Nur für Nichtraucher in Bayern - Abstimmen gehen

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Soll es besseren Nichtraucherschutz in Bayern geben?

  • Ja

    Abstimmungen: 30 55,6%
  • Nein

    Abstimmungen: 24 44,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    54

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
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Sicherlich nicht. Aber hast Du Dir schon einmal vorzustellen versucht, wie es wohl wäre, wenn Dich Morgen ein Fahrzeug anfährt, und Du dann im Koma liegst?

Dann sind all Deine Wünsche und Träume Makulatur.

Keiner von uns, weiss was morgen ist.

Sicherlich, und morgen ist ein neuer Tag, und bei Regen wird der Boden nass. Alles wichtige Weisheiten, die mit dem Thema absolut nicht das Geringste zu tun haben. :)
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.849
57
MUC
Sicherlich nicht. Aber hast Du Dir schon einmal vorzustellen versucht, wie es wohl wäre, wenn Dich Morgen ein Fahrzeug anfährt, und Du dann im Koma liegst?

Dann sind all Deine Wünsche und Träume Makulatur.

Keiner von uns, weiss was morgen ist.

Carpe diem

Ich seh den Zusammenhang mit einem Rauchverbot in öffentlichen Räumen nicht ganz :confused: Das ist mir zu hoch.
Vielleicht hätte ich Philosophie studieren sollen.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
Arbeitest Du bei LH?

Die regeln auch immer alles mit dem Verweis auf die Mehrheit der Kunden.=;

Komisch dass Du Dich beschwerst andere hätten keine Argumente, Du stellst ständig Behauptungen auf, die widerlegt werden, was Du dann durch Themenwechsel ignorierst.

Die persönlichen Unterstellungen kommen da noch dazu.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.391
1.251
Vielleicht ist es Dir entgangen. Aber eine Gaststätte bzw. ein Biergarten, sind kein öffentlicher Raum (bis auf wenige Ausnahmen).

Letzlich hat man aus Angst vor der Tabaklobby den einfachen Weg nicht genommen, nämlich jedem Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sichern, dann wäre das Thema für alle Gaststätten außer Einpersonenbetrieben erledigt gewesen.
 

Lion

Erfahrenes Mitglied
14.08.2009
1.699
0
Dahoam
www.1steintisch-in-krabi.de
Letzlich hat man aus Angst vor der Tabaklobby den einfachen Weg nicht genommen, nämlich jedem Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sichern, dann wäre das Thema für alle Gaststätten außer Einpersonenbetrieben erledigt gewesen.

Ich denke gerade darüber nach, ob es vielleicht nicht am Besten wäre, wenn jedem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz sicher wäre.

Aber, wenn, wäre, hätte, dürfte, könnte; so etwas entspricht nicht der Realität.:sick:
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Sicherlich nicht. Aber hast Du Dir schon einmal vorzustellen versucht, wie es wohl wäre, wenn Dich Morgen ein Fahrzeug anfährt, und Du dann im Koma liegst?

Dann sind all Deine Wünsche und Träume Makulatur.

Keiner von uns, weiss was morgen ist.

Carpe diem

Finde Dein Beispiel eine gute Vorlage:

Hier noch ein mal der Artikel 2 GG:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Im Falle eines Autounfalles wird Dein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Gibt es dafür ein Fremdverschulden, wird der Verursacher gemäß Strafgesetzbuch verurteilt.

Wenn ein Raucher einen Nichtraucher durch Passivrauchen in seinem Recht nach Artikel 2 Absatz 2 GG einschränkt, kann und muss der Staat ein Gesetz zum Schutz des Nichtrauchers erlassen.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Vielleicht ist es Dir entgangen. Aber eine Gaststätte bzw. ein Biergarten, sind kein öffentlicher Raum (bis auf wenige Ausnahmen).

Natürlich nicht im rechtsbegrifflichen Sinne, aber im praktischen. Arbeitsplätze sind auch keine öffentlichen Räume, trotzdem greift hier mittlerweile (zum Glück) der Nichtraucherschutz. Er gilt eben für alle Bereiche, in denen mehrere Menschen aufeinandertreffen und es nicht möglich ist, zu verhindern, dass Rauch andere beeinträchtigt. Letztlich gilt als Leitfaden das bereits zitierte Grundgesetz.
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.849
57
MUC
Vielleicht ist es Dir entgangen. Aber eine Gaststätte bzw. ein Biergarten, sind kein öffentlicher Raum (bis auf wenige Ausnahmen).

Das hat trotzdem nichts mit Deiner philosophischen Weisheit zu tun. :confused: Ich möchte weder im Biergarten noch im Lokal von Rauch belästigt werden.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.391
1.251
Ich denke gerade darüber nach, ob es vielleicht nicht am Besten wäre, wenn jedem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz sicher wäre.

Aber, wenn, wäre, hätte, dürfte, könnte; so etwas entspricht nicht der Realität.:sick:

Ein Arbeitnehmer hat per Definition einen Arbeitsplatz, sonst ist er ein Arbeitsloser.

Zusammenfassend gilt auch im Arbeitsbereich das Recht auf körperliche Unversehrheit.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Letzlich hat man aus Angst vor der Tabaklobby den einfachen Weg nicht genommen, nämlich jedem Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sichern, dann wäre das Thema für alle Gaststätten außer Einpersonenbetrieben erledigt gewesen.
Jaja, sonst wäre nämlich die pöhze pöhze Tabaklobby gekommen und hätte alle gesetzgeber mit Kautabak beworfen igittigitt.

Lass mal den Stammtisch außen vor. Das Arbeitsschutzgesetz hätte maximal dafür gesorgt, dass du nur noch Kellner mit Fluppe im Mund gesehen hättest. Denn der rauchfreie Arbeitsplatz ist nur möglich, wenn du ihn möchtest. Aufzwingen kann ihn dir keiner. Und wenn dein Chef ( Wirt ) raucht, und du auch, dann hättet ihr euch untern Arbeitsschutzgesetzt einigen dürfen, dass am Arbeitsplatz gerauch wird.

Ganz nebenbei ist eine bundesweite Regelung durch Arbeitsschutz nicht möglich, weil Länderzuständigkeit. Sind ja aber alles nur staatsrechtliche Fragen und von daher bei Otto Normalstammtischler vollkommen irrelevant.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.391
1.251
Jaja, sonst wäre nämlich die pöhze pöhze Tabaklobby gekommen und hätte alle gesetzgeber mit Kautabak beworfen igittigitt.

Lass mal den Stammtisch außen vor. Das Arbeitsschutzgesetz hätte maximal dafür gesorgt, dass du nur noch Kellner mit Fluppe im Mund gesehen hättest. Denn der rauchfreie Arbeitsplatz ist nur möglich, wenn du ihn möchtest. Aufzwingen kann ihn dir keiner. Und wenn dein Chef ( Wirt ) raucht, und du auch, dann hättet ihr euch untern Arbeitsschutzgesetzt einigen dürfen, dass am Arbeitsplatz gerauch wird.

Ganz nebenbei ist eine bundesweite Regelung durch Arbeitsschutz nicht möglich, weil Länderzuständigkeit. Sind ja aber alles nur staatsrechtliche Fragen und von daher bei Otto Normalstammtischler vollkommen irrelevant.

Man hätte einfach die Grenzwerte entsprechend machen können, dann wäre nichts mehr mit rauchen gewesen.
 

Exploris

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.849
57
MUC
„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“
In der Praxis bedeutet dies: Das Interesse des Nichtrauchers, in gesunder Luft zu arbeiten, hat Vorrang. Die Bestimmung verpflichtet den Arbeitgeber, aktiv wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen, unabhängig davon, ob sich Beschäftigte durch rauchende Kollegen gestört oder geschädigt sehen. Appelle zur Rücksichtnahme oder die Anweisung, das Rauchverhalten einvernehmlich unter Kollegen zu regeln, sind im Konfliktfall zur Erfüllung dieser Schutzvorschrift nicht ausreichend.

Höchstrichterlich bestätigt: Rauchfrei am Arbeitsplatz
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht seinen Angestellten gegenüber. Das bedeutet, dass er den Arbeitsplatz gesundheitsverträglich gestalten und damit seine Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren schützen muss. Dabei ist der Arbeitsplatz definiert als der Bereich, wo sich der Arbeitnehmer regelmäßig aufhält, um seine Arbeit zu erledigen. Dies kann also der Standort einer Maschine oder das Büro sein, in dem der Schreibtisch steht.


Rauchfreier Arbeitsplatz Luft zum Leben
 
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Lion

Erfahrenes Mitglied
14.08.2009
1.699
0
Dahoam
www.1steintisch-in-krabi.de
Finde Dein Beispiel eine gute Vorlage:

Hier noch ein mal der Artikel 2 GG:


Im Falle eines Autounfalles wird Dein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Gibt es dafür ein Fremdverschulden, wird der Verursacher gemäß Strafgesetzbuch verurteilt.

Wenn ein Raucher einen Nichtraucher durch Passivrauchen in seinem Recht nach Artikel 2 Absatz 2 GG einschränkt, kann und muss der Staat ein Gesetz zum Schutz des Nichtrauchers erlassen.

Demnach müsste man einem einzelnen Raucher nachweisen, dass er an der Gesundheitsbeinträchtigung des Nichtrauchers schuld sei.

Bezogen auf Dein Beispiel mit dem Autounfall, müsste dann jegliches Autofahren im öffentlichen Raum verboten werden (von den Schadstoffen mal ganz abgesehen).
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Das hat trotzdem nichts mit Deiner philosophischen Weisheit zu tun. :confused: Ich möchte weder im Biergarten noch im Lokal von Rauch belästigt werden.

Früher durfte man ja auch in Kinos und Flugzeugen rauchen, und es wurde auch gemacht. Dann gab es in Kinos so genannte Raucherlogen. Auch die sind mittlerweile wohl exotische Ausnahmen. Der Trend ist eigentlich klar, und deshalb finden sich mittlerweile eben auch klare Mehrheiten bei Volksabstimmungen. Das Irrsinn war doch, dass die Schädlichkeit des Rauches jahrzehntelange bestritten und verharmlost wurde, um das Ganze auf die Ebene der reinen "Geruchsbelästigung" zu heben und scheinheilig auf Toleranz seitens der egoistischen Nichtraucher zu pochen, die den coolen, weltgewandten, erfolgreichen Zigarettenrauchern (siehe frühere Tabakwerbung) ihren Genuss und die mit dem Tabakkonsum einhergehende soziale Überlegenheit nicht gönnen würden.

Nachdem sich mittlerweile herausgestellt hat, dass es für die Volksgesundheit evtl. sogar besser wäre, Zigaretten zu verbieten und Marihuana zu legalisieren, wendet sich eben das Blatt, weil Zigarettenrauch endlich als das gesehen wird, was er ist. Und dementsprechend ändern sich die gesellschaftlichen Anforderungen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit für Rechtssicherheit und klare Regeln, schließlich ist die Welt nun einmal so aufgebaut, dass die meisten Menschen lieb gewonnene Verhaltensweisen (insbesondere Suchtverhalten) ungern aus freien Stücken ändern. Die Notwendigkeit einer solchen Verhaltensänderung ergibt sich jedoch zwangsläufig aus dem aktuellen Forschungsstand sowie der Willensbildung in der inzwischen recht gut informierten Bevölkerung. Ergo versuchte man es zunächst mit Freiwilligkeit, das brachte jedoch (erwartungsgemäß) nichts (siehe oben), deshalb kommen nun Sanktionen, die in anderen Ländern schon seit vielen Jahren üblich sind, weil die Tabaklobby sich mit ihren Lügen dort schon früher nicht mehr durchsetzen konnte.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“
In der Praxis bedeutet dies: ....
..... schmeiß die Nichtraucher raus.

Im Ernst, solange es noch nicht mal die Amis schaffen, mir das Rauchen am Arbeitsplatz zu verbieten, weil hier alle rauchen, sind die Deutschen noch gaaaaanz weit davon entfernt.
 
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Exploris

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09.03.2009
2.849
57
MUC
Leider verharmlosen viele Raucher ihre Sucht immer noch, obwohl die meisten jungen Damen mit Pfirsichhaut und ihre ultramännlichen Begleiter / Cowboys etc. von Plakatwänden und Werbepausen verschwunden sind. Das hilft beim Denken. Die paar Zigaretten. Da fühlt man sich gleich viel besser. Ich hab früher viel mehr geraucht. Sooo schlimm ist das doch auch nicht etc.

Da hilft auch die bessere Aufklärung, die durchaus da ist, nichts. Auch nicht die Bilder von schwarzen Lungen und Raucherbeinen in der Schule. Und auch nicht das Wissen über die biochemischen Vorgänge und die Wirkungsweise von Nikotin & Co. Und am Geldbeutel kann man sie - da Sucht - meistens auch nicht packen. Auch wenn ihnen ihre eigenen Kinder schon in der Grundschule vorrechnen, wie viele Euros pro Jahr verpuffen.
Ich bin nicht darüber informiert, inwieweit echte "Entzugsprogramme" angeboten werden und wie wirksam die sind. Aber solange Rauchen noch so dermaßen bagatellisiert wird, wird für die meisten auch kein Anreiz bestehen, aufzuhören bzw. sich damit professionell helfen zu lassen. Und die, die wirklich aufhören wollen, es aber nicht schaffen, trauen sich vielleicht nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.


(Marihuana lasse ich außen vor. Drogen jeder Art, worunter für mich durchaus auch Alkohol und Tabak fällt, finde ich sowieso :censored: Ich habe mich allerdings auch zu wenig mit der Thematik befasst.)
 
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Weltreisender

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05.04.2009
3.174
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LEJ
Demnach müsste man einem einzelnen Raucher nachweisen, dass er an der Gesundheitsbeinträchtigung des Nichtrauchers schuld sei.

Bezogen auf Dein Beispiel mit dem Autounfall, müsste dann jegliches Autofahren im öffentlichen Raum verboten werden (von den Schadstoffen mal ganz abgesehen).

Natürlich nicht. Denn wie die StVZO klar regelt ist gegenseitige Rücksichtnahme im Strassenverkehr das A&O.
Um eine Basis an Wissen über die StVZO sowie ein Minimum an fahrerischen Können zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einen Führerschein eingeführt. Ohne den ist ein Fahren im öffentlichen Raum tatsächlich nicht erlaubt.

Um nun den Bezug zum Raucher herzustellen. Er darf gerne rauchen, aber eben nicht wenn er andere schädigt. Insofern handelt es sich um enen Nichtraucherschutz und nicht um ein Rauchverbot. Gegenüber den Autofahrer ist er sogar in dem Vorteil, dass ihm für die wiederholte Schädigung der Nichtraucher kein Freiheitsentzug angedroht wird.
 
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Exploris

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09.03.2009
2.849
57
MUC
..... schmeiß die Nichtraucher raus.

Im Ernst, solange es noch nicht mal die Amis schaffen, mir das Rauchen am Arbeitsplatz zu verbieten, weil hier alle rauchen, sind die Deutschen noch gaaaaanz weit davon entfernt.


Weil ALLE rauchen. Ja, man riechts im Bürobunker.
Wenn alle NICHT rauchen würden (und Du als Nichtraucher-Chef genau den gleichen egoistischen Standpunkt wie als Raucher hättest) und auch den Ar:censored: in der Hose hätten, das durchzusetzen, hättest du einen schweren Stand. In einem Land, wo sogar die Tabakindustrie auf Schadensersatz für Lungenkrebs verklagt wird. :doh:

Allerdings möcht ich in manchen Büros auch mal den sehen, der da aufmuckst. Hey, everything's great, I'm fine :D
 
Zuletzt bearbeitet:

flysurfer

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06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Es ist ja auch ausgesprochen schwierig, mit der Sucht aufzuhören, wenn man an jeder Ecke damit konfrontiert wird. Deshalb bin sich sicher, dass viele Raucher ganz froh sind, wenn es endlich einen lückenlosen Nichtraucherschutz gibt, der ihnen selbst, wenn sie ausgehen, ebenfalls eine rauchfreie Umgebung garantiert. Ein Alkoholiker auf Entzug sollte ja auch nicht unbedingt jeden Abend in Bars abhängen. Beim Rauch ist das Problem natürlich viel schlimmer, denn der Süchtige sieht nicht nur die anderen rauchen, er riecht es auch und inhaliert den Suchtstoff - quasi wie ein Alki, dem der Kellner in jedes Glas Cola eine kleine Menge Whiskey kippt. So wird der sicherlich nie trocken werden. :rolleyes:

Aus diesem Grund ist es schon gegenüber den Rauchern (von denen viele ja wirklich sehr gerne aufhören möchten) unverantwortlich, ihre Entzugsversuche fahrlässig zu unterminieren, indem man sie im öffentlichen Leben und am Arbeitsplatz auf Schritt und Tritt mit Rauchern und vor allem Zigarettenrauch konfrontiert. Nichtraucherschutz gut und schön, aber wer schon süchtig ist und aufhören will, der leidet unter der aktuell herrschenden laxen Handhabe vermutlich mehr als jeder Nichtraucher. Insofern betrachte ich strikte Gesetze als ausgesprochen sinnvoll für Raucher UND Nichtraucher - unter ihnen leiden dürften eigentlich nur jene wenigen Unverbesserlichen, die nicht nur keinesfalls mit dem Rauchen aufhören wollen, sondern auch nicht willens sind, sich persönlich in einer Weise einzuschränken, dass Unbeteiligte dadurch nicht beeinträchtigt werden. Ich wüsste aber ehrlich gesagt nicht, weshalb dermaßen egoistisch und asozial (leider sind das die sachlich korrekten Begriffe) handelnde Personen irgendeine Form von Toleranz oder gar Rechtsschutz verdienen sollten.
 

Lion

Erfahrenes Mitglied
14.08.2009
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Dahoam
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Natürlich nicht. Denn wie die StVZO klar regelt ist gegenseitige Rücksichtnahme im Strassenverkehr das A&O.
Um eine Basis an Wissen über die StVZO sowie ein Minimum an fahrerischen Können zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber einen Führerschein eingeführt. Ohne den ist ein Fahren im öffentlichen Raum tatsächlich nicht erlaubt.

Um nun den Bezug zum Raucher herzustellen. Er darf gerne rauchen, aber eben nicht wenn er andere schädigt. Insofern handelt es sich um enen Nichtraucherschutz und nicht um ein Rauchverbot. Gegenüber den Autofahrer ist er sogar in dem Vorteil, dass ihm für die wiederholte Schädigung der Nichtraucher kein Freiheitsentzug angedroht wird.

Richtig, Fahren ohne Führerschein ist nicht erlaubt!

Sollte man deswegen einen Raucherschein, entsprechend dem Fischerschein einführen?
Und dann gibt es auch Punkte in der Flensburger Kartei?

Ab 100 Punkten darf man nicht mehr rauchen? Kippe auf die Strasse werfen, 10 Punkte? Rauchen auf der Toilette in Gastwirtschaften 15 Punkte, im Zug 20, und im Flugzeug sofortiger Entzug der Raucherlizenz?
 
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