Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Ich zitiere mal den Focus:

Rechtsanwalt Christian Steinpichler erklärt gegenüber FOCUS Online: „Bei einem Strafmaß von über zwei Jahren, kann die Freiheitsstrafe in sehr seltenen Fällen bereits nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies ist die so genannte Halbstrafenregelung“. Entscheiden muss darüber eine Strafvollstreckungskammer, die auf Antrag des Verurteilten entscheidet.

Reine Theorie. In der Praxis tendiert Halbstrafe bei mehr als 2 Jahren gegen Null. Strafvollstreckungskammer muss immer entscheiden, auch bei 2/3. Ansonsten wieder viele Binsenweisheiten hier.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Wie ist denn das nun mit der Steuerprüfung. Kann die nun bis zur Revision die 50 000 Seiten in aller Ruhe erfassen und prüfen um dann bei der Revision richtig belastbare Zahlen zu haben ??

NEIN. Es gibt keine neue Beweisaufnahme. Die Strafe kann vom BGH auch NICHT in Bewährung reduziert werden, wie hier irgendwo wieder zu lesen war.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
11.06 Uhr: Feigen sagt, es werde für Hoeneß nicht einfach, die Steuern nachzubezahlen. Das werde geschehen unter Aufbietung aller Kräfte.

aus Focus.de

Wenn die Kräfte nicht reichen, gibt es immer noch die Möglichkeit des Insolvenzverfahrens. Mit der Entscheidung sollte sich allerdings beeilt werden, da bei Antragstellung ab 01.07.2014, vereinfacht gesagt, Forderungen aus Steuerstraftaten nicht mehr von der Restschuldbefreiung ergriffen werden.

Mal eine kurze Frage an die Experten hier bzgl. Revision:

Die Revision beschäftigt sich doch nur mit prozessualen Fragen, nicht der Straftat an sich. Richtig? [...]

Ich sage mal Jein, da vermutlich das Richtige gemeint war. In einem Revisionsverfahren werden nur Rechtsfragen behandelt. Das bedeutet: Ist verfahrens- und materiellrechtlich die Rechtsanwendung richtig erfolgt? Es erfolgt aber keine Befassung mit tatsächlichen Fragen ("wer hat wann was getan/gesagt") mehr, insbesondere gibt es auch keine erneute Beweisaufnahme.
 
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ghost

Erfahrenes Mitglied
10.04.2011
694
1
München
was sangen die Hosen beim Konzert in München:
5 kleine Jägermeister die wollten Steuern sparn.
4 durften nach bezahlen, der Uli muss einfahrn.
 
E

ElPistolero

Guest
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein..."

Johannes-Evangelium: 8,7

Möchte nicht wissen, wie viele Moralapostel bei der Steuerklärung 2-3 Kilometer zur Arbeit zudichten, und hier mit erhobenen Zeigefinger - ach lassen wir das :)

Ich habe das mal getan als mir vor ein paar Jahren Fahrgeld zu einem Seminar zustand, zwei Tage später bekam ich einen Anruf, ich wurde gefragt, wie ich auf 23km anstatt auf 16km gekommen bin. Nach einer kleinen Diskussion ("Hören Sie mal, da ist eine riesige Baustelle und ich muss einen Umweg fahren") haben wir uns auf glatte 20km geeinigt. Die Baustelle existierte selbstverständlich nicht. ;)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein..."

Johannes-Evangelium: 8,7

Möchte nicht wissen, wie viele Moralapostel bei der Steuerklärung 2-3 Kilometer zur Arbeit zudichten, und hier mit erhobenen Zeigefinger - ach lassen wir das :)

Das ist in kleinster Weise vergleichbar, weil sich in diesem Fall der Schaden wohl in anderen Dimensionen bewegen wird und bei vielen Steuerprüfungen der Steuerzahler auch beschissen wird wenn der Prüfer meint es sei so wie er persönlich es sieht, gerade beim Privatanteil beim Dienstwagen. Ähnlich bei der Anerkennung von Werbungskosten ... Auf UH darf man mit ruhigem gewissen mit dem Finger zeigen, denn das war nicht so dass er einfach Ausgaben hoch angesetzt hat um sich dann etwas streichen zu lassen, der hat bewusst die Gesellschaft um Millionen beschissen.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Auf UH darf man mit ruhigem gewissen mit dem Finger zeigen, denn das war nicht so dass er einfach Ausgaben hoch angesetzt hat um sich dann etwas streichen zu lassen, der hat bewusst die Gesellschaft um Millionen beschissen.

Ab wie viel Euro darf man das den?

Ich denke, für die Bewertung und Bestrafung sind Gerichte zuständig und die Öffentlichkeit hat ihn zusätzlich als Prominenten noch bestraft.

Dieser Umstand wurde aus meiner Sicht in dem Urteil zu wenig berücksichtigt.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.577
749
Ab wie viel Euro darf man das den?

Ich denke, für die Bewertung und Bestrafung sind Gerichte zuständig und die Öffentlichkeit hat ihn zusätzlich als Prominenten noch bestraft.

Dieser Umstand wurde aus meiner Sicht in dem Urteil zu wenig berücksichtigt.

Genau dies schlägt sich im Strafmaß nieder. Und wenn jemand sagt, er hat nicht durchschaut das Gewinne erwirtschaftet wurden und zugleich aber in der Lage ist unberechtigte Verlustvorträge zu generieren. Ja, dann sollte man dies auf eine Stufe mit drei Kilometern in der Steuererklärung zu stellen. Ist aber schön zu sehen, dass mancher Neiddebattenführer ( womit nicht Du gemeint bist) eine Habgierallergie hat, aber vielleicht will man ja nur nicht das eigene Selbstbildnis zerstören
 

GoldenEye

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30.06.2012
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Tun das nicht auch viele Menschen in Sozialberufen? Nur das sie es nicht an die große Glocke hängen können (mangels Medien-Interesses).

Ist es wirklich so einfach: Gutes+Böses=0 ??

Wenn der Glaube ans dt. Rechtssystem nicht völlig verloren gehen soll, darf man Promis nicht anders als jeden anderen Menschen behandeln. Oder sind doch nicht alle Menschen gleich??

Da hast Du nicht richtig gelesen, was ich geschrieben habe. Ich habe ja nicht gesagt, daß sein "Gutes" beim Urteil berücksichtigt werden soll. Was ich geschrieben habe ist: Sollte das von umsteiger beschriebene Szenario eintreten, dann hat er hoffentlich neben einigen falschen auch ein paar richtige Freunde, die ihn dann unterstützen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Glaube ich auch. Davon abgesehen könnte man das "Problem" Steuerhinterziehung mit Schweizer Konten locker abstellen. Man nehme sich die USA auch dafür als Vorbild...

Es ist natürlich Unsinn, anzunehmen, die Selbstanzeige sei ein Sondergesetz für Inhaber von Schweizer Konten. Auch der Handwerker, der Schwarz&Samstags arbeitet, kann sich selbst anzeigen. Genauso der Oberstudienrat, der die nicht vorhandene Leder-Couch für sein Arbeitszimmer abgesetzt hat, der Pendler, der bei Wohnsitz und/oder Fahrtstrecke gemogelt hat usw. usw..
 

GoldenEye

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30.06.2012
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Kannst dein Geld ja einschliessen. Das Kapitalerträge heute schon geringer besteuert werden als Erträge aus "echter" Arbeit ist doch die eigentliche Sauerei.

Meiner Meinung nach müßte man alle Erträge, egal welchen Ursprungs in gleicher Höhe besteuern.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nicht die (relativ) niedrige Besteuerung von Kapitalerträgen ist der Fehler, sondern die hohe Besteuerung von Arbeit.
Unabhängig davon gibt es durchaus Gründe, Kapitalerträge niedriger zu besteuern. Meine Arbeitskraft ist immer gleich viel wert, (bzw. sogar jedes Jahr mehr, wenn ich in einem Job bin, in dem Erfahrung zählt). Mein Kapital wird dagegen jedes Jahr weniger, durch die Inflation. Ein Teil der Erträge ist nur Ausgleich hierfür, es werden also Schein-Erträge besteuert. Die niedrigere Besteuerung ist wenigstens ein gewisser Ausgleich dafür.
Mein Lohn steigt in der Regel jedes Jahr (gibt auch Ausnahmen, aber meistens und insbesondere im Tarif-Bereich steigt er). Meine Kapitalerträge steigen meist nicht, sofern ich nicht die Erträge wieder investiere.
usw. usw.
 
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GoldenEye

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30.06.2012
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Das ist ja ein Widerspruch in sich. Wenn derjenige, der das zu vererbene Geld schon versteuert hat, es wieder versteuern muss, dann lebt er ja noch.

Versteuern müssen es die Erben. Und die haben fürs Geld exaktemente Nullkommagarnichts getan und auch nichts davon versteuert.

Knapp daneben ist auch vorbei. Mit meinem versteuerten Geld kann ich machen, was ich will. Versaufen, im Garten vergraben oder eben auch meinen Enkeln geben. Letzteres erscheint mir persönlich sinnvoller als die anderen beiden Alternativen. Warum also wird vererben bestraft und im Garten vergraben indirekt belohnt?
 
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GoldenEye

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30.06.2012
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Solche Vollzugserleichterungen (Freigang, Ausgang) werden in Bayern selten gewährt. Wenn sie gewährt werden, dann für Fußballer/ Promis (zB Breno) oder CSU-Amigos und/oder white collar Tätern (Sgarbi, Gribkowski):p. .
Finde ich schon in Ordnung, daß man das nicht gerade bei Massenmördern anwendet. :rolleyes: