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...ich finde, jetzt ist es wirklich an der Zeit, sich mal die Aufzeichnungen der Überwachungskameras anzuschauen und den tatsächlichen Sachverhalt endgültig aufzuklären...
Kann die bitte mal wer zeitnah einstellen...
In welchem § des Strafrechtes sind wir denn angekommen, dass Kameraaufzeichnungen dazu rangezogen werden dürften?Guter Hinweis, so dort welche installiert sind und die retention time der Aufzeichnungen nicht zu kurz ist! Danke!
In dem Fall liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft.
Ich sag ja, 2 Anwälte, 3 Meinungen ....Du und nicht die Hansa trägst die Beweislast.
Guter Hinweis, so dort welche installiert sind und die retention time der Aufzeichnungen nicht zu kurz ist! Danke!
Wenn und nur wenn ich wirklich absichtlich gebummelt hätte um diese Situation zu forcieren, dann hätte ich keinen Grund mich zu beklagen. Warum aber sollte ich absichtlich meinen Flug nach hause verpassen wollen?
Ich sag ja, 2 Anwälte, 3 Meinungen ....
Hätte, hätte, hätte... fällt dir was auf?
Wissen tust Du nichts, aber urteilen fällt dir nicht schwer.
Ergo unterstelle ich dem " LH Typ" Böswilligkeit, Willkür oder wie man das auch immer nennen mag.
Nicht unbedingt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Allerdings sehe ich in der Verordnung nur eine ausdrückliche Regelung der Beweislast zu Lasten der Fluggesellschaft, wenn ein Flug annuliert wird, nicht jedoch im geschilderten Sachverhalt.
Was denn nun?
Wie soll die Airline denn Beweisen das er zu spät war ? Richtig, er hat nicht geboardet.
Dementsprechend muss er nachweisen das er pünktlich war.
Nicht unbedingt. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren. Allerdings sehe ich in der Verordnung nur eine ausdrückliche Regelung der Beweislast zu Lasten der Fluggesellschaft, wenn ein Flug annuliert wird, nicht jedoch im geschilderten Sachverhalt.
Hätte, hätte, hätte... fällt dir was auf?
Je weniger Ahnung, desto felsenfester die Meinung
Wer boarden will, stellt sich in die Schlage dazu an, dazu ist die Schlange ja auch da.
Nochmals: ich find das Verhalten des Agents schlüssig. Schlage ist leer, also geht das Gate zu.
Es geht ja, wenn ich das richtig verfolgt habe, um die Motivation des LH-Mitarbeiters, dem Pax die Beförderung zu verweigern.
Hier wurde niemandem die Beförderung verweigert.
Dazu wäre ja die Voraussetzung, dass er sich zur festgelegten Zeit (20:15) am Gate gemeldet hätte. Hat er aber nicht. Und das lag auch nicht etwa an einer Verspätung, sondern an seinem Willen, unbedingt als Letzter einzusteigen.
Gegenüber sachlich argumentierenden Forenmitgliedern verhalte ich mich ebenso sachlich.
Jetzt mal Butter bei die Fische: Spielt das alles eine Rolle wenn:
- Einsteigevorgang ist noch nicht beendet, wenn noch eine tatsächliche Möglichkeit des Einstiegs besteht.
Welche Lücke? Es wird wieder interessant!![]()
'Schlange leer, Gate zu' springt zu kurz.