Dumme Spiele in IST vor dem Abflug

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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
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Er ist Montenegriner mit dauerhafter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Bei ihm ist die Erlaubnis im Pass eingeklebt.

Deutschland ist da fortschrittlicher als die Schweiz. Die klebten ein solches Visum bereits 1992 in den Pass.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Ich denke, das einzig wahre Problem ist der Umgang der Mitarbeiter dieser von den Airlines beauftragten Service-Dienstleister mit den Passagieren.

Gerade in den Fällen, bei denen man den Passagier - egal aus welchen Gründen - nicht direkt "durchwinkt", ist entsprechende Kommunikationsfähigkeit gefragt, um dem Passagier den Sachverhalt zu erklären. Wenn es dem (vielfach schlecht bezahlten) Personal des betreffenden Dienstleisters aber nicht möglich ist, einen passenden Umgang mit dem Passagier zu pflegen - sei es mangels passendem Verhalten oder mangelnder Sprachkenntnis (ich hatte hier mit dem von SWISS beauftragen Personal in ZRH bereits negative Erfahrungen, mangels adäquater Deutsch- und Englischkenntnisse), dann wird die Situation für alle Beteiligten sicherlich nicht entspannter.

Der Umstand, dass die Airlines für die Beförderung eines Passagiers ohne passende Dokumente von den Behörden ordentlich zur Kasse gebeten werden (z.B. 10.000 US$ Konventionalstrafe seitens der US-Behörden), dürfte es jedem Passagier verständlich machen, dass diese Dokumenten-Checks nicht grundlos geschehen. Umso wichtiger ist es aber auch, in so einer Situation möglichst transparent das akut vorhandene Problem mit den Reisedokumenten sachlich zu artikulieren. Leider geschieht dies viel zu oft nicht in der gebotenen Form, wodurch die Situation schnell den Hang zur Eskalation hat.

Den Airlines sollte bewusst sein, dass der Dokumenten-Check in vielen Fällen einen sehr negativen Touch beim Erlebnis entlang der Reisekette hinterlässt, und somit auch negativ auf das Image der Airline abfärbt. Dementsprechend würde das Stations-Personal (egal welcher Airline) in vielen Fällen sehr gut daran tun, die Service-Orientierung und Freundlichkeit der von den Airlines beauftragten Dienstleistern stärker zu kontrollieren und einzufordern.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.784
5.529
Den Airlines sollte bewusst sein, dass der Dokumenten-Check in vielen Fällen einen sehr negativen Touch beim Erlebnis entlang der Reisekette hinterlässt, und somit auch negativ auf das Image der Airline abfärbt. Dementsprechend würde das Stations-Personal (egal welcher Airline) in vielen Fällen sehr gut daran tun, die Service-Orientierung und Freundlichkeit der von den Airlines beauftragten Dienstleistern stärker zu kontrollieren und einzufordern.

Stellt sich dann aber nicht die Frage, ob das eine Airline wirklich interessiert? Für die Airline wird doch meiner Meinung nach wahrscheinlich im Vordergrund stehen, dass man mit dem Dienstleister für den Dokumenten-Check jemand hat, dem man im Innenverhältnis Kosten weiterreichen kann, wenn jemand auf den Flug gekommen ist, der nicht hätte mitgenommen dürfen. :confused:
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.784
5.529
:confused:

Passagier wird am Ziel abgewiesen, weil Dokumente nicht ok, Airline muss dafür irgendwas zahlen. Dann ist es doch einfacher, das an den im Zweifel solventeren und vielleicht auch dagegen versicherten Dienstleister für den Dokumenten-Check durchzureichen als an an den Passagier?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.894
11.086
Wenn es denn einen Diensleister gibt.

Die deutsche Rechtsprechung sagt (mE zu unrecht) dass der Passagier der Airline schadensersatzpflichtig ist, wenn er abgewiesen und der Airline eine Strafe auferlegt wird. Dabei waere es Aufgabe der Airline, die Einreiseefordernisse zu kennen, zu pruefen und auf Basis dessen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.784
5.529
Wenn es denn einen Diensleister gibt.

Kommt ja gelegentlich vor.

Die deutsche Rechtsprechung sagt (mE zu unrecht) dass der Passagier der Airline schadensersatzpflichtig ist, wenn er abgewiesen und der Airline eine Strafe auferlegt wird. Dabei waere es Aufgabe der Airline, die Einreiseefordernisse zu kennen, zu pruefen und auf Basis dessen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.

Ungeprüft in die Tüte gesagt, ist der Dienstleister dann wahrscheinlich Erfüllungsgehilfe der Airline (bezogen auf deutsches Recht). Dann dürfte es neben einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Passagier auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstleister geben (aus dem Innenverhältnis zur Airline). Die Frage der Konkurrenz von Schadensersatzansprüchen in dieser Konstellation ist mir für den Moment zu hoch, aber die Airline wäre ja blöde, wenn sie nicht zunächst beim Dienstleister zu liquidieren versucht.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.166
3.084
Z´Sdugärd
Die deutsche Rechtsprechung sagt (mE zu unrecht) dass der Passagier der Airline schadensersatzpflichtig ist, wenn er abgewiesen und der Airline eine Strafe auferlegt wird. Dabei waere es Aufgabe der Airline, die Einreiseefordernisse zu kennen, zu pruefen und auf Basis dessen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
Flieg mal von Frankfurt nach St. Petersburg mit LH zum Beispiel. Da "sollst" du alles selbst machen. Ticket am Automaten ziehen, Gepäck am Automaten einchecken...da kontrolliert bis zur russischen Grenze NIEMAND deine Papiere und ob du auch der bist dessen Reisepass da gerade durch den Automaten gezogen wird.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.894
11.086
Ich bin noch nie LH nach Russland geflogen. Ich bin allerdings bereits andere Airlines nach Russland und LH in visumpflichtige Laender geflogen. In jedem (!) Fall wurde ueberprueft, ob die Einreisevoraussetzungen erfuellt wurden, Stichwort "DOC OK" auf der LH-Bordkarte.

Insofern fehlt mir da etwas der Glaube.
 

Camba

Erfahrenes Mitglied
08.05.2010
484
13
Warum? Weil man Dich, als einen von Millionen Ausländern stempelt?
Gegenfrage: macht das Stempeln Sinn?

Es soll nicht gestempelt werden, wird aber trotzdem.
Zum OP: In D sieht es so aus: Wird der Aufenthaltstitel im Ausland verloren, muss ein neues Einreisevisum bei der zuständigen Botschaft beantragt werden. Ausnahme: priviligierte Ausländer gem. AufthG.
Schweiz könnte, da Schengen, ähnlich sein.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Flieg mal von Frankfurt nach St. Petersburg mit LH zum Beispiel. Da "sollst" du alles selbst machen. Ticket am Automaten ziehen, Gepäck am Automaten einchecken...da kontrolliert bis zur russischen Grenze NIEMAND deine Papiere und ob du auch der bist dessen Reisepass da gerade durch den Automaten gezogen wird.

Du ziehst wirklich Dein Flugticket am Automaten? Schon lustig, dass im Vielfliegertreff gefühlte 50% ein Ticket nicht von einer Bordkarte unterscheiden können.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.166
3.084
Z´Sdugärd
Du ziehst wirklich Dein Flugticket am Automaten? Schon lustig, dass im Vielfliegertreff gefühlte 50% ein Ticket nicht von einer Bordkarte unterscheiden können.
Auch schön das es immer wieder Klugscheisser gibt. Ich ziehe an jedem Automaten ein Ticket. Nächstes mal schreibe ich dann für dich "ein bedrucktes Blatt Papier"...

@Airsicknessbag
Dachte ich auch immer das hier kontrolliert werden sollte. Dieses "Selfcheckin Gepäckschalter" im T1 hab ich auch zum ersten mal wirklich war genommen. In STR wirst ja beim Gepäckeinchecken extra nach dem Visa gefragt. Beim "bedruckten Blatt Papier" lösen wird man auch darauf hingewiesen das man ein Visa braucht und mit seiner Bestätigung die Haftung an einen selbst übergeht wen man nicht reingelassen wird und die Fluggesellschaft die Kosten auf einen abwälzt. Ob da der nervöse Kerl am Schalter vielleicht nicht richtig gehandelt hat und uns fälschlicher weise zum selbst Gepäck einchecken geschickt hat kann ich nicht sagen. Fakt ist das KEIN MENSCH meinen Pass sehen wollte (ausser die Automaten bei der Ausreise). Aber die interesieren sich ja nicht fürs Visa. Wen das nächste mal bist schaust dir an.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.521
8.992
FRA/QKL
Auch schön das es immer wieder Klugscheisser gibt. Ich ziehe an jedem Automaten ein Ticket. Nächstes mal schreibe ich dann für dich "ein bedrucktes Blatt Papier"...
Dein elektronisches Ticket kaufst du vorab im Internet, per App, offline im RB oder von mir aus direkt am Ticketschalter am Flughafen. Am Automaten ziehst du dann deinen Boarding Pass und erhälst gegebenenfalls noch einen Beleg (Rechnung, Quittung) für dein elektronisches Ticket ausgedruckt. ;)
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Flieg mal von Frankfurt nach St. Petersburg mit LH zum Beispiel. Da "sollst" du alles selbst machen. Ticket am Automaten ziehen, Gepäck am Automaten einchecken...da kontrolliert bis zur russischen Grenze NIEMAND deine Papiere und ob du auch der bist dessen Reisepass da gerade durch den Automaten gezogen wird.

In VIE wird bei Flügen nach RU oder auch UA (wo nicht mal ein Visum gebraucht wird) vor dem Boarding der Reisepass und etwaige Visa von einem VIAS Mitarbeiter überprüft. Jedenfalls bei OS Flts, nehme an, andere Airlines werden das auch so handhaben.
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Auch schön das es immer wieder Klugscheisser gibt. Ich ziehe an jedem Automaten ein Ticket. Nächstes mal schreibe ich dann für dich "ein bedrucktes Blatt Papier"...

@Airsicknessbag
Dachte ich auch immer das hier kontrolliert werden sollte. Dieses "Selfcheckin Gepäckschalter" im T1 hab ich auch zum ersten mal wirklich war genommen. In STR wirst ja beim Gepäckeinchecken extra nach dem Visa gefragt. Beim "bedruckten Blatt Papier" lösen wird man auch darauf hingewiesen das man ein Visa braucht und mit seiner Bestätigung die Haftung an einen selbst übergeht wen man nicht reingelassen wird und die Fluggesellschaft die Kosten auf einen abwälzt. Ob da der nervöse Kerl am Schalter vielleicht nicht richtig gehandelt hat und uns fälschlicher weise zum selbst Gepäck einchecken geschickt hat kann ich nicht sagen. Fakt ist das KEIN MENSCH meinen Pass sehen wollte (ausser die Automaten bei der Ausreise). Aber die interesieren sich ja nicht fürs Visa. Wen das nächste mal bist schaust dir an.

Auf die fehlenden s und n bei wenn und dass, wurde ja schon hingewiesen. Und das ss statt ß liegt vielleicht an der Tastatur.
Aber EIN Sichtvermerk bezeichnet man als Visum. Erst wenn es mehrere werden, sagt und schreibt man Visa. Das nennt sich dann Mehrzahl(oder bei Visa besser passend, Plural).

Mir war gerade ein wenig nach Klugscheißen.:cool:
 

mikimoto

Aktives Mitglied
09.02.2010
231
0
YVR, ZRH
Ich habe mich nicht klar ausgedrückt bzw. ich habe die zwei Angelegenheiten vermischt dargestellt. Richtig ist, dass die Formalitäten stimmen müssen. Und das andere ist das nach wie vor inakzeptable Verhalten der Mitarbeiterin für die Visa-Kontrolle. Aber welche Voraussetzungen müssen denn erfüllt sein?

Was die Angelegenheit um Visa/Aufenthaltstitel betrifft, wusste ich nicht, worum es genau ging. Denn auf meine Fragen gab es nie eine Antwort. Natürlich ersetzen Visitenkarten und anderes nicht einen gestohlenen amtlichen Ausweis. Und, die 90-Tage Regel wäre wie gesagt kein Problem gewesen, denn ich hätte einige Flugreservationen (ist aber auch nicht amtlich und könnte ja storniert werden!) für eine Weiterreise vorweisen können.

Ich habe mich dort (innerlich) fürchterlich aufgeregt, da ich das Problem nicht verstanden habe und entsprechend nicht an einer Lösung arbeiten konnte. Ich habe schon daran gedacht, einen Flug über irgendeinen zivilisierten europäischen Staat nach Japan zu buchen - und natürlich dort auszusteigen. Aber wenn man keine Informationen hat, dann ist man ziemlich handlungsunfähig und es war ja schon spät.

In Zürich war dann alles kein Problem. Was lerne ich daraus? In Türkei bin ich nächstes Mal der echte Japaner und spreche so schlecht Englisch, dass die keinen Bock mehr haben, mir Fragen zu stellen.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Auf die fehlenden s und n bei wenn und dass, wurde ja schon hingewiesen. Und das ss statt ß liegt vielleicht an der Tastatur.
Aber EIN Sichtvermerk bezeichnet man als Visum. Erst wenn es mehrere werden, sagt und schreibt man Visa. Das nennt sich dann Mehrzahl(oder bei Visa besser passend, Plural).

Mir war gerade ein wenig nach Klugscheißen.:cool:

Wie funktioniert das dann bei der Visa (Karte)? :confused: :eek:
 
K

Krematorium

Guest
Aber EIN Sichtvermerk bezeichnet man als Visum.
Mir war gerade ein wenig nach Klugscheißen.:cool:

Ich finde es besonders amüsant, wenn derjenige korrigiert, der selbst Fehler macht. Es muss grammatikalisch korrekt natürlich "einen Sichtvermerk" heißen, Akkusativ statt Nominativ.
 
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