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Gegen ausufernde Unterhaltsforderungen der Ex-Gattin schützt man sich zuvor mit Ehevertrag und Gütertrennung; ansonsten selbst Schuld.
Das mag vielleicht so sein, aendert aber doch nichts am gesellschaftspolitischen Problem. Ausserdem uebersiehst Du, dass viele Einkommen in Deutschland so sind, dass es fuer die Finanzierung eines Haushaltes ganz gut reicht, sollen aber vom gleichen Geld zwei Haushalte finanziert werden, dann bist Du (fuer beide Haushalte) am Existenzminimum, und dann gibt es nichts mehr, was Du per Ehevertrag ausschliessen koenntest.