird niemals nach Italien einreisen können.

-Strafzettel lassen sich nicht unter Betriebsausgaben abbuchen.

der Halter wird niemals selbst nach Italien einreisen, weil er eine juristische Person ist. Aber er kann wie schon gesagt "auffallen", bei einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere aus welchem Grund auch immer.

Wie gesagt, es hängt von vielen Faktoren ab, ob ich's bezahlen würde. Spiel in Gedanken einfach mal durch, was passieren kann - wie viele Autos habt Ihr, wie oft reisen die nach Italien, und wer fährt sie? Wenn ich selbst irgendwann mal in einer Polizeikontrolle für meine eigene "ich bezahle nicht"-Entscheidung zur Kasse gebeten werde und im Optimalfall sogar mit Firmen-Kreditkarte bezahlen kann, ist das für mich etwas anderes als wenn ich einem Mitarbeiter dieses Risiko zumute, der das Geld dann erstmal privat auslegen und hoffen muss, dass er es von der Firma stressfrei wiederbekommt (womöglich auch noch eine größere Summe, die ihm wehtut).

Was die Betriebsausgabe angeht: Richtig, man darf Strafzettel nicht gewinnmindernd als Betriebsausgabe verbuchen. Aber bezahlen kann die Firma sie natürlich trotzdem. Wenn es ein 100 Euro-Knöllchen ist, kostet es Deine Firma halt 100 Euro (und nicht sagen wir mal 70, weil sich Dein Gewinn reduziert). Aber egal, wie man es jetzt steuerlich richtig verbucht, umgangssprachlich bin ich bei mglasts Aussage dabei: Hak es je nach Summe einfach als quasi-Betriebsausgabe ab und fertig.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Ok, jetzt bin ich raus: warum zu unrecht? Kenne die italienischen Gesetze nicht, aber wenn dir das in Köln passiert wäre, wäre das ja auch rechtens (Halterhaftung bei Parkverstössen, und Ladezonen sind zum Be-/Entladen da und keine Kurzzeitparkplätze - und beim gesetzeskonformen Be/-Entladen lässt man sein Auto gar nicht so lange aus den Augen, dass da ein Knöllchen entstehen kann ohne dass man es merkt)
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ok, jetzt bin ich raus: warum zu unrecht? Kenne die italienischen Gesetze nicht, aber wenn dir das in Köln passiert wäre, wäre das ja auch rechtens (Halterhaftung bei Parkverstössen, und Ladezonen sind zum Be-/Entladen da und keine Kurzzeitparkplätze - und beim gesetzeskonformen Be/-Entladen lässt man sein Auto gar nicht so lange aus den Augen, dass da ein Knöllchen entstehen kann ohne dass man es merkt)

Be- und entladen ist doch wohl Koffer aus dem Auto raus und ins Hotel rein.

"beim gesetzeskonformen Be/-Entladen lässt man sein Auto gar nicht so lange aus den Augen, dass da ein Knöllchen entstehen kann ohne dass man es merkt".

Be- und Entladen - Rechtslexikon

Mir hat ein Mitarbeiter der Ordnungsamtes einmal gesagt "Be- und entladen" kann durchaus auch mal eine Stunde dauern.