Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
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Unser Standpunkt: Sollte das FA das bei einer Prüfung nicht akzeptieren, werden wir das auf dem Klageweg ausfechten.

Kampfgeist gefällt mit, allerdings scheint hier ein großer DAX Konzern dahinter zu stehen, mit vielen legal councils im Hintergrund....
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Das soll/muss auf den Tickets oder Rechnungen zu den Tickets entsprechend ausgewiesen werden.

Das hier im Forum bekannte RB macht dies schon seit einiger Zeit durch Hinzufügen entsprechender Codes bei jedem Segment eines Fluges. Die Codes wiederum geben explizit an welche Mahlzeit(en) es auf einem Flug gibt. (y)


S= Snack => Nicht abzugspflichtig?

Was ist dann R?
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Schade, dass Du meinen Post zwar scheinbar gelesen, aber nicht verstanden hast.

Wa habe ich nicht verstanden?

die Bedeutung von dem Ausdruck "jede Form des Essens" und die daraus folgenden Konsequenzen?
Muss man auch nicht.
Kein Finanzamt wird die o.a Formulierung verwendet haben, zumal sie auch nicht mit dem letzten Schreiben des BMF zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechtes in Einklang steht.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.081
730
im Paralleluniversum
Wa habe ich nicht verstanden?

die Bedeutung von dem Ausdruck "jede Form des Essens" und die daraus folgenden Konsequenzen?
Muss man auch nicht.
Kein Finanzamt wird die o.a Formulierung verwendet haben, zumal sie auch nicht mit dem letzten Schreiben des BMF zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechtes in Einklang steht.

Na wenn Du meinst...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ach was wird da schon groß bei rauskommen? Die Unternehmen ziehen es den MAs ab, und die MAs denken sich irgendwas aus um sich auf andere Art und Weise an der Firma zu bereichern, Selbstständige denken sich eben was aus um sich am Staat zu bereichern.

In den Jahren 2008 - 2014 habe ich max. fünf Geschäftsessen/pa Jahr abgesetzt - das wird sich in Zukunft ändern. Dann gibt es eben keinen VMA mehr, dafür werden Freunde und Geschäftspartner eingeladen - ich werde besser essen und dem FA entgeht ein deutlich größerer Betrag.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
915
91
München
Wer schreibt Dir denn das?
Mein Chef mit dem Hinweis von
Neuregelung für Mahlzeiten in Flugzeug, Schiff und Bahn | Move Germany


[h=2]Wer während einer Geschäftsreise im Flugzeug, Schiff oder Zug einen kostenlosen Snack erhält, bekommt nach dem neuen Reisekostenrecht automatisch weniger Verpflegungspauschale – stimmt das? BCD Travel hat beim Bundesministerium der Finanzen für Sie nachgefragt.[/h] Nach der Reisekostenreform gilt, dass eine Verpflegungspauschale nur noch dann steuerlich beansprucht werden kann, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich Mehraufwand für die eigene Verpflegung entstanden ist. Es stimmt, dass auch Mahlzeiten, die z. B. im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff gereicht werden, als „vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten“ gelten – zumindest dann, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass „die beispielsweise auf innerdeutschen Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips oder Salzgebäck die Kriterien für eine Mahlzeit NICHT erfüllen und dementsprechend auch NICHT zur Kürzung der Verpflegungsmehraufwandspauschale führen.“
Die Verpflegungspauschale kürzen muss nur, wer an Bord ein echtes Frühstück, Mittag- oder Abendessen bekommt. Die Kürzung beträgt 20 % für ein Frühstück und jeweils 40 % für ein Mittag- bzw. Abendessen der Pauschale für einen vollen Kalendertag (§ 9 Absatz 4a Satz 8 Einkommensteuergesetz).
 

Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
Hier ein Auszug aus dem neuesten Schreiben des Bundesministers der Finanzen zu dem Reisekostenrecht:

"Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. Eine feste zeitliche Grenze für die Frage, ob ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen zur Verfügung gestellt wird, gibt es nicht. Maßstab für die Einordnung ist vielmehr, ob die zur Verfügung gestellte Verpflegung an die Stelle einer der genannten Mahlzeiten tritt, welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird. "


Dieser Auszug stützt die o.a. Aussage von BCD Travel, aber nicht die vielen der hier angeblich vom Finanzamt gemachten Aussagen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.006
Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass „die beispielsweise auf innerdeutschen Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips oder Salzgebäck die Kriterien für eine Mahlzeit NICHT erfüllen und dementsprechend auch NICHT zur Kürzung der Verpflegungsmehraufwandspauschale führen.“
Die Verpflegungspauschale kürzen muss nur, wer an Bord ein echtes Frühstück, Mittag- oder Abendessen bekommt.

Wie gut, dass die hiesigen Insassen das bereits seit drei Monaten wissen:

Naja, das BMF sagt, dass jede Mahlzeit, auch im Flugzeug, zur Kuerzung fuehrt. Sie haben nicht gesagt, ab welcher Schwelle Flugzeugessen eine Mahlzeit ist. S.u., belegte Broetchen, Snacks, Imbisse reichen - aber "suess oder salzig"? Eher nicht. das reicht wohl nicht, um "an die Stelle einer Mahlzeit" zu treten
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.081
730
im Paralleluniversum
Mag ja sein.
Aber auf Forumsaussagen kann ich mich im Fall einer Prüfung wohl kaum berufen.

Deswegen prüfen wir - und wohl auch einige andere Unternehmen - das eben verbindlich mit dem Finanzamt ab.

Ich hoffe, dass Du mir das verzeihst ;)
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Inoffizielle Faustregel: Szenarien, die stark dem Flugverhalten von MbBs und Beamten des BMFs entsprechen, sind von nachteiligen Regelungen ausgenommen.
 
A

Anonym38428

Guest
Inoffizielle Faustregel: Szenarien, die stark dem Flugverhalten von MbBs und Beamten des BMFs entsprechen, sind von nachteiligen Regelungen ausgenommen.

... und weil die nun kaum noch die Lufthansa Business Class innerdeutsch nutzen können, gibt es diese Regelung? ;)
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.309
525
VIE
Wenn sich bei uns das nächste Mal jemand über die Finanz beschwert werde ich auf diese Regelung in DE verweisen.
Finde diese Regelung echt irrsinnig.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Ist das freie Essen in der Lounge erlaubt? Oder gilt das dann als Bereicherung...
Das freie Essen im Flieger auf Dienstreisen ist demnächst mit der Kennung M als Sachbezug vom Arbeitgeber in der Lohnabrechnung mitzuführen. Hierbei ist es unerheblich, ob man sich das Essen auch tatsächlich durch die dafür vorgesehene Öffnung einführt oder nicht. :eek:

Das gilt übrigens für alle AN in Deutschland, nicht nur die Staatsdiener. :yes:
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.877
826
ZQH
Ist das freie Essen in der Lounge erlaubt? Oder gilt das dann als Bereicherung...

So blöd ist die Frage gar nicht. Nachdem mit der Reform des Reisekostengesetzes nun auch der "Snack" im Flugzeug als Mittagessen gilt, ist natürlich auch sonstiges im Rahmen der Reise kostenlos bereitgestelltes Essen anzugeben und der Tagessatz entsprechend zu kürzen. Also: 20 Min. in der Lounge gesessen und einen Kaffee getrunken --> € 9,60 weniger auf dem Konto, denn es wurde ja auch Kartoffelsalat angeboten (Mittagessen). :rolleyes:

Edit: SOG war schneller!
 
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Marco159

Erfahrenes Mitglied
15.05.2011
1.234
2
Das gilt übrigens für alle AN in Deutschland, nicht nur die Staatsdiener. :yes:

So blöd ist die Frage gar nicht. Nachdem mit der Reform des Reisekostengesetzes nun auch der "Snack" im Flugzeug als Mittagessen gilt, ist natürlich auch sonstiges im Rahmen der Reise kostenlos bereitgestelltes Essen anzugeben und der Tagessatz entsprechend zu kürzen. Also: 20 Min. in der Lounge gesessen und einen Kaffee getrunken --> € 9,60 weniger auf dem Konto, denn es wurde ja auch Kartoffelsalat angeboten (Mittagessen).


sorry, aber ihr habt n Vogel! :eek:
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
sorry, aber ihr habt n Vogel! :eek:

Sorry, aber der Vogel sitzt in der Tat woanders. :mad:

Der kalkulierte Verpflegungsmehraufwand (aka Tagespauschale = abzugsfreie Reisespesen für AN) ist bei Reisen mit dem Flugzeug (und Schiff ;)) für solche Tage um die angebotenen Speisen zu kürzen (20/40/40-Regel), egal ob gegessen oder nicht. Des Weiteren sind solche Leistungen des AG an den AN (AN wird auf Kosten des AG verpflegt :rolleyes:) ab 2016 auf dem Lohnkonto mit M markiert mitzuführen. :doh:

Das kommt raus, wenn Beamte über vereinfachte Bürokratie für die Wirtschaft sinnieren. :-(
 
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