Dumme Spiele in IST vor dem Abflug

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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
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wovon konnte der IST Beamte ableiten, dass der Pax länger als 90 Tage in der Schweiz sich aufhielt? Hat er alle Stempel nach Ein- und Ausreise zugeordnet und die Tage gezählt oder wie? Dabei bei Daueraufenthalt der Drittstaatler in der EU (zumindest in AT D CH) wird der Pass gar nicht gestempelt. Also das ganze war reine Spekulation und Willkür des IST Beamten. Ausstellungsort des Passes hat auch nichts mit dem Aufenthaltsland zu tun, wurde hier schon mehrmals besprochen. Man konnte den Pass bei Durchreise in CH verloren haben und in der Botschaft in Bern neu ausgestellt bekommen.
So ein Flugticket hat gewöhnlich einen Ausstellungs- und Abflugort. Das gibt schon mal einen Hinweis darauf, dass eventuell ein Aufenthaltstitel vorhanden sein sollte.

Junx, labert hier nicht rum. Die Überprüfung war im Rahmen und fertig ist es. Bei einem weniger engagierten Mitarbeiter wäre er vielleicht durchgekommen. Ist aber egal ...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.980
1.047
DUS, HAJ, PAD
...
Dabei bei Daueraufenthalt der Drittstaatler in der EU (zumindest in AT D CH) wird der Pass gar nicht gestempelt.
...

Selbstverständlich wird bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengenraum der Pass gestempelt bei Drittstaatlern mit Daueraufenthaltstiteln. Gerade um Aufenthaltszeiten nachzuweisen. Die Niederlassungserlaubnis für D erlischt z.B. bei einer Abwesenheit von länger als 6 Monaten. Dies wird dann auch bei der Einreise wieder überprüft. Kann dir auch gerne Bilder mit Dutzenden Seiten voller Schengenstempel schicken.

Der Schengen-Status der Schweiz ist mir nicht im Detail bekannt, aber bei einer Einreise nach D und AT von IST würde es auf jeden Fall einen Stempel geben unabhängig vom Aufenthaltstitel , bei der Schweiz mit ziemlicher Sicherheit auch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.008
11.302
wovon konnte der IST Beamte ableiten, dass der Pax länger als 90 Tage in der Schweiz sich aufhielt? Hat er alle Stempel nach Ein- und Ausreise zugeordnet und die Tage gezählt oder wie?

Du wirkst unglaeubig, aber, ja, so wird er das im Zweifelsfall machen muessen.

Er liest Timatic, da steht

"Passport required.
- Passports and/or passport replacing documents must be valid
for at least 3 months beyond the period of intended stay.

Visa required, except for A max. stay of 90 days. The max. stay is granted within 180 days."

Das sind die Einreisevoraussetzungen, und die prueft er. Wenn er seinen Job ordentlich macht.

Letztlich fischen wir aber im Trueben, wenn der OP nicht noch Informationen nachschiesst.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Selbstverständlich wird bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengenraum der Pass gestempelt bei Drittstaatlern mit Daueraufenthaltstiteln. Gerade um Aufenthaltszeiten nachzuweisen. Die Niederlassungserlaubnis für D erlischt z.B. bei einer Abwesenheit von länger als 6 Monaten. Dies wird dann auch bei der Einreise wieder überprüft. Kann dir auch gerne Bilder mit Dutzenden Seiten voller Schengenstempel schicken.

Der Schengen-Status der Schweiz ist mir nicht im Detail bekannt, aber bei einer Einreise nach D und AT von IST würde es auf jeden Fall einen Stempel geben unabhängig vom Aufenthaltstitel , bei der Schweiz mit ziemlicher Sicherheit auch.
Aufenthaltstitelinhaber werden an Schwengengrenzen grundsätzlich nicht gestempelt.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Da mir Dein Ton nicht gefällt:

Ad 1: ein Visum ist ein Aufenthaltstitel
Ad 2: nicht über Sachen reden, von denen man keine Ahnung hat
Ad 3: die türkischen Handlanger haben nur ordentlich ausgewiesene Pax an Bord zu lassen, sonst wird es nämlich teuer
Ad 4: der Besitz irgendwelcher güldenen Meilenkärtchen ist kein Indiz für Kenntnisse des Schengener Regelwerks oder Einreisebestimmungen für die Schweiz
Es ist mir eigentlich egal ob dir mein Ton gefällt, er war weder unhöflich noch vom Thema abweichend. Wenn du hingegen wiederholt falsches postest und du eine Korrektur wieder mit falschen Fakten verteidigst ist das ignorant.

ad 1 und? Du hast ja behauptet das ein längerer Aufenthalt immer ein Visum erfordert (Was schlicht falsch ist!) und nicht dass ein Visum auch ein Aufenhaltstitel ist.
ad 2 Nachdem meine Famile von Aufenthaltstiteln für Drittstaatler betroffen ist und ich mich seit Jahren damit beschäftigen muss, beinhaltet dein Posting durchaus Ironie.
ad 3 Du kapierst es einfach nicht, siehe ad 4
ad 4 Ich brauche nichtmal ein Meilenkärtchen um zu wissen, dass jemand Mit einem gültigen Passdokument ohne Visumspflicht sowohl in die EU, als auch nach CH ohne irgendeinen Nachweis des Aufenthaltstitels einreisen darf. Da reicht normaler Menschenverstand und eben die Kenntnis des zitierten Regelwerks. Siehe nachfolgend:

Zur Einreise bereichtigt...
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
(Ausländergesetz, AuG)1

vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. März 2015)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. März 20023,

beschliesst:
...
3. Kapitel: Ein- und Ausreise
Art. 5 Einreisevoraussetzungen


1 Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen wollen:

a.
müssen über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier und über ein Visum verfügen, sofern dieses erforderlich ist;
b.
müssen die für den Aufenthalt notwendigen finanziellen Mittel besitzen;
c.
dürfen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die internationalen Beziehungen der Schweiz darstellen; und
d.
dürfen nicht von einer Fernhaltemassnahme betroffen sein.

...und nicht irgendein Aufenthaltstitel!!! Und daruber kann sich auch kein türkischer Wichtigtuer hinwegsetzen...
 
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volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
857
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VIE
Selbstverständlich wird bei jeder Ein- und Ausreise in den Schengenraum der Pass gestempelt bei Drittstaatlern mit Daueraufenthaltstiteln. Gerade um Aufenthaltszeiten nachzuweisen. Die Niederlassungserlaubnis für D erlischt z.B. bei einer Abwesenheit von länger als 6 Monaten. Dies wird dann auch bei der Einreise wieder überprüft. Kann dir auch gerne Bilder mit Dutzenden Seiten voller Schengenstempel schicken.

Der Schengen-Status der Schweiz ist mir nicht im Detail bekannt, aber bei einer Einreise nach D und AT von IST würde es auf jeden Fall einen Stempel geben unabhängig vom Aufenthaltstitel , bei der Schweiz mit ziemlicher Sicherheit auch.

FALSCHINFO betreffend Bestempeln. Oder deine Informationen stammen aus den 80ger Jahren oder so
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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1.047
DUS, HAJ, PAD
Aufenthaltstitelinhaber werden an Schwengengrenzen grundsätzlich nicht gestempelt.

Jede Einreise und jede Ausreise. Letztes Mal im April 2015 bei der Reise in die USA. Aufenthaltstitel vorhanden seit 2006, seitdem gab es bei jeder Schengenausreise einen Stempel, sogar in Algeciras mit dem Schiff.

Eu-Pässe werden nicht gestempelt, Nicht Eu-Pässe schon mit oder ohne Aufenthaltstitel. Keine Ahnung woher ihr diese Falschinformation habt?

Wiederholung macht das nicht richtiger.
 
F

feb

Guest
Heja, was für ein Wind. Und gleich vorab: Von den einschlägigen Regeln (Non- Schengen- Pax, vermutlich Japaner, auf IST - ZRH ohne den eidgenössischen Ausländerausweis) habe ich keinen blassen Schimmer.

Denjenigen, die das Vorgehen des Swiss- Personals in IST für richtig halten (= Verlangen nach einem Ausländerausweis) stelle ich aber die Frage: Warum haben sie den TE dann letztlich doch ohne diesen Ausweis durchgelassen???

Entweder war das Verlangen nach dem Ausländerausweis oder das Ausreisenlassen ohne Ausländerausweis rechtswidrig. Klassische Zwickmühle, würde ich sagen.

Wenn mir da ein Denk- und Logikfehler unterläuft, bin ich für freundliche Hinweise dankbar.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Fred, wir müssen unterscheiden: Ein Langfristiger Aufenthalt ist ein Aufenthalt nach nationalem Recht, ein Kurzaufenthalt regelt das Schengener Regelwerk. Auch in der Schweiz wird für die Ersteinreise grundsätzlich ein Visum benötigt. Ob es da in der Schweiz Ausnahmen gibt, weiß ich nicht, in D gibt es sie. Das ist letztlich irrelevant. Jetzt stell Dir vor, Du machst Check In und weißt, dass der Japaner eigentlich visumfrei ist, aber im Fall des Wohnsitzes (Wie Du darauf kommst, dass er da wohnt ist letztlich auch egal) grundsätzlich mal einen Aufenthaltstitel benötigt. Worst case für die Airline ist, dass er an der Grenze umgedreht wird und die Airline bezahlen soll. Was machst Du? Eine Anfrage an den Zielflughafen und gut ist es, Du bekommst eine Bestätigung und hast Deine Pflicht und Schuldigkeit getan. Darum geht es und das ist im Rahmen.
Weiterhin wird das von Dir gepostete Gesetz bei Kurzaufenthalten durch Schengen-regelungen überlagert.
Ein Visum ist gem. deutschem und EU Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel.
Stempelmodalitäten finden sich im Anhang des Schengener Grenzkodex.

Sachverhaltsabwandlung: Japan benötigt in der Schweiz auch bei langen Aufenthalten kein Visum. Das wäre dann eine Ausnahme, von deren Existenz die Airline sich überzeugen muss. Wie wir es drehen und wenden: Der Arsch bleibt hinten, die Airline hat es richtig gemacht, auch wenn der Ton unter aller Sau war.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
Jede Einreise und jede Ausreise. Letztes Mal im April 2015 bei der Reise in die USA. Aufenthaltstitel vorhanden seit 2006, seitdem gab es bei jeder Schengenausreise einen Stempel, sogar in Algeciras mit dem Schiff.

Eu-Pässe werden nicht gestempelt, Nicht Eu-Pässe schon mit oder ohne Aufenthaltstitel. Keine Ahnung woher ihr diese Falschinformation habt?

Wiederholung macht das nicht richtiger.

Da bist Du leider falsch. Hat auch keinen Sinn, denn Stempel sind da um zu prüfen, ob die maximalen Aufenthaltstage überschritten wurden. Da Du aber einen Aufenthaltstitel hast gibt es für Dich keine maximale Aufenthaltsdauer, was das Stempeln unsinnig macht. Gestempelt werden ausschließlich Kurzaufenthalte. Oder in Deinem Fall: Normalerweise! Kannst ja beim nächsten mal fragen, was das soll ;-)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
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Münchener Outback
Wenn mir da ein Denk- und Logikfehler unterläuft, bin ich für freundliche Hinweise dankbar.

Vom Ansatz her richtig. In Zeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnologie reicht aber eine Mail (oder Fax für Linkshänder unter uns :p) an die Grenzbehörde im Zielland. Wenn die zustimmen darf geflogen werden.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Da bist Du leider falsch. Hat auch keinen Sinn, denn Stempel sind da um zu prüfen, ob die maximalen Aufenthaltstage überschritten wurden. Da Du aber einen Aufenthaltstitel hast gibt es für Dich keine maximale Aufenthaltsdauer, was das Stempeln unsinnig macht. Gestempelt werden ausschließlich Kurzaufenthalte. Oder in Deinem Fall: Normalerweise! Kannst ja beim nächsten mal fragen, was das soll ;-)

Woher hast du dein Wissen?

Ich habe einen Aufenthaltstitel im schicken Scheckkartenformat in der Hand und einen Non-Eu Pass voller Schengen Ein- und Ausreisestempel aus 6 verschiedenen Ländern, die es laut dir ja nicht gibt. Z.B. auch bei dem Non-Schengen Flug MAD-FRA mit LAN gibt es einen Einreisestempel in MAD.

Und es macht Sinn wie ich bereits geschrieben habe (z.B. Abwesenheit), aber es macht keinen Sinn mit so von sich überzeugten zu diskutieren, die keine Fehler eingestehen können.

Update: D scheint als Aufenthaltserlaubnis ausstellendes Land nicht zu stempeln, alle anderen Schengenstaaten die Ein- und Ausreise aber schon (E, NL, ...) um dort die 90 Tage Kurzaufenthalt nachzuweisen eventuell.


Ciao.
 
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Ice_B

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22.11.2011
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Münchener Outback
Woher hast du dein Wissen?

Ich habe einen Aufenthaltstitel im schicken Scheckkartenformat in der Hand und einen Non-Eu Pass voller Schengen Ein- und Ausreisestempel aus 6 verschiedenen Ländern, die es laut dir ja nicht gibt. Z.B. auch bei dem Non-Schengen Flug MAD-FRA mit LAN gibt es einen Einreisestempel in MAD.

Und es macht Sinn wie ich bereits geschrieben habe (z.B. Abwesenheit), aber es macht keinen Sinn mit so von sich überzeugten zu diskutieren, die keine Fehler eingestehen können.

Update: D scheint als Aufenthaltserlaubnis ausstellendes Land nicht zu stempeln, alle anderen Schengenstaaten die Ein- und Ausreise aber schon (E, NL, ...) um dort die 90 Tage Kurzaufenthalt nachzuweisen eventuell.


Ciao.

Ich versuche es nochmal, vielleicht ist es dann eingängig. Die Stempelung wird in der Anlage IV zur EU VO 562/2006 geregelt. Diese EU Verordnung regelt aber ausschließlich den Kurzaufenthalt. Der Ami mit einem Aufenthaltstitel (nicht Visum) der irgendwo im Schengenraum lebt, muss zum Beispiel auch die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Er hat auch keinen Kurzaufenthalt nachzuweisen (was über die Stempel geschieht), weil er ja da lebt. Also langfristig. Mit einem nationalen Aufenthaltstitel. Es werden daher alle diejenigen, die im Schengenraum leben nicht gestempelt. GRUNDSÄTZLICH! Wenn es aber nun Janet trifft und Sie dauernd gestempelt ist, dann ist das einfach mal persönliches Pech und nicht allgemeingültig.
 
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feb

Guest
Vom Ansatz her richtig. In Zeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnologie reicht aber eine Mail (oder Fax für Linkshänder unter uns :p) an die Grenzbehörde im Zielland. Wenn die zustimmen darf geflogen werden.

Ja, so könnte es laufen. Dann würde die Swisseuse etwa gesagt haben:

"Wir haben ihre Aufenthaltsberechtigung mittels eiliger Anfrage geprüft. Alles in Ordnung, sie können fliegen."

Der TE hat aber berichtet:

"Aus heiterem Himmel sagt sie dann plötzlich: „Ich mache Ihnen jetzt eine Ausnahme. Wir haben die Kollegen in Zürich bereits über Ihre Ankunft informiert. Bereiten Sie sich auf ein Verhör vor. [Pause] Und verschwinden Sie jetzt."

Aber ich gebe dir Recht: Vielleicht hat die Swisseuse tatsächlich in CH angefragt und grünes Licht erhalten. Dann gibt es also für den Fall drei Lösungen:

1. Verlangen nach dem Ausländerausweis war rechtswidrig oder
2. Erlauben der Ausreise ohne den Ausweis war rechtswidrig oder
3. Die Swisseuse hat mit der angeblichen "Ausnahme" dreist gelogen.

Für die theoretisch vierte Möglichkeit - der TE bindet uns eine erfundene Story auf - habe ich keinen Anhaltspunkt.
 
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feb

Guest
Diese Aussage ist offensichtlich falsch. Grundsätzlich stimmt ja nun offensichtlich schon mal nicht, wie dir auch einleuchten wird.

@janetm: Nichts gegen deine Aussagen und schon gar nicht gegen deine Person, aber Ice_B hat mit vielen kenntnisreichen Posts belegt, dass er "vom Fach" ist. Kläre in aller Ruhe, weshalb du eine abweichende Praxis erfährst.
 
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gtrecker

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29.06.2009
702
44
CGN
Das mit dem Stempeln von Pässen mit Aufenthaltstiteln ist so eine Sache - sollte eigentlich nicht sein:
Artikel 10 des Schengener Grenzkodex ist so intendiert, dass die in Absatz 1 genannten Fallgruppen zu stempeln sind, der Rest nicht.
Sprich: Aufenthaltstitel = kein Stempel. Das wird aber vielleicht nicht an allen Außengrenzen der EU so gehandhabt...

Den Titel muss man natürlich schon vorzeigen, wenn man auch visumfrei einreisen könnte.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0001:0032:DE:PDF

Sicher nicht zu Stempelen sind die Pässe von Drittsaatsangehörigen von EU-Bürgern mit enstsprechedem Titel. Da kann man eigentlich jedem Grenzer sagen "Stopp".

Auf der anderen Seite gibt es in Deutschland gewisse Titel, die nach längerem Verbleib in Ausland erlöschen. Dann muss der Ausländer nachweisen, dass er nicht zu lange im Ausland war, etwa durch Stempel des Ziellandes.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ein Mitarbeiter von mir war 2014 in AYT im Urlaub. Flug mit TK via IST.

Er ist Montenegriner mit dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei ihm ist die Erlaubnis im Pass eingeklebt.

Seine Frau ist zwar in Deutschland geboren, aber Türkin. Sie hat die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als separate Karte.

Nun hat sie diese Karte leider zu Hause vergessen, dies ist aber erst aufgefallen, als sie von IST aus nach Deutschland boarden wollte. Resultat: Denied Boarding und diemganze Familie blieb 3 Tage in IST bei Verwandten bis die Karte aus Deutschland nachgeschickt worden war.
 
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Ice_B

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Münchener Outback
Ein Mitarbeiter von mir war 2014 in AYT im Urlaub. Flug mit TK via IST.

Er ist Montenegriner mit dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei ihm ist die Erlaubnis im Pass eingeklebt.

Seine Frau ist zwar in Deutschland geboren, aber Türkin. Sie hat die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als separate Karte.

Nun hat sie diese Karte leider zu Hause vergessen, dies ist aber erst aufgefallen, als sie von IST aus nach Deutschland boarden wollte. Resultat: Denied Boarding und diemganze Familie blieb 3 Tage in IST bei Verwandten bis die Karte aus Deutschland nachgeschickt worden war.

Wobei in dem Fall die Türkin von sich aus schon visapflichtig und damit die Ausgangssituation eine andere ist. Nichtsdestotrotz kann das auch einem visafreien Staatsangehörigen "blühen". Die Airline will sich einfach Ärger vom Hals halten.