AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
103
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EU 261 könnte man hier anwenden, da diese sich nicht an die auszustellende Airline wendet sondern an die auszuführende, denn mit dieser hat man einen Beförderungsvertrag geschlossen. Die Airline, auf die das Ticket ausgestellt wurde, hier AB mit 745 Stock, gilt in diesem Fall bei awards nur als Reisevermittler (und nicht als Reiseveranstalter, außer man hat noch einen Mietwagen oder Hotel gleich dazu gebucht, dann hätte man einen Sicherungsschein gegen Insolvenz bekommen müssen)

Ergo:
Etihad anschreiben mit Verweis auf EU 261 und Nichtbeförderung. Frist von 14 Tagen setzen und dann an den Anwalt übergeben. Ich hatte persönlich schon einen ähnlichen Fall, Airline hat sich geweigert bis mein Anwalt dann einen Brief geschrieben hatte, ging mehrere Wochen hin und her bis die Airline dann eingesehen hat, dass sie in der Pflicht als operating carrier war.
 

carletta

Reguläres Mitglied
18.06.2013
94
0
BSL + AGP
EU 261 könnte man hier anwenden, da diese sich nicht an die auszustellende Airline wendet sondern an die auszuführende, denn mit dieser hat man einen Beförderungsvertrag geschlossen. Die Airline, auf die das Ticket ausgestellt wurde, hier AB mit 745 Stock, gilt in diesem Fall bei awards nur als Reisevermittler (und nicht als Reiseveranstalter, außer man hat noch einen Mietwagen oder Hotel gleich dazu gebucht, dann hätte man einen Sicherungsschein gegen Insolvenz bekommen müssen)

Ergo:
Etihad anschreiben mit Verweis auf EU 261 und Nichtbeförderung. Frist von 14 Tagen setzen und dann an den Anwalt übergeben. Ich hatte persönlich schon einen ähnlichen Fall, Airline hat sich geweigert bis mein Anwalt dann einen Brief geschrieben hatte, ging mehrere Wochen hin und her bis die Airline dann eingesehen hat, dass sie in der Pflicht als operating carrier war.

Wieviel hat der Anwalt denn gekostet? Bei mehreren Wochen hin und her dürften es dann doch ein paar Briefe gewesen sein.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
103
Gar nichts, da ich eine 14 Tage Frist vorher per Einschreiben und Fax an die Airline gesetzt habe. Der "Verlierer" muss dann die außergerichtlichen Kosten übernehmen. In meinem Fall konkret hat mein Anwalt der Airline dann eine Rechnung gestellt und diese hat ihn bezahlt. Hätte die Airline nicht eingelenkt, hätten wir eben geklagt und dann wäre es für sie nur noch teurer geworden.
 
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Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
433
109
Unter AB Flugnummer dürfte allerdings auch kein Vertrag mit EY bestehen. EU261 könnte für 'op by EY' Flüge aus der EU in den nächsten 14 Tagen passen.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Weil erstens kein anderer außer AB so blöd ist, so ein defizitäres Geschäftsmodell zu betreiben (ok, Herr Wöhrl vielleicht).
Und zweitens weil es innerdeutsch bereits hinreichend Konkurrenz durch Auto, Bahn, Bus etc. gibt und damit schlicht und ergreifend zu wenig Nachfrage da ist.

AB ist sicherlich nicht wegen innerdeutscher Routen verstorben.

Hier ist ein Markt da und andere werden in die Fussstapfen von AB treten. Wirst sehen.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.435
4.410
AB ist sicherlich nicht wegen innerdeutscher Routen verstorben.

Hier ist ein Markt da und andere werden in die Fussstapfen von AB treten. Wirst sehen.

Nee, stimmt. Die innerdeutschen Routen waren so gewinnbringend, dass man die meisten davon schon bis 2013 eingestellt hat.

Was danach noch über war, war bis auf ganz wenige Ausnahmen auch nur Zubringer zur Langstrecke, den man eh fliegen musste.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
AB ist sicherlich nicht wegen innerdeutscher Routen verstorben.

Hier ist ein Markt da und andere werden in die Fussstapfen von AB treten. Wirst sehen.

Welcher Markt ist den da? Es gibt kaum Verbindungen auf den sich der zeitliche Vorteil lohnen würde, Strecken bei denen das der Fall wäre bieten entweder nicht genug Potential oder LH fliegt mit seinen Maschinen schon im Stundentakt. Hinzu kommt der Steuernachteil für die Flieger im Vergleich zur Bahn.

Und überhaupt, welche Lücken hinterlässt AB den da wirklich, die nicht schon von LH geschlossen wurden? Und wer soll sich das antun auf Strecken wie FRA-TXL, MUC-HAM, MUC-TXL oder HAM-STR einen Preiskampf mit LH anzuzetteln? Vor allem wenn man bedenkt das LH die Strecken nach DUS, FRA und MUC auch noch mit Umsteigern füllen und subventionieren kann?
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.892
1.607
Howard Johnson
Gar nichts, da ich eine 14 Tage Frist vorher per Einschreiben und Fax an die Airline gesetzt habe. Der "Verlierer" muss dann die außergerichtlichen Kosten übernehmen. In meinem Fall konkret hat mein Anwalt der Airline dann eine Rechnung gestellt und diese hat ihn bezahlt. Hätte die Airline nicht eingelenkt, hätten wir eben geklagt und dann wäre es für sie nur noch teurer geworden.

Du hättest in der Wüste geklagt?
Aha :rolleyes:
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Du hättest in der Wüste geklagt?
Aha :rolleyes:

Muss man im Zweifel auch vor Gericht durchsetzen.

Das mag ja in der Theorie alles richtig sein, aber Fakt ist (davon gehe ich jedenfalls aus), EY hat den Anwalt bezahlt.

Wenn hier ansonsten immer unisono gefordert wird, dass nicht gejammert, sondern gehandelt werden soll, kann man das jetzt auch ruhig mal anerkennen und sich mit sweet freuen, dass es geklappt hat. Immerhin ist er in's Risiko gegangen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Das mag ja in der Theorie alles richtig sein, aber Fakt ist (davon gehe ich jedenfalls aus), EY hat den Anwalt bezahlt.

Was du so alles weisst.......

Unabhängig davon, sollte man seine Risiken kennen bevor man zum Anwalt geht. Da der Anwalt, wenn man auf Nummer sicher gehen will mindestens english, wenn nicht arabisch können sollte, wird die Sache nicht einfacher - oder gibt es bei EY einen offiziellen deutschen Kontakt?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Nee, stimmt. Die innerdeutschen Routen waren so gewinnbringend, dass man die meisten davon schon bis 2013 eingestellt hat.

Was danach noch über war, war bis auf ganz wenige Ausnahmen auch nur Zubringer zur Langstrecke, den man eh fliegen musste.

Das war vielleicht Teil des Problems, daß man die falschen Routen und Frequenzen eingestellt hat, nämlich nicht die, die den größten Verlust für AB machten, sondern die, die man aus Sicht von EY nicht mehr brauchte. Und was übrigblieb, war innerdeutsch uninteressant, weil falsche Städte oder falsche Zeiten.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Was du so alles weisst.......

Unabhängig davon, sollte man seine Risiken kennen bevor man zum Anwalt geht. Da der Anwalt, wenn man auf Nummer sicher gehen will mindestens english, wenn nicht arabisch können sollte, wird die Sache nicht einfacher - oder gibt es bei EY einen offiziellen deutschen Kontakt?

Ich warte immer noch auf den Tag, an dem ein Forist sagt: ok, das überzeugt mich, ich ändere meine Meinung. (Muss gar nicht auf mich bezogen sein...;))

Aber nach den uns vorliegenden Informationen (das hat nichts mit meinem Wissen zu tun) war eine Kommunikation möglich und hat zum Erfolg geführt. Warum dann im nachhinein noch Bedenken tragen, was alles hätte passieren können?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ich warte immer noch auf den Tag, an dem ein Forist sagt: ok, das überzeugt mich, ich ändere meine Meinung. (Muss gar nicht auf mich bezogen sein...;))

Wenn es um Airlines und Kundenrechte geht glaube ich erst mal gar nichts. Kein Mensch weiss was da im Einzelfall passiert.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.397
645
AB ist sicherlich nicht wegen innerdeutscher Routen verstorben.
Nicht? Haben die irgendeinen Gewinn abgeworfen? Das Preismodell der LH zeigt es ziemlich deutlich: Die ganzen innerdeutschen Routen sind quersubventioniert durch die Langstrecke.

Hier ist ein Markt da und andere werden in die Fussstapfen von AB treten. Wirst sehen.
Ist das so? Die Verbindungen MUC/NUE/TXL werden momentan durch die Bahn massiv aufgewertet. Bei 3h in der Bahn muss ich nicht mehr überlegen, ob ich das fliegen will - das lohnt nicht mehr. Ich bin betroffen und habe auf NUE-TXL keine Flugbuchungen mehr offen, weil das ab Dezember einfach Unfug ist.

Strecken wie STR-FRA oder NUE-MUC sind kompletter Unsinn und bleiben nur deshalb im System, weil man sie als Zubringer braucht - dazu braucht man aber eine starke Langstrecke, und die hatte AB "vergessen" aufzubauen, bzw. war nie stark genug, als dass es sich gelohnt hätte.

Bleiben solche Dinge wie STR-TXL oder MUC-HAM, oder TXL-CGN, die Clientel-Rennstrecken sind. Die können sich rechnen, allerdings eben nur wenn man das Ausbeuter-Modell der FR weiter erlaubt. Ich hoffe, dass da europaweit ein Umdenken einsetzen wird. Hier wäre eher ein Ausbau der Bahn sinnvoll, was ja auch schon teilweise erfolgt ist.
 
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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Wenn es um Airlines und Kundenrechte geht glaube ich erst mal gar nichts. Kein Mensch weiss was da im Einzelfall passiert.

Dein letzter Satz hat mich dazu gebracht, sweets Beschreibung nochmal zu lesen. Anscheinend ging es da gar nicht um EY, also lag der Einzelfall dann in der Tat anders. Und damit ist es OT, also lassen wir das...(y)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Das ist dem deutschen Richter aber egal, Abflug in Deutschland, wird in Deutschland geklagt in deutscher Amtssprache.

Achso...

Du musst die Klage erst mal in der Landessprache des Beklagten diesem zustellen lassen, den sonst weiss er ja gar nicht um was es geht und kann sich gat keinen Dolmetscher suchen. Die Kosten hierfür bekommst du natürlich wieder - wenn du gewinnst.

Hier kannst du mal die europäischen Regeln nachlesen, wird global nicht deutlich anders sein (eher schwieriger)

http://www.rechthaber.com/wp-conten...egal_Forum_Zustellung_Ausland_Übersetzung.pdf
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.814
Hamburg
Ein Herr Maas (BuMi Justiz) hat die LH zu Kulanz aufgefordert, sie solle AB Tickets (Status Altpapier) anerkennen. Wie dumm ist denn das? Da setzt die LH einen lange vorbereiteten strategischen Plan um und nun heult ein abgewählter Politiker den Mond an. Wird doch allerhöchstens zu einer Alibi-Geste führen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ein Herr Maas (BuMi Justiz) hat die LH zu Kulanz aufgefordert, sie solle AB Tickets (Status Altpapier) anerkennen. Wie dumm ist denn das? Da setzt die LH einen lange vorbereiteten strategischen Plan um und nun heult ein abgewählter Politiker den Mond an. Wird doch allerhöchstens zu einer Alibi-Geste führen.
Und wenn die LH dann wirklich diese Geste macht (wurde ja schon lange angekündigt; wann kommt das denn endlich??), dann kann Herr Maas damit prahlen, wie toll er ist, dass er das durchgesetzt hat.
 
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Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Ein Herr Maas (BuMi Justiz) hat die LH zu Kulanz aufgefordert, sie solle AB Tickets (Status Altpapier) anerkennen. Wie dumm ist denn das? Da setzt die LH einen lange vorbereiteten strategischen Plan um und nun heult ein abgewählter Politiker den Mond an. Wird doch allerhöchstens zu einer Alibi-Geste führen.


Ist wie bei allen/den meisten Politikern, man kann vieles fordern, kostet ja nix und macht einen guten Eindruck.
 
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