Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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Fancyflyer

Reguläres Mitglied
10.09.2013
72
0
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Aber nur wenn du versuchst mit der Unterschriftenmappe "Reiseverpflegung" ins Cockpit einzudringen, damit noch vor dem Überfliegen der Landesgrenze das deutsche Vertragsrecht gilt...

Nach Überfliegen der Landesgrenze gilt auch noch deutsches Recht, da Flugzeug deutsches Terrotorium ist. Nach Landung gilt das ausländische Recht.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Bei Auslandsreisen gelten doch die Auslandspauschalen. Egal ob ich die Mahlzeit über deutschem Boden oder ausländischem Boden einnehme. Oder hat sich das im neuen Reisekostenrecht etwa auch verändert?
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Bei Auslandsreisen gelten doch die Auslandspauschalen. Egal ob ich die Mahlzeit über deutschem Boden oder ausländischem Boden einnehme. Oder hat sich das im neuen Reisekostenrecht etwa auch verändert?

Nein, das hat sich nicht geändert. Nur die Kürzung der Pauschalen für im Flieger gereichte Köstlichkeiten ist hier das Thema.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
349
0
Ne Frage hierzu:

[...]Es stimmt, dass auch Mahlzeiten, die z. B. im Flugzeug, Zug oder auf einem Schiff gereicht werden, als „vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten“ gelten – zumindest dann, wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass „die beispielsweise auf innerdeutschen Flügen gereichten kleinen Tüten mit Chips oder Salzgebäck die Kriterien für eine Mahlzeit NICHT erfüllen und dementsprechend auch NICHT zur Kürzung der Verpflegungsmehraufwandspauschale führen.“
[...]
und:
Hier ein Auszug aus dem neuesten Schreiben des Bundesministers der Finanzen zu dem Reisekostenrecht:

"Auch ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Snack oder Imbiss (z. B. belegte Brötchen, Kuchen, Obst), der während einer auswärtigen Tätigkeit gereicht wird, kann eine Mahlzeit sein, die zur Kürzung der Verpflegungspauschale führt. [...]

So,
wie weise ich meinem AG bzw. dem Finanzamt nach, dass ich nur eine Tüte Chips (keine Mahlzeit lt. 1. Zitat) und keine Banane (anzugebende Mahlzeit lt. 2. Zitat) bekommen habe?
Foto vom Tablett inkl. danebenliegendem Boardingpass & Tageszeitung für den Datumsnachweis?
Oder muss ich mir das von der Stewardess / Pilot / Sitznachbar unter Angabe der persönlichen Steuer- und Identifikationsnummer bestätigen lassen? :doh:

Aber jetzt mal im ernst: Wie weise ich das nach, wenn jemand (also Finanzamt) nen Nachweis will?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Aber jetzt mal im ernst: Wie weise ich das nach, wenn jemand (also Finanzamt) nen Nachweis will?
Meines Wissens gibt es Kodierungen welche Mahlzeit in welcher Klasse auf welchem Segment bei einem Flug gereicht werden. Diese Kodierung sollte natürlich auf der Rechnung des RB aufgeführt werden. Somit ist der Nachweis gegenüber dem FA direkt erbracht. Einziges Manko sind Buchungen über ein ausländisches RB.

Das Foren RB weist das meines Wissens schon seit Q3 2014 vorbildlich auf den Rechnungen aus. (y)
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Meines Wissens gibt es Kodierungen welche Mahlzeit in welcher Klasse auf welchem Segment bei einem Flug gereicht werden. Diese Kodierung sollte natürlich auf der Rechnung des RB aufgeführt werden.

Also wenn ich mir Rechnungen von LH oder AB anschaue bei Buchungen direkt über deren homepage kann ich dort keine Codierung feststellen, aus der ersichtlich würde, welche Mahlzeit auf welchen Segment gereicht wurde. Es fehlt einfach an Daten, in denen das verschlüsselt sein könnte. Und vergleicht man das mit Rechnungen die drei Jahre alt sind stand damals genau dasselbe drin, da ist nichts dazugekommen.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Also wenn ich mir Rechnungen von LH oder AB anschaue bei Buchungen direkt über deren homepage kann ich dort keine Codierung feststellen, aus der ersichtlich würde, welche Mahlzeit auf welchen Segment gereicht wurde. Es fehlt einfach an Daten, in denen das verschlüsselt sein könnte. Und vergleicht man das mit Rechnungen die drei Jahre alt sind stand damals genau dasselbe drin, da ist nichts dazugekommen.
Das Foren RB liefert das schon. ;)
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Das Foren RB liefert das schon. ;)
Das habe ich wohl verstanden, die Frage ist doch ob das gut oder schlecht ist.

Wenn alle kollektiv mangels Daten nicht abrechnen möchte ich gerne sehen was dann die Finanzverwaltung macht. Ob das Foren RB insofern vorbildlich ist oder nicht sei dahingestellt, es liefert die Informationen aber leistet damit Frondienst für die Finanzverwaltung, damit diese ihre schwachsinnigen und überbürokratischen Erlasse durchpeitschen können.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
"Foren-RB liefert das" ist wohl der im Amadeus(oder Sabre) -Reiseplan aufgeführte "Mahlzeit Snack" oder "Erfrischungen" gemeint - nur am Rand sei angemerkt, dass diese Info keine "Foren RB" eigene Kreation ist, sondern von jedermann aus den online-Reiseplänen (auch auf den Airlinewebsites) gedruckt, gelesen werden kann. Kann sein, daß die Reiseabrechnung seit geraumer Zeit deshalb den gesamten Reiseplan haben möchte?
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Das habe ich wohl verstanden, die Frage ist doch ob das gut oder schlecht ist.

Wenn alle kollektiv mangels Daten nicht abrechnen möchte ich gerne sehen was dann die Finanzverwaltung macht. Ob das Foren RB insofern vorbildlich ist oder nicht sei dahingestellt, es liefert die Informationen aber leistet damit Frondienst für die Finanzverwaltung, damit diese ihre schwachsinnigen und überbürokratischen Erlasse durchpeitschen können.
Und du glaubst tatsächlich, wenn SAP, DATEV & Co. die ständigen unsinnigen Vorschriften nicht umsetzen würden hätten die Finanzbehörden das Nachsehen. :eek:

Und ganz ehrlich, bei allen ständig erweiterten Gängeleien durch die Finanzbehörden ist diese hier diskutierte Vorschrift eher eine Nichtigkeit. ;)
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Zu den Snacks gibt es jetzt ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium. Zu kürzen ist die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen nur, wenn der AN vom AG, direkt oder indirekt ein kostenloses Frühstück, Mittag- oder Abendessen erhält. Snacks im Flieger oder in der Lounge führen demnach nicht zu einer Kürzung. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium....isekostenrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
349
0
Verpflegungsmehraufwand - Mahlzeit innereuropäisch

Hi,

die Suche nach "Verpflegungsmehraufwand" ist nicht möglich
"Die folgenden Wörter sind sehr allgemein, zu kurz oder zu lang und wurden daher in der Suchanfrage ignoriert:
verpflegungsmehraufwand"
Daher hier die Frage, auch wenn ich glaube, dass das schonmal diskutiert wurde:

Soweit ich weiß führt die Tüte Chips (innerdeutsch) nicht zur Kürzung der Pauschale, weil laut BMF Chips keine Mahlzeit sind.

Wie ist dass aber bei innereuropäischen Flügen, wo's z.B. bei der Lufthansa ein Wurschtbrot gibt?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Hi,

die Suche nach "Verpflegungsmehraufwand" ist nicht möglich
Daher hier die Frage, auch wenn ich glaube, dass das schonmal diskutiert wurde:

Soweit ich weiß führt die Tüte Chips (innerdeutsch) nicht zur Kürzung der Pauschale, weil laut BMF Chips keine Mahlzeit sind.

Wie ist dass aber bei innereuropäischen Flügen, wo's z.B. bei der Lufthansa ein Wurschtbrot gibt?

Das sollte (bzw. muss) eigentlich auf den jeweiligen Rechnungen für jedes Segment ausgewiesen sein. Entweder als Volltext (Mahlzeit, Snack, etc.) oder auch als Kürzel: M/S/R/N habe ich auf die Schnelle gesehen. N dürfte für Nothing/Nichts stehen, R für Refreshment/Getränk.
 

milkalex

Erfahrenes Mitglied
17.10.2014
641
-2
Krefelder Zoo
mir wurde auf einem 9h Flug von TPE nach DXB Abflug 23.55 Uhr alles gestrichen, Frühstück, Mittag, Abend. Auch sehr schön. Wer den Flug kennt weiß das es bis auf das bescheidene Frühstück bei EK sonst nix gibts. Ah egal, bin zum Glück nur vorübergehend in good old germany.
 

bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.984
871
MUC, near OBAXA
Ich sag jetzt mal pauschal ausm Bauch heraus:
Der Arbeitgeber der anfängt Kürzung wg. innereuropäischem Flugzeug-Fraß vorzunehmen wird / war die längste Zeit mein Arbeitgeber gewesen! (n)

Persönlich nie erlebt, seit 2007 beruflich unterwegs und noch nie hat mir einer (mittelständische Firmen, börsennotierte US-Software-Konzerne, kleinere deutsche GmbHs) irgendwelche Kürzungen vorgenommen für Mahlzeiten auf, vor oder nach Flügen in der Lounge oder so, selbst bei C-Buchungen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
Ich sag jetzt mal pauschal ausm Bauch heraus:
Der Arbeitgeber der anfängt Kürzung wg. innereuropäischem Flugzeug-Fraß vorzunehmen wird / war die längste Zeit mein Arbeitgeber gewesen! (n)

Persönlich nie erlebt, seit 2007 beruflich unterwegs und noch nie hat mir einer (mittelständische Firmen, börsennotierte US-Software-Konzerne, kleinere deutsche GmbHs) irgendwelche Kürzungen vorgenommen für Mahlzeiten auf, vor oder nach Flügen in der Lounge oder so, selbst bei C-Buchungen.

Sorry, aber dein AG ist verbindlich an Steuergesetze gebunden und muss diese einhalten. Die nächste Runde an LSt. oder SV Prüfungen wird sich dieses Themas garantiert annehmen und bei sehr vielen Unternehmen vermutlich fündig werden.

Auch viele RB stellen die Rechnungen noch nicht korrekt aus. Die jeweilige Verpflegung je Segment muss auf der Rechnung erkenntlich sein. Ob das Fehlen für innerdeutsche Flüge zur Aberkennung der Umsatzsteuerkürzung führen wird muss sich noch zeigen. Die FAs sind da sehr kreativ. Aber auch diverse RBs werden da wohl noch ihr Spasseken mit haben.

Es ist auch völlig egal ob du wirklich dinierst oder auf das großzügige Angebot verzichtest. Entscheidend ist was angeboten wird.

Ob man das gut finden muss oder nicht sei mal dahingestellt. Mehr Bürokratie ist es auf jeden Fall wieder geworden. :sick:
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.402
265
MUC
Ich wiederhole mich zu dem Thema, weil es mind. 1x pro Jahr hier diskutiert wird.

Das Ding heisst VerpflegungsMEHRaufwand.

Es soll das kompensieren, was Du mehr ausgibst, weil Du gerade nicht zuhause aus Deiner Speisekammer leben kannst.

Sprich, wenn Du normalerweise mit 15€ pro Tag zuhause kalkulierst aus Deinem privaten Budget, bekommst bei einer 24h Abwesenheit in Deutschland 24€ on top, um Dir deine Mahlzeiten zu zahlen.
Sprich, Dir stehen nun 39€ zur Verfügung.

Sitzt Du jetzt im Flieger und bekommst ne Mahlzeit serviert, hast Du ja den MEHRaufwand nicht. Deswegen kürzt es Dir der Arbeitgeber bzw. das Finanzamt gibt die Kürzung vor.
Gleiches gilt fürs Frühstück im Hotel.

Der VerpflegungsMEHRaufwand ist nicht vergleichbar mit irgendwelchen Spesen, Auslandstagegeld, AVZ, o.ä. die viele gerne hätten, etc.

Falls Dein AG übrigens keinen Verpflegungsmehraufwand zahlt, kannst Du ihn übrigens in Deiner Steuererklärung selbst geltend machen.
Unter Umständen gg. Beleg übrigens auch höhere Beträge.



Aber bitte jeder sich noch einmal das Wort auf der Zunge zergehen lassen und über die Bedeutung nachdenken:

„Verpflegungs - MEHR - aufwand“

Hab extra die Silbentrennung gemacht, damit es auch die letzten verstehen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wie ist dass aber bei innereuropäischen Flügen, wo's z.B. bei der Lufthansa ein Wurschtbrot gibt?
Die Verpflegungspauschale ist dann NICHT steuerfrei, wenn das Wurschtbrot nach plausiblen Maßstäben der Ersatz für eine der drei Hauptmahlzeiten ist.

Also nach meiner Einschätzung:
Wurschtbrot auf einem Flug 9:00 - 11:00: ist kein Ersatz für eine Hauptmahlzeit, also Verpflegungspauschale fällig.
Wurschtbrot auf einem Flug 12:00 - 14:00: ist Ersatz für das Mittagessen, also Verpflegungspauschale wird gekürzt.


 

oschkosch

Erfahrenes Mitglied
14.08.2016
448
141
Die Verpflegungspauschale ist dann NICHT steuerfrei, wenn das Wurschtbrot nach plausiblen Maßstäben der Ersatz für eine der drei Hauptmahlzeiten ist.

Also nach meiner Einschätzung:
Wurschtbrot auf einem Flug 9:00 - 11:00: ist kein Ersatz für eine Hauptmahlzeit, also Verpflegungspauschale fällig.
Wurschtbrot auf einem Flug 12:00 - 14:00: ist Ersatz für das Mittagessen, also Verpflegungspauschale wird gekürzt.


Stimmt mMn so nicht. Wurstbrot gilt als Snack, zumindest steht in der Regel aufm Ticket Snack und nicht Mahlzeit. Bei Snack wird nichts abgezogen, zumindest von meinem AG nicht, der die FA Regeln schon länger befolgt. Reisekosten sind nämlich immer eines der ersten Themen, die sich das FA bei einer Prüfung anschaut.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.521
3.677
HAM
Die jeweilige Verpflegung je Segment muss auf der Rechnung erkenntlich sein. Ob das Fehlen für innerdeutsche Flüge zur Aberkennung der Umsatzsteuerkürzung führen wird muss sich noch zeigen. Die FAs sind da sehr kreativ. Aber auch diverse RBs werden da wohl noch ihr Spasseken mit haben.

:( Bei der Lufthansa steht da nichts auf der Rechnung Uf innerdeutschen Flügen. Meinst du jetzt, das dass, was die Lufthansa in Business serviert tatsächlich als Mittag oder Abendessen gewertet wird und wir zudem auch noch keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen, weil auf der Rechnung weder Snack noch Meal steht?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.197
FRA/QKL
:( Bei der Lufthansa steht da nichts auf der Rechnung Uf innerdeutschen Flügen. Meinst du jetzt, das dass, was die Lufthansa in Business serviert tatsächlich als Mittag oder Abendessen gewertet wird und wir zudem auch noch keinen Vorsteuerabzug vornehmen dürfen, weil auf der Rechnung weder Snack noch Meal steht?
Bei meinen Rechnungen von Lufthansa steht das drauf. Aber ich kann es gerne am Montag im Büro nochmal prüfen.

Der Vorsteuerabzug sollte kein Problem sein, wenn die Rechnung ansonsten der korrekten Form entspricht. Habe eben nochmal drüber nachgedacht. Das eine ist Lohnsteuer relevant, das andere Umsatzsteuer relevant. Sind zwei paar Schuhe.
 
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