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Dem lokalen Sushi-Fritzen ne Mail geschickt und eine positive Antwort bekommen
Blöd nur für mein Portemonnaie 

Das kann ja zuhause bleiben, die Karte kannst Du Dir auch lose in die Hosentasche stecken... ;-)Blöd nur für mein Portemonnaie
"Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Fall sicher, dass der Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt, für die mit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Interbankenentgelte festgelegt geregelt werden, und für die Zahlungsdienstleistungen, auf die die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 anwendbar ist."Das vom europäischen Gesetzgeber mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verfolgte Ziel ist es insbesondere, Verbraucher vor einer unerwarteten Preiserhöhung zu schützen. Bundesrechtlich umgesetzt wird diese EU-Regelung das durch das am 13.1.2018 in Kraft tretende „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“. Dieses regelt in einem neuen § 270 a BGB, dass eine Vereinbarung unwirksam ist, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung u.a. einer Zahlungskarte zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlags für bargeldlose Zahlung in Berliner Taxen besteht aber gerade nicht aufgrund einer solchen Vereinbarung i.S. des neuen § 270 a BGB
Aber das ist ja nun gerade das interessante:Die Höhe der Vergütung selbst wird zwischen Taxiunternehmer und Fahrgast gerade nicht vereinbart, sondern durch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Berliner Taxitarifs bestimmt. Von diesen Vorgaben darf der Taxiunternehmer weder nach oben noch nach unten abweichen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber dem §270a BGB kann man die Schuld aus meiner Sicht nicht geben. Der scheint ziemlich eindeutig zu sein."Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Fall sicher, dass der Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt, für die mit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Interbankenentgelte festgelegt geregelt werden, und für die Zahlungsdienstleistungen, auf die die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 anwendbar ist."
Richtlinie (EU) 2015/2366, Art. 62, Abs. 4
"In jedem Fall" "umgesetzt wird diese EU-Regelung" also durch den 270a BGB ganz offensichtlich nicht.
Kann man sich in diesem Falle nicht irgendwo bei der EU beschweren, dass die ordnungsgemässe "Umsetzung" dieser EU-Vorgabe mal untersuchen?
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Vor allem sind 1,50 EUR pauschal schon eine "gepfefferte" Surcharge, wenn die Taxifahrt z.B. ~10 EUR kostet.
15% extra nimmt man da schon gerne mit...![]()
wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern" - dann musst du mit dem 20er winken und dann läufts ggf. doch. Oder halt mit Kreditkarte 21,5€ - fuckers![]()
Das aehnlich wenn Du aus dem Flughafen kommst, das naechste Taxi ansteuerst und der Clown meint Du sollst zum ersten in die Schlange gehen. Laeuft nicht und das Ordungsamt ist da auch nicht zimperlich mit Strafenwenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern"
Am Besten ein Taxi weiter hinten in der Schlange ansteuern.wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern" - dann musst du mit dem 20er winken und dann läufts ggf. doch. Oder halt mit Kreditkarte 21,5€ - fuckers![]()
Heute bei Kaufland:
zwei Leute vor mir (= mit Karte gezahlt)
eine Person nach mir (= mit Karte gezahlt)
Die Person vor mir gibt dem Kassierer die Karte (warum eigentlich?), der guckt drauf und hält sie vor das Display. Piep!
Ich frage mich immer nach dem "warum?"
Bei meinem REWE reisst mir auch jede Verkäuferin die Karte aus der Hand, um sie vor das Gerät zu halten oder in selbiges hineinzustecken.
Ich frage mich immer nach dem "warum?"
am Bahnhofs Zoo
Die Sparkasse Duisburg stellt an Spieltagen lieber einen mobilen ATM vor der Schauinsland-Reisen Arena. In der Gastronomie und an den FanShop Ständen innerhalb der Arena kann man nur mit Bargeld bezahlen. Allerdings kann man im normalen Fanshop und an 2 Ticketschalter (Ticket Box) mit Karte bezahlen. Die Kassiererinnen wundern sich immer dass ich mit meiner MC kontaktlos bezahle und greifen nach dem Vorhalten das Terminal um auf das Display zu schauen obwohl die Kassiererinnen jeweils ein eigenes Terminal haben. Einmal habe ich an der Ticket-Box mit MC kontaktlos bezahlt und der Kassierer hat mich ermahnt dass ich beim nächsten Mal bitte mit EC-Karte bezahlen soll. In den AGBs steht aber dass auch Kreditkarten akzeptiert werden.Dummerweise sehen viele Sparkassen die Notwendigkeit sowas zu machen nicht.