Streikbedingtes Downgrade - Frage wegen Erstattung

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Königspalme

Neues Mitglied
24.09.2015
16
0
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Danke Euch allen. Um ehrlich zu sein habe ich nicht alles verstanden was Ihr geschrieben habt - schäm:eek:. Ich habe mich jetzt aber entschlossen das Ganze nochmal mit der LH aufzunehmen. Mal sehen was die noch dazu sagen....

Euch allen einen schönen Abend
Die Königspalme:yes:
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Danke Euch allen. Um ehrlich zu sein habe ich nicht alles verstanden was Ihr geschrieben habt - schäm:eek:. Ich habe mich jetzt aber entschlossen das Ganze nochmal mit der LH aufzunehmen. Mal sehen was die noch dazu sagen....

Euch allen einen schönen Abend
Die Königspalme:yes:

Nach allem was ich hier gelesen habe und ohne dein Ticket genauer zu kennen sollte dir eine Entschädigung von 700€ (eine Strecke) *0,75 zustehen, also 525€ - ungefähr (ich hoffe ich habe richtig gerechnet - ist schon spät).
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nach allem was ich hier gelesen habe und ohne dein Ticket genauer zu kennen sollte dir eine Entschädigung von 700€ (eine Strecke) *0,75 zustehen, also 525€ - ungefähr (ich hoffe ich habe richtig gerechnet - ist schon spät).

Danach klingt es, wobei es keine juristische Korinthenkackerei ist, wenn ich betonen möchte: Hier geht es um eine Erstattung des Flugpreises wegen der Herabstufung in die niedrigere Klasse, nicht um eine Entschädigung, wie sie bei einem Flugausfall geschuldet sein kann.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Weil die Airline in Bezug auf den Erstattungsanspruch keine Möglichkeit hat, sich wegen außergewöhnlicher Umstände herauszureden. Und weil die Airline es mit diesem Unterschied sehr wahrscheinlich nicht so genau nehmen wird, wenn der OP mehr als die lachhaften 98 € fordert, die man ihm geboten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Dann sind wir uns einig. Hatte Deinen Beitrag anders gelesen, weil da nur von einer BF die Rede war.

Wobei ich einem 0815-Passagier immer noch empfehlen würde, bei einem Downgrade auf dem signifikanten Leg in einer Richtung auf die Bezahlung von 30/50/75% (je nach Streckenlänge) von der Hälfte des Tickets. Letztendlich hat Ottonormalverbraucher sich nicht mit Base Fares zu beschäftigen und diese werden bei der Buchung eh nie angezeigt.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wobei ich einem 0815-Passagier immer noch empfehlen würde, bei einem Downgrade auf dem signifikanten Leg in einer Richtung auf die Bezahlung von 30/50/75% (je nach Streckenlänge) von der Hälfte des Tickets. Letztendlich hat Ottonormalverbraucher sich nicht mit Base Fares zu beschäftigen und diese werden bei der Buchung eh nie angezeigt.

Der Verbraucher vielleicht nicht, aber sein Anwalt schon. ;)
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Die typische Situation (oder zumindest diejenige die man sich mit den Fluggastrechten erhofft hat) war ja eigentlich, dass der Passagier ohne Anwalt und ohne Gericht sein Geld bekommt. Airline macht X => Airline muss zahlen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.742
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Danke Euch allen. Um ehrlich zu sein habe ich nicht alles verstanden was Ihr geschrieben habt - schäm:eek:. Ich habe mich jetzt aber entschlossen das Ganze nochmal mit der LH aufzunehmen. Mal sehen was die noch dazu sagen....

Euch allen einen schönen Abend
Die Königspalme:yes:

wenn ich (in Deinem Fall) in absehbarer Zeit wieder mit LH fliegen würde, würde ich Ihnen vorschlagen, für meinen nächsten Flug kein downgrade sondern ein upgrade vorzusehen.
 
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Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
1.292
29
Interessante Diskussion. Was ich aus diesem Thread vor allem mitnehme ist die Informationen, wofür das Akronym IANAL steht. (y)
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
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Hieße das auch wenn einer aus einem günstigen PE-Angebot ein Downgrade bekommt, muss er dann die Tarifdifferenz LH zahlen da die höchste Buchungsklasse in Y weit über der günstigsten in E liegt?

In LHs Welt schon. Meistens "verzichten" sie aber aus "Kulanzgründen" auf die Zahlung der Differenz...

Wenn ich diesen Thread richtig verstanden habe, stellt sich LH dumm. LH tut so, als ob es um die Erstattung der Tarifdifferenz geht, die sie ganz großzügug zu 98€ berechnet haben. In Wirklichkeit geht es aber um einen Entschädigungsanspruch, den LH "natürlich" (*) erst einmal mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen wird. Erst wenn ein Anwalt eine Klageandrohung schickt, wird LH sich bewegen.

HTB.

(*): "natürlich" deswegen, weil die gegenwärtigen Wertvorstellungen seitens LH nicht ein partnerschaftliches und faires Verhältnis mit dem Kunden priorisiert, sondern das Maximieren des Gewinns um jeden Preis. Kunden um berechtigte Ansprüche zu prellen gehört da zum guten Ton. Ich folgere dies aus den zahlreichen Beispielen, bei denen LH erst dann bereit ist, eine Entschädigung zu leisten, wenn ein Gerichtstermin angesetzt ist. Dann wird in der Regel sofort bezahlt, ohne den Richter zu bemühen. Mit einer Firma, die solche Wertvorstellungen vertritt, möchte ich so wenig wie möglich zu tun haben, was schade ist, denn viele der Mitarbeiter machen einen guten Job.
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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München
Der Themenersteller schreibt, er hätte rund 1400 EUR für sein Premium Economy-Ticket MUC-MIA-MUC gezahlt. Es ist somit davon auszugehen, dass er den NLNCEU2W-Tarif gebucht hat, bei dem der Basistarif für den Return 960 EUR beträgt.

Auf welcher Grundlage die Lufthansa hier auf 98 EUR kommt, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Der günstigste identisch konditionierte Eco-Strukturtarif ist in der L-Klasse erhältlich und liegt bei 410 EUR (Midweek) bzw. 440 EUR (Wochenende), und als Kunde würde ich mindestens auf einer Nachberechnung nach dem günstigsten regulären Tarif bestehen. Dies sollte einer Erstattung von 260 EUR - 275 EUR (je nach dem ob Midweek oder Weekend-Tarif) entsprechen, was für Lufthansa immer noch günstiger ist als 75% nach EU/261 (360 EUR).
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Auf welcher Grundlage die Lufthansa hier auf 98 EUR kommt, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Es gehört zum guten Ton der LH und anderer Airlines, unfreiwillige Umbuchungen so zu behandeln, als wären sie auf Wunsch des Kunden erfolgt, nur weil der die geschuldete Ersatzbeförderung verlangt hat. Das ist natürlich komplett neben der Sache.

Dieser Blödsinn liegt aber ganz auf der Linie der Standardphrasen "können wir nicht / dürfen wir nicht", die in Wahrheit für "wollen wir nicht, obwohl wir wissen, dass wir müssen" stehen.

Die Umdeutung von "involuntary reroutings" zu "voluntary changes" mag zudem erklären, weshalb dem Threadersteller nur 98 € geboten wurden: Womöglich war am Abflugtag bei LX nur noch eine Buchungsklasse frei, die kaum billiger war als die urprünglich gebuchte.
 
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Königspalme

Neues Mitglied
24.09.2015
16
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Liebe Alle,

herzlichen Dank für Euren Input. Ich habe nun Lufthansa schriftlich aufgefordert Ihre Berechnung zu korrigieren.

Mal sehen was da noch kommt - ich melde mich sobald ich Feedback habe.

Die Königspalme
 
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Yeehaw

Erfahrenes Mitglied
07.10.2014
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häng mich mal hier dran:
wie hier geschrieben (und auch Beitrag 113)
http://www.vielfliegertreff.de/luft...es-von-first-nach-business-6.html#post2163676
habe ich ja LH kontaktiert. In dem Schreiben habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt, eigentlich sollen die ja innerhalb 7 Tagen, aber gut.......
Falls die nicht antworten innerhalb der Frist, wie sollte ich da weiter vorgehen?
1) Nochmals anschreiben mit Fristsetzung(Verzug etc)
2) RA einschalten(habe Rechtsschutzversicherung)
3) Söp oder LBA anschreiben
4) anderen Weg ?

Bei LBA habe ich gelesen, dass es viele Monate dauert, bis da Bewegung in die Sache kommt(LBA überlastet?) Bei Söp muß ich ja 2 Monate warten,

edit:
lese gerade, das LBA für zivilrechtliche Ansprüche nicht zuständig ist
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
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BRU
Ich würde es mal hier im offiziellen LH-Thread probieren. Oder einfach anrufen (hat LH nicht sogar eine First-Hotline?). Geht wahrscheinlich schneller, als irgendwelche Mail-Kontakte (erst recht jetzt nach den Streiks, wo Du wahrscheinlich nicht der einzige mit irgendwelchen Problemen bist).

Alles andere (Anwalt, Behörden) würde ich erst erwägen, wenn LH kein akzeptables Angebot macht/auch nach mehreren Wochen noch nicht reagiert hat.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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300x250
Die Frage, wie der Erstattungsanspruch nach Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004 zu berechnen ist, hat der EuGH unlängst entschieden, und zwar ziemlich genau so, wie von mir hier und in den zitierten Beiträgen aus anderen Threads vorgeschlagen:

1. Eine Erstattung gibt es nur für das betroffene Segment, nicht für das Ticket insgesamt.
2. Sofern der Preis für die Segmente aus der Tarifkalkulation ersichtlich ist (etwa bei einem einfachen Hin- und Rückflug), dann wird dieser Preis zur Grundlage des Erstattungsanspruchs genommen.
3. Ist der Preis für das betroffene Segment nicht erkennbar (etwa bei einer Umsteigeverbindung in einem durchgehenden Tarif), dann wird anteilig nach Strecke berechnet (für AMS-[downgrade]-FRA-[kein downgrade]-SIN also erheblich weniger als 50%).
4. Herangezogen wird nur der reine Flugpreis, nicht die unausweichlichen Steuern und Gebühren, sofern diese nicht ihrerseits klassenabhängig sind (wie etwa C/F ex LHR).

Zu 4. muss ich gleich ein großes ACHTUNG an alle Juristen-Kollegen aussprechen: Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob der Tarif einen Treibstoffzuschlag umfasste (Abkürzung: YQ, manchmal auch YR, in besonderen Fällen komplizierter Tickets auch nur Q). Aber wir alle müssen unbedingt darauf hinwirken, dass die Fluglinie sich insoweit nicht aus der Zahlungspflicht stiehlt, weil sie den Zuschlag (wie bei M&M z.B.) als "Gebühr" verkauft. Die Zuschläge sind Teil des Flugpreises, nur eben von den Airlines aus diversen Gründen ausgelagert.

CURIA - Documents
 
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