Nein ich sehe das absolut nicht so!
1.) Der Nichtraucherschutz ist das Ziel und wird auch von Rauchern nicht bestritten.
2.) Es kann also nur berechtigt sein, Massnahmen vor zu nehmen, die diesem Ziel förderlich sind, alles weitere oder weitergehende Einschränkungen sind Eingriff in die Freiheit der Raucher.
Es gibt und kann auch keine demokratische Berechtigung geben, dass man allen Rauchern vorschreibt, dass sie sich, unter sich, in Gaststätten treffen, wo sie unter sich rauchen!
Woraus eine Berechtigung sich ergeben soll, dass gerade auch da, wo in Räumen oder ganzen Kneipen sich nur Raucher treffen, dann auch der NIchtraucher da rein muss und da geschützt werden soll, kann ich nicht erkennen, kann es nicht geben.
Es geht hier der Nichtraucherlobby, vielen staatlichen Stellen nur darum den Rauchern es möglichst schwer zu machen. Und das ist die Einschränkung der Freiheit der minderheit, nur weil es staatliche Organe besser finden.
Das ist staatliche Diktatur.
Also nur weil es ums Rauchen geht, was man nicht für so gewichtig findet, wie es andere Minderheitsaspekte sind, heisst es nicht, dass Raucher weniger Rechte haben sollen, so zu leben wie sie wollen!
NOchmals es gibt nur ein Recht, wegen eines Nichtraucherschutzes Einschränkungen vor zu nehmen und eben nicht, deshalb weil Raucher schädlich sei, oder Geld kostet bzw. schadet oder ähnlich.