Jein, nicht ganz öffentlicher Grund. Der Flughafen ist privat, sprich nicht öffentlicher Grund. Die Kantonspolizei ist da für die Handgepäckkontrolle zuständig, sowie auch die Sicherheit im "öffentlichen" Teil des Flughafens und hat somit, da im Auftrag des Betreibers handelnd, das Hausrecht und kann dich auch wegweisen. Das gleiche bei den Kontrollen, die Polizei ist vom Flughafen beauftragt dafür, mit entsprechenden Leistungsverrechnung.
Gleiches wie bei einer Disco, die Security kann dich wegweisen oder dir den Eintritt verwehren, da sie das Hausrecht des Betreibers/Besitzers ausübt. Das mit den Ausweiskontrollen ist eine Sache, grundsätzlich keine Befugnis, kann aber als Bedingung zum Eintritt angesehen werden. Dann hast du jedoch das Recht darauf zu verzichten, bleibst dem Club aber auch fern. Gleich am Flughafen, du musst dein Gepäck nicht zeigen, hast dann jedoch keine Möglichkeit die Sicherheitskontrollen zu passieren.
Sollte in etwa so stimmen hoff ich mal.