So, für die Späteinsteiger nochmal die Ausgangslage in Kurzform:
Eine europäische Airline ohne Vertretung (also ohne Postanschrift und somit Zustelladresse) in Deutschland hatte mir den innereuropäischen Flug gestrichen, NACHDEM ich schon am Airport eingecheckt war, und sich kategorisch geweigert, mich am selben Tag auf eine andere Airline umzubuchen. In der Antwort auf meine Forderung nach Kompensation von 400€ und Erstattung der Kosten für den dann von mir gebuchten anderen Flug sowie Transportkosten zum nächsten Airport und Weitertransport am Zielort wurde sich dann mit Rotationsproblemen wegen Sturms herausgeredet. Flug hätte vom der Mitte Deutschlands nach Spanien sein sollen (für Unkundige: Spanien liegt im Süden !). In der Tat hatte es ZWEI Tage zuvor einen Sturm in NORDeuropa gegeben.
Ich hatte mich dann nach wegen für mich nicht einzuschätzenden Gerichtskosten entschieden, mich an das Bundesministerium für Justiz zu wenden.
Nun, wie oft es dort Verzögerungen gab, hatte ich ja schon erwähnt. Jetzt ist der Schiedspruch endlich da.
Etwa 10 Seiten (!!!). Was mir am besten gefallen hat, ist der ausdrückliche Hinweis an die Airline, dass es deren Pflicht ist, NACHZUWEISEN, dass sie ALLES mögliche unternommen hatte, um den stornierten Flug doch durchzuführen.
Das übliche Gesülze "war halt Sturm, dadurch fiel mehr als ein Flug aus und dann hatten wir Personalprobleme" wurde also zumindest in meinem Fall "zur Seite gewischt" - genau so, wie sich das auch gehört !
Gerade wenn die Tatsache eines Sturms bekannt ist (dieser also nicht völlig überraschend ENTGEGEN jeder Wettervorhersage vorbeizieht) - und 2 Tage später hat auch die blödeste [meine Wortwahl] Airline bemerkt, dass eine Sturmsituation zu lösen ist - ist die Airline in der Pflicht ausreichend Personal einzusetzen.
Ich habe nicht die volle geforderte Summe (400 + 250 = 650) zugesprochen bekommen, sondern nur 500€.
Bin aber sehr zufrieden, wie dies begründet wurde.
Es wurde erklärt, dass die Airline NICHT für den verpassten Anschlusstransport (bzw. Neukauf des verfallenen Tickets) am Zielort haften müsse (weniger als 50€). Da ich diesen Betrag aber einfordere, wäre meine Gesamtforderung vor Gericht zumindest in diesem Punkt strittig. Ausserdem hätte die Airline mir den Preis für den stornierten Flug erstattet.
Weil nun solch ein Schiedspuch nicht bindend sei, müsse auch für die Airline ein Anreiz gegeben sein, den Schiedspruch anzunehmen und nicht ein Gerichtsurteil abzuwarten.
Diesen Punkt kann ich nachvollziehen. Was hätte es mir gebracht, "UNVERBINDLICH" 650€ zugesprochen zu bekommen und dann nach wie vor keine deutsche Zustelladresse für eine Klage zu haben ?
Ich meine jedenfalls zwischen den Zeilen herauszulesen, dass die Schlichter 'eigentlich' meine Argumentation (mit Ausnahme des Weitertransports am Zielort) voll unterstützen.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Airline reagieren wird, und ob ich tatsächlich Geld sehen werde. Fristsetzung bis Ende Mai.
I'll keep you informed ..... !