Ich lese den so, der Leasinggeber hat abgezogen. Von Freiwilligkeit Seiten AB seh ich da nichts.
Da sind wir wieder beim Insolvenzrecht, welches man schon ein wenig kennen sollte.
Forderungen eines Leasinggebers VOR dem Antrag sind verloren bzw. zur Tabelle anzumelden.
Forderungen für Nutzung NACH dem Antrag sind durch den Insolvenzverwalter / Sachwalter gesichert.
Im Normalfall kennen das Leasinggeber und lassen das geleaste Fahrzeug beim Leasingnehmer, WENN der Insolvenzverwalter / Sachwalter die ordnungsgemäße Zahlung der Raten nach Antrag zusichert. Es kann sich wohl jeder vorstellen, wieviele Tausende geleaste PKW/LKW etc das jedes Jahr alleine in D bei Insolvenzen betrifft. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass eine Rückholung von Fliegern auch bei Insolvenzen eher nicht passiert, WENN die Sicherheit der Zahlung für Rechnungen NACH dem Antrag gegeben ist. Wenn dem anders wäre, hätte Alitalia wohl kaum noch ein Flugzeug....
Insofern muss da schon der Sachwalter einer Rückgabe zugestimmt oder diese sogar aktiv (bzw. durch Verweigerung der Zahlungshaftung) angestrebt haben.