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N26

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Man könnte ja z.B. die Webseite von N26 aufrufen (um die es geht) und würde dann diese AGB mit folgendem Wortlaut finden:

Ich hatte leider keinen AGB link gefunden auf der N26 Startseite, Girokontoseite, Support Seite....
Im Footer wäre es schöner. Unter Rechtliche Dokumente irgendwie auch nicht das passende gehabt.

Aber Danke!
 
Ja, abschalten oder erst aktivieren wenn man sie benutzt ist sicher eine Möglichkeit. Aber wenn Du sie nicht sperrst dann kann jemand damit auch gut einkaufen im Internet ganz ohne NFC.....
Was wird eher passieren... das jemand mit einer NFC Karte für unter 25.-EUR nach dem Raub oder Diebstahl schoppen geht... in Geschäften die heute alle Videoüberwacht sind...

Oder das die Kreditkartendaten Online missbraucht werden....

Zudem hier ein Auszug aus den AGB einer Bank ^^


Das nehme ich gerne für Leute als Argument die mehr als 50.-EUR Bargeld rum tragen und Angst haben das jemand Ihre Karte klaut (oder NFC halt missbraucht).... denn geklautes Bargeld ist Anonym und überall einsetzbar und wird auch nicht erstattet.

Leider vermisse ich hier https://n26.com/wp-content/uploads/2016/07/agb-n26.pdf ähnliches
Also das Problem ist, dass wenn du gerade ausgeraubt wurdest wahrscheinlich auch dein Handy mit weg ist. Somit kannst du auch nicht sofort deine Karte sperren, weil du ohne Handy und ohne Geld nicht telefonieren kannst.

Bei Online-Bestellungen wird bei größeren Bestellungen oft der Secure-Code abgefragt. Auch ist Onlinehandel in vielen 3. Welt Ländern nicht so verbreitet, außerdem braucht man eine Lieferadresse und Internetzugang. Die schnellste und einfachste Möglichkeit für einen Junky das zu Geld zu machen ist 5x an der Tankstelle Alkohol und Zigaretten zu kaufen. Der Polizei werden die schlechten Bilder der Überwachungskamera nicht die Bohne interessieren.
 
Und in welchem §§ ?
§ 675v BGB

Im Footer wäre es schöner. Unter Rechtliche Dokumente irgendwie auch nicht das passende gehabt.
Aber Danke!
Im Footer "Rechtliche Dokumente" -> N26 Konto

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Die zitierten AGB verstoßen soweit ich weiß aber gegen geltendes Recht. Ohne Verschulden haftet der Karteninhaber nämlich für 0€.

Durchaus interessant ist auch der folgende Passus der anderen Bank (ie. Fidor)

Erfolgt der Karteneinsatz unter Verwendung der PIN beleg- oder unterschriftslos, kann der Karteninhaber der Belastung seiner Kreditkarte nur widersprechen, indem er nachweist, dass die Karte samt PIN nicht von ihm genutzt wurde.

In dieser Pauschalität wohl unwirksam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die zitierten AGB verstoßen soweit ich weiß aber gegen geltendes Recht. Ohne Verschulden haftet der Karteninhaber nämlich für 0€.
Nach §675v BGB ist eine Haftung bei Diebstahl und Verlust von 150€ bis zur Sperrmeldung zulässig. Die Wirecard N26 schöpfte das auch aus, N26 N26 ebenso. Bei Barclays sind es 0€.

@Simon: Sorry, hatte nicht selbst nachgelesen sondern nur die Aussage das da nichts steht (weil es die Bedingungen für N26 Invest sind...) gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach §675v BGB ist eine Haftung bei Diebstahl und Verlust von 150€ bis zur Sperrmeldung zulässig. Die Wirecard N26 schöpfte das auch aus. Bei Barclays sind es 0€. Wenn die N26 N26 dazu keine Aussage trifft gelten wohl auch die 150€
Okay, sorry, dann habe ich das wohl mit der österreichischen Rechtslage verwechselt, ich dachte eigentlich, das wäre EU-weit vereinheitlicht.

In AT ist es nämlich so, dass man nur haftet, wenn zumindest leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Auch bei ausgespähtem Pin haftet der Kunde nur, wenn ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. In DE ist das leider anders..
 
Number26

Auch bei ausgespähtem Pin haftet der Kunde nur, wenn ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. In DE ist das leider anders..

Wobei es da auch je nach Amtsgericht und Tatablauf durchaus Unterschiede geben kann.

Der Anscheinsbeweis PIN=Inhaber gilt noch bei vielen Gerichten, trotzdem dürfte die von mir zitierte Fidor-Regelung nicht gültig sein.
 
Der schaut sich einfach die Urteile der anderen Gerichte an. Das ist schon ganz gut ausgetüftelt
 
Meine neue Karte ist heute angekommen. Bin allerdings ebenso noch unentschlossen, ob ich diese aktiviere...

Ich warte erst einmal ab, wie lange sie mich noch überlegen lassen!
 
Den AGB und dem Wechsel hatte man doch aber schon bei Bestellung zugestimmt, oder nicht?
Beim Umzug steht aber, dass das ganze unter der aufschiebenden Bedingung der Kartenaktivierung steht.

Das neue N26-Konto wird erst aktiv, wenn die Karte aktiviert wird, bis dahin bleibt alles beim Alten. (Nur bei Neukunden wird das Konto sofort aktiviert.)
 
Mein N26-Konto steht noch immer nicht in der Schufa. Steht das Konto denn bei irgendjemanden drin? Screenshot bitte,
 
ich hab nicht gewechselt. Bei Freunden die es vor über 1 Woche gemacht haben, ist auch nichts zu sehen.
Wer weiss, ggf. melden Sie später. Es gab doch hier ne Meldung von wem, der gewechselt hat und sofort nen EIntrag gesehen hat
 
In den USA gibt es manchmal ein "10$ Credit Card minimum". Hilft da die neue N26-Mastercard, weil groß "DEBIT" drauf steht? Oder zählen dort alle Karten, die keinem nationalen System angehören, als Credit?
 
Eine chinesische Freundin von mir (mit Adresse in Osteuropa) wollte ihr Konto nun auch umstellen. Wenn sie aber eine N26 Business Karte beantragt erscheint vor dem letzten Schritt "An unexpected event occurred. An error occurred while saving the card information. Please try again" in der App. Weiß jemand woran das liegen mag?
 
Eine chinesische Freundin von mir (mit Adresse in Osteuropa) wollte ihr Konto nun auch umstellen. Wenn sie aber eine N26 Business Karte beantragt erscheint vor dem letzten Schritt "An unexpected event occurred. An error occurred while saving the card information. Please try again" in der App. Weiß jemand woran das liegen mag?

Öhm. Sind wir der N26 technical support?
 
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