AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Der BGH hält die Vorgehensweise für legitim. „Das vom Fluggast zu tragende Risiko der Insolvenz seines Vertragspartners ist durch die unionsrechtlichen wie nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen, denen Luftfahrtunternehmen im Linienverkehr unterliegen, deutlich verringert.“
Bundesgerichtshof

Da sollte sich das LBA Ggf. mal an die Nase fassen? Alle mal ruhig Blut. Ich kann diesen reflexhaften Ruf nach der Politik echt nicht mehr hören. Ist auf dieser Welt eigentlich noch irgendwer für seine eigenen Entscheidungen verantwortlich?
Und bevor einer jetzt wieder schreit: habe selbst was zur Insolvenztabelle anzumelden.

Alles kein Problem, aber evtl. sollte man da die Realitäten wieder mal anschauen, die Pauschalreise ist gesichert - aber seitdem geht der Trend bei dem Urlauber zur Individualreise, verfolgt die aktuelle Regelung also noch den gewünschten Gedanken?

Vielleicht sollte man den Sicherungsschein abschaffen, denn die Pauschalreise ist längst nicht mehr das normale Modell für den Urlaub. Also wird eine Nische besser abgesichert als die breite Masse.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.132
3.747
Nord Europa
Wie ist denn die aktuelle Verteilung in DE?

Vor zwanzig Jahren war sie so:
ein starker Anstieg der Pkw-Reisen: Deren Anteil nahm von 19 Prozent (1954) auf 60 Prozent (1968) zu


2015:
Der motorisierte Individualverkehr: Sein Anteil am gesamten Personenverkehrsaufwand war 2015 - 80,3 %.

4_abb_anteile-vt-personenverkehr_2017-04-06.png
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.551
1.161
Interessanterweise ist die Vorauszahlung in dieser Branche ja "alternativlos" und zudem hat man es geschafft, dass man keine Sicherungsscheine für Vorauszahlungen ausstellen muss (warum eigentlich) - damit wäre das Insolvenzthema für die betroffenen Fluggäste nun weniger relevant.

Wieso das? Man muss ja nicht sechs Monate im voraus buchen, sondern kann das auch eine Woche vor Abflug oder einen Tag und/oder vollflexibel. Ist dann halt teurer, quasi eine Art (relativ kostspielige) Versicheurngsprämie.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.570
7.608
Wenn nun nach Rückzahlung des Bundeskredits und Abzug der Insolvenzkosten offenbar noch eine erkleckliche Summe übrig bleibt, wessen Anprüche werden davon als erstes befriedigt? Werden davon zunächst Ansprüche, die seit dem 15.08. entstanden sind, bedient? Fallen darunter auch Ansprüche aus Fluggastrechten für Ausfälle und Verspätungen, die seit dem 15.08. auftraten? Dann hätten ja z.B. Kunden, deren Flüge kurzfristig abgesagt werden, eine realistische Chance, zumindest eine Entschädigung zu erhalten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Kannst du die Zahlen samt Quelle posten?
Wie ist denn die aktuelle Verteilung in DE?

Auf die Schnelle:

2011 machten Pauschalreisen (inkl. Bausteinreisen) laut Reiseanalyse in Deutschland einen Marktanteil von 43 % aus, im Vergleich zu 2005 ein Rückgang um 5 Prozentpunkte (Basis: Urlaubsreisen ab 5 Tagen Dauer).[13]

Und das wird weiter zurückgegangen sein. Da man das Flugzeug aber auch für Geschäftsreisen oder Verwandtenbesuche etc. nutzt, dürfte der Anteil der Pauschalurlauber im Flugzeug nochmals deutlich geringer sein.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Weil die Bausteinreisen gestiegen sind, wie Ed geschrieben hat, soll nächstes Jahr ein neues Gesetz kommen

Pauschalreisen: Bundestag beschließt Umsetzung von umstrittener EU-Richtlinie - SPIEGEL ONLINE

Ich persönlich bin gerne bereit, die ca. 20 € Aufschlag, die es im onlineportal mehr kostet, zu bezahlen, wenn ich dafür einen Sicherungsschein bekomme (gibt es bei expedia schon, wird also nicht so teuer). Aber dann bin ich gezwungen, dass ich meine Hotels über expedia oder opodo buche, da die Pauschalreiseveranstalter zwar Bausteine anbieten aber keine C Flüge zu vernünftigen Preisen.

Wenn ich mir das BGH Urteil ansehe, das hopstore gestern gepostet hat, dann geht man doch von der falschen Vorstellung aus, dass die Luftfahrtgesetze eine Insolvenz unwahrscheinlicher machen. Dass das nicht stimmt, erleben wir an AB. Aufgrund einer anscheinend wertlosen Absichsichtserklärung von EY wurden weiterhin munter Tickets verkauft. Die Politik hat mit dem Kredit sogar ein grounding verhindert und die Fortsetzung des Ticketverkaufs ermöglicht. Ich will damit nicht sagen, dass der Kredit schlecht war, aber die BGH Richter hatten bei ihren Urteil ein solches Szenario nicht vor Augen. Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass man sich gegen die Insolvenz nicht absichern kann, da es keinen Anbieter von Versicherungen für Verbraucher gibt.
 
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Vollzeiturlauber

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27.11.2012
11.132
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Nord Europa
Ich persönlich bin gerne bereit, die ca. 20 € Aufschlag, die es im onlineportal mehr kostet, zu bezahlen, wenn ich dafür einen Sicherungsschein bekomme

In NL ist es so:
Bei jeder Buchung muss der Kunde 20 Euro (pro Person?) für den Sicherungsschein bezahlen,
Dann kommen noch Buchungsgebühren dazu (12 -15 Euro).
Da wird aus einen Schnäppchen leicht eine Luxusreise!
Hotels gibt es z.B. schon ab 19 eure (p.T.p.P.)
Ich hoffe es wird nicht so in D.
 
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Ed Size

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16.03.2009
9.425
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In NL ist es so:
Bei jeder Buchung muss der Kunde 20 Euro (pro Person?) für den Sicherungsschein bezahlen,
Dann kommen noch Buchungsgebühren dazu (12 -15 Euro).
Da wird aus einen Schnäppchen leicht eine Luxusreise!
Hotels gibt es z.B. schon ab 19 eure (p.T.p.P.)
Ich hoffe es wird nicht so in D.

also knapp 35€ machen den Unterschied zwischen Schnäppchen und Luxusreise? Da muss das Budget aber schon sehr eng sein.

Mich würde mal interessieren welchen Wert die Tickets haben die im Zuge der AB Insolvenz jetzt nicht mehr abgeflogen werden können? Zweistelliger oder dreistelliger Millionen Betrag?
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
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1
Ethiad hat zugesagt den Betrieb von AB bis ins Jahr 2018 (wenn ich das richtig erinnere 3. Quartal/2018) aufrecht zu halten, mit dieser Zusage wurde eine Insolvenz im Frühjahr verhindert. Jeder Kunde, jeder Geschäftspartner sollte sich auf solche Zusagen verlassen können. Aber diese Zusage wurde ja nur getroffen um den Zeitpunkt der Insolvenz zu verschieben (gab es nicht auch schon im Frühjahr Gespräche mit LH).

Wenn diese Zusagen heute nicht mehr gültig sind muss man prüfen ob die Geschäftsführung nicht fahrlässig eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung verzögert hat.

Die Ausage vom Frühjahr war im Sommer hinfällig.
Zwischen diesen beiden Terminen gab es zahllose Medienberichte über verschwundene Köffer von B- und C-Stars, sowie diverse Warnungen ob einer anstehenden Pleite von Air Berlin mit entsprechendem Risiko für die bereits gebuchten Tickets. Dementsprechend kollabiert sind die Umsatzzahlen von AB und die Geldverbrennung erreichte weitere Höhen. Für dieses neue Ausmass wollte keiner mehr einspringen, auch der Scheich nicht, deshalb ein vorzeitiges ad acta, noch ehe mit Aeronautics & Co. die finale Auftrennung von AB abgeschlossen werden konnte.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Die Ausage vom Frühjahr war im Sommer hinfällig.
Zwischen diesen beiden Terminen gab es zahllose Medienberichte über verschwundene Köffer von B- und C-Stars, sowie diverse Warnungen ob einer anstehenden Pleite von Air Berlin mit entsprechendem Risiko für die bereits gebuchten Tickets. Dementsprechend kollabiert sind die Umsatzzahlen von AB und die Geldverbrennung erreichte weitere Höhen. Für dieses neue Ausmass wollte keiner mehr einspringen, auch der Scheich nicht, deshalb ein vorzeitiges ad acta, noch ehe mit Aeronautics & Co. die finale Auftrennung von AB abgeschlossen werden konnte.

Ja, und? Ändert das etwas an dem Umstand das AB evtl. schon länger insolvenzreif ist und die Insolvenzanmeldung verschleppt wurde? Man wird sehen ob das geprüft wird.