Das mein Mikrowellen Pop-Corn alle ist ( und ich es eh nicht mag) habe ich mir mal eine Kaffee zu diesem Thema gemacht, und gleich mal in den entsprechenden Satz geschaut. Was hier ansonsten bisher betrieben wurde war übrigens genau das selbe. Kaffeesatz lesen

und freundliches Raten mit allenfalls Halbwissen.
Mein Kaffee brachte aber erhellendes. Die 4 Buchstaben ADAC. (Ok so stellen die auch gewinner fest, aber lassen wir das).
Wenn es nur ein paar Kröten sind. Zahlen. Eventuelle inkl. Rechnung an den Ex.
Ersatzweise könnte man da in Italien auch anrufen, in Spanien habe ich mal mit einem leidlich englisch sprechenden Mitarbeiter gute Erfahrungen gemacht, lies sich alles klären.
Wenn es ernstliche Geld ist, dann frag doch wen der sich damit aus kennt. Denn hier im Forum mögen wir durchaus gute Jouristen haben, allerdings bezweifle ich, dass diese für ummme dich hier umfassend beraten.
Der ADAC Anwalt kennt aber genau dieses Problem aus der täglichen Praxis im Schlaf.
Die Grundfrage ist doch. Ist das Vergehen xyz ( das wir nicht kennen) für 12345 € von Italien aus gegenüber dem Halter vollstreckbar. Und wie verhält es sich bei der Wiedereinreise für den Halter.
Einfache Frage die ein (ADAC) Anwalt raus bekommen sollte. Wenn man nicht Mitgleid ist, oder keine Rechtsschutz Versicherung hat, dann würde ich eher zahlen. Und es als Ansatz nehmen mich um so was zu kümmern.
Völlig unabhängig kann man die Kosten dem Ex immer noch ans Bein binden.
Ob man all die Arbeit machen möchte oder es einfach unter Betriebsausgaben abbucht, das ist eine Frage für sich. Denn die ganzen Stunden die man an Ärger und Recherchen rein steckt bezahlt dir keiner. Da hat man die Kohle auch schnell wieder rein verdient.