Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
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Um den Thread wieder zu beleben, poste ich hier mal zwei Bilder zur Diskussion:

wveeM6V.jpg


H3XerfN.jpg


Zu Wowereit hab ich auf die Schnelle keines gefunden.
 

Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
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BER (TXL)
Ich weiß, dass Strafzumessung keine Dreisatzrechnung ist, aber was mich beschäftigt: Wieso bekommt ein Ex-BayernLB-Vorstand für Untreue wegen eines Betrages um 50 Mio. USD und Steuerhinterziehung 8 1/2 Jahre (Gerhard Gribkowsky – Wikipedia), während € 27-28 Mio. Steuerhinterziehung mit 3 1/2 Jahren belegt werden?

Andere Frage: wenn die Höchststrafe bei Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt, wie viel muss man dann hinterziehen, um die Höchststrafe zu bekommen?
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Um den Thread wieder zu beleben, poste ich hier mal zwei Bilder zur Diskussion:

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Zu Wowereit hab ich auf die Schnelle keines gefunden.

Die Diskussion hatten wir einige Seiten weiter vorne schonmal, und da wurde ich von einem Juristen-User halbwegs zusammengestaucht.

Leider ist die Rechtslage so, wie sie ist. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte in Übereinstimmung mit der herrschenden Gesetzeslage urteilen. Vermögensdelikte werden in Deutschland nunmal sehr hart bestraft, Delikte gegen "Leib und Leben" im gefühlten Vergleich zumindest aus meiner Sicht eher sanft. Rechtshistorisch hat das sicherlich Gruende, die meiner Ansicht nach behoben werden sollten.
 
A

Anonym12392

Guest
Andere Frage: wenn die Höchststrafe bei Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt, wie viel muss man dann hinterziehen, um die Höchststrafe zu bekommen?

Das ist genau die Frage. Wie müsste eigentlich ein Fall gestrickt sein, bei dem man 10 Jahre bekommt.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.142
1.119
Das erste Urteil zu dem 20 Jährigen ist natürlich nur sehr schwer verständlich, wobei man aus dem Artikel keinerlei Hintergründe erfährt und somit eine endgültige Bewertung etwas schwierig ist.

Zu KB und KW kann man nur feststellen, dass sie offensichtlich gegen keine Gesetze verstoßen haben und somit werden sie in einem Rechtsstaat auch nicht "behelligt". Das kann man gut oder schlecht finden aber der Vergleich ist schon ziemlich polemisch. Warum fehlt in Deiner Aufzählung eigentlich Ole van Beust? Müsste der nach Deiner Logik nicht auch in den Knast oder wird der aufgrund seiner politischen Gesinnung verschont?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Andere Frage: wenn die Höchststrafe bei Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt, wie viel muss man dann hinterziehen, um die Höchststrafe zu bekommen?

Selbst wenn man 200 Fantastilliarden hinterzogen hat: die Höchststrafe wird es dafür nicht geben. Da es theoretisch immer einen Fall geben kann, der schwerer wiegt als der zu entscheidende, kann (rechtsfehlerfrei) nie die Höchststrafe verhängt werden. So hat mir das zumindest ein Ausbilder (Staatsanwalt) im Referendariat dargelegt, was ich durchaus nachvollziehbar finde.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
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Die Diskussion hatten wir einige Seiten weiter vorne schonmal, und da wurde ich von einem Juristen-User halbwegs zusammengestaucht.

Leider ist die Rechtslage so, wie sie ist. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte in Übereinstimmung mit der herrschenden Gesetzeslage urteilen. Vermögensdelikte werden in Deutschland nunmal sehr hart bestraft, Delikte gegen "Leib und Leben" im gefühlten Vergleich zumindest aus meiner Sicht eher sanft. Rechtshistorisch hat das sicherlich Gruende, die meiner Ansicht nach behoben werden sollten.

Bin selber Jurist (nicht praktizierend). Ich erinnere mich nur dunkel an das Schlagwort "Einheit des Rechtssystems" und m.E. kann es nicht sein, dass Kinderschänder und Gewaltverbrecher geringer bestraft werden als Steuerhinterzieher oder andere Vermögensdeliktsbegeher. Das ist jetzt nicht speziell auf den Fall Hoeneß bezogen, sondern etwas, das mich schon im Jurastudium sehr gestört hat.

Außer dem sogenannten "Haupttäter" Onur U. haben alle anderen Beteiligten an der feigen Tötung von Johnny K. am Berliner Alexanderplatz alle niedrigere Strafen als Uli Hoeneß bekommen.

Beispiele gibt es unendlich viele, zum Beispiel auch dieses:

Gerichts-Urteil: Kinderschänder läuft frei herum. Warum? - B.Z. Berlin

Da kann einer noch so schlimme Dinge getan haben, im Knast sind Kinderschänder das Allerletzte, das ist eine Sache der (Verbrecher-)Ehre. Kein Wunder also, dass der rückfällige Kinderschänder Ralf A. (50) Himmel und Hölle in Bewegung setzte, um nicht ins Gefängnis zu müssen - jetzt ist er frei!

Der Putzmann wird erstmals 1999 verurteilt. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, zehn Monate Haft. Weil er noch nicht viel auf dem Kerbholz hat, geben ihm die Richter Bewährung. Bis 2010 reißt sich der Pädophile zusammen. Wird zumindest nicht angezeigt (die Dunkelziffer ist bekanntermaßen hoch).

Dann wird er rückfällig. Spricht in den Sommerferien am Malchower Badesee zwei Mädchen an, Zwillinge (11). Ob sie sich nicht etwas Taschengeld verdienen, ihm beim Putzen in der Grundschule am Ostseekarree in Hohenschönhausen helfen wollen. Dort missbraucht er beide mehrfach. Anzeige.

2012 Prozess. Der vorbestrafte Kinderschänder wird verurteilt: ein Jahr und acht Monate Knast, ohne Bewährung. Doch dann hebt der Bundesgerichtshof die Strafe auf! Begründung: Die Berliner Richter hätten nicht ausreichend geprüft, ob der Kinderschänder mit "Therapiestunden" ungefährlich gemacht, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne.


Am Dienstag erneut Prozess. Der Kinderschänder redet diesmal viel von Reue und dass er jetzt kapiert habe, worum es gehe. Richterin Iris Berger: "Sie können nichts für Ihre sexuelle Präferenz für vorpubertäre Mädchen, aber Sie müssen und können lernen, das zu kontrollieren..." Praktischerweise hat er auch schon zwei Therapien am Laufen. Die Richter "verdonnern" ihn noch zu einer dritten Sexual-Therapie.

Dann kriegt er, was er will: 20 Monate Haft, aber Bewährung statt harter Männer-Knast!

Ist das im Verhältnis zueinander gerecht?

Oder das hier?

http://www.mopo.de/nachrichten/-20-...bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung lautet das neue Urteil des Landgerichts gegen Onur K. (19). Außerdem muss Onur K. ein Sozialtraining absolvieren. Das Urteil fällte die Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Jugendliche hatte im Juni 2009 gemeinsam mit einem Kumpel den Dachdecker Thomas M. (44) am S-Bahnhof Harburg um 20 Cent angebettelt. Als der Mann nicht zahlen wollte, versetzte Onur ihm einen Faustschlag gegen den Oberkörper. Der Dachdecker, leicht alkoholisiert, prallte ungebremst mit dem Kopf auf dem Boden, starb vier Wochen später an den Schädelverletzungen.

In einem ersten Prozess war Onur K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Sein Verteidiger ging in Revision und war erfolgreich: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im September auf. Der Tod des Mannes nach einem einzelnen Schlag sei eine Besonderheit befanden die obersten Richter.

Es sei zu bezweifeln, dass die „schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist, zumal der Eintritt des Todes durch den Faustschlag auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang beruhte.“ Mit der Bewährungsstrafe folgen die Hamburger Richter nun den Vorgaben des BGH.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert. Diese hätte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Onurs Kumpan Berhan hat seine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten akzeptiert. Er hatte auf den am Boden liegenden Mann eingetreten.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Andere Frage: wenn die Höchststrafe bei Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt, wie viel muss man dann hinterziehen, um die Höchststrafe zu bekommen?

Ist wohl eher nicht eine Frage des hinterzogenen Betrages, sondern der Umstände. Ich denke, jemand, der "nur" 5 Mio. hinterzogen hätte, aber keine (mißlungene) Selbstanzeige erstattet hätte und bis zuletzt ungeständig wäre, würde nicht mit 3,5 Jahren davonkommen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist genau die Frage. Wie müsste eigentlich ein Fall gestrickt sein, bei dem man 10 Jahre bekommt.

Ja, so sehe ich das auch. Eigentlich müsste man angesichts dieser Zahlen zunächst mal von der Höchststrafe ausgehen und dann das abziehen, was FÜR Uli spricht. Das ist sicher ´ne Menge und denke, dass man letztlich irgendwo da landen würde, wo auch der Staatsanwalt hin wollte. Insofern sind die 3,5 Jahre sicher - davon abgesehen, dass womöglich auch ein Freispruch vertretbar gewesen wäre - ein sehr, sehr mildes Urteil.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Knapp daneben ist auch vorbei. Mit meinem versteuerten Geld kann ich machen, was ich will. Versaufen, im Garten vergraben oder eben auch meinen Enkeln geben. Letzteres erscheint mir persönlich sinnvoller als die anderen beiden Alternativen. Warum also wird vererben bestraft und im Garten vergraben indirekt belohnt?

Es ist doch ganz einfach. Wenn Geld den Besitzer wechselt, dann kann der neue Besitzer nicht darauf verweisen, dass der alte Besitzer das Geld schon einmal versteuert hat. Und Du bist eben nicht Deine Enkel. Davon abgesehen kenne ich eine Reihe von Personen, bei denen in der Linie aufwärts für das Vermögen gesorgt wurde. Keinem davon ist das gut bekommen. Erben führt ab einer signifikanten Höhe zur Degeneration. Da gibt es keinen Unterschied zwischen der Daueralimentierung von Hartzern oder Nachkommen reicher Menschen. Dem Menschen geht es am besten, wenn er aus einer Kraft und stetig steigend für sein Auskommen sorgen kann.

Eine Vermögenssteuer ist eine Substanzbesteuerung. Die lehne ich ich aus verschiedenen Gründen ab. Doch Erbschaftssteuern stellen in keinster Weise eine Substanzbesteuerung dar.

Übrigens stellen Steuern auch keine Strafe, sondern das sinnvolle Prinzip dar, dass sich jeder nach seinen Möglichkeiten an den Kosten des Gemeinschaft beteiligt.

Was mich in Sachen Steuergerechtigkeit viel mehr nervt, sind die vielfachen Möglichkeiten der Steuervermeidung. Allerdings haben diese auch eine andere Seite. Ich bin aus Prinzip steuerehrlich, obwohl mir von der Höhe meines Einkommens her eine Reihe von Steuervermeidungsoptionen zur Verfügung stehen. Doch zum einen schätze ich einen ruhigen Schlaf und zum anderen kenne ich eine Reihe von Beispielen, bei denen die Steuervermeidungsstrategien aus verschiedenen Gründen auch finanziell gründlich daneben gegangen sind. Es gibt eben nicht wenige, die lieber EUR 100.000,- versenken als EUR 50.000,- Steuern zahlen. Was nichts anderes sagt, als dass es nicht wenige prinzipiell asoziale Menschen gibt.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
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LON
Bin selber Jurist (nicht praktizierend). Ich erinnere mich nur dunkel an das Schlagwort "Einheit des Rechtssystems" und m.E. kann es nicht sein, dass Kinderschänder und Gewaltverbrecher geringer bestraft werden als Steuerhinterzieher oder andere Vermögensdeliktsbegeher. Das ist jetzt nicht speziell auf den Fall Hoeneß bezogen, sondern etwas, das mich schon im Jurastudium sehr gestört hat.

Außer dem sogenannten "Haupttäter" Onur U. haben alle anderen Beteiligten an der feigen Tötung von Johnny K. am Berliner Alexanderplatz alle niedrigere Strafen als Uli Hoeneß bekommen.

Beispiele gibt es unendlich viele, zum Beispiel auch dieses:

Gerichts-Urteil: Kinderschänder läuft frei herum. Warum? - B.Z. Berlin



Ist das im Verhältnis zueinander gerecht?

Oder das hier?

http://www.mopo.de/nachrichten/-20-...bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html

Natürlich stimmen da die Verhältnisse nicht, da bin ich ganz bei dir. Nichts anderes habe ich durch meinen Post ausdruecken wollen.
 
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Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
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MUC
Ausserdem ist die Argumentation, daß die Höhe des Steuersatzes für die Menge der Steuerhinterzieher verantwortlich ist, offenbar nicht korrekt. Die Skandinavier sind steuerehrlicher. Und die Amerikaner zahlen auch nicht lieber Steuern als die Deutschen.

Die Amerikaner haben aber schon seit Langem der Steuerflucht einen hübschen Riegel vorgeschoben: Wohnsitzwechsel nützt dort gar nichts. Noch nicht mal die Abgabe des US-Passes hilft kurzfristig.

Und auch die Schweizer sind von den Amerikanern viel konsequenter geknackt worden als von Stonebridges cavalry. Gut, daß Schäubles vergleichsweise lahme Vereinbarung nicht Gesetz wurde. Schade für Uli, der darauf gesetzt hatte, obwohl er ja angeblich gar nicht wusste, was seine Bank da hinter seinem Rücken mit seinem Geld machte. :rolleyes:

Hab ich Grundsteuern schon erwähnt? In den USA viel höher. Über meine deutschen Grundsteuerbescheide kann ich da nur müde lächeln. Pöse, pöse Sozen, die Amis.
 
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markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
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Das ist genau die Frage. Wie müsste eigentlich ein Fall gestrickt sein, bei dem man 10 Jahre bekommt.

Unkooperativ sein, alles abstreiten, keine Daten liefern, keine Selbstanzeige, ungünstige Sozialprognose.
Vielleicht auch wenn es Organiasierte Kriminialität war.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
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Um den Thread wieder zu beleben, poste ich hier mal zwei Bilder zur Diskussion:


Zu Wowereit hab ich auf die Schnelle keines gefunden.

Ich unterstütze Deinen Vorschlag misslungene unternehmerische Tätigkeit per es mit Haft zu belegen. Bei Projektverlust Inhaber oder Vorstand direkt in den Knast und dann gibt es auch keine Probleme mehr mit dem Verlustvortrag.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
71
PAD/HAJ/KSF
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein..."

Johannes-Evangelium: 8,7

Möchte nicht wissen, wie viele Moralapostel bei der Steuerklärung 2-3 Kilometer zur Arbeit zudichten, und hier mit erhobenen Zeigefinger - ach lassen wir das :)

Gerade vor dem Daum Geschichte hat das schon eine gewisse Komik.
 

economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
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Das Projekt Nurburgring ist wohl durch den Verkauf an einen Investor abgeschlossen. In Rheinland Pfalz gab es bedingt durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte die Notwendigkeit vele Liegenschaften, welche übernommen wurden und dann einer sinnvollen Verwendung zugeführt wurden. Hier über hort man nichts. Dort mussten viele unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Nicht jede ist im nachhinein als gut zu bewerten. Genauso wie es das in einem privat Unternehmen so ist
Das ganze macht dann im ubrigen nicht nur ein MP sondern auch ein Landesparlament . Das ganze ist nicht so einfach..
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Es ist doch ganz einfach. Wenn Geld den Besitzer wechselt, dann kann der neue Besitzer nicht darauf verweisen, dass der alte Besitzer das Geld schon einmal versteuert hat. Und Du bist eben nicht Deine Enkel. Davon abgesehen kenne ich eine Reihe von Personen, bei denen in der Linie aufwärts für das Vermögen gesorgt wurde. Keinem davon ist das gut bekommen. Erben führt ab einer signifikanten Höhe zur Degeneration. Da gibt es keinen Unterschied zwischen der Daueralimentierung von Hartzern oder Nachkommen reicher Menschen. Dem Menschen geht es am besten, wenn er aus einer Kraft und stetig steigend für sein Auskommen sorgen kann.
.

Was bei Geld vielleicht noch plausibel klingen mag, ist es nicht, spätestens wenn man z.B. Immobilien betrachtet. Ich bin aber bei Dir, was die Thematik "zu viel ererbtes Vermögen" betrifft. Da sind wir aber wieder bei Themen wie Höhe der Freibeträge. Wer 20 Mio. erbt kann gerne einen Teil davon für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Leider gibt es von denen aber nicht allzuviele.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Die Amerikaner haben aber schon seit Langem der Steuerflucht einen hübschen Riegel vorgeschoben: Wohnsitzwechsel nützt dort gar nichts. Noch nicht mal die Abgabe des US-Passes hilft kurzfristig. .

Und das nennst Du "hübsch"? Ich nenne das faschistoid, dem liegt nämlich die Vorstellung zu Grunde, daß Du Eigentum Deines Staates bist. Eine Vorstellung, die wir hier in Europa zum Glück schon vor Jahrhunderten überwunden haben.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Ich unterstütze Deinen Vorschlag misslungene unternehmerische Tätigkeit per es mit Haft zu belegen. Bei Projektverlust Inhaber oder Vorstand direkt in den Knast und dann gibt es auch keine Probleme mehr mit dem Verlustvortrag.

Nicht per se, aber bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz passiert das ja durchaus. Nicht umsonst gibt es D&O-Versicherungen. Was von Dir eigentlich ironisch gemeint war, ist durchaus Realität.
Und die Frage nach grober Fahrlässigkeit kann man bei BER und einigen anderen Projekten durchaus stellen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Was bei Geld vielleicht noch plausibel klingen mag, ist es nicht, spätestens wenn man z.B. Immobilien betrachtet. Ich bin aber bei Dir, was die Thematik "zu viel ererbtes Vermögen" betrifft. Da sind wir aber wieder bei Themen wie Höhe der Freibeträge. Wer 20 Mio. erbt kann gerne einen Teil davon für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Leider gibt es von denen aber nicht allzuviele.

Ich bin vollkommen bei Dir, dass es auch, aber nicht nur aus versorgungstechnischen Gründen passende Freibeträge geben muss.

Bei größeren Vermögen, gerade bei zu vererbenden Unternehmen interessieren mich die Erben recht wenig und eher, wie der Fortbestand des Unternehmen ungefährdet bleibt und der Staat dennoch zu seinem Recht kommt. Ob ein Erbe fürs Nichtstun dann 250, 200 oder 100 Mio. EUR Erbe erhält, ist m. E. unerheblich.
 
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feb

Guest
Um den Thread wieder zu beleben, poste ich hier mal zwei Bilder zur Diskussion:
(...)

Zu dem Bild des Zeitungsausschnitts ist die Diskussion schnell wieder beendet, wenn man diesen Artikel (Das Sprachproblem der deutschen Justiz - The European) verinnerlicht. Ich werde auch nicht müde zu wiederholen, dass Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht sich ungefähr so stark unterscheiden wie eine Erdbeere zu einem Kürbis.

Zu dem Bild Hoeneß/ Beck kann ich nur sagen: Keine Strafbarkeit ohne geschriebenes Gesetz - das ist eine Grundregel des Rechts und die Fehlinvestion ist nun einmal nicht unter Strafe gestellt. Im Übrigen ist Beck, was Fehlinvestitionen betrifft, ein kleines Licht, das bei weitem von der Bayrischen Staatregierung (Bayrische Landesbank - Hypo Alpe Adria, Schaden ca. € 3,7Mrd.) und von Mappus (eigenmächtiger Kauf der EnBW lt BW- Verfassungsgericht, € 5,9 Mrd) überstarhlt wird.
 
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F

feb

Guest
Und das nennst Du "hübsch"? Ich nenne das faschistoid, dem liegt nämlich die Vorstellung zu Grunde, daß Du Eigentum Deines Staates bist. Eine Vorstellung, die wir hier in Europa zum Glück schon vor Jahrhunderten überwunden haben.

Bei der Steuerpflicht nicht an den Wohnort, sondern an die Staatsangehörigkeit anzuknüpfen, ist weder faschistiod, noch hat es mit Leibeigenschaft o.ä. zu tun. Es gibt nun einmal Rechte und Pflichten, die an die Staatsangehörigkeit knüpfen. Und die Verhinderung der "Steuermigration" ist ja auch ein sinnvoller Gedanke.
 
F

feb

Guest
Nochmal etwas aus dem Web zu UH:

Was, nur 3,5? Er soll mal aufpassen, es können über Nacht auch 18,5 oder 27,5 werden.....
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Es ist natürlich Unsinn, anzunehmen, die Selbstanzeige sei ein Sondergesetz für Inhaber von Schweizer Konten. Auch der Handwerker, der Schwarz&Samstags arbeitet, kann sich selbst anzeigen. Genauso der Oberstudienrat, der die nicht vorhandene Leder-Couch für sein Arbeitszimmer abgesetzt hat, der Pendler, der bei Wohnsitz und/oder Fahrtstrecke gemogelt hat usw. usw..

Der Gesetzgeber lässt das Gesetz aber so wie es ist um Steuern zu generieren, da tut er sich mit dem Oberstudienrat und dem Schwarzarbeiter schwerer. Im übrigen geht das mit dem Handwerker auch nicht, denn für hinterzogene Sozialabgaben gibts ja keine strafbefreiende Selbstanzeige iirc.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Ja, so sehe ich das auch. Eigentlich müsste man angesichts dieser Zahlen zunächst mal von der Höchststrafe ausgehen und dann das abziehen, was FÜR Uli spricht. Das ist sicher ´ne Menge und denke, dass man letztlich irgendwo da landen würde, wo auch der Staatsanwalt hin wollte. Insofern sind die 3,5 Jahre sicher - davon abgesehen, dass womöglich auch ein Freispruch vertretbar gewesen wäre - ein sehr, sehr mildes Urteil.

10 Jahre waren aber nicht die Höchststrafe ;-)