Kreditkartenakzeptanz

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Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
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Dem lokalen Sushi-Fritzen ne Mail geschickt und eine positive Antwort bekommen :) Blöd nur für mein Portemonnaie :D

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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Antwort auf frage wegen 1.50 Zuschlag in Berliner Taxen:


„Ob es über kurz oder lang zu einer Anpassung der Zuschlags-Regelung für bargeldlose Zahlung im Berliner Taxitarif kommen wird, ist noch zu entscheiden. Rechtlich zwingend ist eine solche Anpassung nicht:



Nach der Berliner Taxitarif-Verordnung ist bei bargeldloser Zahlung ein Zuschlag von 1,50 € zu berechnen. Dieser Zuschlag hat eine zusätzliche Bedeutung durch die im Jahr 2015 in Berlin eingeführte Regelung erhalten, dass grundsätzlich auf Wunsch des Fahrgastes in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden muss. Soweit dem Taxiunternehmer durch diese Akzeptanzverpflichtung zusätzliche, auszugleichende Kosten entstehen, berücksichtigt der Zuschlag für bargeldlose Zahlung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.



Das vom europäischen Gesetzgeber mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verfolgte Ziel ist es insbesondere, Verbraucher vor einer unerwarteten Preiserhöhung zu schützen. Bundesrechtlich umgesetzt wird diese EU-Regelung das durch das am 13.1.2018 in Kraft tretende „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“. Dieses regelt in einem neuen § 270 a BGB, dass eine Vereinbarung unwirksam ist, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung u.a. einer Zahlungskarte zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlags für bargeldlose Zahlung in Berliner Taxen besteht aber gerade nicht aufgrund einer solchen Vereinbarung i.S. des neuen § 270 a BGB. Der zwischen Fahrgast und Taxiunternehmer geschlossene Beförderungsvertrag betrifft nur die Pflicht des Taxiunternehmers zur Beförderung und die Pflicht des Fahrgastes zur Zahlung des Fahrpreises. Die Höhe der Vergütung selbst wird zwischen Taxiunternehmer und Fahrgast gerade nicht vereinbart, sondern durch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Berliner Taxitarifs bestimmt. Von diesen Vorgaben darf der Taxiunternehmer weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Zuschlag für bargeldlose Zahlung in Berliner Taxen ist auch nicht überraschend, weil er sich aus dem öffentlich bekannt gemachten und jedermann zugänglichen Taxitarif ergibt und der Höhe nach begrenzt ist. Mit der tariflichen Regelung ist also auch das mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verfolgte Ziel des Verbraucherschutzes vor unerwarteten Preiserhöhungen nicht berührt.““
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das ist wieder ein typisches Beispiel für die Art, wie manche deutsche Behörde denkt. War schon seit Anno Tobak so, dann soll es auch so bleiben. Und die Verbraucherschützer schlafen natürlich tief und fest.

Hätte man die Richtlinie mal gelesen, dann wüsste man, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass von Unternehmen keine Aufschläge mehr berechnet werden. Das muss erst recht dann auf den Fall Anwendung finden, dass eine öffentlich-rechtliche Vorschrift Gebühren anordnet. Dann ist die Abschaffung dieser eben Teil der erforderlichen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.

In Deutschland wirft man immer gerne den Briten und den Osteuropäern vor, sie hätten so ein Rosinenpicker-Verhältnis zur EU. Da sollte man mal besser vor der eigenen Tür kehren.
Und da kann ich auch jeden Vote-Leave-Unterstützer verstehen, der von dieser Doppelmoral genug hat.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das vom europäischen Gesetzgeber mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie verfolgte Ziel ist es insbesondere, Verbraucher vor einer unerwarteten Preiserhöhung zu schützen. Bundesrechtlich umgesetzt wird diese EU-Regelung das durch das am 13.1.2018 in Kraft tretende „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“. Dieses regelt in einem neuen § 270 a BGB, dass eine Vereinbarung unwirksam ist, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung u.a. einer Zahlungskarte zu entrichten. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Zuschlags für bargeldlose Zahlung in Berliner Taxen besteht aber gerade nicht aufgrund einer solchen Vereinbarung i.S. des neuen § 270 a BGB
"Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Fall sicher, dass der Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt, für die mit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Interbankenentgelte festgelegt geregelt werden, und für die Zahlungsdienstleistungen, auf die die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 anwendbar ist."

Richtlinie (EU) 2015/2366, Art. 62, Abs. 4

"In jedem Fall" "umgesetzt wird diese EU-Regelung" also durch den 270a BGB ganz offensichtlich nicht.
Kann man sich in diesem Falle nicht irgendwo bei der EU beschweren, dass die ordnungsgemässe "Umsetzung" dieser EU-Vorgabe mal untersuchen?

:mad:

Die Höhe der Vergütung selbst wird zwischen Taxiunternehmer und Fahrgast gerade nicht vereinbart, sondern durch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Berliner Taxitarifs bestimmt. Von diesen Vorgaben darf der Taxiunternehmer weder nach oben noch nach unten abweichen.
Aber das ist ja nun gerade das interessante:
Darf das Land Berlin etwas verordnen, was nicht EU-rechtskonform ist?
 
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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
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Vor allem sind 1,50 EUR pauschal schon eine "gepfefferte" Surcharge, wenn die Taxifahrt z.B. ~10 EUR kostet.
15% extra nimmt man da schon gerne mit... (n)
 
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Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.329
375
"Die Mitgliedstaaten stellen in jedem Fall sicher, dass der Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt, für die mit Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 Interbankenentgelte festgelegt geregelt werden, und für die Zahlungsdienstleistungen, auf die die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 anwendbar ist."

Richtlinie (EU) 2015/2366, Art. 62, Abs. 4

"In jedem Fall" "umgesetzt wird diese EU-Regelung" also durch den 270a BGB ganz offensichtlich nicht.
Kann man sich in diesem Falle nicht irgendwo bei der EU beschweren, dass die ordnungsgemässe "Umsetzung" dieser EU-Vorgabe mal untersuchen?

:mad:
Ich bin zwar kein Jurist, aber dem §270a BGB kann man die Schuld aus meiner Sicht nicht geben. Der scheint ziemlich eindeutig zu sein.

„§ 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“

http://www.bundesfinanzministerium....5D2A6823A1CF27766B?__blob=publicationFile&v=2
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das Land Berlin stellt sich darauf, dass es ja keine zivilrechtliche Vereinbarung sei, was man im Taxi bezahle, sondern die Gebühr öffentlich-rechtlich bestimmt werde.

Das kann aber nicht die richtige Rechtsauffassung sein, da wie gesagt, sich die Länder sonst einfach aus der Verantwortung stehlen könnten. Das EU-Recht bindet ja nicht nur den Bund, sondern auch die Länder und die Kommunen. Sonst wäre es auch äußerst witzlos.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.412
2.006
Vor allem sind 1,50 EUR pauschal schon eine "gepfefferte" Surcharge, wenn die Taxifahrt z.B. ~10 EUR kostet.
15% extra nimmt man da schon gerne mit... (n)

wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern" - dann musst du mit dem 20er winken und dann läufts ggf. doch. Oder halt mit Kreditkarte 21,5€ - fuckers(n)
 
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DeepThought

Aktives Mitglied
28.10.2015
247
0
wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern" - dann musst du mit dem 20er winken und dann läufts ggf. doch. Oder halt mit Kreditkarte 21,5€ - fuckers(n)

Demonstrativ die Nummer fotografieren und beschweren.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern"
Das aehnlich wenn Du aus dem Flughafen kommst, das naechste Taxi ansteuerst und der Clown meint Du sollst zum ersten in die Schlange gehen. Laeuft nicht und das Ordungsamt ist da auch nicht zimperlich mit Strafen :D
 
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nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.134
149
Bei Kampus (SB-Bäckerei von Kamps) am CGN im Terminal 2 kann man auch mit MasterCard, VISA, Maestro, VPAY und Girocard bezahlen. Es gibt keinen Mindestumsatz und NFC ist aktiviert. Die App Selection ist deaktiviert. Neben der personenbedienten Kassen gibt es zwei Card-only SB-Kassen. Die Waren kosten mehr als bei BackWerk und REWE.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.936
682
wenn eine Taxifahrt voraussichtlich "nur" 10€ kostet stellen viele Taxi fahrer in der Service Wüste Deutschland auf stur und fahren gar nicht obwohl sie "öffentlich rechtlich verpflichtet sind Personen zu befördern" - dann musst du mit dem 20er winken und dann läufts ggf. doch. Oder halt mit Kreditkarte 21,5€ - fuckers(n)
Am Besten ein Taxi weiter hinten in der Schlange ansteuern.
 
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tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.850
2.751
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Heute bei Kaufland:

zwei Leute vor mir (= mit Karte gezahlt)
eine Person nach mir (= mit Karte gezahlt)

Die Person vor mir gibt dem Kassierer die Karte (warum eigentlich?), der guckt drauf und hält sie vor das Display. Piep!
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.526
5.942
MUC/INN
Bei meinem REWE reisst mir auch jede Verkäuferin die Karte aus der Hand, um sie vor das Gerät zu halten oder in selbiges hineinzustecken.
Ich frage mich immer nach dem "warum?"

Taverne Likavitos am Hans-Mielich-Platz in München "hat kein Kartengerät" und akzeptiert daher nur cash...:rolleyes:
 
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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Bei meinem REWE reisst mir auch jede Verkäuferin die Karte aus der Hand, um sie vor das Gerät zu halten oder in selbiges hineinzustecken.
Ich frage mich immer nach dem "warum?"

Da sieht man mal die Unterschiede von Markt zu Markt.

Mein REWE ist, was Kartenzahlung angeht eine Wohltat. Das Personal ist absolut Kartenaffin, man ist freundlich und freut sich wenn Kunden kontaktlos zahlen. Will der Kunde die Karte übergeben nimmt das Personal die Karte nicht an, sondern zeigt dem Kunden, wie er sie richtig steckt, oder erklärt ihm absolut perfekt die Kontaktlose Zahlung (selbst schon bei einer Kassiererin kurz vor dem Rentenalter erlebt (y)).

Das freundliche Personal dort macht einfach Spaß und dieser Laden hebt sich allein dadurch von allen anderen umliegenden Alternativen (real, Netto MD, Aldi Süd) hervor. Wobei man sagen muss, dass bei Aldi Süd in Sachen Kartenzahlung auch alles perfekt läuft, nur das Personal ist halt Aldi-typisch etwas "unterkühlt"...
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wenn nicht mal der Döner laden am Bahnhofs Zoo Karte nimmt zeigt das einfach wie weit hinter wir sind
 
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RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Getränke und Snacks können in der OsnabrückHalle ohne Mindestbetrag kontaktlos mit Girocard, VPay, Visa, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Akzeptanzlogos sind gut sichtbar angebracht und es gibt von der Sparkasse ein Werbeschild mit Hinweis auf NFC und dass mit Karte zahlen viel einfacher sei.
So stelle ich mir das vor!
 

nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.134
149
Dummerweise sehen viele Sparkassen die Notwendigkeit sowas zu machen nicht.
Die Sparkasse Duisburg stellt an Spieltagen lieber einen mobilen ATM vor der Schauinsland-Reisen Arena. In der Gastronomie und an den FanShop Ständen innerhalb der Arena kann man nur mit Bargeld bezahlen. Allerdings kann man im normalen Fanshop und an 2 Ticketschalter (Ticket Box) mit Karte bezahlen. Die Kassiererinnen wundern sich immer dass ich mit meiner MC kontaktlos bezahle und greifen nach dem Vorhalten das Terminal um auf das Display zu schauen obwohl die Kassiererinnen jeweils ein eigenes Terminal haben. Einmal habe ich an der Ticket-Box mit MC kontaktlos bezahlt und der Kassierer hat mich ermahnt dass ich beim nächsten Mal bitte mit EC-Karte bezahlen soll. In den AGBs steht aber dass auch Kreditkarten akzeptiert werden.
 
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