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Also ich habe das mit der Garantie und den Forderungen auch noch nicht verstanden...
Wie bei allen Käüfen hat der Verkäufer erst mal ein Recht auf Behebung des Mangels. Darum bemüht sich VW ja.
Da dem Käufer aber bis dato kein nachweisbarer materieller Schaden entstanden ist, greift meiner Meinung nach der Garantiefall nicht.
Wie bei allen Käüfen hat der Verkäufer erst mal ein Recht auf Behebung des Mangels. Darum bemüht sich VW ja.
Da dem Käufer aber bis dato kein nachweisbarer materieller Schaden entstanden ist, greift meiner Meinung nach der Garantiefall nicht.