Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Das dürfte mit der Schadenminderungspflicht bei einem 600,- CHF wertigem Mietwagen inkl. Plakette/Sprit etc schwer sein zu argumentieren. Laut Schilderung des TE wurde ihm ja eine Kulanzumbuchung auf Sonntag morgen angeboten.


Dazu müsste man mehr wissen. Über 500 Euro für Mietwagen/Sprit/Maut auf der Strecke klingt erst mal nicht gerade nach einem Schnäppchen. Ober er seiner Schadensminderungspflicht entsprochen hat, kann ich auch nicht sagen.

Aber aus Schadensminderungsgründen in FRA zu übernachten, zumal ohne angebotener Unterkunft, geht sicher zu weit.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.268
14.244
Trans Balkan Express
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Darf ein Anwalt seinem Mandanten raten, das Gericht zu belügen?

"Nicht alles, was wahr ist, müssen wir sagen, aber was wir sagen, muß wahr sein." :D

Aber glücklicherweise müssen wir auch nicht alle Mandate annehmen. Unabhängig davon, ob es auf den Kaffee ankommt, wird sich kein Anwalt um ein solchen Fall reißen. Darauf hat umsteiger zu Recht hingewiesen.

Im Übrigen ist nicht alles so klar, wie die heutige Tendenz im Thread scheint. Wenn der TO den Klageweg beschreitet, kommt wohl auf die Zeugenaussage des netten LH-Mitarbeiters an. Der kann sich im Zweifel an nichts erinnern.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Dazu müsste man mehr wissen. Über 500 Euro für Mietwagen/Sprit/Maut auf der Strecke klingt erst mal nicht gerade nach einem Schnäppchen. Ober er seiner Schadensminderungspflicht entsprochen hat, kann ich auch nicht sagen.

Aber aus Schadensminderungsgründen in FRA zu übernachten, zumal ohne angebotener Unterkunft, geht sicher zu weit.

Ich finde das sogar guenstig. Kurzer Check Einwegmiete FRA-ZRH Mini 413 Euro, BMW 5er 480 Euro. Ohne Versicherungen, Vignette, Tanken!!!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

Darf ein Anwalt seinem Mandanten raten, das Gericht zu belügen?


Ich seh´ das aktuell so:

Espressoautomat nur wenige Schritte vom Gate entfernt. Wie viel Zeit kann das beansprucht haben?

Dafür hat er vorher offenbar die Beine in die Hand genommen und sich damit überobligatorisch verhalten. Das gleicht sich aus meiner Sicht mindestens aus, um sagen zu können: Ohne die Verspätung hätte er seinen Anschluss erreicht.


Was die Zeiten anbelangt, die oben genannt wurden, habe ich gerade noch mal den Eingangsbeitrag gelesen. Demnach dürften er und seine Mitreisenden die Maschine DEUTLICH nach Block verlassen haben, sodass mir die Annahme einer nicht ganz unerheblichen Verspätung plausibel erscheint. Wenn dann der Anschluss auch zeitlich auch noch nahe an der Mindestumsteigezeit lag. Warum sollte man dem Pax einen Strick daraus drehen, wenn er seinen Anschluss wg. einer minimalen Unterbrechung verpasst, die in keinem Verhältnis zur Verspätung steht?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
16.335
Ansonst sei doch bitte so nett und lass mir deine Kontaktdaten zukommen.

Aeh, die Homepage mit dem Urteil hast Du doch schon selbst gefunden?


Dazu müsste man mehr wissen. Über 500 Euro für Mietwagen/Sprit/Maut auf der Strecke klingt erst mal nicht gerade nach einem Schnäppchen. Ober er seiner Schadensminderungspflicht entsprochen hat, kann ich auch nicht sagen.

Aber aus Schadensminderungsgründen in FRA zu übernachten, zumal ohne angebotener Unterkunft, geht sicher zu weit.

Wie siehst Du das mit der Bahn? Fuer 114 Euro waere Nespresso, wenn er alles stehen- und liegengelassen haette, in 4:11 h nach Zuerich gekommen. Unzumutbar lang, sagt Nespresso, der angibt, mit dem Auto nur sportliche drei Stunden benoetigt zu haben.

Ich neige dazu, alles, was den Betrag der Bahnfahrkarte uebersteigt, ueber die Schadensminderungspflicht totzumachen, so dass er argumentieren muesste, dass er den Zug um 2053 nicht mehr erreichen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wenn der TO den Klageweg beschreitet, kommt wohl auf die Zeugenaussage des netten LH-Mitarbeiters an. Der kann sich im Zweifel an nichts erinnern.

Das würde der Syndikus der LH ihm wohl vermutlich auch raten .....
ehrlich gesagt bei tausenden Paxen pro Tag vermutlich sogar realistisch, eine Klage braucht ja auch eine gewisse Zeit ....
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
16.335
um FRA-ZRH in 3 Stunden zu schaffen, reicht ein Kleinwagen auch locker aus...

Jo, ein Polo GTI ;)

Wenn der TO den Klageweg beschreitet, kommt wohl auf die Zeugenaussage des netten LH-Mitarbeiters an. Der kann sich im Zweifel an nichts erinnern.

Och, dann wird der etwas eingehender ueber die §§ 153 f. StGB belehrt, und dann gucken wir mal, wie weit seine Loyalitaet gegenueber dem Arbeitgeber reicht ;)
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
All have been said...

Ganz ehrlich, als Gate Agent haette ich auch so gehandelt. Da sitzt jemand die ganze Zeit rum, nur um als letzter ins Flugzeug zu gehen und holt sich dann noch fuer den Agent provozierend in aller seelenruhe einen Kaffee. Lektion erteilt!

Und genau deswegen haben wir (relativ) unabhängige Gerichte, die persönliche Rachegelüste bei der Urteilsfindung außen vorlassen.

HTB.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Aeh, die Homepage mit dem Urteil hast Du doch schon selbst gefunden?

Wie siehst Du das mit der Bahn? Fuer 114 Euro waere Nespresso, wenn er alles stehen- und liegengelassen haette, in 4:11 h nach Zuerich gekommen. Unzumutbar lang, sagt Nespresso, der angibt, mit dem Auto nur sportliche drei Stunden benoetigt zu haben.

Ich neige dazu, alles, was den Betrag der Bahnfahrkarte uebersteigt, ueber die Schadensminderungspflicht totzumachen, so dass er argumentieren muesste, dass er den Zug um 2053 nicht mehr erreichen konnte.

Mir war auf den ersten Blick nicht klar, dass die URL zu besagtem Anwalt gehört, sollte dem so sein.

Der letzte Zug wäre um 21:54 gegangen und selbst wenn ich den noch erreicht hätte wäre ich 08:33h unterwegs gewesen bis Bahnhof meines Heimatortes. Von da entweder 25 Minuten zu Fuss oder 20 Minuten auf ein Taxi warten, wäre ich nicht unter 9h gekommen, da scheinen 3h wesentlich verlockender.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aeh, die Homepage mit dem Urteil hast Du doch schon selbst gefunden?




Wie siehst Du das mit der Bahn? Fuer 114 Euro waere Nespresso, wenn er alles stehen- und liegengelassen haette, in 4:11 h nach Zuerich gekommen. Unzumutbar lang, sagt Nespresso, der angibt, mit dem Auto nur sportliche drei Stunden benoetigt zu haben.

Ich neige dazu, alles, was den Betrag der Baghfahrkarte uebersteigt, ueber die Schadensminderungspflicht totzumachen, so dass er argumentieren muesste, dass er den Zug um 2053 nicht mehr erreichen konnte.


Keinen Schimmer, wie das ein Richter sieht.

Ich meine, dass man das nicht so eng sehen darf. LH hatte es ja, wenn die Story so zutrifft, in der Hand, die Umstände zu vermeiden. Man hätte ihm dann aber wenigstens im Anschluss vernünftige Angebote machen müssen. Das hätte womöglich auch eine Bahnverbindung sein können.

Aber wenn man einen Pax einfach so stehen lässt, darf man die Schadensminderungspflicht auch nicht überstrapazieren. Und jetzt von ihm zu verlangen, womöglich diverse Angebote einzuholen, inkl. Bahnverbindung, geht für meinen Geschmack zu weit. Aber klar, kann man sicher auch anders sehen.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Je nach Quelle ist der Zubringer 2min zu spät (Flightaware) oder 2min zu früh (Flightradar24) gelandet. Oben habe ich ja schon aufgeführt, dass er im Worst Case Szenario genau zur Boardingzeit am Abfluggate war. Wie sich da eine Verspätung herbeikonstruieren lassen kann, ist sicher nicht nur mir fraglich. Zumal LH bzw. Fraport da belastbarere Zeiten haben als meine Annahmen es sind.

Die veröffentlichte Ankunftszeit bezieht sich aber nicht auf die Landung, sondern auf das Erreichen der Parkposition.
Dies geschah definitiv verspätet, wenn auch nur leicht. Jedoch berichtet der TO außerdem noch von einer deutlichen Verzögerung beim Ausstieg (fehlende Treppe). Desweiteren dürfte die lange Busfahrt von der Position auf Höhe Startbahn 18 bis zum T1 nicht gerade förderlich gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Und genau deswegen haben wir (relativ) unabhängige Gerichte, die persönliche Rachegelüste bei der Urteilsfindung außen vorlassen.

HTB.

Kommt auf Sache und Ort an :p

Rache? Ich wuerde es eher das Verschuldensprinzip (und da kann man sich jetzt ueber Fahrlaessigkeit oder Vorsatz straiten) nennen. Warum dies allerdings (bzw. mir nicht ersichtlich) bei dem Urteil von Umsteiger keine Rolle gespielt hat, ist mir nicht ganz verstaendlich. Ueber eine Aufklaerung wuerde ich mich freuen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
16.335
Es gibt keine Story mit einem Kaffee. 1. war der Zubringer wahrscheinlich verspaetet und unter die MCT gerutscht und Nespresso inklusive Kaffee schneller als von ihm erwartet werden kann (= MCT), 2. war er trotz Kaffee rechtzeitig am Gate und 3. muss man natuerlich nicht fuer seine Sache unguenstige Sachverhalte vortragen. Das kann man getrost der dann auch beweispflichtigen Gegnseite ueberlassen. Womit wir wieder beim Ausdrucken dieses Threads waeren :D
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Die veröffentlichte Ankunftszeit bezieht sich aber nicht auf die Landung, sondern auf das Erreichen das Parkposition.
Dies geschah definitiv verspätet, wenn auch nur leicht. Jedoch berichtet der TO außerdem noch von einer deutlichen Verzögerung beim Ausstieg (fehlende Treppe). Desweiteren dürfte die lange Busfahrt von der Position auf Höhe Startbahn 18 bis zum T1 nicht gerade förderlich gewesen sein.

gleichzeitig berichtet er aber auch, 15-20 min am neuen und richtigen Gate rumgesessen zu haben ....
Also mit Verspätung zu argumentieren, ist doch arg weit hergeholt ....
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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10.002
BRU
IWenn dann der Anschluss auch zeitlich auch noch nahe an der Mindestumsteigezeit lag. Warum sollte man dem Pax einen Strick daraus drehen, wenn er seinen Anschluss wg. einer minimalen Unterbrechung verpasst, die in keinem Verhältnis zur Verspätung steht?

Weil hier immer wieder die MCT angeführt wird: Spielt die MCT hier überhaupt eine Rolle? MCT besagt doch nur, dass das die Mindestzeit ist, mit der sich Flüge buchen lassen. Nicht aber, dass ein Unterschreiten automatisch das Verpassen eines Anschlusses begründet. Kaum eine Airline wird eine Verbindung buchen lassen, die bei 1 Minute Verspätung schiefgeht, sprich: selbst da gibt es immer noch einen gewissen Spielraum.

Bei LX sind das etwa die Fälle, die in der Bidlschirmanzeige vor der Landung unter den „short connections/ please proceed immediately to your gate“ angeführt werden. Wo sich regelmäßig Flüge mit 20-25 Minuten verbleibende Zeit befinden, teilweise sogar darunter.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
16.335
Der letzte Zug wäre um 21:54 gegangen

Naeh, der waere unzumutbar, das ist doch klar - der waere nur mit Uebernachtung gewesen. Nein, der davor, 2053-0104. Wenn Du im Moment des Denied Boardings die Beine in die Hand genommen haettest, haettest Du den bekommen. Ob Du das haettest muessen, s.u.


Keinen Schimmer, wie das ein Richter sieht.

Klar - ich wollte ja wissen, wie Du es siehst ;) Du hast ja auch die Befaehigung zum Richteramt.


Ich meine, dass man das nicht so eng sehen darf. LH hatte es ja, wenn die Story so zutrifft, in der Hand, die Umstände zu vermeiden. Man hätte ihm dann aber wenigstens im Anschluss vernünftige Angebote machen müssen. Das hätte womöglich auch eine Bahnverbindung sein können.

Aber wenn man einen Pax einfach so stehen lässt, darf man die Schadensminderungspflicht auch nicht überstrapazieren. Und jetzt von ihm zu verlangen, womöglich diverse Angebote einzuholen, inkl. Bahnverbindung, geht für meinen Geschmack zu weit. Aber klar, kann man sicher auch anders sehen.

Ok, dem kann ich folgen. Sehr geringe Schadensminderungspflichten bei vorsaetzlicher Schadensverursachung. Schoenes Argument (y)
 
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Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Jetzt mal Butter bei die Fische: Spielt das alles eine Rolle wenn:

  • Einsteigevorgang ist noch nicht beendet, wenn noch eine tatsächliche Möglichkeit des Einstiegs besteht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Weil hier immer wieder die MCT angeführt wird: Spielt die MCT hier überhaupt eine Rolle?


Nicht zwingend.

Aber wenn ein Anschluss verpasst wird, OBWOHL die MCT eingehalten wurde, wird das Luftfahrtunternehmen sicher damit argumentieren.


Wenn es stimmt, dass der TO, wie eben jemand geschrieben hat, schon 10 oder 20 Minuten am Gate gesessen hat, kämen Ansprüche wegen der Verspätung in der Tat nicht in Betracht.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.030
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Weil hier immer wieder die MCT angeführt wird: Spielt die MCT hier überhaupt eine Rolle? MCT besagt doch nur, dass das die Mindestzeit ist, mit der sich Flüge buchen lassen. Nicht aber, dass ein Unterschreiten automatisch das Verpassen eines Anschlusses begründet.

Nicht automatisch. Aber bei einem Unterschreiten der MCT kann das Verpassen des Anschlusses nicht mehr dem Passagier angelastet werden. Denn es ist die Zeit, die die Airline (einseitig!) dem Passagier zubilligt, um umzusteigen. Wenn sie durch Zubringerverspaetung es dem Passagier verunmoeglicht, diese ihm zustehende Zeit auszunutzen, ist ihr der Anschlussverlust zuzurechnen.

Man koennte es als Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhaeltnisses und damit der Beweislast sehen: Wenn ich die MCT zum Umsteigen habe und den Anschluss verpasse, muss ich nachweisen, dass ich nicht getroedelt habe. Wenn ich weniger als die MCT habe, muss die Airline mir nachweisen, dass ich getroedelt habe.
 
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