AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Ich lese den so, der Leasinggeber hat abgezogen. Von Freiwilligkeit Seiten AB seh ich da nichts.

Da sind wir wieder beim Insolvenzrecht, welches man schon ein wenig kennen sollte.

Forderungen eines Leasinggebers VOR dem Antrag sind verloren bzw. zur Tabelle anzumelden.

Forderungen für Nutzung NACH dem Antrag sind durch den Insolvenzverwalter / Sachwalter gesichert.

Im Normalfall kennen das Leasinggeber und lassen das geleaste Fahrzeug beim Leasingnehmer, WENN der Insolvenzverwalter / Sachwalter die ordnungsgemäße Zahlung der Raten nach Antrag zusichert. Es kann sich wohl jeder vorstellen, wieviele Tausende geleaste PKW/LKW etc das jedes Jahr alleine in D bei Insolvenzen betrifft. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine Rückholung von Fliegern auch bei Insolvenzen eher nicht passiert, WENN die Sicherheit der Zahlung für Rechnungen NACH dem Antrag gegeben ist. Wenn dem anders wäre, hätte Alitalia wohl kaum noch ein Flugzeug....

Insofern muss da schon der Sachwalter einer Rückgabe zugestimmt oder diese sogar aktiv (bzw. durch Verweigerung der Zahlungshaftung) angestrebt haben.
 
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schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Im Normalfall kennen das Leasinggeber und lassen das geleaste Fahrzeug beim Leasingnehmer, WENN der Insolvenzverwalter / Sachwalter die ordnungsgemäße Zahlung der Raten nach Antrag zusichert.

Im Regelfall einigt man sich auf Zahlung eines Nutzungsentgelts während der Insolvenzdauer, die je nah Leasingkonditionen etwas günstiger liegt als die normale Leasingrate oder in gleicher Höhe, wenn der Leasinggeber weiß das der Leasingnehmer diese zwingend benötigt.

Nachdem die Maschinen bisher und noch bis 25.09 für AB unterwegs sind, dürfte davon ausgegangen werden das es eine Vereinbarung mit dem Sachwalter zu dem Thema gibt.
 
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B

Bergmann

Guest
Da sind wir wieder beim Insolvenzrecht, welches man schon ein wenig kennen sollte.

Manche Menschen studieren erst einmal das Fach "Jura" für ein paar Jahre, dann spezialisieren sich sich auf ein Rechtsgebiet (wie beispielsweise Insolvenzrecht), und dann - nach vielen Jahren im Job - sagen sie bescheiden: Ich kenne mich etwas aus.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Würde mich nicht überraschen, wenn in den nächsten Tagen EW als neuer Leasingnehmer dieser Flugzeuge genannt wird.

Dann kann Wöhrl die ja dry von EW leasen und wet zurückverleasen.

Ach nee der hat ja die Zeitmaschine erfunden und will den Stand vom 31. Dezember *aua* für 50 Mios kaufen.

... um dann nach Nichtberücksichtigung seines realitätsfremden "Angebots" weiter über das abgekarterte Spiel zu jammern.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Derzeit ist in der Wirtschafts(politik) nichts spannender, als diese Insolvenz.

Na ja ich bin froh, dass ich nur Geld für Flüge verloren habe, hätte ich einen Diesel in der Garage stehen, den ich kaum mehr los werde, wäre es nicht besser und eine teure Alno Küche würde mich wahrscheinlich auch beschäftigen.
Es gibt viele andere spannende Themen (die ich wegen OT und Wahl nicht weiter aufzähle), zumal AB mit einem Wert von ca 100 Mio bis maximal 500 Mio Luftnummerangebot nicht mehr viel Wert ist.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
... um dann nach Nichtberücksichtigung seines realitätsfremden "Angebots" weiter über das abgekarterte Spiel jammern.

Um danach vor Gericht zu ziehen weil sein deutlich besseres Angebot hätte angenommen werden müssen - und vom Sachwalter einen Schadensersatzanspruch einklagen. Dann einigt man sich aussergerichtlich, und Herr Wöhrl kann sich wieder auf die faule Haut legen, evtl. ist das ein realistisches Szenario.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Um danach vor Gericht zu ziehen weil sein deutlich besseres Angebot hätte angenommen werden müssen - und vom Sachwalter einen Schadensersatzanspruch einklagen. Dann einigt man sich aussergerichtlich, und Herr Wöhrl kann sich wieder auf die faule Haut legen, evtl. ist das ein realistisches Szenario.

Ja so wirkt das alles, wobei:

***Paging Insolvenzvenzrechtler***

Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage? Kann ein Bieter erzwingen, dass sein Angebot angenommen wird? Oder kann der Gläubigerausschuss das autark und nach eigenem Ermessen entscheiden? Welche Rechenschaftspflichten gibt es hier?
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL

Das ist mal krass auf den Punkt.

"Die erste Hürde ist aus Sicht der Sanierer Wöhrls fehlende Kenntnis der Linie. „Man merkt, Herr Wöhrl war bislang noch nicht im Datenraum und kennt weder die Einnahmen noch Ausgaben oder die nötigen Details der Verträge mit Leasingfirmen, Gewerkschaften oder Flughäfen“, so der Insider. „Unter den Umständen kann keiner ein vernünftiges Angebot abgeben.“ "
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ja so wirkt das alles, wobei:

***Paging Insolvenzvenzrechtler***

Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage? Kann ein Bieter erzwingen, dass sein Angebot angenommen wird? Oder kann der Gläubigerausschuss das autark und nach eigenem Ermessen entscheiden? Welche Rechenschaftspflichten gibt es hier?

Der KfW Kredit macht es möglich, Wöhrl wurde auch erst wieder aktiv nachdem man lesen konnte das dieser in Teilen ausgezahlt wurde.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.108
805
im Paralleluniversum
Ja so wirkt das alles, wobei:

***Paging Insolvenzvenzrechtler***

Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage? Kann ein Bieter erzwingen, dass sein Angebot angenommen wird? Oder kann der Gläubigerausschuss das autark und nach eigenem Ermessen entscheiden? Welche Rechenschaftspflichten gibt es hier?

Ich bin kein Insolvenzrechtler, was mich wie immer aber nicht daran hindert, meinen Senf hier abzugeben.

Der Insolvenzverwalter ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und unter Abwägung diverser Faktoren das wirtschaftlich interessanteste Angebot zu erwirken. Das "Angebot" von Wöhrl ist in meinen Augen eine pure Luftnummer. Die Summe "bis zu 500 Mio" ist ganz gezielt so gesetzt, damit sie sich so wunderbar hoch anhört. Für den Insolvenzverwalter zählen aber nur die 50 Mio. Der Rest ist eine ABsichtserklärung. Damit kann sich der IV nicht mal den Hintern aufm Klo putzen.

In meinen Augen - sprich meine Meinung: Wöhrl will hier einfach nur Publicity. Genauso wie manch andere scheinheilige Trittbrettfahrer in dieser Story.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
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Ja so wirkt das alles, wobei:

***Paging Insolvenzvenzrechtler***

Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage? Kann ein Bieter erzwingen, dass sein Angebot angenommen wird? Oder kann der Gläubigerausschuss das autark und nach eigenem Ermessen entscheiden? Welche Rechenschaftspflichten gibt es hier?

Der Gläubigerausschuss entscheidet - allerdings ist das Angebot von Wöhrl nicht wirklich berauschend den die wenigsten (eigentlich kein einziger) Besserungsschein wird auch tatsächlich bezahlt, und die Wunschliste ist lt. WiWo recht lange was harte Einschnitte bei Leasingraten sowie auch Personalaufwendungen angeht.
 
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schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Holi Lord wie wird das alles enden ?

...blick in die Glaskugel...
- LH Group & Easy Jet sowie Tui Fly teilen sich das Air Berlin / niki Angebot
- die Cargo Sparte wird von dem Cargo Bieter übernommen
- der Kaufpreis reicht gerade so für die Kosten des Verfahrens und dem kfw Kredit
- Massegläubiger werden bedient
- Insolvenzquote für die Gläubiger 0,000%
- Insolvenzverwalter arbeitet die letzten 10 Jahre auf und fechtet entsprechende Verträge etc. an
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Kann ein Bieter erzwingen, dass sein Angebot angenommen wird?

Nein. Bei dem genannten Beispiel mit der Klage auf Schadensersatz sehe ich schon nicht, worin ein Schaden bestehen soll. Einen Schadensersatzanspruch könnte es theoretisch ohnehin nur gegen die Schuldnerin, da vorläufige Eigenverwaltung, oder die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses geben, aber nicht gegen den vorläufigen Sachwalter. Bei einem gescheiterten Angebot kann der unterlegene Bieter aber keinen Schaden der Insolvenzmasse geltend machen und auch nicht einen auf ungewissen Aussichten beruhenden möglichen entgangenen Gewinn.

Oder kann der Gläubigerausschuss das autark und nach eigenem Ermessen entscheiden?

Ja. Wobei das nur eine sog. Innengenehmigung ist, d.h. es kann theoretisch auch gegen eine solche Entscheidung wirksam verkauft werden.

Welche Rechenschaftspflichten gibt es hier?

Von wem gegenüber wem?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Z.B. von einem nicht berücksichtigen Bieter (Wöhrl) ggü. dem Sachwalter?

Ich frage als interessierter Unwissender in Insolvenzverfahren :)

Im Insolvenzverfahren nicht, aber die Staatshilfe verlangt das der meistbietende auch den Zuschlag erhält - stand so zumindest in einigen seriösen Zeitungen die sich zu dem Thema geäussert habe.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Doch, da auf Grund des KfW Kredits (der Staatshilfe) das höchste Angebot angenommen werden muss. Konnte man so in div. Zeitungen lesen, stand so zu mindest in der FAZ und Süddeutschen.

Subvention und Insolvenz bedeutet meiner Kenntnis nach nur, dass auf jeden Fall für die Rückzahlung der Subvention gesorgt werden muss, aber nicht zwingend, auf welchem Wege das geschehen muss.

Z.B. von einem nicht berücksichtigen Bieter (Wöhrl) ggü. dem Sachwalter?

Ich frage als interessierter Unwissender in Insolvenzverfahren :)

Einen Auskunftsanspruch des nicht berücksichtigten Bieters gegen den Sachwalter sehe ich nicht. Dies schon deshalb, weil die Verfügungsbefugnis über das Vermögen nach wie vor bei der Schuldnerin liegt. Der nicht berücksichtigte Bieter kann Akteneinsicht in die Gerichtsakte beantragen, in der sich Sachstandsberichte befinden werden. Für die Gewährung der Akteneinsicht ist ein sog. rechtliches Interesse nach § 299 Abs. 2 ZPO darzulegen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.573
7.609
Eventuell ein kleiner Tip für die die in nächster Zeit Flüge nach Miami haben. Ich fliege im November rüber und versuche über meine Reiserücktrittsversicherung meine Stornokosten zurück zu bekommen. (wir haben eine Florida rundreise geplant) In meinem Fall Non-Flex Economy Tickets + AirBnB gebühren. Ich werde berichten, nen versuch ists wert :)

Wegen Irma ein Rücktritt im November? Oder gibt es eine andere Begründung?