AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.035
10.037
LEJ
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Mal eine Frage an die Experten hier im Forum, da ich aus den letzten 20 Seiten dieses Freds keine Antwort rauslesen konnte:

Ich habe ein AB Ticket für DUS-MIA-DUS Ende November/Anfang Dezember für 4 Personen natürlich weit vor der Insolvenz gebucht. Derzeit gibt es noch gute angebote für die Strecke von LH via FRA im Bereich 400 EUR. Was ja bei AB selbst aufgrund der Flex-Tickets nicht mehr der Fall ist. Ich würde die Reise wirklich gerne antreten. Macht es aus Eurer Sicht Sinn hier weiter zu warten, ob irgendein Nachfolger von AB so gnädig ist mich auf der Strecke auf Basis meines gekauften Tickets mitzunehmen, obwohl er dafür vermutlich aus der Insolvenzmasse nix bekommt, oder bereits jetzt zu noch guten Konditionen auf LH umzusteigen?

Danke für Tipps.
Aus der Glaskugel lesen kann ich nicht.
Wer es kann, muss ein reicher Mensch sein.
Entweder no risk no fun oder auf Sicherheit gehen.
Mehr kann man (ich) dazu nicht sagen.
 
B

Bergmann

Guest
Urteile nicht vorschnell, mal sehen, was User Bergmann davon hält!

Ja richtig, ich werde mich am Wochenende melden: Der Ausdruck Luftnummer, auf den sich qwertpoiuz's Zitat bezieht, ist so ne Sache ...

Vllt. hat er ja Andreas Nikolaus Lauda (Bergmann!) mit an Board?!, der dann von ihm kaufen oder leasen soll.

Also Andreas Nikolaus Lauda wird gerne mit Niki Lauda angesprochen:) Und ich bin gewiss nicht an Bord, Air Berlin zu kaufen oder zu leasen :)

Die einzigen, die ein gesetzliches Recht auf ein bestmögliches Insolvenzverfahren haben, sind die Gläubiger. Nach diesem Prinzip verfährt auch der Sachwalter bzw. Insolvenzverwalter (je nach Verfahrensart) - er ist lediglich der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger verpflichtet und kein Retter von Arbeitsplätzen o.ä. Bitte noch mal die Insolvenzgesetze ansehen und deren Sinn verstehen.

Diese einfache Erklärung stimmt auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist die Erklärung aber diskussionswürdig. Passt sie auf die Insolvenz von Air Berlin? Gibt es da nicht auch noch das Kartellrecht, welches zu beachten ist? Und: Welche Auswirkungen hat der 150 Mio Kredit der Bundesregierung auf die gesamte Betrachtung der rechtlichen Situation? Und was sagt das europäische Wettbewerbsrecht? Und welches der genannten Rechtsinstitute schlägt das andere? Fragen über Fragen :)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Aus meiner Sicht gibt es 2 Wege einer Investition:
-entweder ich inverstiere mein eigenes Geld ( selbst für AB habe ich zu wenig;)) , dann würde ich aber geschätzt mindestens 2 Monate brauchen, bis meine Fachleute eine vernüftige Risikobwertung abgeben können. LH hat sich seit Mai im Datenraum rumgetrieben. Z.B bei Basler, einen Bekleidungshersteller, dessen Umsatz letztes Jahr von ca 180 Mio auf ca.108 Mio geschrumpft wurde (ich erwähne die Zahlen nur, damit man sieht, um wieviel kleiner und übersichtlicher der Betrieb ist) hatten die Interessenten auch von Ende Mai bis Mitte August Zeit für verbindliche Angebote. Sachwalter bei Basler war ebenfalls RA Flöther. In 2 Wochen schafft das das keiner auf die schnelle, sich einen Überblick für ein Angebot zu verschaffen- meine Meinung

- alternativ könnte ich das Geld von Investoren verbraten, die selbst keine Ahnung vom Geschäft haben. Damit könnte ich auch Geld verdienen, egal wie es am Ende ausgeht. Für Kleinanleger braucht man Prospekte und Zeit (die man nicht hat). Großanleger sind selten so doof sich auf ungewisse Spekulationen einzulassen. Sogar die Frau Schickedanz von Quelle hat sich am Ende noch auf Schadensersatz geeinigt, weil sie nicht ausreichend aufgekärt wurde.

Für mich macht sich jeder der meint, er macht mal schnell ein Angebot, lächerlich.

Anhand deiner realistischen Einschätzung sieht man doch sehr gut das das Verfahren ausschliesslich auf LH als zukünftigen Betreiber ausgelegt ist. Der Sachwalter könnte diese kurzen Fristen gar nicht verlangen wenn LH sich nicht schon seit Monaten in die Materie eingearbeitet hätte - ist aber ein offener Prozess und kein abgekartetes Spiel.

Aber darum ging es mir gar nicht, es ist die Überheblichkeit mit der viele der Insassen des Forums die Bemühungen (oder wie immer man es nennen soll) von Unternehmen/Unternehmern bewerteten die in diesen Prozess einsteigen wollen. Das da auch strategische Überlegungen eine Rolle spielen könnten - darauf kommt keiner.

Seltsam z.B. das das Interesse von MOL nachgelassen hat als klar wurde das der Kredit noch gar nicht ausgezahlt wurde.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Diese einfache Erklärung stimmt auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick ist die Erklärung aber diskussionswürdig. Passt sie auf die Insolvenz von Air Berlin? Gibt es nicht da auch noch das Kartellrecht, was zu beachten ist? Welche Auswirkungen hat der 150 Mio Kredit der Bundesregierung auf die gesamte Betrachtung der rechtlichen Situation? Und was sagt das europäische Wettbewerbsrecht? Und welches der genannten Rechtsinstitute schlägt das andere? Fragen über Fragen :)

Diese Fragen mögen eine Rolle spielen, da ich aber in dem Bereich keine Kenntnisse habe, halte ich mich da raus anstatt zu spekulieren.

Meine Aussage war lediglich als klare Aussage auf das Statement eines Users (Deins?) gerichtet, "Lauda und Wöhrl hätten Anrecht auf ein ordentliches Insolvenzverfahren". Wenn Lauda und Wöhrl Gläubiger sind => Ja. Sind sie keine Gläubiger => dann haben die beiden das Recht, die Klappe zu halten und sonst gar nichts.
 
B

Bergmann

Guest
Meine Aussage war lediglich als klare Aussage auf das Statement eines Users (Deins?) gerichtet, "Lauda und Wöhrl hätten Anrecht auf ein ordentliches Insolvenzverfahren". Wenn Lauda und Wöhrl Gläubiger sind => Ja. Sind sie keine Gläubiger => dann haben die beiden das Recht, die Klappe zu halten und sonst gar nichts.

Einer von beiden ist grösserer Aktionär, aber beide sind keine Gläubiger. Das stimmt. Beide haben aber das Recht, ihre "Klappe" aufzumachen und an rechtliche Standards im Verfahren zu erinnern. Lieber Kingair: Wir sind hier nicht im wilden Westen! Es gilt auch im Fall Air Berlin, Standards im Vorgehen einzuhalten - auch in einem Insolvenzverfahren nach deutschen Recht.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Einer von beiden ist grösserer Aktionär, aber beide sind keine Gläubiger. Das stimmt. Beide haben aber das Recht, ihre "Klappe" aufzumachen und an rechtliche Standards im Verfahren zu erinnern. Lieber Kingair: Wir sind hier nicht im wilden Westen! Es gilt auch im Fall Air Berlin, Standards im Vorgehen einzuhalten - auch in einem Insolvenzverfahren nach deutschen Recht.

Der Aktionär hat derzeit gar keine besonderen Rechte. Klar, Meinungsfreiheit hat Jeder aber welche "rechtlichen Standards" du meinst, verstehe ich nicht. Das Recht besteht aus Gesetzen und nicht aus Standards. Wenn du meinst, dass du dich besser auskennst als Kingair, dann nenn uns doch einfach einen Paragraphen oder einen tragfähigen Anhaltspunkt, worauf du deine Meinung stützt.
 
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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.029
831
ZRH & DUS
Grundsätzlich stimme ich dir voll und ganz zu, dass eine "normale" Insolvenz schlechter gewesen wäre und ich freue mich für jeden, der noch mit kommt.

Mich wäre eine normale Insolvenz ( Stand heute) um 600 € billiger gekommen, da ich dann den AB Flug definitiv nicht hätte antreten können und mein Ersatzticket nicht in Flex hätte buchen müssen. Die Ungewissheit und Informationssammlung für meine Glaskugel, wie lange es noch gut geht (Rückflug 6.11), hat mich auch viel Zeit gekostet.
Das ist meiner Meinung nach das blödeste Argument, dass ich je gehört habe. Warum musstest du irgendwas in Flex buchen? Du kannst doch auch deine Ersatztickets in den fixen Buchungsklassen erwerben und die AB-Tickets als verloren abschreiben - gegenüber eines sofortigen Groundings hättest du da nichts verloren. Das Flex-Ticket hast du doch nur, um im Falle einer doch noch operierenden AB günstiger aus der Sache rauszukommen. Aber die Abwägung hast du halt gemacht. Ich habe das übrigens genauso gemacht, mein AB-Flug Mitte Oktober wird jetzt mit einem C-Ticket der Swiss unterfüttert - einfach, weil ich noch die Hoffnung habe, dass AB vielleicht doch fliegt. Falls nicht, hätte ich natürlich auch ein festes Billigst-Ticket erwerben können.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Welche Auswirkungen hat der 150 Mio Kredit der Bundesregierung auf die gesamte Betrachtung der rechtlichen Situation?

Den wird es nicht geben, wenn alles, wie jetzt vom Spiegel genannt, am 21.9. entschieden wird. Da Geld reicht ja auch ohne diesen Kredit noch bis Ende des Monats und danach fließt die Kohle von den Erwerbern.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Anhand deiner realistischen Einschätzung sieht man doch sehr gut das das Verfahren ausschliesslich auf LH als zukünftigen Betreiber ausgelegt ist.
Danke aber laut Presse hat Winkelmann angeblich behauptet, dass der Datenraum seit Mai für 10 Interessenten offen war (das habe ich nicht erwähnt) . Ich habe keine Ahnung, wer alles dort war, ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich die "Last Minute " Bieter , die so tun, als wäre ihnen das gerade als gutes Geschäft eingefallen, für unglaubwürdig halte.
 
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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.859
4.623
Gummersbach
Nachdem nun der weltberühmte Aviatiker Dr Utz Claassen aus Mallorca auch als Bieter in Erscheinung getreten ist erwarte ich stündlich die Roten Funken Artillerie von 1871 e.V. sowie Drafi Deutscher mit einem Angebot . Letzterer posthum .

Ein von der EU abgesegneter Rettungskredit ( Sachsen + Bayern ) hat übrigens scon einmal einem Unternehmen aus der Insolvenz zu ungeahnter Blüte verholfen , ich rede vom Versandhaus Quelle . Insoweit viel Erfolg allerseits ; die sollen froh sein , daß es die LH gibt .
 
B

Brain

Guest
Der vielfliegertreff übernimmt AB!
Das wäre mal eine Schlagzeile!

Flyglobal

Da prophezeihe ich mehr Verlust als Umsatz. Gründe:
1. VFT-Bestuhlung: 30%F 65%C 4%Y+ und 1 Y-Sitz
2. Nur Maximierer als Gäste
3. Schampus und Fischeier schon beim Checkin, auch für den Taxifahrer, der einen zum Flughafen gebracht hat
4. und das alles zum Preis eines LH Y Tickets.
5. 60 Vorstände mit Meinung zu allem.


Wird nicht lang gutgehen. :D

:LOL:
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Das ist meiner Meinung nach das blödeste Argument, dass ich je gehört habe. Warum musstest du irgendwas in Flex buchen? Du kannst doch auch deine Ersatztickets in den fixen Buchungsklassen erwerben und die AB-Tickets als verloren abschreiben - gegenüber eines sofortigen Groundings hättest du da nichts verloren.

Wenn es den chargeback gibt, da ich mit KK gezahlt habe, macht es finanzeill schon einen Unterschied, ob ich weiss, dass AB nicht fliegt oder ob ich die Glaskugel bemühe.

Abschreiben kann ich da gar nichts, weil es mein Urlaub ist. Wäre es ein Geschäftsflug und ich hätte eine Betriebsprüfung, dann möchte ich nicht dem Finanzamt erklären, warum ich für eine Reise 2 x Tickets gebucht habe , obwohl Herr Dobrindt und Frau Zypries gesagt haben, wir geben ein Darlehen damit der Betrieb wohl 3 Monate weiter läuft. Wenn LH oder wer auch immer sich doch noch als Retter erweist, wird das schwierig.
 
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B

Bergmann

Guest
Der Aktionär hat derzeit gar keine besonderen Rechte. Klar, Meinungsfreiheit hat Jeder aber welche "rechtlichen Standards" du meinst, verstehe ich nicht. Das Recht besteht aus Gesetzen und nicht aus Standards. Wenn du meinst, dass du dich besser auskennst als Kingair, dann nenn uns doch einfach einen Paragraphen oder einen tragfähigen Anhaltspunkt, worauf du deine Meinung stützt.

Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit. Es geht um Standards. Diese Standards haben Gerichte festgelegt.

Die Gesetze können ja nicht alle Fälle eindeutig regeln. Zu unterschiedlich sind die Fälle. Es werden deshalb Gerichte gebeten, für Klarheit in individuellen Fällen zu sorgen. Einige dieser Fälle landen dann sogar beim Bundesfinanzhof (wenn es um steuerliche Dinge geht) oder beim Bundesgerichtshof - und manchmal sogar beim Bundesverfassungsgericht. Die Urteile dieser Gerichte werden dann zu "Standards" für andere Verfahren - wie beispielsweise im Fall Berlin: Wie muss also ein Insolvenzverfahren "ordentlich" abgewickelt werden? Daran sollten sich dann alle Beteiligten orientieren.

Ich bin kein Jurist. Ich habe aber gelernt, dass die Urteile der obersten Gerichten sehr wichtig sind: Sie werden als Referenz für den individuellen Fall herangezogen. Auch Air Berlin ist ein individueller Fall.

Vielleicht hilft mein Versuch einer Erklärung Dir ein wenig weiter. Mich würde es freuen :)
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Die Flüge DUS > SFO/LAX rt. ab dem 01.10. sehen ziemlich voll aus an den Tagen an denen die TXL-Direktflüge gestrichen wurden. Da wurde also schon reichlich umgebucht.
Einige sogar komplett ausgenullt, wäre ja mal interessant ob dort dann auf Fremdmetall umgebucht wurde :rolleyes:

An meinem Flug DUS-SFO für Anfang Oktober ist bislang nichts verändert worden. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass er nicht stattfindet und ich auf meine Backup-Buchung zurückgreifen werde.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
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Ich habe ein AB Ticket für DUS-MIA-DUS Ende November/Anfang Dezember für 4 Personen natürlich weit vor der Insolvenz gebucht. Derzeit gibt es noch gute angebote für die Strecke von LH via FRA im Bereich 400 EUR. Was ja bei AB selbst aufgrund der Flex-Tickets nicht mehr der Fall ist. Ich würde die Reise wirklich gerne antreten. Macht es aus Eurer Sicht Sinn hier weiter zu warten, ob irgendein Nachfolger von AB so gnädig ist mich auf der Strecke auf Basis meines gekauften Tickets mitzunehmen, obwohl er dafür vermutlich aus der Insolvenzmasse nix bekommt, oder bereits jetzt zu noch guten Konditionen auf LH umzusteigen?

Danke für Tipps.

Mal noch ein zusätzlicher Gedanke: In den 388€ für die DUS-MIA-DUS Tickets von LH, die ich gefunden habe und die du vermutlich meinst, sind nur 50€ Ticketpreis und der Rest Steuern, Gebühren & Zuschläge. Wenn du jetzt buchst und kurz vor Abflug nun doch noch vor der Situation stehst, dass du mit deinen AB Tickets doch zum Ziel kommst (und vor allem die Gewissheit mit denen auch zurück zu kommen), kannst du die LH Tickets verfallen lassen und bekommst, glaube ich, auf Antrag fast alles bis auf den Ticketpreis erstattet (*). Damit würde sich der finanzielle Einsatz für diese Absicherung nochmals stark reduzieren.


(*) Vielleicht hat hier jemand konkrete Erfahrungswerte, aber ich meine bei LH sieht es ziemlich gut aus mit der Erstattung von Steuern, Gebühren & Zuschlägen. Zumindest bei EW ist dem so.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de

Re-protection Richtlinie für Abflüge ab dem 01. November 2017
Durch die Insolvenz können keine Umbuchungen auf andere Airlines angeboten werden, bei denen der
Rückflug nach dem 1. November 2017 im Ticket ausgewiesen ist

Genial. Wer vor dem 1.11. hin fliegt und nach dem 1.11. zurück, wird in Ungewißheit gelassen.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
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.de
Das ist meiner Meinung nach das blödeste Argument, dass ich je gehört habe. Warum musstest du irgendwas in Flex buchen? Du kannst doch auch deine Ersatztickets in den fixen Buchungsklassen erwerben und die AB-Tickets als verloren abschreiben - gegenüber eines sofortigen Groundings hättest du da nichts verloren.

Nix blödestes Argument. Auch fixe Buchungsklassen können eine Stange Geld kosten!
 
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Kingrick85

Neues Mitglied
22.03.2016
11
0
TXL
Es geht zu Ende.In Berlin heute Abend ein Großteil der Flüge gestrichen(Steht noch nicht mal auf den Tafeln,Chaos total).Aussage am Schalter:Jetzt geht's erst richtig los.Ca. 400 Leute ratlos in der Schlange
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
2.029
831
ZRH & DUS
Nix blödestes Argument. Auch fixe Buchungsklassen können eine Stange Geld kosten!

Natürlich. Und wenn Airberlin sofort dichtgemacht wird, anstatt vielleicht noch weiterzufliegen, werden die billiger?

Es gab doch mit Verkündung der Insolvenz folgende Möglichkeiten:

a) Pokern, dass AB noch lange genug durchhält und das Ticket genutzt werden kann
b) davon ausgehen, dass AB am fraglichen Termin nicht mehr fliegt und fixes Ersatzticket buchen
c) spekulieren und ein stornierbares, aber teureres Ticket für den Termin erwerben, falls AB ausfällt

Bei a) bleibt man im Notfall halt daheim bzw. darf ein richtig teures Ticket erwerben, das ist also die Variante für die Hazardeure, die im Schadensfall viel Geld versenken. b) ist die pessimistische Variante, bei der man das an AB gezahlte Geld abschreibt und halt ein neues Ticket bucht. c) ist die Zocker-Variante, bei der man bewusst ein teures Ersatzticket erwirbt, mit der Option, es bei einem längeren Überleben ABs zu stornieren.

Jede Variante hat andere Ausfallrisiken und -verluste. Hätte AB vor zwei Wochen sofort die Waffen gestreckt und wäre am Boden geblieben, hätte mein Vorredner angeblich viel Geld gespart im Vergleich zur aktuellen Unsicherheit. Das ist einfach Unsinn, weil die Option b) ja auch momentan besteht - der Flugbetrieb in Insolvenz nimmt einem ja keine der Optionen weg.