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EU 261 könnte man hier anwenden, da diese sich nicht an die auszustellende Airline wendet sondern an die auszuführende, denn mit dieser hat man einen Beförderungsvertrag geschlossen. Die Airline, auf die das Ticket ausgestellt wurde, hier AB mit 745 Stock, gilt in diesem Fall bei awards nur als Reisevermittler (und nicht als Reiseveranstalter, außer man hat noch einen Mietwagen oder Hotel gleich dazu gebucht, dann hätte man einen Sicherungsschein gegen Insolvenz bekommen müssen)
Ergo:
Etihad anschreiben mit Verweis auf EU 261 und Nichtbeförderung. Frist von 14 Tagen setzen und dann an den Anwalt übergeben. Ich hatte persönlich schon einen ähnlichen Fall, Airline hat sich geweigert bis mein Anwalt dann einen Brief geschrieben hatte, ging mehrere Wochen hin und her bis die Airline dann eingesehen hat, dass sie in der Pflicht als operating carrier war.
Ergo:
Etihad anschreiben mit Verweis auf EU 261 und Nichtbeförderung. Frist von 14 Tagen setzen und dann an den Anwalt übergeben. Ich hatte persönlich schon einen ähnlichen Fall, Airline hat sich geweigert bis mein Anwalt dann einen Brief geschrieben hatte, ging mehrere Wochen hin und her bis die Airline dann eingesehen hat, dass sie in der Pflicht als operating carrier war.