Kreditkartenakzeptanz

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.551
7.579
mich würde interessieren, wieso sie es streichen:
Vereinheitlichung der IT-Systeme/Prozesse auf O2-Standard (wen von O2) oder
Optimierung der Zahlungskosten (Lastschrift dürfte für eine Firma wie Telefónica vermutlich ein wenig günstiger sein als Kreditkarteneinzug).
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Sollte sich daraus nicht ein Sonderkündigungsrecht ergeben?

Denn ich mir auch. Wenn man beispielsweise seine Rechnungen mit der Consorsbank-Visa bezahlt hat, hat man pro Rechnung 10 Cent zurück bekommen. Bei einer Monatsrechnung von 10€ ergibt das immerhin schon einen Rabatt von 1%, den man jetzt nicht mehr bekommt.

Und eine 1%ige Preiserhöhung sollte doch zu einem Sonderkündigungsrecht führen, oder sieht das jemand anders?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wenn man beispielsweise seine Rechnungen mit der Consorsbank-Visa bezahlt hat, hat man pro Rechnung 10 Cent zurück bekommen. Bei einer Monatsrechnung von 10€ ergibt das immerhin schon einen Rabatt von 1%, den man jetzt nicht mehr bekommt.
Und eine 1%ige Preiserhöhung sollte doch zu einem Sonderkündigungsrecht führen, oder sieht das jemand anders?
Und wenn die Consorsbank diesen Bonus einstellt... dann kündigst du einfach sämtliche Verträge, die du mit dieser Karte bezahlst? Bei der Videothek, dem Fitnessstudio, dem Stromanbieter, dem Online-Streaming-Anbieter, dein Abo für den öffentlichen Verkehr etc., sprich bei sämtlichen Anbietern, die ggf. den Namen Consorsbank nicht einmal buchstabieren können, per Sonderkündigungsrecht? ;)

Natürlich nicht.

Was dir die Consorsbank für Boni oder sonstwas gutschreibt, ist eine Sache ganz allein zwischen dir und der BNP Paribas. Telefonica hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Und deren Preise ändern sich auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Und wenn die Consorsbank diesen Bonus einstellt... dann kündigst du einfach sämtliche Verträge, die du mit dieser Karte bezahlst?
Unsinn, es geht darum, dass Telefonica den Vertrag ändert. Das mit Consors war nur ein Beispiel dafür, dass eine Kreditkartenzahlung Vorteile bringen kann, die jetzt natürlich wegfallen.

Was passiert eigentlich, wenn ein Kunde seine Rechnung einfach nicht überweist, mit dem Argument, dass er der Änderung nicht zugestimmt hat?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.934
668
Hat jemand schon mal erlebt, dass in Deutschland MasterCard akzeptiert wurde aber Maestro nicht? Weil im Endeffekt reicht es ja aus, wenn ich z.B. meine N26-Maestro mitschleppe.

Nicht Deutschland, aber vielleicht doch interessant: Bei Burger King in Sankt Petersburg hat Maestro nicht funktioniert, ansonsten überall in der Stadt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Unsinn, es geht darum, dass Telefonica den Vertrag ändert. Das mit Consors war nur ein Beispiel dafür, dass eine Kreditkartenzahlung Vorteile bringen kann, die jetzt natürlich wegfallen.
Da besteht m.M. aber kein adäquater Zusammenhang.

Was passiert eigentlich, wenn ein Kunde seine Rechnung einfach nicht überweist, mit dem Argument, dass er der Änderung nicht zugestimmt hat?
Wenn Telefonica seine Leistung erbringt, bleibst du ja zahlungspflichtig.
Dementsprechend dürften sie den Kunden mahnen und das Geld eintreiben.

Geldschulden sind m.W. eine Bringschuld. Darüber hinaus hat Telefonica die Pflicht zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ja grundsätzlich in den Vertragsbedingungen verankert. Die Kreditkartenzahlung ist m.E. kein wichtiger Grund zur Beendigung des Vertragsverhältnisses. Eine Überweisung oder Lastschrift ist zumutbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
Eine freie Tanke hat mal die N26 Maestro abgelehnt, aber MasterCard akzeptiert. War aber auch ein gerät gefühlt aus dem 12. Jahrhundert
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
PS:
Was passiert eigentlich, wenn ein Kunde seine Rechnung einfach nicht überweist, mit dem Argument, dass er der Änderung nicht zugestimmt hat?
Wenn, ja wenn überhaupt, dann besteht die Lösung in der Lösung.
Nämlich der Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Man kann nicht einfach einen Vertrag weiter nutzen - aber nicht dafür (mit völlig üblichen) Zahlungsmitteln zahlen wollen.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Eine Umstellung einer vertraglich festgelegten Zahlungsart sollte nicht einfach so möglich sein (auch wenn Überweisung vielleicht zumutbar wäre). Ich kann ja auch nicht im Restaurant mit MasterCard-Logo was für 10 Euro bestellen und nicht bezahlen können, weil es nun heißt, ab nun könne man nur noch den Gegenwert in Platin annehmen.

Im E-Plus-Vertrag heißt es aber

Der Kunde ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechendeEinzugsermächtigung erteilen, es sei denn, EPS stimmt ausnahmsweise der Zahlungper Überweisung, Kreditkarte oder Scheck zu; EPS behält sich den Widerruf dieserZustimmung vor. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können dem Kunden weitereKosten bei seinem Finanzdienstleister entstehen
somit sollte in diesem Fall in der Tat kein Sonderkündigungsrecht zustehen.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Im E-Plus-Vertrag heißt es aber


somit sollte in diesem Fall in der Tat kein Sonderkündigungsrecht zustehen.
Wie immer muss man sich aber auch hier die Frage stellen, ob so etwas vor Gericht standhalten würde. Eine Zahlungsart bewerben und dann aber in den Vertrag schreiben, dass man den Kunden jederzeit gegen seinen Willen umstellen darf?

Bei einem Unternehmer sollte man eigentlich erwarten können, dass das, bei Vertragsabschluss möglich war, nicht einfach ohne Übergangsfrist und ohne Sonderkündigungsrecht geändert werden kann.

Was ist, wenn der Konsument gerade wegen der Kreditkartenzahlungsmöglichkeit diesen und nicht einen anderen Anbieter gewählt hat?


PS:

Wenn, ja wenn überhaupt, dann besteht die Lösung in der Lösung.
Nämlich der Auflösung des Vertragsverhältnisses.
Ja eh, und deswegen braucht man ein Sonderkündigungsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.897
2.465
Denn ich mir auch. Wenn man beispielsweise seine Rechnungen mit der Consorsbank-Visa bezahlt hat, hat man pro Rechnung 10 Cent zurück bekommen. Bei einer Monatsrechnung von 10€ ergibt das immerhin schon einen Rabatt von 1%, den man jetzt nicht mehr bekommt.

Und eine 1%ige Preiserhöhung sollte doch zu einem Sonderkündigungsrecht führen, oder sieht das jemand anders?


Ich denke gar nicht mal, dass es um die 1% geht, sondern darum, dass ein Leistungsmerkmal des Tarifs wegfällt.
 
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nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Der Entscheidende Satz ist: "EPS behält sich den Widerruf dieser Zustimmung vor." Somit ist die Sache klar.
Das wäre, als wenn ich im Mietvertrag geschrieben habe, dass die Miete am dritten Werktag per Überweisung meinem Konto gutgeschrieben sein muss, ich aber bei einem 80+jährigen Mieter immer Barzahlung akzeptiert habe und künftig nicht mehr akzeptieren kann, weil ich ein Jahr im Ausland bin.
Sicher unschön für den Kunden / Mieter aber rechtlich zulässig. Mein Mieter könnte mit Gewohnheitsrecht argumentieren, wenn ich nicht auf jede Quittung schreibe, dass ich mich nicht gezwungen sehe weiter Barzahlung zu akzeptieren und diese Zahlung nur ausnahmsweise akzeptiere.
EPS hat dies jedoch durch den obenstehenden Satz eindeutig ausgeschlossen.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ja, die Geldschuld ist grundsätzlich in bar zu begleichen, als das deutsche BGB entstand, war die unbare Zahlung im Alltag eher Nische.

Jede andere "Leistung an Erfüllungs Statt", § 364 Abs. 1 BGB, bedarf der Zustimmung des Gläubigers, die grundsätzlich auch zurückgezogen werden kann, sofern noch nicht geleistet wurde (Ausnahmen z.B. der Gastwirt, der plötzlich sagt, "ja aber nicht 4 Euro mit Karte", wo stolz an der Tür das MasterCard- und das Visa-Logo ohne Hinweis auf Mindestumsätze prangen - hier greift dann eine Sperre wegen widersprüchlichen Verhaltens durch § 242 BGB - bei einem Dauerschuldverhältnis würde ich das nicht so streng sehen, das Einzige, was ich kritisieren würde, wäre die kurze Übergangsfrist).

Grundsätzlich kann man man natürlich statt Kauf auch Tausch (oder andere Modalitäten) frei vereinbaren ;)
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Der Entscheidende Satz ist: "EPS behält sich den Widerruf dieser Zustimmung vor." Somit ist die Sache klar.

Ist es wirklich so einfach? Der Unternehmer kann alles in die AGB schreiben und der Konsument muss es schlucken?

Was ist, wenn ein Kunde gerade angesichts der Möglichkeit der Kreditkartenzahlung den Vertrag bei diesem Anbieter abgeschlossen hat, müsste er dann nicht wenigstens die Möglichkeit haben, den Vertrag wegen "grundlegender Änderung der Umstände" zu kündigen?
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
weitere mögliche Argumentationslinien / Gedanken dazu:

- Die Gestattung eine Kreditkarte zu verwenden könnte Inhalt einer individuellen "Nebenabrede" sein und nicht nur Fussnote in AGB.

(zentrales) Wirtschaftliches Interesse des Kunden könnte auf das verlängerte Zahlungsziel (Also nicht bloß Cashback oder Meilen) der Kreditkarte gerichtet sein und den Liquiditätsvorteil. Auch dies sind legitime und bezifferbare wirtschaftliche Aspekte. Ohne diese Aspekte hätte er den Vertrag evtl. gar nicht abgeschlossen. darin beruht evtl. für den Kunden die Geschäftsgrundlage.

Jahrelange Übung ist sicher nicht irrelevant.

Abschaffung des Zahlungsziels, einseitige zumal, könnte für den Kunden die Geschäftsgrundlage entfallen lassen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ist es wirklich so einfach? Der Unternehmer kann alles in die AGB schreiben und der Konsument muss es schlucken?
Nein. Geschäftsbedingungen unterliegen (vor allem wenn gegenüber Endverbrauchern verwendet) der Inhaltskontrolle. Das heisst aber nicht, dass alles irgendwie unzulässig wäre.

Was ist, wenn ein Kunde gerade angesichts der Möglichkeit der Kreditkartenzahlung den Vertrag bei diesem Anbieter abgeschlossen hat, müsste er dann nicht wenigstens die Möglichkeit haben, den Vertrag wegen "grundlegender Änderung der Umstände" zu kündigen?
Sicher.
Aber...

(zentrales) Wirtschaftliches Interesse des Kunden könnte auf das verlängerte Zahlungsziel (Also nicht bloß Cashback oder Meilen) der Kreditkarte gerichtet sein und den Liquiditätsvorteil. Auch dies sind legitime und bezifferbare wirtschaftliche Aspekte. Ohne diese Aspekte hätte er den Vertrag evtl. gar nicht abgeschlossen.
Es dürfte sich gewöhnlich um einen Handyvertrag handeln, der wiederkehrende monatliche Zahlungen im zweistelligen(!) EURO-Bereich beinhaltet. Wie ich sehe, kostet der teuerste Tarif 50 EUR im Monat... selbst bei einer Familie sind's dann vielleicht nur um die 100 oder so. Die Verschiebung dieser Beträge um (gewöhnlich) maximal einen Monat halt ich als "zentrales wirtschaftliches Interesse" und/oder "Geschäftsgrundlage" für den Abschluss bei genau diesem Anbieter gelinde gesagt für abwegig. Der Lebenserfahrung entspricht es dagegen, dass ein Handyvertrag mit monatlicher Abrechnung nach Leistungsinhalt (Minuten/Mitteilungen/Internetvolumen/Geschwindigkeit), Netzabdeckung, angebotenen Endgeräten und lokalem Verkaufsangebot geschlossen wird, und nicht nach Zahlungsweise.

Um es kurz zu machen: Die Aussage "Ich bin nur/hauptsächlich wegen der Kreditkartenzahlung bei o2" halte ich für reichlich abwegig bzw. konstruiert. Und ich glaube, dass das auch andere so sehen. Und ich wüsste nicht, was an der AGB-Regelung bzw. dem jetzigen Wechsel der Zahlungsweise unter ebenjener Prämisse zu beanstanden wäre.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
An anderer Stelle in diesem Forum sind Erfahrungen geteilt worden von Leuten, die teure Dienstreisen regelmässig privat vorfinanzieren müssen (z.b. Universitäten,Vortragsreisen usw.) . Diese Leute würden privat wohl nicht soviel und so aufwendig reisen. Aber sie können das Reglement der Reisekostenerstattung nur erfüllen, indem sie eine Kreditkarte verwenden und dadurch eine zeitliche Entkopplung / Entzerrung von "Vorleistung" und "Erstattung" hinbekommen, bzw. die Lücke schließen.

Analog dazu ist es denkbar oder auch für manche Leute die Regel, dass sie eine Menge dienstliche Gespräche oder auch mobile Faxe (ist z.b. im privatisierten Güterverkehr auf der Schiene ein Dispositions-Hilfsmittel) über ein privates Handy (z.B. in Wochenend- / Notdiensten) absolvieren müssen und dies ebenfalls nur mit zeitlicher Verzögerung erstattet bekommen. Das sind dann möglicherweise sehr viel mehr als die in Rede stehenden 50 Euro. Flatrates schließen zuweilen bestimmte Nutzungsmuster auch völlig aus.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
weitere mögliche Argumentationslinien / Gedanken dazu:

- Die Gestattung eine Kreditkarte zu verwenden könnte Inhalt einer individuellen "Nebenabrede" sein und nicht nur Fussnote in AGB.

Das müsste dann erst mal bewiesen werden, dass der Vertrag nicht so abgeschlossen wurde, sondern mit expliziter Nebenabrede
(zentrales) Wirtschaftliches Interesse des Kunden könnte auf das verlängerte Zahlungsziel (Also nicht bloß Cashback oder Meilen) der Kreditkarte gerichtet sein und den Liquiditätsvorteil. Auch dies sind legitime und bezifferbare wirtschaftliche Aspekte. Ohne diese Aspekte hätte er den Vertrag evtl. gar nicht abgeschlossen. darin beruht evtl. für den Kunden die Geschäftsgrundlage.

Jahrelange Übung ist sicher nicht irrelevant.

Abschaffung des Zahlungsziels, einseitige zumal, könnte für den Kunden die Geschäftsgrundlage entfallen lassen.

Das wäre dann Pech. Man verpflichtet sich ja am Lastschriftverfahren teilzunehmen und ist sich bewusst, dass die Zahlung per Kreditkarte mehr oder weniger auf Kulanz von o2 erlaubt wird. Zur Zulässigkeit von einer Verpflichtung am Lastschriftverfahren vergleiche auch BGH vom 29.05.2008 (III ZR 330/07)

An anderer Stelle in diesem Forum sind Erfahrungen geteilt worden von Leuten, die teure Dienstreisen regelmässig privat vorfinanzieren müssen (z.b. Universitäten,Vortragsreisen usw.) . Diese Leute würden privat wohl nicht soviel und so aufwendig reisen. Aber sie können das Reglement der Reisekostenerstattung nur erfüllen, indem sie eine Kreditkarte verwenden und dadurch eine zeitliche Entkopplung / Entzerrung von "Vorleistung" und "Erstattung" hinbekommen, bzw. die Lücke schließen.

Analog dazu ist es denkbar oder auch für manche Leute die Regel, dass sie eine Menge dienstliche Gespräche oder auch mobile Faxe (ist z.b. im privatisierten Güterverkehr auf der Schiene ein Dispositions-Hilfsmittel) über ein privates Handy (z.B. in Wochenend- / Notdiensten) absolvieren müssen und dies ebenfalls nur mit zeitlicher Verzögerung erstattet bekommen. Das sind dann möglicherweise sehr viel mehr als die in Rede stehenden 50 Euro. Flatrates schließen zuweilen bestimmte Nutzungsmuster auch völlig aus.
Nun, dann müssen sie sich einen Anbieter suchen, der explizit eine Kreditkartenzahlung erlaubt und sich nicht vorbehält, die Erlaubnis jederzeit zurückzuziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Analog dazu ist es denkbar oder auch für manche Leute die Regel, dass sie eine Menge dienstliche Gespräche oder auch mobile Faxe (ist z.b. im privatisierten Güterverkehr auf der Schiene ein Dispositions-Hilfsmittel) über ein privates Handy (z.B. in Wochenend- / Notdiensten) absolvieren müssen und dies ebenfalls nur mit zeitlicher Verzögerung erstattet bekommen. Das sind dann möglicherweise sehr viel mehr als die in Rede stehenden 50 Euro.
Ja. Für Telefonie hat o2 allerdings einen Flatrate-Tarif in alle deutschen Netze, in so ziemlich allen Tarifen, die ich ad-hoc sehe. Ab 20 EUR/Monat. Dann gibt's noch zwei Einsteigertarife, bei denen die Flat nur netzintern (o2/E-Plus) gilt, die in Fremdnetze 50 respektive Minuten haben. Ich bezweifle arg, dass der Notdienstler ausgerechnet diese hat und dann die Minuten privater Nutzung und geschäftlicher Nutzung auseinanderklamüsert.

Sicher wird es irgendeinen Ausnahmefall geben, der immer ins Ausland telefonieren muss, irgendeinen dazu völlig bescheuerten Tarif hat, den aber trotzdem mit seiner Firma abrechnet, und genau deswegen bei o2 mit der Kreditkartenzahlung ist, aber wie ich schon sagte: abwegig. Bös gesagt: "Irgendeinen Dummen gibt's immer, den's trifft". Aber das dürfte weit fernab des Regelfalls sein.

PS: Und wie DerSimon schon sagte, AGB-mässig ist die Änderung ja abgedeckt, und die wird man für Besitzer einer in EUR geführten Kreditkarte jetzt wohl auch kaum unzumutbar finden können (irgendwoher muss ja auch die KK-Rechnung gezahlt werden).
 
Zuletzt bearbeitet:

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
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Die Esprit-Ladengeschäfte scheinen überall MasterCard und VISA zu akzeptieren, aber keine Amex. In den Läden selber steht das aber selten irgendwo, keinerlei Kartenakzeptanzzeichen an der Kasse oder am Eingang.


H&M akzeptiert bundesweit VISA, MC und Amex. Kontaktloses Zahlen teilweise auch, ist aber nicht immer freigeschaltet.
 
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Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.