Ich wiederhole mich zu dem Thema, weil es mind. 1x pro Jahr hier diskutiert wird.
Das Ding heisst VerpflegungsMEHRaufwand.
Es soll das kompensieren, was Du mehr ausgibst, weil Du gerade nicht zuhause aus Deiner Speisekammer leben kannst.
Sprich, wenn Du normalerweise mit 15€ pro Tag zuhause kalkulierst aus Deinem privaten Budget, bekommst bei einer 24h Abwesenheit in Deutschland 24€ on top, um Dir deine Mahlzeiten zu zahlen.
Sprich, Dir stehen nun 39€ zur Verfügung.
Sitzt Du jetzt im Flieger und bekommst ne Mahlzeit serviert, hast Du ja den MEHRaufwand nicht. Deswegen kürzt es Dir der Arbeitgeber bzw. das Finanzamt gibt die Kürzung vor.
Gleiches gilt fürs Frühstück im Hotel.
Der VerpflegungsMEHRaufwand ist nicht vergleichbar mit irgendwelchen Spesen, Auslandstagegeld, AVZ, o.ä. die viele gerne hätten, etc.
Falls Dein AG übrigens keinen Verpflegungsmehraufwand zahlt, kannst Du ihn übrigens in Deiner Steuererklärung selbst geltend machen.
Unter Umständen gg. Beleg übrigens auch höhere Beträge.
Aber bitte jeder sich noch einmal das Wort auf der Zunge zergehen lassen und über die Bedeutung nachdenken:
„Verpflegungs - MEHR - aufwand“
Hab extra die Silbentrennung gemacht, damit es auch die letzten verstehen.