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Das wissen wir ja bereits. Und die Frage ist weiterhin: warum wird in solchen Fällen, in denen der Kunde die Buchung wegen einer Unzulänglichkeit der Webseite, die durch LH zu verantworten ist, nicht online durchführen KANN, für die telefonische Buchung zusätzlich zur Rechnung gebeten? Wäre es nicht im Sinne der Kundenfreundlichkeit, in solchen Fällen auf die Erhebung der Telefon-Buchungsgebühr zu verzichten? Das Herumreden um den Brei bringt doch nichts.
HTB.
Hallo htb,
wie gestern geschrieben sind die Entscheidungen, in welchen Fällen man offline zu Onlinekonditionen buchen kann, interne Informationen, zu denen sich die Fachabteilung nicht äußern wird.
Alle Informationen, die uns zur Veröffentlichung zur Verfügung stehen, teilen wir gerne mit euch im Forum. Bitte habe aber Verständnis, wenn es Grenzen gibt, wir haben darauf keinen Einfluß.
Da dir das Thema ja offensichtlich sehr am Herzen liegt, kannst du dich gerne an Customer Relations wenden um dich darüber zu beschweren, dass du bei deinen Buchungsmöglichkeiten online eingeschränkt bist.
Vanessa