Lieber Anwalt,
bitte schau ein paar Seiten zurück auf den Ausgangsfall: Dort wurde thematisiert, dass gerade jetzt zur Ferienzeit die Kontrollen verstärkt werden sollen. Mitarbeiter werden sogar per Schreiben erinnert ihre Ausweise immer dabei zu haben.
Das spricht schon einmal gegen Deine These von den angeblich 99%. In der realen Welt - also exclusive uns die sich mit der Thematik beschäftigen und mehrmals den Skytrain bereits genutzt haben - wird aktuell wohl auf die Einmal-im-Jahr-Flieger, insb. Familien gezielt. Und hier beginnt der zweite Hauptkritikpunkt: Bucht sich diese Familie einen Zug zum Flughafen gibt sie bei der Bahn "Düsseldorf Flughafen" ein. Und fährt dann, sollte sie den Skytrain benutzen, unwissentlich schwarz. Denn mal ernsthaft: wer guckt schon auf die kleinen Schildchen?! Insb. beim Anreisestress, eventuell auch noch mit quengelnden Kindern. Und falls doch denkt man doch, dass man die Fahrt durch sein vorher gekauftes Zugticket bereits bezahlt hat.
Anders wäre es, wenn der Bahnhof analog zu JFK eben nicht "Düsseldorf Flughafen" sondern "Ratingen Fernbahnhof beim Flughafen" (etc.) heißen würde, analog zu JFK / Jamaica. Dann wäre es doch schon beim Begriff klar.
Ernsthaft - und hier interessiert mich bitte Deine Sichtweise als Anwalt: Würdest Du einem "Schwarzfahrer", der unwissenderweise in diese Kontrolle gerät, raten den Klageweg zu bestreiten? Gründe die mir als Jura-Laie einfallen würden wären: internationale Vergleichbarkeit, Namensgebung des Flughafen-Bahnhofs, Treu und Glauben, was-weiß-ich-nicht.
Mir geht es nicht um die 1,60 €. Die früher (Semesterticket, Parkplatzkunde, Zeitkarteninhaber etc.) von mir eh nicht gezahlt werden mussten. Mir geht es um das Prinzip, dass gerade jetzt zur Ferienzeit wo die angesprochenen Wenigflieger unterwegs sind es zu verstärkten Kontrollen kommen soll.