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Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Guter Hinweis, so dort welche installiert sind und die retention time der Aufzeichnungen nicht zu kurz ist! Danke!
 
Wenn und nur wenn ich wirklich absichtlich gebummelt hätte um diese Situation zu forcieren, dann hätte ich keinen Grund mich zu beklagen. Warum aber sollte ich absichtlich meinen Flug nach hause verpassen wollen?

Ich weiß es nicht. Jedenfalls machst du den Eindruck, dass du ihn verpassen wolltest. Andernfalls hättest du in den 15-20 Minuten Wartezeiten deinen Kaffee geholt, hättest rechtzeitig zurück zum Gate gehen und mit allen anderen boarden können. Dass irgendein LH-Mann etwas gegen dich persönlich hätte, scheint mir vollkommen an den Harren herbeigezogen zu sein.
 
Hätte, hätte, hätte... fällt dir was auf?
Wissen tust Du nichts, aber urteilen fällt dir nicht schwer.
 
Hätte, hätte, hätte... fällt dir was auf?
Wissen tust Du nichts, aber urteilen fällt dir nicht schwer.

Fällt dir was auf? Dir ganz genausowenig!

Ergo unterstelle ich dem " LH Typ" Böswilligkeit, Willkür oder wie man das auch immer nennen mag.

Du bist agressiv, wie nen Kind, was kein Eis bekommt.

Den verursachenden Fehler hast du gemacht, und Niemand anders. Jetzt bei anderen die Schuldigkeit zu suchen, ist schon ziemlich dreist.
 
Nicht unbedingt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Allerdings sehe ich in der Verordnung nur eine ausdrückliche Regelung der Beweislast zu Lasten der Fluggesellschaft, wenn ein Flug annuliert wird, nicht jedoch im geschilderten Sachverhalt.

Wie soll die Airline denn Beweisen das er zu spät war ? Richtig, er hat nicht geboardet.
Dementsprechend muss er nachweisen das er pünktlich war.
 
Nicht unbedingt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Allerdings sehe ich in der Verordnung nur eine ausdrückliche Regelung der Beweislast zu Lasten der Fluggesellschaft, wenn ein Flug annuliert wird, nicht jedoch im geschilderten Sachverhalt.


Es geht ja, wenn ich das richtig verfolgt habe, um die Motivation des LH-Mitarbeiters, dem Pax die Beförderung zu verweigern.

Die fällt unter Art. 2j, der ähnlich wie Art. 5 Abs. 3 ein Ausnahmetatbestand und als solcher von der Fluggesellschaft zu beweisen ist, die den Passagier ja um seine Ansprüche aus der EU-VO bringen möchte.

Wie sollte auch der Fluggast darlegen (und beweisen) können, was das Luftfahrunternehmen im Einzelnen veranlasst, ihn nicht mitzunehmen?
 
Hätte, hätte, hätte... fällt dir was auf?

Dass du absolut keine Einsicht zeigst!? Das hat man doch schon auf Seite 1 gesehen als du uns noch eine komplette andere Story erzählt hast. Eigentlich müsste man den Thread-Titel auch anpassen: "Ich saß 20 Minuten am Gate nichts zu machen. Als das Boarding quasi am Ende war entschloss ich mich noch zu einem Kaffee."

Butter bei die Fische: Du trödelst (laut eigener Angabe) 20 Minuten am Gate rum, willst als "Letzter" an Bord (was auch immer dir das bringen soll) und holst dir 3 (vielleicht auch nur 2 Minuten) vor Schluss noch gemütlich einen Kaffee (alles so von dir hier geschrieben). So verhält sich ein Flugpassagier in der Regel nicht.

Was erwartest du dir hier? Einen Kuchen und Preis weil du zwischenmenschlich total durchfällst. Nur ein Rat für die Zukunft: Mit der Denk- und Ausdrucksweise (der LH-Typ,"wenn du wüstest wer ich bin", Beleidigungen, etc...) die du hier zu Tage legst sowie dem Verhalten am Flugtag, wirst du noch viel Freude haben.

Je weniger Ahnung, desto felsenfester die Meinung

Deine scheint jedenfalls in Marmor gemeisselt zu sein. Ich kann wenigsten noch behaupten, dass ich mich jedes Mal an eine neue Variante deiner Geschichte angepasst habe. Und dennoch bekomme ich den Eindruck, dass Sie immer noch nicht der Wahrheit entspricht. Erst waren es knapp da 15 Minuten Verspätung und die Kaffeemaschine stand gegenüber. Zwischenzeitlich stand die Kaffeemaschine nebenan. Jetzt hast du 20 Minuten rumgesessen und die Kaffeemaschine war am Gate.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer boarden will, stellt sich in die Schlage dazu an, dazu ist die Schlange ja auch da.

Nochmals: ich find das Verhalten des Agents schlüssig. Schlage ist leer, also geht das Gate zu.

Ich bin aber froh dass offenbar nicht alle Gate Agents derart 'schlüssig' handeln und lieber vorher nochmals einen Blick werfen, wieviel Paxe ggf. noch fehlen um diese dann auszurufen. Und derartige Ausrufe scheinen eher die Norm zu sein wenn man mal mit aufmerksamen Ohren durch die Flughäfen dieser Welt geht - im Zweifel geht ein derartiger Ausruf nämlich schneller als das Ausladen des Gepäcks des fehlenden Fluggastes.

Man kann vom Verhalten des TO und dessen (mangelnder) Einsicht halten was man will, aber 'Schlange leer, Gate zu' springt zu kurz.
 
Es geht ja, wenn ich das richtig verfolgt habe, um die Motivation des LH-Mitarbeiters, dem Pax die Beförderung zu verweigern.

Hier wurde niemandem die Beförderung verweigert.

Dazu wäre ja die Voraussetzung, dass er sich zur festgelegten Zeit (20:15) am Gate gemeldet hätte. Hat er aber nicht. Und das lag auch nicht etwa an einer Verspätung, sondern an seinem Willen, unbedingt als Letzter einzusteigen.
 
@Worldtraveler42
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Du kennst mich? [ ]

Gegenüber sachlich argumentierenden Forenmitgliedern verhalte ich mich ebenso sachlich.
Gegenüber Polemikern, Besserwissern, Verschwörungstherotikern die nicht besseres zu tun haben als Unterstellungen, Spott und Häme zu erteilen verhalte ich mich entsprechend anders.
Sowas nennt man Adressaten-gerechtes Kommunizieren oder anders: Wie es in den Wald ruft......

Insofern spar dir doch einfach deine Massregelungen, Mutmassungen und Verurteilungen, wenn Du mit den Antworten nicht klar kommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wurde niemandem die Beförderung verweigert.

Dazu wäre ja die Voraussetzung, dass er sich zur festgelegten Zeit (20:15) am Gate gemeldet hätte. Hat er aber nicht. Und das lag auch nicht etwa an einer Verspätung, sondern an seinem Willen, unbedingt als Letzter einzusteigen.


Das ist nun allerdings ein Punkt, der schon der höchstrichterlichen Klärung unterlag.

Ein "rechtzeitiges Erscheinen am Gate" kennt die VO nicht.
 
Jetzt mal Butter bei die Fische: Spielt das alles eine Rolle wenn:

  • Einsteigevorgang ist noch nicht beendet, wenn noch eine tatsächliche Möglichkeit des Einstiegs besteht.

Du schreibst dass es 10 Meter zwischen Gate und Kaffemaschine sind und nach dem letzten Gast vor Dir verstehe ich nicht warum Du in keiner Weise Dich gegenüber den GA aufmerksam machen konntest, dass Du noch mit willst.
Der GA muss wenigstens einmal raufgeschaut haben nachdem der Pax vor Dir durch die Kontrolle ist um dann von grün auf rot umzustellen zu können...
 
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