Verwirklichung von Ansprüchen aus two six one/2004 in der Praxis

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
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OK, Frage nicht beantwortet

Wo reden wir aneinander vorbei? Ich habe Deine Frage sehr wohl beantwortet.
Hattest Du ewas 'tiefsinniges" hinter meiner Verwendung der drei englischen Wörter erwartet ?
Sicher kein Geniestreich - entsprang meiner Laune in meinem Frust !
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
zu einem Fall der polnischen Airline LOT, die nach Zugang (an ihrem Sitz in Polen) eines "Internationalen Mahnbescheids" (Mahnbescheid bekanntlich UNGLEICH Klage..) "eingeknickt" ist.
Nun, ich hatte nach einer sachlichen und 'neutralen' Anmeldung meiner Ansprüche auf die erste Ablehnung ein sehr deutlich formuliertes Schreiben mit Hinweisen auf die Verordnung und detaillierter Ankündigung meiner nächsten Schritte an die Airline geschickt. Fast postwendend kam deren Antwort - wie ich schon weiter oben beschrieb:
"Die Airline hatte nach wiederholtem direkten Kontakt umissverständlich und arrogant erklärt, dass sie mich keinesfalls für meine Kosten des nötigen Ersatzfluges entschädigen werde."

Ich nahm daher an, dass die Gegenseite sich durch einen Mahnbescheid nicht sonderlich beeindrucken lassen würde und in meinem Fall nicht "einknicken" würde.
Wenn ich so superschlau wäre, wie Du mir zutraust, hätte ich evtl. keinen RA beauftragen müssen.
Es erschien mir schwierig genug, einen RA zu finden, der
a) sich mit Verkehrsrecht auskannte
b) am gewünschten Gerichtsstand ansässig war
und
c) überhaupt für den relativ geringen Streitwert den Auftrag annehmen wollte (hierzu kamen ja an anderer Stelle eine Vielzahl von Kommentare !)

Mit diesem RA sprach ich dann die Chancen und Risiken gründlich durch und drängte keinesfalls unbelehrbar auf eine Klage.
Es scheint nun, dass ich nicht ganz die 'optimalste" Vertretung erhalten hatte.

Ich behaupte nach wie vor, dass auch die nächsten Stornierten, die sich wehren wollen, evtl. ebenfalls nicht den allerbesten RA Deutschlands für die hier thematisierte Problematik erwischen.
Und für diese konkreten Konstellation empfinde ich die VO von 2004 nach wie vor als 'zahnlosen Tiger'.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ich behaupte nach wie vor, dass auch die nächsten Stornierten, die sich wehren wollen, evtl. ebenfalls nicht den allerbesten RA Deutschlands für die hier thematisierte Problematik erwischen.
Und für diese konkreten Konstellation empfinde ich die VO von 2004 nach wie vor als 'zahnlosen Tiger'.

Damit dürftest du Recht haben. Ein Problem in Deutschland, da ein guter Anwalt bei solchen Streitwerten nicht wirklich tätig wird, wenn man ihn nicht nach seinen normalen Stundensätzen bezahlt. Wo liegen die? So bei 250€ - 350€ nach meiner Erfahrung - und dann macht die Klage wirtschaftlich keinen Sinn mehr.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Würdest du als RA einem Mandanten VBird nicht auch erst zu einem solchen raten - auch wenn er "unbedingt" dich beauftragen möchte, gleich Klage einzureichen?

Ich halte in diesem Bereich Mahnbescheide generell nicht für ein probates Mittel. Mag ja sein, dass dieser schon mal irgendwo zum Erfolg geführt hat, aber die übliche Reaktion ist doch, erst einmal Widerspruch bzw. Einspruch dagegen einzulegen. Dann ist man so schlau wie zuvor. Interessant wäre allenfalls, da es hier ja um die Vermeidung von Übersetzungskosten geht, ob durch den internationalen Mahnbescheid dann die Übersetzung des später zu fertigen Schriftsatzes, der einer Klageschrift entspricht, vermieden werden kann. Das kann ich aus dem Stegreif gar nicht sagen, da ich wie gesagt kein Fan des Mahnbescheides bin, wenn es um Ansprüche aus der 261/2004 geht.

Ansonsten schießen die Spekulationen ins Kraut. Ob VBird vom Kollegen suboptimal vertreten wurde, lässt sich von uns gar nicht beurteilen, vermutlich nicht einmal von VBird. Und im Zweifel einen Anwalt ausgerechnet im Fluggastrecht zu suchen, der nur bei entsprechenden Stundensätzen tätig wird, dürfte kontraproduktiv sein: Fluggastrecht ist ein Massengeschäft. Die Fälle ähneln sich, aufwändige Recherchen sind die Ausnahme. Der fachlich versierte Kollege wird die Klageschrift und weitere Schriftsätze in der Regel im Minutenbereich erstellen, sodass sich vergleichbare "Stundensätze" auch auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren generieren lassen. Bei einer 600 Euro-Klage wird das natürlich schwierig. Aber er beschwert sich ja bei höhereren Streitwerten auch nicht über "zu leicht verdientes Geld".
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Nun, ich hatte nach einer sachlichen und 'neutralen' Anmeldung meiner Ansprüche auf die erste Ablehnung ein sehr deutlich formuliertes Schreiben mit Hinweisen auf die Verordnung und detaillierter Ankündigung meiner nächsten Schritte an die Airline geschickt. Fast postwendend kam deren Antwort - wie ich schon weiter oben beschrieb:
"Die Airline hatte nach wiederholtem direkten Kontakt umissverständlich und arrogant erklärt, dass sie mich keinesfalls für meine Kosten des nötigen Ersatzfluges entschädigen werde."

Ich nahm daher an, dass die Gegenseite sich durch einen Mahnbescheid nicht sonderlich beeindrucken lassen würde und in meinem Fall nicht "einknicken" würde.
Wenn ich so superschlau wäre, wie Du mir zutraust, hätte ich evtl. keinen RA beauftragen müssen...
Im besagten "LOT-Fall" war die Reaktion zunächst genau so: "Drei Mahnungen an LOT per Email (schon das erste Schreiben an den LOT Passenger Claim deutlich als 1. Mahnung gekennzeichnet und dann zweite und dritte Mahnung alle vier Wochen!!!). Bei den ersten zwei Mahnungen kamen die typischen Ausreden (Zeitverzögerung auf dem Vorfeld, Enteisung, usw.) bei der drittem Mahnung kam nur noch, daß man sich nicht mehr länger damit befassen und nicht mehr antworten werde."
In einem ganz anderen Rechtsgebiet hat ein Freund von mir - ohne RA - schon (nicht-internationale) Mahnbescheide beim Gericht beantragt, also "superschlau" muss man dafür nicht sein..
Was erreicht man damit? Man kann sicher sein, dass die Gegenseite an Tag X in Verzug gesetzt wurde - und das bei recht überschaubaren (Übersetzungs:D-)Kosten!

VBird, du hast für dich prinzipiell entschieden, die Sache - zunächst - NICHT an einen der spezialisierten Dienstleister abzugeben. Und da wäre eben - in aller Konsequenz - der nächste Schritt so ein internationaler Mahnbescheid gewesen, denke ich.
Was du dann im Falle eines - wahrscheinlichen - Wider/Einspruchs seitens der Norweger als nächstes getan hättest, wäre dir überlassen; "kontraproduktiv" wäre ein solcher Mahnbescheid aber ganz bestimmt nicht (mein Freund musste in einem Fall DANACH auch einen Rechtsanwalt einschalten - wobei die Mahnbescheidsgebühr auf die Klagegerichtsgebühr angerechnet wurde!).
Im LOT-Fall schrieb der User im VFT: "Automatische Einleitung eines Gerichtsverfahren bei Widerspruch anklicken. Wichtig - signalisiert zusätzlich - dass es einem ernst ist.
Im Mahnbescheid bereits den BIC und IBAN angeben" - kann man so machen, muss man aber nicht.
Meines Wissens nach *kann* man im Mahnbescheid in einem Feld auch schon einen RA (als Vertreter) angeben..:)

Ich halte in diesem Bereich Mahnbescheide generell nicht für ein probates Mittel. Mag ja sein, dass dieser schon mal irgendwo zum Erfolg geführt hat, aber die übliche Reaktion ist doch, erst einmal Widerspruch bzw. Einspruch dagegen einzulegen. Dann ist man so schlau wie zuvor. Interessant wäre allenfalls, da es hier ja um die Vermeidung von Übersetzungskosten geht, ob durch den internationalen Mahnbescheid dann die Übersetzung des später zu fertigen Schriftsatzes, der einer Klageschrift entspricht, vermieden werden kann. Das kann ich aus dem Stegreif gar nicht sagen, da ich wie gesagt kein Fan des Mahnbescheides bin, wenn es um Ansprüche aus der 261/2004 geht.
Darf ich zu Letzterem freundlich um Rückmeldung bitten? (*Ich* selbst habe von der - deutschsprachigen :D - Swiss schon "geclaimed", lese hier aber gerne mit, um für einen *nicht-deutschsprachigen* Fall gewappnet zu sein..) :p
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
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So, evtl. kann ich in einem Monat wieder etwas konkretes berichten.

Ich hatte mich an das Bundesministerium für Justiz gewandt und schliesslich von dort im Herbst einen Schiedspruch für September in Aussicht gestellt bekommen. Aus September wurde dann "bis Ende des Jahres".
Die sind dort hoffnungslos überlastet.
Ende des Jahres hiess es dann: Tut uns leid, wird erst etwas im Januar.
Wie einige gemerkt haben werden, ist der Januar nun auch schon wieder vorbei.
Ende letzter Woche erhalte ich nun eine neue Mitteilung mit Ankündigung von Termin Ende April.
Der Text diesmal lässt vermuten, dass evtl diesmal tatsächlich was passieren könnte.
Wir werden sehen !

I'll keep you informed ..... !
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
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So, für die Späteinsteiger nochmal die Ausgangslage in Kurzform:
Eine europäische Airline ohne Vertretung (also ohne Postanschrift und somit Zustelladresse) in Deutschland hatte mir den innereuropäischen Flug gestrichen, NACHDEM ich schon am Airport eingecheckt war, und sich kategorisch geweigert, mich am selben Tag auf eine andere Airline umzubuchen. In der Antwort auf meine Forderung nach Kompensation von 400€ und Erstattung der Kosten für den dann von mir gebuchten anderen Flug sowie Transportkosten zum nächsten Airport und Weitertransport am Zielort wurde sich dann mit Rotationsproblemen wegen Sturms herausgeredet. Flug hätte vom der Mitte Deutschlands nach Spanien sein sollen (für Unkundige: Spanien liegt im Süden !). In der Tat hatte es ZWEI Tage zuvor einen Sturm in NORDeuropa gegeben.
Ich hatte mich dann nach wegen für mich nicht einzuschätzenden Gerichtskosten entschieden, mich an das Bundesministerium für Justiz zu wenden.
Nun, wie oft es dort Verzögerungen gab, hatte ich ja schon erwähnt. Jetzt ist der Schiedspruch endlich da.

Etwa 10 Seiten (!!!). Was mir am besten gefallen hat, ist der ausdrückliche Hinweis an die Airline, dass es deren Pflicht ist, NACHZUWEISEN, dass sie ALLES mögliche unternommen hatte, um den stornierten Flug doch durchzuführen.
Das übliche Gesülze "war halt Sturm, dadurch fiel mehr als ein Flug aus und dann hatten wir Personalprobleme" wurde also zumindest in meinem Fall "zur Seite gewischt" - genau so, wie sich das auch gehört ! (y)

Gerade wenn die Tatsache eines Sturms bekannt ist (dieser also nicht völlig überraschend ENTGEGEN jeder Wettervorhersage vorbeizieht) - und 2 Tage später hat auch die blödeste [meine Wortwahl] Airline bemerkt, dass eine Sturmsituation zu lösen ist - ist die Airline in der Pflicht ausreichend Personal einzusetzen.

Ich habe nicht die volle geforderte Summe (400 + 250 = 650) zugesprochen bekommen, sondern nur 500€.
Bin aber sehr zufrieden, wie dies begründet wurde.
Es wurde erklärt, dass die Airline NICHT für den verpassten Anschlusstransport (bzw. Neukauf des verfallenen Tickets) am Zielort haften müsse (weniger als 50€). Da ich diesen Betrag aber einfordere, wäre meine Gesamtforderung vor Gericht zumindest in diesem Punkt strittig. Ausserdem hätte die Airline mir den Preis für den stornierten Flug erstattet.
Weil nun solch ein Schiedspuch nicht bindend sei, müsse auch für die Airline ein Anreiz gegeben sein, den Schiedspruch anzunehmen und nicht ein Gerichtsurteil abzuwarten.
Diesen Punkt kann ich nachvollziehen. Was hätte es mir gebracht, "UNVERBINDLICH" 650€ zugesprochen zu bekommen und dann nach wie vor keine deutsche Zustelladresse für eine Klage zu haben ?
Ich meine jedenfalls zwischen den Zeilen herauszulesen, dass die Schlichter 'eigentlich' meine Argumentation (mit Ausnahme des Weitertransports am Zielort) voll unterstützen.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Airline reagieren wird, und ob ich tatsächlich Geld sehen werde. Fristsetzung bis Ende Mai.

I'll keep you informed ..... !
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
So, das Geld war in der jetzt vergangenen Woche angekommen. Hatte bisher noch keine Zeit, hier zu schreiben.

Der Schiedspruch war NICHT verbindlich. Die Airline hätte den Schiedspruch also auch völlig ignorieren können und weiterhin in Ruhe auf eine Klage von mir warten können.

Ich freue mich natürlich, dass ich jetzt mein Geld habe. Ich frage mich jedoch, wieso die Airline jetzt einlenkt, obwohl die Schiedstelle keinerlei Sanktionen veranlassen kann.
Die Schiedstelle wollte von beiden Seiten eine Erklärung, ob wir jeweils den Schiedspruch annehmen.
Wenn nun beim Bundesministerium für Justiz festgehalten wird, dass eine bestimmte Airline immer wieder konsequent die Schiedsprüche ignoriert, könnte das evtl. doch Auswirkungen auf die Aktivitäten dieser Airline in Deutschland haben?
Denen kann doch wohl kaum die "Betriebserlaubnis" aberkannt werden !?
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Der Schiedspruch war NICHT verbindlich. Die Airline hätte den Schiedspruch also auch völlig ignorieren können und weiterhin in Ruhe auf eine Klage von mir warten können.

Man sollte sich gut ueberlegen, ob man einen Schiedsspruch nicht akzeptiert - erst recht, wenn man rechtlich auf der unsicheren Seite ist.
Gerichte sind nicht sonderlich begeistert davon.
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
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@VBird! Vielen Dank für deine Hartnäckigkeit und für deinen Sanftmut. Angesichts der hämischen Beiträge der anderen Teilnehmer kann ich nur meine Bewunderung für Deine Gemütsruhe ausdrücken.
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
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Angesichts der hämischen Beiträge der anderen Teilnehmer
Sagen wir mal besser: EINIGER Teilnehmer.
Wie in den meisten Foren gibt es auch hier die gesamte Breite von Experten, Halbwissenden, Abstaubern, und Rumpöblern.
Muss man alles nicht so verbissen sehen und im schlimmsten Fall am besten erst gar nicht ignorieren! ;)