Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Anonym-36803

Guest
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Die veröffentlichte Ankunftszeit bezieht sich aber nicht auf die Landung, sondern auf das Erreichen das Parkposition.
Dies geschah definitiv verspätet, wenn auch nur leicht. Jedoch berichtet der TO außerdem noch von einer deutlichen Verzögerung beim Ausstieg (fehlende Treppe). Desweiteren dürfte die lange Busfahrt von der Position auf Höhe Startbahn 18 bis zum T1 nicht gerade förderlich gewesen sein.

FR24 sagt, LH153 sei 2min zu früh gelandet. Von "definitiv verspätet" würde ich also nicht reden wollen.

Aber selbst wenn ich die Angabe von Flightaware Zugrunde lege dass der Flug 2min zu spät gelandet sei: du willst nicht wirklich sagen, dass es mehr als 33min (Landung um 19.40 Uhr +2min, Boarding um 20.15 Uhr) dauert, um von der Außenposition bis zum Abfluggate zu kommen, von dem wir auch noch wissen, dass es in unmittelbarer Nähe der Busankunft war und nicht eines der indischen Gates A69 oder A40?

Wie gesagt, mit meiner Worst Case Annahme kam ich auf eine Ankunft im Terminal um 20.08 Uhr (FR24) bzw. 20.12 Uhr (Flightaware), was mir eher zu spät als zu früh vorkommt.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Jetzt mal Butter bei die Fische: Spielt das alles eine Rolle wenn:

  • Einsteigevorgang ist noch nicht beendet, wenn noch eine tatsächliche Möglichkeit des Einstiegs besteht.
Definiere bitte: "Einsteigevorgang ist noch nicht beendet"

Warum meinste denn gibt es eine Schlange vor dem Gate? Das du meinst, die ist nicht für dich? Das du meinst, wenn die Schlange weg ist, dann holst du dir erst einen Kaffee? Wie lange soll das Gate denn offen gehalten werden. Soll der LH Agent noch dazu verpflichtet werden erst noch auf der Toilette nachzusehen am Gate und lautstark zu fragen, ob denn noch irgendwer in den Flieger möchte? Aus meiner Sicht hat der Agent schlüssig gehandelt, es stand keiner mehr in der Schlange, also schließe ich das Gate, drucke ggf. die Passagierliste und mache den administrativen Kack der noch dazu ansteht.

Gate geschlossen - Einsteigevorgang zumindest terminalseitig beendet.

"Jetzt mal Butter bei die Fische":
Bist du schuldlos an der Situation?
Hättest du diese Situation vermeiden können?
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.591
130
HAJ
Naeh, der waere unzumutbar, das ist doch klar - der waere nur mit Uebernachtung gewesen. Nein, der davor, 2053-0104. Wenn Du im Moment des Denied Boardings die Beine in die Hand genommen haettest, haettest Du den bekommen. Ob Du das haettest muessen, s.u.
Ich bin in FRA noch nie mit dem Zug weitergefahren deswegen kenne ich die Wege nicht, aber ich meine, wenn er nochmal zum ServiceCenter der LH gegangen ist, ist der 20:53 nicht in Betracht zu ziehen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Jetzt mal Butter bei die Fische: Spielt das alles eine Rolle wenn:

  • Einsteigevorgang ist noch nicht beendet, wenn noch eine tatsächliche Möglichkeit des Einstiegs besteht.


Irgendwie schon.

Um das mal am Gesetz festzumachen: Der Sachverhalt ist letztlich unter Art. 2j der VO zu subsumieren. Es geht um die Frage, da deine Beförderung ja objektiv noch MÖGLICH war, ob diese dir "aus vertretbaren Gründen" verweigert wurde.

"Vertretbar", soviel schein klar, sind nur solche Umstände, die "irgendwie in deiner Person" liegen.

Letztlich wird man abwägen: Für dich spricht vor allem der Umstand, dass zwischen dem letzten vor dir und dir selbst offenbar nur Sekunden lagen. Gegen dich, dass du der letzte warst. Hier schwingt der Vorwurf mit, dass du gebummelt hast.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.591
130
HAJ
Definiere bitte: "Einsteigevorgang ist noch nicht beendet"

Warum meinste denn gibt es eine Schlange vor dem Gate? Das du meinst, die ist nicht für dich? Das du meinst, wenn die Schlange weg ist, dann holst du dir erst einen Kaffee? Wie lange soll das Gate denn offen gehalten werden. Soll der LH Agent noch dazu verpflichtet werden erst noch auf der Toilette nachzusehen am Gate und lautstark zu fragen, ob denn noch irgendwer in den Flieger möchte? Aus meiner Sicht hat der Agent schlüssig gehandelt, es stand keiner mehr in der Schlange, also schließe ich das Gate, drucke ggf. die Passagierliste und mache den administrativen Kack der noch dazu ansteht.

Gate geschlossen - Einsteigevorgang zumindest terminalseitig beendet.

"Jetzt mal Butter bei die Fische":
Bist du schuldlos an der Situation?
Hättest du diese Situation vermeiden können?

Ohne jetzt den Kaffeetrinker in Schutz nehmen zu wollen, aber der Gateagent sieht das PAXe fehlen. Wenigstens ein Ausrufen wäre nett gewesen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.028
16.326
Ich bin in FRA noch nie mit dem Zug weitergefahren deswegen kenne ich die Wege nicht, aber ich meine, wenn er nochmal zum ServiceCenter der LH gegangen ist, ist der 20:53 nicht in Betracht zu ziehen.

Das muss seine Argumentation sein, ja.

Von so einem niedrigen A-Gate (A4 meine ich gelesen zu haben?) ist man in fuenf Minuten (ohne Kaffee ;)) am Gleis.
(Mein Rekord sind acht Minuten von Touchdown bis ICE, aber das war auch ein "perfect storm" - knackige Landung auf 25R, also der heutigen 25C, direkt an ein sehr niedriges A-Gate gerollt, Tuer sofort auf, ich in Reihe 1 und Sprint zum Bahnhof.)
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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Irgendwie schon.

Um das mal am Gesetz festzumachen: Der Sachverhalt ist letztlich unter Art. 2j der VO zu subsumieren. Es geht um die Frage, da deine Beförderung ja objektiv noch MÖGLICH war, ob diese dir "aus vertretbaren Gründen" verweigert wurde.

"Vertretbar", soviel schein klar, sind nur solche Umstände, die "irgendwie in deiner Person" liegen.

Letztlich wird man abwägen: Für dich spricht vor allem der Umstand, dass zwischen dem letzten vor dir und dir selbst offenbar nur Sekunden lagen. Gegen dich, dass du der letzte warst. Hier schwingt der Vorwurf mit, dass du gebummelt hast.

Na ja, den letzten beissen die Hunde?
Wenn und nur wenn ich wirklich absichtlich gebummelt hätte um diese Situation zu forcieren, dann hätte ich keinen Grund mich zu beklagen. Warum aber sollte ich absichtlich meinen Flug nach hause verpassen wollen?
Wie schon geschrieben, der Bus war 100% noch nicht abgefahren, denn sonst wäre der Kollege auf der Treppe wohl auch nicht mehr mitgekommen und wir hätten eine Fahrgemeinschaft gründen können. Ergo unterstelle ich dem " LH Typ" Böswilligkeit, Willkür oder wie man das auch immer nennen mag.
Ich habe mir wirklich überlegt wie das ganze ausgegangen wäre, wenn ich über den Scanner gejumpt wäre und im Bus gesessen hätte, aber das ist Material für einen anderen Thread.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Pflicht oder Kür?


Wenn du mich fragst, Pflicht. Einfach weil man von einem Luftfahrunternehmen verlangen können muss, sich zumindest OBLIGATORISCH um seine Paxe zu bemühen. Dazu gehört meiner Meinung nach der namentliche Aufruf fehlender Passagiere. Jedenfalls im Regelfall. Aber auch, zumindest zu VERSUCHEN, den Einsteigevorgang zu stoppen. Ist die Flugzeugtür zu, geht nichts mehr. Gleiches gilt oft, wenn der letzte Vorfeldbus schon abgefahren ist.

Aber ehrlich gesagt hat speziell dieses Argument bei Gericht bislang noch nicht sonderlich für Eindruck gesorgt. Für die Rechtsprechung würde ich also sagen: Kür.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.256
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Trans Balkan Express
Ergo unterstelle ich dem " LH Typ" Böswilligkeit, Willkür oder wie man das auch immer nennen mag.

Unterstellen wir nur einmal kurz, Du hättest damit Recht. Warum sollte er sich dann in einem Prozess an den Vorgang erinnern und diesen so bestätigen? Er würde sich doch, wenn er den Sachvehalt so wie Du ihn schilderst, bestätigen einem Regressanspruch seines Arbeitgebers aussetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das muss seine Argumentation sein, ja.

Von so einem niedrigen A-Gate (A4 meine ich gelesen zu haben?) ist man in fuenf Minuten (ohne Kaffee ;)) am Gleis.
(Mein Rekord sind acht Minuten von Touchdown bis ICE, aber das war auch ein "perfect storm" - knackige Landung auf 25R, also der heutigen 25C, direkt an ein sehr niedriges A-Gate gerollt, Tuer sofort auf, ich in Reihe 1 und Sprint zum Bahnhof.)


Damit gehörst du eigentlich ins Guinness World Records Buch.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
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3
Ich neige dazu, alles, was den Betrag der Bahnfahrkarte uebersteigt, ueber die Schadensminderungspflicht totzumachen, so dass er argumentieren muesste, dass er den Zug um 2053 nicht mehr erreichen konnte.

Der Zug war ja praktisch nicht zu erreichen: um 20:30 Diskussionen am Gate, anschließend Diskussion am Transferschalter. Da dürfte dann schon 20:40-20:45 gewsen sein. Schließlich muss recherchiert werden, wann ein Zug fährt und die etwa 10 Minuten zum Bahnhof gegangen werden. Dort möglichst noch ein Ticket kaufen. Klingt nicht sehr realistisch. Wäre er direkt vom Gate zum Bahnhof, hätte man ihm vorgeworfen eine direkte Lösung mit LH unmöglich gemacht zu haben.

HTB.
 
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STR-MVD

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18.03.2009
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UTH/MVD/STR
Hm, mal aus der Sicht des "Gate-Typs": das boarding beginnt. Er sieht dass die Leute die in der nähe des Gates sind aufstehen und sich aufreihen vor dem Scanner. Ein kurzer rundblick zeigt dass ein weiterer Pax, der bis dahin nur da sass, auch aufsteht. Sich aber nicht, wie die anderen, in die Schlange zum Scanner einreiht sondern zum Nespresso-Automat geht. Aha, denkt sich der "Gate-Typ", der hat wohl nichts mit meinem Flug zu tun...
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
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TXL
Hm, mal aus der Sicht des "Gate-Typs": das boarding beginnt. Er sieht dass die Leute die in der nähe des Gates sind aufstehen und sich aufreihen vor dem Scanner. Ein kurzer rundblick zeigt dass ein weiterer Pax, der bis dahin nur da sass, auch aufsteht. Sich aber nicht, wie die anderen, in die Schlange zum Scanner einreiht sondern zum Nespresso-Automat geht. Aha, denkt sich der "Gate-Typ", der hat wohl nichts mit meinem Flug zu tun...

Wieviel Leute soll er denn im Blick haben? Das finde ich auch etwas viel verlangt.

Wer boarden will, stellt sich in die Schlage dazu an, dazu ist die Schlange ja auch da.

Nochmals: ich find das Verhalten des Agents schlüssig. Schlage ist leer, also geht das Gate zu.

Er hat - wenn auch nicht absichtlich - das Risiko provoziert. Durch schlüssiges Verhalten wäre die Situation zu vermeiden gewesen. Er trägt an der Sache eine nicht unerhebliche Mitschuld. Wenn das Gate zu ist, ist das Gate zu. Für alle und jeden eine extrawurst beanspruchen zu wollen, finde ich doch etwas gewagt und auch arrogant. Und das hat nichts mit Dienstleistungsmentalität zu tun, die der TE anprangert. Das ist eigenes Verschulden durch nicht schlüssiges Handeln.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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Unterstellen wir nur einmal kurz, Du hättest damit recht. Warum sollte er sich dann in einem Prozess an den Vorgang erinnern und diesen so bestätigen? Er würde sich doch, wenn er den Sachvehalt so wie Du ihn schilderst, bestätigen einem Regressanspruch seines Arbeitgebers aussetzen.

Wie schon erwähnt gibt es unzählige Zeitstempel, die seine Aussage, wie auch immer diese lauten mag, wiederlegen könnten.
 
Status

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