Normalerweise muessen wir sagen, dass wir nicht dabei waren und deshalb unsere Diskussion in der Luft haengt. Allerdings haben wir die Darstellung der Reisenden sowie eine
Einlassung Transavias, die sich nur ohne weitere Substantiierung auf die
AGB-Generalklauseln zum Befoerderungsausschluss beruft und mich nicht ueberzeugt. Dem Grundsatz "Audiatur et altera pars" wurde damit Rechnung getragen, und ich betrachte den Vortrag der Reisenden bis auf weiteres als zugestanden. Somit ist das Verhalten von Agent und Kapitaen offensichtlich nicht zu rechtfertigen.
Allerdings, und da verwundern mich manche Eurer Aussagen, dass die am Schalter einzucheckende Person sich physisch am Schalter einzufinden hat, ist, vor allem bei Gepaeckaufgabe, branchenweit Standard. Dies umgehen zu wollen, war der den ganzen Schlamassel letztlich ausloesende Fehler der Reisenden. Aus diesem minimalen und sehr einfach zu heilendem Fehler so ein Bohei zu machen, ist jedoch, s.o., voellig daneben.